Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 7. Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 100 Gemäß § 2325 Abs. 3 BGB sind nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten. Im Rahmen des § 2325 BGB hat sich infolge der Erbrechtsreform eine wesentliche Änderung im Pflichtteilsergänzungsrecht durch die Einführung der sog. "Pro-Rata"-Regelung (Abschmelzungsmodell) ergeben. Nach der Neuregelung werden lediglich S...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / a) Allgemeines

Rz. 113 Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmt § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören die Abkömmlinge des Erblassers, seine Ehefrau und seine Eltern. Dabei haben die Eltern des Erblassers und entfernteren Abkömmlinge (z.B. Enkel) nur dann ein Pflichtteilsrecht, wenn nähere Abkömmlinge (z.B. Kin...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / c) Hinterbliebene und Erben

Rz. 46 Gegen Hinterbliebene kann sich der Auskunftsanspruch nur dann richten, wenn nach dem Tod eines Ehegatten nach der Scheidung (evtl. auch nach dem Tod beider Ehegatten) das Versorgungsausgleichsverfahren noch fortgesetzt wird und Regelungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden müssen (Fälle des § 26 VersAusglG). Rz. 47 Gegen Erben richtet sich das Verfahren, we...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / ee) Sonderanknüpfung bei vorausgegangenem Trennungsverfahren

Rz. 72 Schließlich sei noch auf eine Sonderregelung für solche Scheidungen hingewiesen, bei denen die Eheleute zunächst ein gerichtliches Trennungsverfahren haben durchführen lassen, ohne sich scheiden zu lassen. In Betracht kommt das vor allem bei italienischen Staatsangehörigen, weil das italienische Recht materiell-rechtlich die Scheidung an eine gerichtlich angeordnete T...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. § 1408 BGB als Legaldefinition?

Rz. 25 § 1408 Abs. 1 BGB bestimmt: Zitat "Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern" Rz. 26 Die Vorschrift bestimmt also in Absatz 1, dass Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln können und bezeichnet eine derartige Vereinba...mehr

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§ 6 Formvorschriften / III. Vereinbarungen zum Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs. 3 S. 2 BGB)

Rz. 22 § 1378 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB ist eine äußerst wichtige und – unter Einbeziehung der ergangenen Rechtsprechung – auf den ersten Blick nicht leicht verständliche Vorschrift. Sie betrifft nicht den Güterstand der Zugewinngemeinschaft an sich, welcher einer vertraglichen Regelung ohnehin zugänglich ist (§§ 1408, 1410 BGB), sondern nur den Zugewinnausgleich, also die Zuge...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / aa) Vor der Trennung

Rz. 13 Zugunsten eines Drittgläubigers wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören.mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Problembeschreibung

Rz. 112 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[123] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Verfügungen über das Vermögen im Ganzen, § 1365 BGB

Rz. 19 Bei solchen Verfügungen ist folgendes zu beachten. Hinweis Es muss sich zur Anwendung der Vorschrift nicht um das wirklich "ganze" Vermögen des Ehegatten handeln, sondern um das im Wesentlichen "ganze" Vermögen. Bei einem dem verfügenden Ehegatten verbleibenden Restvermögen von 15 % bei kleineren und 10 % bei größeren Vermögen findet die Vorschrift keine Anwendung.[10]...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / I. Grundlagen

Rz. 21 Nach § 217 FamFG sind Versorgungsausgleichssachen alle Verfahren, welche die Teilung von in der Ehezeit erworbenen Anrechten i.S.d. § 2 VersAusglG zwischen geschiedenen Ehegatten betreffen. Für Lebenspartner enthält § 269 Abs. 1 Nr. 7 eine entsprechende Regelung; diese Verfahren sind Lebenspartnerschaftssachen. In der Sache besteht kein Unterschied zwischen Ehegatten ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / bb) Früherer gemeinsamer Aufenthalt

Rz. 57 In zweiter Linie ist nach Art. 8 Buchst. b das Recht des Staates berufen, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Das wird aber dahingehend eingeschränkt, dass dieser gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt in einem Staat nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / a) Allgemeines

Rz. 26 Die "taktische" Ausschlagungsmöglichkeit des Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB besteht nicht nur bei einer Einsetzung des Ehegatten zum Erben oder Vermächtnisnehmer durch Verfügung von Todes wegen, sondern auch dann, wenn es bei der gesetzlichen Erbfolge verbleibt. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den vorgenannten Ausschlagungsmöglichkeiten. Wurde dem Ehega...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / II. Isolierte Versorgungsausgleichssachen

Rz. 12 Die zweite Gruppe von Mandaten in Versorgungsausgleichssachen bilden diejenigen Verfahren, in denen der Versorgungsausgleich unabhängig von einem Scheidungsverfahren geltend gemacht wird, die sog. isolierten Versorgungsausgleichssachen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um ganz verschiedene Fallgestaltungen. Dementsprechend andersartig sind die Anforderungen an die...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 3. Verweisung von Anrechten in den schuldrechtlichen Ausgleich

Rz. 27 Die Eheleute können auch vollständig oder teilweise den Ausgleich bei der Scheidung ausschließen und den Ausgleich dem Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 bis 24 VersAusglG) vorbehalten. Sinnvoll wird das aber nur in Ausnahmefällen sein, weil regelmäßig ein Interesse besteht, die Angelegenheiten abschließend schon bei der Scheidung zu regeln. Außerdem ist die Rechtste...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Einbeziehung in die Regelung der Vermögensverhältnisse

Rz. 14 Die Ehegatten können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VersAusglG). Mit dieser Bestimmung wird deutlich gemacht, dass der Versorgungsausgleich nicht zwangsläufig gesondert von den sonstigen Vermögensangelegenheiten zu regeln ist. Der Gesetzgeber hält es ausdrücklich für...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Einkünfte aus Erwerb und Vermögen 1.1. Auszugehen ist vom regelmäßigen Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte. 1.2. Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf 1 Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen (z.B. Abfindungen) sind grundsätzlich auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. 1.3. Überstundenvergütungen werden dem Eink...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 4. Präambel

Rz. 109 Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle empfiehlt es sich, dem Vertragswerk eine Präambel voranzustellen, welche die aktuelle Situation beschreibt sowie die Entwicklung, welche die Ehe nach den gemeinsamen Vorstellungen der (künftigen) Eheleute nehmen soll. Rz. 110 Wichtig ist der Personenstand, also ob d...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düsseldorfer Ta...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / c) Anwendbares Recht ohne Rechtswahl

Rz. 48 Für den Fall, dass die Eheleute keine Rechtswahl getroffen haben, bestimmen Art. 8–10 VO 1259/2010 nach objektiven Kriterien, welches Recht auf die Scheidung anzuwenden ist. In Art. 8 VO 1259/2010 besteht eine Anknüpfungsleiter, die durch Bestimmungen für die Umwandlung einer gerichtlichen Trennung in eine Scheidung (Art. 9 VO 1259/2010) und eine Notzuständigkeit für ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Ausnahme: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Rz. 93 Im Gegensatz dazu geht die Unterhaltsverpflichtung des Erblassers gegenüber einem geschiedenen Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit auf den Erben über (§ 1586b Abs. 1 BGB). Allerdings haftet der Erbe nur bis zur Höhe des Betrages, der dem Pflichtteil entspricht, der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustünde, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs....mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 3. Durchführung des externen Ausgleichs in den Fällen des § 16 VersAusglG

Rz. 464 In den Fällen des § 16 VersAusglG findet der externe Ausgleich zwingend über die gesetzliche Rentenversicherung statt. Es entfallen deswegen alle Regelungen, welche § 14 VersAusglG im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechts in Bezug auf die Zielversorgung aufstellt. V.a. kann das Gericht keine Fristen für die Abgabe irgendwelcher Erklärungen zum Versorgungsausgl...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / G. Sonstige Regelungen

Rz. 15 In jeder der genannten Phasen einer Ehe können Ehegatten Regelungen treffen, die zwar einen Bezug zur Ehe haben, aber über den gesetzlichen Regelungsbereich hinausgehen. Das macht Eheverträge so interessant. Sie eröffnen gegenüber den gesetzlichen Regelungen erhebliche Gestaltungsspielräume. Die anspruchsvolle Aufgabe des rechtlichen Beraters besteht darin, diese zu e...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / C. Krisenehevertrag → Rettung der Ehe; Ehevertrag in oder aus Verzweiflung

Rz. 6 Die Ehe ist nicht mehr intakt.[5] Die Ehegatten wollen sich aber nicht trennen, sondern vor dem Hintergrund der Krise ein Regelwerk errichten, welches Ängste vor Trennungs- und Scheidungsfolgen beseitigt und Vertrauen schafft, um eine Trennung zu verhindern und die Fortsetzung der Ehe zu ermöglichen. Rz. 7 In dieser Situation besteht eine erhöhte Gefahr einseitiger Über...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / A. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Rz. 1 (Amtsblatt Nr. L 338 vom 23.12.2003, S. 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in E...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 8. Vereinbarungen beim externen Ausgleich

Rz. 81 Auch in Bezug auf den externen Ausgleich können Vereinbarungen sinnvoll sein. Insoweit sind zwei Arten von Vereinbarungen zu unterscheiden: Mit der ersten Gruppe soll ein externer Ausgleich ganz oder teilweise verhindert werden, weil er für den abgebenden Ehegatten nachteilig, für den ausgleichsberechtigten Ehegatten aber nicht vorteilhaft ist (siehe dazu § 7 Rdn 82 f...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / aa) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 51 Primär richtet sich das auf die Scheidung (und damit auch auf den Versorgungsausgleich anzuwendende Recht nach dem Recht des Staates, in welchem die Ehegatten beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 8 Buchst. a VO 1259/2010). Es muss sich nicht um einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt handeln; es reicht, dass beide in einem Staat leben. Rz. 52 Beispiel Die ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Allgemeines

Rz. 80 Das Erbrecht des Ehegatten ist in keiner Erbenordnung geregelt. Er wird gem. § 1931 BGB neben den Verwandten des Erblassers gesetzlicher Miterbe. Die Erbquote des Ehegatten hängt sowohl von der Erbenordnung der Miterben, als auch vom Güterstand in dem die Eheleute lebten, ab. Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten dann ausgeschlossen, wenn die Vora...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 6. Besonderheiten bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Rz. 113 Auch unter Lebenspartnern findet bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Versorgungsausgleich statt, wenn deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17b Abs. 1 Satz 3 EGBGB). Ob das der Fall ist, ist bei Lebenspartnern nach anderen Kriterien zu beurteilen, als bei Ehegatten: Die VO 1259/2010 gilt für Lebenspartnerschaften nicht. Aus deutscher Sicht sind auch ausländi...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 116 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten(§ 727 BGB), oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht.mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / G. Verfahrensfragen

Rz. 155 Auch wenn der Versorgungsausgleich komplett ausgeschlossen ist, gehört die Versorgungsausgleichssache dennoch zum Zwangsverbund (§ 137 Abs. 2 FamFG); denn auch in diesem Fall muss der Richter über den Versorgungsausschluss entscheiden – wenn auch nur in dem Sinne, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet (vgl. § 224 Abs. 3 FamFG). Rz. 156 Die Vereinbarungen zum...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / d) Ausländische, zwischenstaatliche, überstaatliche Anrechte

Rz. 122 Nicht ausgleichsreif ist ein Anrecht schließlich, wenn es bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger besteht (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG). Rz. 123 Die Anwendung der Norm erfolgt von Amts wegen. Das Gericht muss aber prüfen, ob das ausländische Anrecht überhaupt im Versorgungsausgleich auszugleichen ist. Daran fehlt es etwa, w...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Allgemeine Ehewirkungen

zDer Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung erlischt nicht mit der Bestandskraft des für diesen Ehegatten im Wege der Einzelveranlagung ergangenen Steuerbescheids (OLG Koblenz, Beschl. v. 24.5.2016 – 13 WF 501/16, FamRZ 2016, 2013).mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 143 Von den anderen Anpassungsfällen unterscheidet sich die Anpassung wegen Todes dadurch, dass die Kürzung des Anrechts des Ausgleichspflichtigen nicht nur zeitweise ausgesetzt wird, sondern endgültig rückgängig gemacht wird. Von dem auf die Antragstellung folgenden Monat erhält der Ausgleichspflichtige deswegen seine Rente in der vollen Höhe gezahlt (sofern er selbst s...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 6. Die Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 90 Ist § 1371 Abs. 1 BGB auch anwendbar, wenn der Erblasser nach ausländischem Recht beerbt wird?[141] Kommt es zu einem güterrechtlichen Ausgleich, wenn deutsches Erb- und ausländisches Güterrecht zur Anwendung gelangt? Zunächst ist zu klären, wie diese Vorschrift einzuordnen ist. Die wohl überwiegende Meinung – zumindest in der Rechtsprechung – qualifiziert § 1371 Abs. ...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2017 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Grundlagen

Rz. 421 Die externe Teilung erfolgt durch gerichtliche Entscheidung. Diese begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem von ihm ausgewählten Versorgungsträger oder baut ein dort bestehendes Rechtsverhältnis aus. Rz. 422 Das Gericht setzt in seiner Entscheidung den Betrag fest, den der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen an den Versorgungs...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / aa) Auskunftsberechtigte

Rz. 160 In der Praxis besteht häufig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Höhe und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Der Gesetzgeber hat ihm deshalb einen Auskunftsanspruch gegen die Erben ein...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / 4. Muster

Rz. 58 Muster 4.4: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 4.4: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen – Beklagte – wegen Fests...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / I. Güterrecht

Rz. 118 Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich dienen beide dem Ausgleich des während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten. Der Versorgungsausgleich bildet insofern die Spezialregelung für Versorgungsanrechte; er ist vorrangig (§ 2 Abs. 4 VersAusglG). Sofern also ein Anrecht in den Versorgungsausgleich fällt, ist es vom güterrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen. Umgekehrt ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Vorwegerfüllung der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 442 Bevor der Nachlass geteilt wird, sind die Nachlassverbindlichkeiten zu tilgen.[439] Dies hat Bedeutung vor dem Hintergrund, dass nach der Erbteilung eine Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmaßnahme gem. § 2062 Hs. 2 BGB nicht mehr angeordnet werden kann und jeder Miterbe somit nach § 2058 BGB gesamtschuldnerisch auch mit seinem Eigenvermögen (also unbeschrän...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Besonderheiten bei privaten Invaliditätsversorgungen

Rz. 29 Besondere Voraussetzungen bestehen jedoch für den Ausgleich privater Versorgungen wegen Invalidität. § 28 Abs. 1 VersAusglG bestimmt insoweit, dass ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität nur auszugleichen ist, wenn der Versicherungsfall schon in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wege...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Erbverzicht

Rz. 39 Gemäß § 2346 Abs. 1 BGB können die Verwandten sowie der Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner auf das gesetzliche Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichten. Dabei kann schon vor Begründung des Verwandtschaftsverhältnisses der Verzicht auf das sich zukünftig ergebende Erb- und Pflichtteilsrecht erklärt werden.[51] Hinweis Bedeutung kommt dem Erbverzicht insbeson...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 81 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsät...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / b) Lösung nach österreichischem Recht:

Grundsätzlich soll in Österreich der künftige Erblasser über die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod frei verfügen können. Diese Intention des Gesetzgebers ist auch im ErbRÄG 2015 deutlich wahrnehmbar und wird immer mehr verstärkt. Eine gravierende Einschränkung dieser Testierfreiheit ist jedoch nach wie vor das Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil ist nach der Definit...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 2. Konkrete Kostenbeteiligungen nach §§ 91 ff. SGB VIII

Rz. 145 Die konkrete Kostenbeteiligung ist vorgesehen für Von der Beteiligung umfasst werden neben den sozialpädagogischen Leistungen auch die Kosten für Unterhalt und Krankenhilfe,[494] wobei gem. § 91 Abs. 4 SGB VIII jedoch die reinen Verwaltungskosten ausgeklammert sind. Rz. 146 Die Beteiligungshöhe orientiert ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Regelungsmöglichkeit: Modifizierung

Rz. 302 Der nacheheliche Unterhalt kann vielfältig modifiziert werden. So ist es zweckmäßig, von einem Unterhaltsverzicht (siehe Rdn 298) einzelne Unterhaltstatbestände auszunehmen, ggf. gegenläufig zeitlich zu begrenzen, insbesondere für den Fall des späteren Hervorgehens von Kindern aus der Ehe (siehe Rdn301). Rz. 303mehr