Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 28 Ein Nachschuss (Rn 40) ist der auf ein Wohnungseigentum umzulegende Betrag, um den die (Soll-)Vorschüsse hinter den tatsächlichen Ausgaben – korrigiert um die Einnahmen, soweit diese umzulegen sind – zurückbleiben (BGH NJW 14, 2197 Rz 20 = ZMR 14, 808; 12, 2797 Rz 20). Zu den für die Berechnung zu berücksichtigenden Ausgaben gehören auch unberechtigte Ausgaben (BGH NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadenersatz- oder Ersatzansprüche.

Rn 29 Gegen einen WEigtümer gerichtete Schadenersatz- oder Ersatzansprüche sind kein Betrag, der in den Nachschuss einzusetzen ist (BGH ZMR 11, 981; NJW 11, 1346 Rz 9 = ZMR 11, 573). Dies gilt – mit Blick auf den Beginn der Verjährung und eine drohende Anspruchsverdopplung – erst recht, wenn ein entspr Anspruch bereits tituliert ist oder sonst feststeht, etwa weil er von dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Aus § 16 II 1 verpflichtet sind die – ggf werdenden – WEigtümer. Ein WEigtümer ist allerdings (erst) durch einen Beschl nach § 28 I 1, II 1 zu einem Beitrag zu den Kosten der GdW (Hausgeldschuld) verpflichtet (BGH ZMR 17, 570 Rz 6; NJW 12, 2648 Rz 18). Vor Beschl-Fassung fehlt es nicht nur an der Fälligkeit, sondern an einer Forderung (BGHZ 120, 261, 266 = ZMR 93, 176;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anfechtung.

Rn 44 Der Beschl nach § 28 II 1 ist anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (BGH NJW 18, 3717 Rz 15; München ZWE 09, 27, 29) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. Ferner ist er anfechtbar, wenn die Jahresabrechung nicht vorgelegen hat (AG Köln ZMR 22, 77)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gestattungsbeschl.

Rn 2 Haben die WEigtümer die bauliche Veränderung gestattet, muss der begünstigte WEigtümer ihre Kosten tragen. Der Begriff ›Kosten‹ umfasst die Kosten der baulichen Veränderung selbst, aber auch ihre Erhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten (BRDrs 168/20, 74). Fallen beim begünstigten WEigtümer selbst Kosten an, muss er die damit verbundenen Verbindlichkeiten erfüllen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellt werden. 2Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen. 3Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. (2) 1Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Die GdW und der Verw können einen Verw-Vertrag schließen (s.a. BGH NJW 14, 1447 Rz 8; NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461). Er ist idR ein entgeltlicher Vertrag iSv §§ 675 ff, 611 ff BGB (BGH ZMR 21, 598 Rz 8; 20, 206 Rz 34; 18, 523 Rz 15), nach hM mit tw dienst-, tw werkvertraglichem Charakter (BGH ZMR 21, 598 Rz 8). Bsp: Nach zw Ansicht des BGH schuldet der Verw die Erst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abrechnungszeitraum.

Rn 37 Der Abrechnungszeitraum muss grds dem Zeitraum des Wirtschaftsplans entspr (LG Konstanz ZMR 08, 328), darf aber – zB für eine ggf notw Umstellung, bei Neubauten, neuen Anlagen, ggf Verw-Wechsel – diesen ausnw auch über- oder unterschreiten (München ZMR 09, 631; LG München I ZMR 09, 400). Abrechnungen für einzelne Quartale sind unzulässig (Ddorf ZMR 07, 129). Zulässig s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Darstellung.

Rn 33 Die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser sind in die Gesamtabrechnung nach dem Abflussprinzip als Ausgaben einzustellen. Die von § 6 I 1 HeizkV verlangte verbrauchsabhängige Verteilung auf die Nutzer findet in den jeweiligen Einzelabrechnungen statt (BGH NJW 12, 1434 Rz 16). Kosten für nicht verbrauchte, aber im Wirtschaftsjahr erworbene Brennstoffe sind nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überwachung (§ 29 II 1 Fall 2).

Rn 8 § 29 II 1 Fall 2 verleiht den Verwaltungsbeiräten nicht das Recht, sich die Kompetenzen des Verw anzueignen (BTDrs 19/22634, 48) und gibt auch keine anderen Rechte. § 111 I AktG ist indes entspr anwendbar. Überwachung meint daher, dass die Verwaltungsbeiräte alle Pflichten des Verw kontrollieren müssen. Die Verwaltungsbeiräte müssen daher wenigstens stichprobenartig die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vermietetes SE.

Rn 6 Steht die Mietsache im SE, erhöhen sich die Betriebskosten grds dann, wenn der vermietende WEigtümer nach dem Wirtschaftsplan mehr Betriebskosten zahlen muss. Denn Betriebskosten sind ein Teil der Vorschüsse iSv § 28 I 1 WEG. Dabei ist zu beachten, dass die WEigtümer berechtigt sind, die Betriebskosten großzügig zu schätzen (§ 28 WEG Rn 7). Dies darf nicht zu Lasten des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Angemessener Ausgleich.

Rn 28 Die WEigtümer müssen in dem Gestattungsbeschl einen angemessenen Ausgleich in Geld bestimmen (BRDrs 168/20, 77). Der Ausgleich soll sich auf die bis zum Gestattungsbeschl angefallenen Kosten beziehen (BRDrs 168/20, 77). Der Ausgleich ist an die GdW zu zahlen (BRDrs 168/20, 78). Er soll iRd Jahresabrechnung auf die WEigtümer umgelegt werden, welche die auszugleichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Einzelfälle.

Rn 8 Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt regelmäßig mit Vertragsschluss, es sei denn die Fälligkeit wäre abw von § 271 bestimmt. Zur Fälligkeit bestehen sowohl im BGB (§ 271 Rn 4) als auch in Nebengesetzen zahlreiche Einzelvorschriften. Gewinnansprüche entstehen regelmäßig erst mit Feststellung der Bilanz (BGHZ 80, 358). Die Verjährung eines Anspruchs des Pfandglä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung: VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VGw besteht ferner keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel und Nachbesserung

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber vom Verwalter verlangen, dass Mängel an der von der Verwaltung erstellten Jahresabrechnung behoben werden. 2 Normenkette §§ 28 Abs. 2 Satz 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K meint, die Jahresabrechnung habe Mängel. Er verklagt daher Verwalter B, diese zu behe...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K meint, die Jahresabrechnung habe Mängel. Er verklagt daher Verwalter B, diese zu beheben.mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht aber vom Verwalter verlangen, dass Mängel an der von der Verwaltung erstellten Jahresabrechnung behoben werden.mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer im Verhältnis zu einem Wohnungseigentümer die Behebung von Mängeln der Jahresabrechnung schuldet. Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Nachbesserung. D...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, dies sei keine gute Idee! Wenn ein Wohnungseigentümer, wie hier K, meine, dass die Jahresabrechnung unzureichend sei, müsse er seine Nachbesserungsforderungen zum Gegenstand eines Beschlussantrags machen. Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stünden seit dem 1.12.2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnung...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 6 Entscheidung

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 2 Normenkette

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Zweitbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden. In den Jahren 2016 bis 2018 ist entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV kein Wärmemengenzähler für die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. In 2 Vorprozessen hat das AG die Beschlüsse über die Ja...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 1 Leitsatz

Wird nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ‹die Jahresabrechnung› beschlossen, führt dies zwar nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses insgesamt, hat aber die Teilnichtigkeit insoweit zur Folge, als die Beschlussfassung über die Beschlusskompetenzen des § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG hinausgeht.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach, die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen k...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Die Verwaltung hatte insoweit einen Beschluss vorgesehen, mit dem auf die Einzelabrechnungen verwiesen wird. Dieses Vorgehen billigt man in Koblenz. Das ist vertretbar, aber nicht gut! Es ist stets besser, die konkreten Nachschüsse zu...mehr

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Zweitbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen Wohnungseigentümer einerseits rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse erneut. Sie ändern dabei, soweit es um die Kosten für Wärme und Warmwasser geht, nichts. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, und ob dafür überhaupt eine Beschlusskompetenz gegeben ist. Dabei ist für das Revisionsverfahren...mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 3.4.1 Weitergabe der Entlastung und Ausweisung – Jahresabrechnung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 EWSG)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 EWSG verpflichtet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mithin in der Regel die Verwaltung, die Entlastung, die sie nach den §§ 2 oder 4 ESWG erlangt, im Rahmen der Jahresabrechnung an die Wohnungseigentümer weiterzugeben. Die Höhe der Entlastung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 5 Abs. 3 Satz 2 EWSG in der Jahresabrechnung gesondert ausz...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.3 Betriebskostenabrechnung

Nach der Rechtsprechung des BGH[1] gelten folgende Grundsätze: Ist der Abrechnungszeitraum zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bereits abgeschlossen, muss der Veräußerer über die Betriebskosten abrechnen. Nachzahlungsansprüche stehen dem Veräußerer zu. Für ein Guthaben des Mieters muss der Veräußerer einstehen. Auf die Fälligkeit des Abrechnungsanspruchs kommt es nicht an. De...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.3 Betriebskosten

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ist für die Betriebskostenabrechnung auch der zwischen den Wohnungseigentümern geltende Kostenverteilungsschlüssel maßgeblich. Allerdings nur dann, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sehen also Altverträge verbreitet noch eine Umlage nach Wohnfläche vor, gilt dieser Maßstab un...mehr

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Vermietung von Gemeinschaft... / 1 Grundsätze

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich.[1] Voraussetzung ist, dass keinem der Wohnungseigentümer durch die Vermietung ein Nachteil erwächst. Nachteilig ist die Vermietung, wenn ein Eigenbedarf besteht oder nachträglich entsteht, wenn die Vermietung zu einer unzumutbaren bzw....mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 5.6 Unpfändbarkeit (§ 28 EWPBG)

Ansprüche der Mieter und Wohnungseigentümer auf Weitergabe der Entlastung im Rahmen der Heizkostenabrechnung oder Jahresabrechnung sind gem. § 28 EWPBG unpfändbar.mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 4.4.1 Abrechnung (§ 12a Abs. 7 StromPBG)

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat die Entlastung, die sie nach den §§ 4 und 49 StromPBG ab dem 1.3.2023 erlangt, im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen. § 12a Abs. 1 Satz 2 StromPBG (Abschn. 4.3.1) und § 12a Abs. 3 Satz 1 StromPBG (Abschn. 4.3.3) sind entsprechend anzuwenden.mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 4.4.3 Überblick

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 5.5.1 Abrechnung (§ 26 Abs. 7 EWPBG)

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat die Entlastung, die sie nach den §§ 3 und 5 EWPBG oder nach §§ 11 und 13 EWPBG ab dem 1.3.2023 erlangt, im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen. § 26 Abs. 1 Satz 2 EWPBG (Abschn. 5.4.1) und § 26 Abs. 3 Satz 1 EWPBG (Abschn. 5.4.3) sind entsprechend anzuwenden.mehr

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 5.5.3 Überblick

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 3.4.3 Überblick

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Energiekrise: Gesetzgeberis... / 4.5 Unpfändbarkeit (§ 28 EWPBG)

Ansprüche der Mieter und Wohnungseigentümer auf Weitergabe der Entlastung im Rahmen der Heizkostenabrechnung oder Jahresabrechnung sind gem. § 28 EWPBG unpfändbar.mehr

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Mietminderung – Begriff, Hö... / 2.2 Minderung bei Betriebskostenvollumlage

In den Fällen der Betriebskostenvollumlage ist die Minderung nach der Rechtsprechung des BGH aus der Bruttomiete zu berechnen.[1] Hierunter ist die "Miete einschließlich aller Nebenkosten" zu verstehen. Deshalb gilt: Im Fall eines Mangels ist die Gesamtmiete gemindert. Da sich die Gesamtmiete aus der Grundmiete einschließlich aller Nebenkosten zusammensetzt, kann bei einer be...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.5 Änderung der Einzelabrechnung

Aus dem neuen § 556a Abs. 3 BGB folgt, dass – anders als vorher – die mietrechtlichen Betriebskosten grundsätzlich entsprechend den wohnungseigentumsrechtlichen Abrechnungsmaßstäben abzurechnen sind. Wird jedoch in der Folgezeit der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung für ungültig erklärt, können sich für den vermietenden Eigentümer aus der vom Verwalte...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.3.2 Wie kann der Verlust einer Betriebskostenforderung verhindert werden?

Der BGH hat offengelassen, was der vermietende Eigentümer bei einer absehbar verspäteten Verwalterabrechnung tun muss, um den Ausschluss der Betriebskostennachzahlung zu verhindern.[1] Generell gilt, dass der Verwalter verpflichtet ist, die Abrechnung so rechtzeitig zu erstellen, dass den Eigentümern kein Nachteil entsteht.[2] Eine Frist zur Aufstellung der Jahresabrechnung s...mehr

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Vermietung von Gemeinschaft... / Zusammenfassung

Begriff So wie jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum oder Teile hiervon vermieten kann, ist es möglich, auch Teile des gemeinschaftlichen Eigentums an Dritte oder aber eines der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu vermieten. Grundsätzlich ist hierfür ein mehrheitlich gefasster Beschluss ausreichend. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Vermietung des Gemei...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Vermietungsbefugnis der Wohnungseigentümer ergibt sich direkt aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Jeder Wohnungseigentümer hat gem. § 13 Abs. 1 WEG das Recht, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu vermieten. Im Rahmen des Mitgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen jedoch auch dieselben Pflichten....mehr

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Nachschussbeschluss: Sekund... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Zwar sei ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, wenn das zugrunde liegende Rechenwerk der Jahresabrechnung zunächst nicht nachvollziehbar sei. Lasse sich aus der Jahresabrechnung mithilfe der Anfangs- und Endbestände der Konten nicht nachvollziehen, ob alle im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben in d...mehr

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Anfechtung eines Nachschuss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. hatten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung zu genehmigen. Beschlussgegenstand waren damit jedenfalls die Einzelabrechnungen und dort wohl die Abrechnungsspitzen. Welcher Streitwert sich damit ergab, musste man nach § 49a GKG ermitteln (diese Bestimmung ist zum 1.12.2020 aufgehoben worden). Der Wert war danach auf 50 % des In...mehr