Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohngeldabrechnung zu erstellen. Diese Abrechnung muss alle im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben enthalten.[2] Dies bedeutet, dass in der Jahresabrechnung alle bezahlten Rechnungen, Nachzahlungen oder auch Vorschüsse anzusetzen sind.

Demgegenüber schreibt die HeizKV vor, dass nur die tatsächlichen Verbrauchskosten in die Abrechnung eingestellt werden dürfen. Diesen Widerspruch hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 17.2.2012[3] gelöst: Danach sind in die Jahresgesamtabrechnung der Gemeinschaft alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. In der Einzelabrechnung für die jeweiligen Wohnungseigentümer müssen dagegen die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs genannt werden. Der sich aus den beiden Abrechnungen ergebende Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu machen, das heißt zu erläutern.

Aus der Notwendigkeit, in der Einzelabrechnung die tatsächlich verbrauchten Brennstoffkosten anzugeben, ergibt sich, dass die jeweilige Einzeljahresabrechnung nicht unmittelbar aus der Gesamtabrechnung hergeleitet werden kann. Das folgende Muster zeigt die Zusammenhänge.

 
Praxis-Beispiel

Jahresgesamt- und Einzelabrechnung[4]

 
Hausverwaltung Muster GmbH

Musterstr. 4

81234 Musterstadt

Tel. 089/777222

Fax 089/777333

E-Mail: info@hausverwaltung-muster.de
 

Herrn

Dr. Gerhard Lehmann

Meierstr. 3

80639 Musterstadt
Ihre gespeicherten Daten
m2 Nutzfläche 33,16
Anteil Wohnung 26,9500
Anteil Garage 2,0000
Anzahl Wohnungen 1
Anzahl Garagen 1
Liftschlüssel 2,75
 
  Musterstadt, den 13.05.2024

Jahresgesamt- und Einzelabrechnung

für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Wohnungs-Nr.: 0015200010

Wirtschaftseinheit: WEG Schmidtstr. 9, 80804 Musterstadt

Nummern laut Teilungserklärung: Wohnung 1 – Garage 36

 
  Verteilerschlüssel Insgesamt EUR Ihr Anteil EUR
Ausgaben ohne Heizung      
Grundstücksgebühren 28,95/1.000-stel 6.421,68 – 185,91 –
Strom und Wasser 28,95/1.000-stel 7.802,52 – 225,88 –
Versicherungen 28,95/1.000-stel 3.976,00 – 115,11 –
Lfd. Erhaltung 28,95/1.000-stel 3.957,98 – 114,58 –
Hausmeister 28,95/1.000-stel 13.380,18 – 387,36 –
Verwaltergebühr 1/30 Wohnungen 12.240,00 – 408,00 –
Hausreinigung 28,95/1.000-stel 1.295,40 – 37,50 –
Liftkosten Wartung/TÜV 2,75/100,00 % 1.908,00 – 52,47 –
Kapitalertragsteuer (KESt) 28,95/1.000-stel 557,54 – 16,14 –
Solidaritätszuschlag (SolZ) 28,95/1.000-stel 30,67 – 0,89 –
Sonstige Kosten 28,95/1.000-stel 465,76 – 13,48 –
Rückzahlungen Jahresabr. Vorjahr 692,54 –  
Summe Ausgaben ohne Heizung 52.728,27 – 1.557,32 –
Ausgaben nur Heizung    

Ölbestand Vorjahr

2.237,62 EUR
28,95/1.000-stel   64,78 +
Kosten Heizungsabrechnung Vorjahr   859,50 –  
Kauf Heizöl 24.544 l à 0,84 EUR   20.616,96 –  
Nebenkosten Heizung   987,65 –  
Heizkosten gemäß beigefügter Abrechnung Fa. Brunata   747,51 –
Ölbestand Jahresende 2.789,64 EUR 28,95/1.000-stel   80,76 –
Summe Ausgaben nur Heizung 22.464,11 – 763,49 –
 
  Verteilerschlüssel Insgesamt EUR Ihr Anteil EUR
Einnahmen      
Stellplatzmieten 28,95/1.000-stel 1.588,00 + 45,97 +
Einnahmen Waschhaus 28,95/1.000-stel 600,00 + 17,37 +
Zinserträge Erhaltungsrücklage 28,95/1.000-stel 1.858,81 + 53,81 +
Geleistete Zahlungen der Eigentümer Laut Übersicht 81.642,70 + 2.520,00 +
Nachzahlungen Jahresabr. Vorjahr   432,10 +  
Summe Einnahmen 86.121,61 + 2.637,15 +
Erhaltungsrücklage    
Zuführung Erhaltungsrücklage 28,95/1.000-stel   208,44 –
Zuführung Einnahmen Waschhaus 28,95/1.000-stel   17,37 –
Zuführung Nettozinsen 28,95/1.000-stel   36,78 –
Summe Erhaltungsrücklage   262,59 –

Ergebniszusammenstellung

 
  Insgesamt EUR Ihr Anteil EUR
Summe Ausgaben ohne Heizung 52.728,27 – 1.557,32 –
Summe Ausgaben nur Heizung 22.464,11 – 763,49 –
Summe Einnahmen 86.121,61 + 2.637,15 +
Saldo Ausgaben/Einnahmen 10.929,23 + 316,34 +
Summe Erhaltungsrücklage   262,59 –
Ergebnis 10.929,23 + 53,75 +

Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung

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________________________________________________________________________

[An dieser Stelle sind vom Immobilienverwalter Erläuterungen zur Jahresabrechnung aufzunehmen. Diese Erläuterungen müssen alle Positionen der Abrechnung umfassen, die für den Eigentümer nicht sofort erkennbar und nachvollziehbar sind. Dies betrifft insbesondere die in den letzten Jahren ergangenen Urteile des BGH.

Hier ist speziell das BGH-Urteil v. 17.2.2012, V ZR 251/10, zu erwähnen:

  1. Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinb...

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