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Sonderumlagen, Erhaltungsrücklage und Darlehensaufnahme ... / 1.9 Abrechnung

Alexander C. Blankenstein
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Da die Sonderumlage eine Ergänzung bzw. einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan darstellt, ist über sie ebenso wie über den Wirtschaftsplan in der Jahresabrechnung und nicht gesondert abzurechnen.[1] Die von den Wohnungseigentümern zu einer beschlossenen Sonderumlage geleisteten Zahlungen sind als Einnahmen darzustellen, was auch für mehrjährige Sonderumlagen gilt. Die nicht verbrauchten Teile der Sonderumlage sind gesondert darzustellen.[2] Die Mittelverwendung ist ebenso auf Ausgabenseite zu berücksichtigen.

 
Praxis-Beispiel

Darstellung einer im Wirtschaftsjahr durch Sonderumlage finanzierten und abgeschlossenen Maßnahme in der Jahresabrechnung

Die Wohnungseigentümer beschließen am 14.5.2026 die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 10.000 EUR zwecks Finanzierung einer im Sommer 2026 durchzuführenden Dachsanierung. Die Maßnahme ist im September vollendet, der Verwalter begleicht die entsprechende Handwerkerrechnung.

Muster

Jahresabrechnung 2026

A Einnahmen/Ausgaben

I Einnahmen

 
Einnahmenart

Gesamtbetrag

(EUR)
Umlageart

Verteiler-

schlüssel

Ihr Anteil

(EUR)
         

Hausgeldzahlungen

Bewirtschaftungskosten
25.000 MEA 100/1.000 2.500
Sonderumlage Dachsanierung 10.000 MEA 100/1.000 1.000
         
Gesamteinnahme 35.000     3.500

II Ausgaben

 
Ausgabenart

Gesamtbetrag

(EUR)
Umlageart

Verteiler-

schlüssel

Ihr Anteil

(EUR)
         
Gebäudeversicherung (...) MEA 100/1.000 (...)
(...) (...) MEA 100/1.000 (...)
Dachsanierung 10.000 Einheiten 1/10 1.000
         
Gesamtausgaben (...)     (...)

Korrektur eines falschen Kostenverteilungsschlüssels

Wurde im Rahmen der Erhebung der Sonderumlage ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewendet, so ist dies im Rahmen der Jahresabrechnung zu korrigieren. Der fehlerhafte Verteilerschlüssel hat keine Bindungswirkung für die nachfolgende Jahresabrechnu...

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