Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Die Entziehungsgründe

Rz. 16 Die Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils regelt § 2333 BGB. Danach kann der Erblasser den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmlingmehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Zeitpunkt der Gütertrennungsvereinbarung, auch vor dem Hintergrund der Kostenfrage

Rz. 45 Beispiel M und F wollen ihre güterrechtlichen Beziehungen so gestalten, dass im Falle einer Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet. Das aktuelle Endvermögen von M beläuft sich auf 1.100.000 EUR, das von F auf 900.000 EUR. Der Urkundswert einer Gütertrennungsvereinbarung beliefe sich also auf 2.000.000 EUR. Rz. 46 Beim Wechsel des Güterstands, also hier der Vereinba...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / aa) Allgemeines

Rz. 144 Bei einseitigen erbvertraglichen und nicht wechselbezüglichen Verfügungen in Ehegatten- oder Lebenspartnertestamenten gelten dieselben voranstehenden Auslegungsregeln wie bei Einzeltestamenten.[193] Rz. 145 Bei vertragsgemäßen Verfügungen in Erbverträgen und wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten findet neben § 133 BGB auch § 157 BGB Anwendun...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / I. Zeitliche Reichweite des Formerfordernisses

Rz. 103 Das Formerfordernis gilt für alle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen werden (§ 7 Abs. 1 VersAusglG). Wird die Vereinbarung später geschlossen (z.B., um den Ausgleich nach der Scheidung zu regeln), unterliegt sie keinem Formerfordernis mehr.[53] Das eröffnet gewisse Sc...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / (1) Vor dem Erbfall

Rz. 301 Der Erbvertraglich eingesetzte Erbe oder auch der sog. Schlusserbe beim "Berliner Testament" hat vor dem Tode des Erblassers – beim Berliner Testament des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Lebenspartners (§ 10 LPartG) – kein übertragbares Anwartschaftsrecht, das schon pfändbar wäre.[309] Auch außerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments oder...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung

Rz. 39 Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung Muster 13.37: Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung des _________________________ – Antragsteller/Vater – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / G. Besonderheiten des Verfahrens

Rz. 157 Die Anpassungsverfahren sind reine Antragsverfahren (§§ 34 Abs. 2, 36 Abs. 2, 38 Abs. 2 Vers­AusglG), sie finden also nicht von Amts wegen statt. Als Antrag reicht es, zu beantragen, dass eine Anpassung stattfinden soll. Ein Betrag braucht nicht genannt zu werden. Antragsberechtigt sind grds. nur der Ausgleichspflichtige (in allen Fällen) und der Ausgleichsberechtigt...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Gründe für die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 10 Die Gründe für die Pflichtteilsunwürdigkeit sind in § 2339 BGB geregelt. Unwürdig ist danach, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat. Erbunwürdig ist grundsätzlich auch der Erbe, der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten.[7] Gleiches gilt für den Fall, dass der Unwürdige den Erblasser in ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Entziehung des Vermögenssorgerechts nach § 1638 BGB

Rz. 148 Eine Entziehung des Vermögenssorgerechts nach § 1638 BGB wird in der Regel nur bei geschiedenen Ehegatten erfolgen. Ist dies nicht der Fall, dann wird kaum ein Ehepartner, sofern er den anderen zum Alleinerben bestimmt hat, diesem das Vermögenssorgerecht für die Kinder entziehen. Denn es wird in erster Linie der Wille der Ehepartner sein, dass die Kinder im ersten Er...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / B. Rechtsgrundlage und Regelungstechnik

Rz. 3 Welche Anrechte in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, ergibt sich aus den §§ 2 und 3 VersAusglG . Rz. 4 Welche inhaltlichen Anforderungen an das Anrecht im Einzelnen zu stellen sind, folgt dabei aus § 2 VersAusglG. Es muss sich handeln ummehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 2. Voraussetzungen der Abänderung

Rz. 13 Die Voraussetzungen der Abänderung haben sich ggü. dem bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtszustand erheblich verändert. § 225 FamFG verlangt nur noch, dass rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit auf den Ausgleichswert eines abänderungsfähigen Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertänderung führen. Gemeint ist der Wert des einze...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Berechnung der Ausgleichung

Rz. 569 Die Art der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens bei ausgleichungspflichtigen Vorempfängen wird in § 2055 BGB vorgegeben: 1. Schritt: Die Erbteile der an der Ausgleichung nicht teilnehmenden Erben, insbesondere der Erbteil des überlebenden Ehegatten, werden berechnet und vorweg abgezogen. Der Rest verbleibt für die Abkömmlinge. 2. Schritt: Dem so ermittelten Nac...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2017

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2017 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 1. Januar 2016 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährige...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Geringe Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte bei Anrechten gleicher Art

Rz. 46 Nach § 18 Abs. 1 VersAusglG ist von einem Ausgleich grds. abzusehen, wenn die Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte (d.h. der Hälfte der Ehezeitanteile, § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG) bei Anrechten gleicher Art gering ist. Damit sollen diejenigen Fälle sachgerecht entschieden werden, in denen beide Ehegatten in der Ehezeit annähernd gleichwertige Anrechte in gle...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Voraussetzungen des externen Wertausgleichs in den Fällen des § 14 VersAusglG

Rz. 377 Der externe Ausgleich ist im Interesse des Versorgungsträgers des Ausgleichspflichtigen angeordnet, nicht gegen seinen Willen mit dem geschiedenen Ehegatten des Ausgleichspflichtigen in ein Versorgungsverhältnis gezwungen zu werden und ist als Ausnahmefall des Wertausgleichs konzipiert (vgl. § 9 Abs. 3 VersAusglG). Die Voraussetzungen dieses Ausgleichs entsprechen da...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / Literaturtipps

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§ 13 Formularteil / VI. Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG

Rz. 34 Muster 13.32: Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG Muster 13.32: Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß § 165 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Einleitung eines Vermittlungsverfahrens nach § 165 FamFG des _________________________ – Antragsteller/Vater – Ver...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / c) Keine Amtsermittlungspflicht, Veranlassungsprinzip, Darlegungs- und Beweislast

Rz. 136 Auch bei scheidungsnahen Vereinbarungen besteht keine richterliche Amtsermittlungspflicht zu den wirtschaftlichen Folgen eines Verzichts.[83] Das Gericht darf unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsautonomie nicht eigenständig nach Unwirksamkeitsgründen forschen. Wenn keiner der Ehegatten die Wirksamkeit der Vereinbarung in Zweifel zieht, wird deshalb i.d.R. kei...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / gg) Übergang von Unterhaltsvereinbarungen auf die Erben

Rz. 106 Streitig war, ob lediglich der gesetzliche Unterhaltsanspruch als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben übergeht oder auch Unterhaltsverbindlichkeiten, die durch Vereinbarung modifiziert wurden. Dazu das OLG Koblenz:[109] Zitat "Unterhaltsvereinbarungen zwischen dem geschiedenen Ehegatten und dem Erblasser, welche den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich ausgestalt...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Beteiligte des Ausgleichungspflichtteils

Rz. 72 Gemäß §§ 2050, 2316 BGB sind nur die Abkömmlinge eines Erblassers am Ausgleichungsvorgang beteiligt. Der Pflichtteil des Ehegatten berechnet sich ohne Berücksichtigung der Vorempfänge. Nicht mitberücksichtigt werden nach § 2316 Abs. 1 S. 2 BGB diejenigen Abkömmlinge, die einen Erbverzicht abgegeben oder einen vorzeitigen Erbausgleich nach § 1934d BGB geltend gemacht h...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Konkurrenzen

Rz. 60 Das Verhältnis zwischen § 18 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 VersAusglG ist gesetzlich nicht geregelt. Rz. 61 Damit sich keine Potenzierungseffekte ergeben können, muss aber zunächst nach § 18 Abs. 1 VersAusglG vorgegangen werden und erst danach dürfen noch die geringwertigen Einzelanrechte ausgesondert werden.[35] Das bedeutet, dass es zu einer Prüfung nach § 18 Abs. 2 Vers­Au...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das für Versorgungsanrechte funktional die Aufgaben übernimmt, welche in Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände sonst dem Zugewinnausgleich zufallen: Das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete soll geteilt werden. Zugleich hat der Versorgungsausgleich aber auch die Funktion, einen Ehegatten, der in der Ehe keine oder...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / 1. Begriff

Rz. 76 Die zeitratierliche Bewertung ist eine Bewertung nach einem Zeit-Zeit-Verhältnis: Die Versorgung ist auf die Ehezeit in der Weise zu verteilen, dass die Ehezeit ins Verhältnis zu der Gesamtzeit gesetzt wird, in welcher die zeitratierliche Versorgung erworben wird. Rz. 77 Praxistipp Vorgehensweise (§ 40 Abs. 2 VersAusglG):mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / b) "Schwebender" objektiv zweifelhafter Versicherungsfall

Rz. 81 Häufig ist es zweifelhaft, ob tatsächlich der Versicherungsfall schon eingetreten ist. Der Mandant wird ohnehin nicht ohne anwaltliche Beratung diese Frage entscheiden können. So gibt es Konstellationen, wo an sich die Rechtslage noch nicht verändert ist, aber eine Veränderung mit erbrechtlicher Tragweite stattgefunden hat. Beispielsweise ändert sich nach der Rechtspre...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 11. Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 454 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[453] Dies gilt auc...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / D. Ehezeitprinzip

Rz. 61 Der Versorgungsausgleich ist in Bezug auf Versorgungsanrechte das funktionelle Äquivalent zum Zugewinnausgleich: Ausgeglichen werden soll das gemeinsam in der Ehe Erwirtschaftete. Dem entspricht es, dass § 3 Abs. 2 VersAusglG bestimmt, dass in den Versorgungsausgleich (nur) Anrechte einzubeziehen sind, die in der Ehezeit erworben wurden. Diese Anrechte nennt das Geset...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 1. Allgemeines

Rz. 21 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe seinen vollen Pflichtteilsanspruch verliert, wenn er die Erbschaft ausschlägt, ist diejenige der so genannten taktischen Ausschlagung. Hier werden drei verschiedene Möglichkeiten unterschieden: die Ausschlagung des Erbes nach § 2306 BGB, die Ausschlagung des Vermächtnisses nach § 2307 BGB und die A...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Güterrecht/Nebengüterrecht

Zur Berücksichtigung eines aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanzierten behindertengerechten Fahrzeugs im Zugewinnausgleich (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 6.11.2013 – XII ZB 434/12, FamRZ 2014, 98 und BGHZ 205, 241 = FamRZ 2015, 1268). (BGH, Beschl. v. 16.11.2016 – XII ZB 362/15) Zur Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei im Zugewinn (OLG Hamm, Beschl. v. 2....mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Nachdem Edgar kein Testament errichtet hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Erben werden Edgars Söhne zu gleichen Teilen als gesetzliche Erben erster Ordnung, § 1924 Abs. 1, 4 BGB. Susi hat keinen Anspruch auf eine Beteiligung am Nachlass. Sie ist weder gesetzliche Erbin, noch steht ihr ein gesetzliches Vermächtnis zu. Die im deutschen Zivilrecht normierten gesetzli...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 3. Vereinbarungen über die Ehezeit

Rz. 44 In Grenzen zulässig ist auch eine Vereinbarung der Eheleute über die Ehezeit. Eine derartige Vereinbarung ist allerdings problematisch, weil die Bewertung der Anrechte immer bezogen auf das gesetzlich definierte Ende der Ehezeit vorzunehmen ist. (siehe oben § 4 Rdn 64 ff.) Daraus folgt, dass Regelungen in Bezug auf die Dauer der Ehezeit nur insoweit getroffen werden k...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Regelung des Umgangsrechts

Rz. 57 Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts In der Familiensache des ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt mindestens 880 EUR; er ist jedoch nicht höher als der fiktive Bedarf eines Ehegatten in gleicher Situation. 19. Elternunterhalt Der Unterhaltsbedarf der Eltern ist konkret darzulegen. Leistungen nach §§ 41-43 SGB XII (Grundsicherung) sind anzu...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Deutsch-französischer Wahlgüterstand

Rz. 31 Die Wahl-Zugewinngemeinschaft nach § 1519 BGB kann durch Ehevertrag begründet werden. Sie entspricht materiell überwiegend dem deutschen Recht der Zugewinngemeinschaft, weniger dem französischen Recht. Gleichwohl bereitet dieser Wahlgüterstand vielfältige Rechtsanwendungsprobleme.[16] Z.B. enthält das zugrunde liegende Abkommen in Art. 5 ein Verbot, über die einem Ehe...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 3. Das Abänderungsverfahren

Rz. 37 Die prozessualen Fragen, welche die Durchführung der Abänderung betreffen, sind in § 226 FamFG geregelt:mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / Literaturtipps

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / d) Güterstände nicht mehr geltenden deutschen Rechts

Rz. 36 Sie können gemäß § 1409 BGB nicht vereinbart werden. Praxistipp Nichtig sind also folgende Vereinbarungen: Für unsere Ehe sollmehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / B. Fälle des Wertausgleichs nach der Scheidung

Rz. 7 Die Fälle des Wertausgleichs bei der Scheidung ergeben sich aus dem VersAusglG selbst: Es sind die Fälle, in denen das Gesetz nicht den Versorgungsausgleich insgesamt ausschließt, sondern nur den Wertausgleich bei der Scheidung für unzulässig erklärt, weil die Anrechte bei der Scheidung noch nicht ausgeglichen werden können oder ihr Ausgleich unwirtschaftlich wäre (vgl...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / II. Gesetzliche Vorgaben im Beamtenrecht

Rz. 2 Für den Bereich der Beamten gilt seit 1.1.2011 das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVersG) des jeweiligen Dienstherrn. Nach § 1 Abs. 1 BeamtVersG gilt dieses Gesetz für die Beamten des Bundes (nach § 1 Abs. 2 BeamtVG entsprechend für die Richter des Bundes). Für die Beamten der Länder gelten die jeweiligen Landesgesetze, so für Bayern etwa das Bayerische Beamtenversorgun...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (bb) Konkurrenzverhältnis von Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 224 Der Gesamtschuldnerausgleich wird nicht durch den Zugewinnausgleich verdrängt, sondern beide Ausgleichsformen bestehen nebeneinander.[135] Sind die Ausgleichsansprüche am Stichtag bereits entstanden, sind sie als Aktivum bzw. Passivum einzubuchen. Ist die Schuld noch nicht getilgt, ist mit der entsprechenden Quote zu rechnen.[136] Diese Grundsätze gelten auch für die...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Aufschiebende Befristungen des Versorgungsausgleichs

Rz. 41 So wie die Eheleute für den Ausschluss bzw. den Versorgungsausgleich Bedingungen vereinbaren können, können sie auch bestimmen, dass der Versorgungsausgleich erst von einem bestimmten Termin an beginnen soll.[32] Wird dieser Termin von dem Bestehen der Ehe in diesem Moment abhängig gemacht (ex ante), handelt es sich um eine Bedingung, weil es dann im Moment der Verein...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / b) Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 44 Der Zeitpunkt, von dem an ein Abänderungsantrag gestellt werden kann, ist in § 226 Abs. 2 FamFG geregelt. Früher hatte § 10a Abs. 5 VAHRG a.F. insoweit vorgesehen, dass ein Abänderungsantrag gestellt werden konnte, wenn der Antragsberechtigte das 55. Lebensjahr vollendet hatte oder wenn bereits Versorgungen gezahlt wurden, welche durch den vorausgehenden Versorgungsau...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / B. Auskunftsansprüche unabhängig von der Anhängigkeit einer Versorgungsausgleichssache

Rz. 3 Unabhängig von einem Verfahren in Bezug auf den Versorgungsausgleich, sieht die Rechtsordnung zwei Instrumentarien vor, welche die Einschätzung, ob eine Scheidung und/oder ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, erleichtern sollen: den Auskunftsanspruch gegen den Sozialversicherungsträger in Bezug auf die eigenen Anrechte (siehe unten Rdn 17 ff.) und die i...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Erbfallschulden

Rz. 58 Die zweite Kategorie der Nachlasspassiva umfasst die Erbfallschulden. Dies sind grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers selbst entstehen. Hierunter fallen im Einzelnen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), die Kosten für das Grabmal und die Grabstätte sowie die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten.[102] Ebenfalls al...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Vereinbarung von Gütertrennung

Rz. 43 Die Vereinbarung von Gütertrennung kann Rz. 44 Muster 9.4: Gütertrennung Muster 9.4: Gütertrennung Wir ve...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Amtswegiges Verfahren ohne Antrag

Rz. 126 Für die im Verbund stehenden Verfahren über den Versorgungsausgleich nach §§ 6 bis 19, 28 VersAusglG ist grds. kein Antrag erforderlich (§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG). In diesen Fällen liegt ein sog. Zwangsverbund vor; das Verfahren wird von Amts wegen geführt. Ausnahmen bestehen nur insoweit, als das materielle Recht einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausglei...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Ausgleich bei der Scheidung

Rz. 201 Beim Ausgleich bei der Scheidung sind hinsichtlich des Inhalts der Entscheidung vier Fälle zu unterscheiden: der Regelfall, dass die Ehezeitanteile intern geteilt werden (§§ 10 bis 13 Vers­AusglG, zu den materiell-rechtlichen Vorgaben siehe oben § 8 Rdn 235 ff.), der Fall der externen Teilung von Versorgungsanrechten (§§ 14 bis 17 VersAusglG, zu den materiell-rechtli...mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / E. Die "Sprache" des Ehevertrags

Rz. 12 Die sprachliche Abfassung des Ehevertrages ist keine Nebensächlichkeit. Immer ist in Betracht zu ziehen, dass es später einmal Streit aus dem Vertrag geben kann, der fast immer mit Auslegungsproblemen zu tun hat, wenn die Ehegatten in den Wortlaut hineinlesen, was für sie jeweils günstig ist. Daher sollten anerkannte Rechtsbegriffe verwendet werden, die sich aus dem G...mehr

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§ 12 Rechtswahl (IPR)

Rz. 1 Die Ehegatten können unter den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 2 oder 3 EGBGB ein abweichendes Statut für die allgemeinen Ehewirkungen vereinbaren sowie gem. Art. 15 Abs. 2 EGBGB für die güterrechtlichen Wirkungen und gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB für das Erbrecht. Die ROM-III-Verordnung gilt seit ihrem Inkrafttreten am 21.6.2012 im Rahmen ihres Anwendungsbereiches.[1] Rz...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Allgemeines

Rz. 3 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt gem. § 1953 Abs. 1 BGB der Anfall der Erbschaft an den Erben als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt dann gem. § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen zu, der erben würde, wenn der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt hätte. Dem Ausschlagenden steht aber ein ihm zugewandtes Vorausvermächtnis zu, wenn es nicht mitausgeschlagen wurde und...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Zu gesetzlichen Erben nach Edgar sind zu gleichen Teilen seine Mutter und sein Bruder berufen, § 1925 Abs. 1, 3 BGB. Die Lebensgefährtin geht hingegen leer aus. Nach deutschem Recht haben schließlich nur Ehegatten (§ 1931 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach dem verstorbenen Partner. Für die nichteheliche Lebensge...mehr