Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

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Eigentümerversammlung / 1.2.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb... mehr

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Eigentümerversammlung / 5.4.4 Wenn eine abschließende Beschlussfassung (noch) nicht möglich ist

Für den Fall, dass den Wohnungseigentümern im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung eine abschließende Beschlussfassung nicht möglich sein sollte, etwa weil für eine Beschlussfassung noch nicht alle Informationen vorliegen oder aber auch mit Blick auf die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der erstellten Jahresabrech... mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimm... mehr

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Eigentümerversammlung / 6 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Absenkungsbeschluss (§ 23 Abs. 3 Satz 2 WEG) Aus der Einordnung als Sachbeschluss folgt, dass der Absenkungsbeschluss bei der Einberufung nach § 23 Abs. 2 Satz 2 WEG anzukündigen ist, dass er in die Beschluss-Sammlung aufzunehmen ist und dass er isoliert angefochten werden kann.[1] Beschlüsse, die nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG für einzelne Gegenstände das Umlaufverfahren mit Meh... mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.5 Vereinbarter Stimmrechtsausschluss

Auch durch Vereinbarung können Stimmrechtsausschlüsse geregelt werden. Verbreitet ist dies im Bereich der Mehrhausanlagen der Fall. So werden den Eigentümern eines Hauses exklusive Beschlusskompetenzen betreffend die Belange ihres Hauses eingeräumt, wobei die Eigentümer anderer Häuser vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Korrespondierend hiermit ist es möglich, das Stimmrecht... mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.8 Gäste

Die Wohnungseigentümerversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich.[1] Alles in allem sollen die Wohnungseigentümer unbefangen und ohne Einflussnahme gemeinschaftsfremder Dritter Gemeinschaftsangelegenheiten erörtern können. Insoweit können nicht Wohnungseigentümerversammlungen zweier selbstständiger voneinander unabhängiger Wohnungseigentümergemeinschaften, die vom selben... mehr

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Eigentümerversammlung / 4.8.4 Pflichtenverstoß

Haben die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form beschlossen, wird aber gegen die Verpflichtung zur Durchführung mindestens einer Präsenzversammlung pro Jahr verstoßen, weil hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichtet wurde, führt dies nach § 48 Abs. 6 Satz 2 WEG weder zur Anfechtbarkeit noch zur Nic... mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.4.2.2 Entlastung

Zwar ist der Verwalter, der gleichzeitig Wohnungseigentümer ist, bei der Beschlussfassung über die Festsetzung der sich auf Grundlage der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Vorschussanpassungsbeträge stimmberechtigt, einem Stimmverbot unterliegt er allerdings, wenn es um seine Entlastung geht. Verwalter, der nicht gleichzeitig Wohnungseigentümer ist Ist der Verwalte... mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abbedingung des gesetzlichen Kopfstimmrechts Von dem gesetzlichen Regelfall des Kopfstimmrechts kann durch Vereinbarung abgewichen werden und stattdessen das Objektstimmrecht vereinbart werden.[1] Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über... mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.1 Durch Vereinbarung

Das Stimmrecht ist von derart elementarer Bedeutung, dass es dem Wohnungseigentümer zunächst nicht durch Vereinbarung genommen werden kann. Insoweit wäre etwa eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Das Stimmrecht als wichtigstes Mitgliedschaftsrecht kann dem Wohnungseigentümer durch Vereinbarung selbst dann ... mehr

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Eigentümerversammlung / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.6.3 Jahresabrechnung

Verwalterwechsel Da die Erstellung der Jahresabrechnung Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist und der Verwalter als ihr Ausführungsorgan fungiert, ist derjenige Verwalter zur Abrechnungserstellung verpflichtet, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Pflicht zur Abrechnungserstellung Amtsinhaber ist. Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung beginnt dabei am ... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.6.2 Wirtschaftsplan

Wirtschaftsperiode Als Wirtschaftsperiode sollte entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG stets das Kalenderjahr gewählt werden. Denn bekanntlich ist nach Ablauf der jeweiligen Wirtschaftsperiode gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Jahresabrechnung zu erstellen. Die Jahresabrechnung hat nun aber nicht unerhebliche Relevanz für den Ernstfall der Zwangsvers... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.9.3 Teilnahmerecht von Nicht-Wohnungseigentümerbeiräten

Auch wenn in der Gemeinschaftsordnung die Möglichkeit vorgesehen ist, auch Nichtwohnungseigentümer zu Verwaltungsbeiräten bestellen zu können, steht derartigen Beiräten im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung nur ein Teilnahmerecht zu, soweit ihr spezifischer Aufgabenbereich im Hinblick auf Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung betroffen ist. Nehmen sie über diesen Bereic... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.2 Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren / Verbot von Sammelüberweisungen

Auch die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist zwar Paradebeispiel für eine Beschlussfassung auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG, dennoch spricht nichts dagegen, eine solche bereits in der Gemeinschaftsordnung zu statuieren. Entsprechendes gilt für ein Verbot von Sammelüberweisungen. Da insoweit regelmäßig Sonderhonorare zugunsten des Verwalters im Verwalterve... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 2.2.2 Elementare Mitverwaltungsrechte

Auch durch Vereinbarung können dem einzelnen Wohnungseigentümer seine elementaren Mitverwaltungsrechte nicht genommen werden. Namentlich umfasst hiervon sind das Recht zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen, das Rederecht und vor allem das Stimmrecht. Insoweit ist eine Vereinbarung, die den Inhabern von Tiefgaragenstellplätzen kein Stimmrecht gewährt, per se nichtig.[1] Im... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.4 Verzugszinsen

Die gesetzliche Regelung in § 288 Abs. 1 BGB sieht einen Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor. Der Verzugszins sollte nicht über 10 % des Basiszinssatzes hinaus geregelt werden.[1] mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.9 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rechnungslegung

Wirtschaftsplan Eng verbunden mit der Pflicht zur Vermögensverwaltung ist die Pflicht des Verwalters, nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Haben die Wohnungseigentümer eine vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsperiode beschlossen, ist für diese ein Wirtschaftsplan zu erstellen.[1] Jahresabrechnung Nach Ablauf des Kalend... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.15 Jahresabrechnung

Erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung fehlerhaft und werden deshalb die Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge fehlerhaft durch Beschluss festgelegt, ist dies zunächst haftungsrechtlich wenig problematisch, da die Wohnungseigentümer nach Beschlussfassung einen Monat Zeit haben, die Abrechnung und ihr Ergebnis zu prüfen und gegen den Festsetzungsbeschluss Anfechtungsklage z... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.8.1 Grundsätze

Eine Kardinalspflicht des Verwalters ist die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer.[1] Diese Pflicht besteht gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt. Die Wohnungseigentümer selbst haben hingegen keinen Anspruch auf Beschlussdurchführung gegen den Verwalter, wenn dieser un... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.14 Hausgeld

Grundsätzlich haftet der Verwalter dann, wenn er nicht rechtzeitig fällige Hausgelder beitreibt und diese infolge Verjährung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Hausgeldschuldner nicht mehr oder nicht in voller Höhe realisiert werden können.[1] Praxis-Beispiel Der angefochtene Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge Der Beschluss über... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.23 Unterlageneinsicht

Verweigert der Verwalter Wohnungseigentümern Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und ist der Eigentümer deshalb gezwungen, den Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung anzufechten, hat die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Regressanspruch gegen den Verwalter bezüglich der ihr auferlegten ... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.2 Erweiterung der Befugnisse

Dem Verwalter können durch Vereinbarung – etwa in der Gemeinschaftsordnung – und nach § 27 Abs. 2 WEG auch durch Beschluss über seine gesetzlichen Befugnisse hinaus weitere verliehen werden.[1] Dem Verwalter können allerdings keine Befugnisse eingeräumt werden, die das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betreffen. So kann ihm nicht die Ermächtigung e... mehr

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Haftung des Verwalters / 1.2.1 Mitarbeiter

Eine Haftung kann den Verwalter stets auch dann treffen, wenn er sich nicht selbst in Person einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, sondern einem seiner Mitarbeiter der Vorwurf einer Pflichtverletzung zu machen ist. Nach der Bestimmung des § 278 Satz 1 BGB hat der Schuldner nämlich ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedien... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.18 Nichterbringen von Verwalterleistungen

Schlichte Untätigkeit des Verwalters, auch wenn diese nicht unmittelbar zu einem Schaden der Wohnungseigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft führt, kann dennoch teuer für den Verwalter werden. Praxis-Beispiel Nichterstellen von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplänen, keine Eigentümerversammlungen Während seiner Amtszeit erstellt der Verwalter weder Wirtschaftspläne ... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.8.1 Umfang der Versicherung

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 15 Abs. 1 MaBV muss die Versicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Nach § 15 Abs. 2 MaBV muss die Mindestversicherungssumme 500.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen. Nach § 15 Abs. 3 MaBV muss die Ver... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 7 Verwalter als Rechtsdienstleister

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen oder gesetzlich geregelten Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild oder zur vollständigen Erfüllung der mit der Haupttätigkeit verbundenen gesetzli... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich wer... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 6 Delegation von Verwalteraufgaben

Das Verwalteramt ist bereits wegen der damit verbundenen Vermögensbetreuungsbefugnis bzw. -verpflichtung ein Vertrauensamt und daher höchstpersönlicher Natur. Der bestellte Verwalter hat das Amt gemäß § 664 Abs. 1 BGB in persona auszuüben. Selbstverständlich kann er innerhalb seines Unternehmens bzw. innerhalb seiner Firma Verwalteraufgaben und Tätigkeiten auf seine Mitarbei... mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric... mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E... mehr

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Abrechnungsbeschluss: Gebüh... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Nennbetrag der Jahresabrechnung sei maßgeblich! Denn dieser bestimme das Gesamtinteresse, während das Individualinteresse des Klägers seinem Anteil am Nennbetrag der Jahresabrechnung entspreche. Im Fall gehe es um einen Abrechnungsbeschluss, der auf der Jahresabrechnung 2023 beruhe. Der Nennbetrag dieser Jahresabrechnung betrage 35.320,42 EUR, der Anteil de... mehr

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Abrechnungsbeschluss: Gebüh... / 1 Leitsatz

Wird ein Abrechnungsbeschluss angefochten, ist für den Gebührenstreitwert der Nennbetrag der Jahresabrechnung maßgeblich. mehr

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Abrechnungsbeschluss: Gebüh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie der Gebührenstreit festzusetzen ist, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen Abrechnungsbeschluss (Nachschussbeschluss) vorgeht. Abrechnungsbeschluss und Gebührenstreit Wird ein Abrechnungsbeschluss mit dem Ziel angefochten, ihn insgesamt für ungültig erklären zu lassen, soll sich das Interesse des Anfechtungsklägers nach h. M.... mehr

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Umlagevereinbarung: Unbesti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es wohnungseigentumsrechtlich vor allem um die Frage, ob eine Umlagevereinbarung, die unklar ist, bei der Verteilung der Kosten anwendbar ist. Umlagevereinbarung Die Wohnungseigentümer sind gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG befugt, für die Frage, wer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen hat, etwas von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG Abweic... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs)

Zusammenfassung Überblick Seit Inkrafttreten des WEMoG wird nur noch die in der Jahresabrechnung ausgewiesene Abrechnungsspitze, nicht mehr das zugrundeliegende Zahlenwerk "Jahresabrechnung" beschlossen. Darüber hinaus ist jährlich ein Vermögensbericht zu erstellen. In der Praxis ergeben sich auch fünf Jahre nach der Reform zahlreiche Fragen, die nicht nur die reformierten Th... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Fehler in der Jahresabrechnung

Was gilt, wenn der Verwalter die Jahresabrechnung fehlerhaft erstellt? Da Beschlussgegenstand nur noch die sich auf Grundlage der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge sind, nicht mehr aber die Jahresabrechnung an sich, wirken sich Fehler der Jahresabrechnung nur noch dann aus, wenn sich der Fehler auf die Höhe der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Nichterstellen der Jahresabrechnung

Was gilt, wenn der Verwalter die Jahresabrechnung gar nicht erstellt? Erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung nicht, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Wege einer Leistungsklage auf Erstellung der Jahresabrechnung in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass sich die Klage nicht mehr gegen den Verwalter richten kann, da die Verwaltung des Gemeinschaftseig... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Zeitpunkt der Vorlage der Jahresabrechnung

Wann muss die Verwaltung die Jahresabrechnung vorlegen? Die Jahresabrechnung ist möglichst zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der Vorschüsse vorzulegen. Mit Rücksicht auf die Heizkostenabrechnungen, welche oft von einem Drittunternehmen erstellt werden, ist es in der Praxis kaum ... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Genehmigung der Jahresabrechnung

In der Teilungserklärung ist geregelt, dass die Jahresabrechnung 4 Wochen nach Erhalt als genehmigt gilt. Kann die Versammlung anders beschließen? Da die Jahresabrechnung nicht mehr beschlossen wird, sind derartige Genehmigungsfiktionen nicht mehr zu beachten. Auch nach altem Recht konnte entsprechend des Gedankens einer Zweitbeschlussfassung auch im Fall einer Genehmigungs... mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) / 4 Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan

Kann ein Absenkungsbeschluss auch für die nächste Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan gefasst werden? Nein. Diese werden nach § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG nicht beschlossen. mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Mindestangaben

Welche Angaben müssen in der Jahresabrechnung enthalten sein? Die Jahresabrechnung muss die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum enthalten. Aus ihr muss sich ferner ergeben, nach welchem Verteilerschlüssel sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben auf die Eigentümer umgelegt werden. Die Jahresabrechnung setzt sich deshalb aus der Gesamt-... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) / Zusammenfassung

Überblick Seit Inkrafttreten des WEMoG wird nur noch die in der Jahresabrechnung ausgewiesene Abrechnungsspitze, nicht mehr das zugrundeliegende Zahlenwerk "Jahresabrechnung" beschlossen. Darüber hinaus ist jährlich ein Vermögensbericht zu erstellen. In der Praxis ergeben sich auch fünf Jahre nach der Reform zahlreiche Fragen, die nicht nur die reformierten Themen rund um di... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Verwalterwechsel

Was passiert, wenn der Verwalter sein Amt zum 31.12. des Jahres gekündigt hat? Muss er dann die Jahresabrechnung noch erstellen? Nein, da die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung noch nicht entstanden ist. Diese beginnt am 1.1. des Folgejahres. Die GdWE hat am 12.1. die bisherige Verwaltung zum 30.6. abberufen und uns als neue Verwaltung ab 1.1. berufen. In der Kündigung ... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Mehrhausanlage

Wäre es möglich, in einer Mehrhausanlage eine Gesamtjahresabrechnung für alle zu erstellen und dann für jede Untergemeinschaft eine kombinierte Jahresabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnung)? Beschluss aller über Gesamtjahresabrechnung und die einzelnen Untergemeinschaften beschließen ihre kombinierte Gesamt- und Einzelabrechnung. Das ginge auf Grundlage der aktuellen BGH-... mehr