Rz. 293

Allgemein anerkannt ist, dass der Erbe ein Antragsrecht dahingehend hat, dass das Nachlassgericht den Nachlassverwalter zu entlassen hat, wenn der Nachlassverwalter ständig und im erheblichen Ausmaß gegen seine Pflichten verstößt.

Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters

 

Muster 12.29: Antrag des Erben auf Entlassung des Nachlassverwalters

An das

Amtsgericht _________________________

– Nachlassgericht –

Aktenzeichen: _________________________

Nachlasssache: _________________________

Antrag auf Entlassung des Verwalters

Ich zeige an, dass ich Herrn _________________________ vertrete. Vollmacht anbei.

Der Antragsteller ist Erbe des verstorbenen _________________________, ich verweise auf Blatt _________________________ der Akten.

Mit Beschluss vom _________________________ hat das Nachlassgericht _________________________ die Verwaltung des Nachlasses des Erblassers angeordnet und Herrn Rechtsanwalt _________________________ zum Nachlassverwalter bestellt.

Der Nachlassverwalter kommt seinen Pflichten nur ungenügend nach und ist daher zu entlassen. Nach § 1886 BGB, der nach den §§ 1888, 1864, 1816, 1819 BGB auf die Nachlassverwaltung entsprechend anzuwenden ist, hat das Nachlassgericht den Nachlassverwalter zu entlassen, wenn die Fortführung des Amtes, insbesondere wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Nachlassverwalters, das Interesse der Erben oder der Nachlassgläubiger gefährden würde. Der Nachlassverwalter hat trotz Aufforderung des Nachlassgerichts die Jahresabrechnung und die Jahresberichte nicht abgegeben. Weiterhin hat der Nachlassverwalter sich schon seit mehr als zwei Wochen nicht mehr um den Betrieb des Erblassers gekümmert, obwohl ihm bekannt ist, dass eilige und wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Es entstand dadurch bereits ein Schaden von 35.000 EUR.

Ich beantrage daher,

Herrn _________________________ als Nachlassverwalter zu entlassen und Frau _________________________ als Nachlassverwalterin zu bestellen.

(Unterschrift)

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