Anders würde die Darstellung dann erfolgen, wenn die Beiträge der Sonderumlage zwar in der Abrechnungsperiode eingenommen werden, die entsprechende Ausgabe jedoch erst in der Folgewirtschaftsperiode getätigt wird.

3.2.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

 

Jahresabrechnung: Darstellung einer durch Sonderumlage finanzierten Maßnahme, die erst im Folgejahr abgeschlossen wird

Beispiel:

Die Wohnungseigentümer beschließen im Herbst 2025 die Erhebung einer Sonderumlage in Höhe von 10.000 EUR für eine im Frühjahr 2026 umzusetzende Dachsanierung. Die Beiträge sind zum 1.12.2025 zur Zahlung fällig.

In diesem Fall empfiehlt sich die Darstellung der Umlageeinnahmen gesondert außerhalb des Abrechnungsteils, da eine Saldierung mit den Kosten in der Abrechnungsperiode gerade zu vermeiden ist. Die Mittel der Sonderumlage werden ja im darauffolgenden Jahr benötigt. Im Rahmen der optionalen Kontendarstellung würde berücksichtigt, dass die Beitragszahlungen zwecks Zinserzielung dem Rücklagenkonto zugeführt werden:

Muster

Jahresabrechnung 2025

I Einnahmen / Ausgaben (...)

II Sonderumlage Dachsanierung

 
  Ist (EUR) Soll (EUR)
 

Gesamt

(EUR)

Ihr Anteil

(EUR)

Gesamt

(EUR)

Ihr Anteil

(EUR)
Beitragszahlungen 10.000 2.500 10.000 2.500

Darstellung der Kontenentwicklung

1 Girokonto bei der X-Bank, IBAN ____________________, BIC ____________________

 
Anfangsbestand zum 1.1.2025 2.500 EUR
+ Beitragszahlungen Bewirtschaftungskosten 25.000 EUR
+ Beitragszahlungen Erhaltungsrücklage (EHR) 2.500 EUR
+ Beitragszahlungen Sonderumlage Dachsanierung 10.000 EUR
./. Bewirtschaftungskosten 25.000 EUR
./. Beitragszahlungen EHR 2.500 EUR
./. Zuführung Sonderumlage an EHR 10.000 EUR
Endbestand zum 31.12.2025 2.500 EUR

2 Festgeldkonto bei der X-Bank, IBAN ____________________, BIC ____________________

 
Anfangsbestand zum 1.1.2025 40.000 EUR
+ Beitragszahlungen EHR 2.500 EUR
+ Beitragszahlungen Sonderumlage Dachsanierung 10.000 EUR
+ Netto-Zinsen 50 EUR
Endbestand zum 31.12.2025 52.550 EUR

3.2.2 Darstellung im Vermögensbericht

Im Rahmen des nach Ablauf des Kalenderjahres gemäß § 28 Abs. 4 WEG zu erstellenden Vermögensberichts muss nun die Sonderumlage Berücksichtigung finden, da sie als Vermögenwert einen Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens darstellt. Da sie der Erhaltungsrücklage zugeführt wurde, ist also der erhöhte Rücklagenstand anzugeben. Aus Transparenzgründen empfiehlt sich gesonderte Erwähnung der Sonderumlage:

 

Vermögensbericht: Darstellung einer durch Sonderumlage finanzierten Maßnahme, die erst im Folgejahr abgeschlossen wird

I. Bestand der gemeinschaftlichen Konten (und der Barkasse)

1. Girokonto bei der X-Bank, IBAN ___________

 
Anfangsbestand zum 1.1.2025 2.500 EUR
Endbestand zum 31.12.2025 2.500 EUR

2. Tagesgeldkonto bei der X-Bank, IBAN ___________

 
Anfangsbestand zum 1.1.2025 40.000 EUR
Endbestand zum 31.12.2025 52.550 EUR*)

*) Inklusive Rücklagenzuführung Sonderumlage Dachsanierung i. H. v. 10.000 EUR

II. Rücklagenbestand

1. Bestand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

 
Anfangsbestand zum 1.1.2025 40.000 EUR
Endbestand zum 31.12.2025 52.550 EUR*)

*) Inklusive Rücklagenzuführung Sonderumlage Dachsanierung i. H. v. 10.000 EUR.

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