Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 3. Das Abänderungsverfahren

Rz. 37 Die prozessualen Fragen, welche die Durchführung der Abänderung betreffen, sind in § 226 FamFG geregelt:mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / Literaturtipps

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / d) Güterstände nicht mehr geltenden deutschen Rechts

Rz. 36 Sie können gemäß § 1409 BGB nicht vereinbart werden. Praxistipp Nichtig sind also folgende Vereinbarungen: Für unsere Ehe sollmehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / B. Fälle des Wertausgleichs nach der Scheidung

Rz. 7 Die Fälle des Wertausgleichs bei der Scheidung ergeben sich aus dem VersAusglG selbst: Es sind die Fälle, in denen das Gesetz nicht den Versorgungsausgleich insgesamt ausschließt, sondern nur den Wertausgleich bei der Scheidung für unzulässig erklärt, weil die Anrechte bei der Scheidung noch nicht ausgeglichen werden können oder ihr Ausgleich unwirtschaftlich wäre (vgl...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / II. Gesetzliche Vorgaben im Beamtenrecht

Rz. 2 Für den Bereich der Beamten gilt seit 1.1.2011 das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVersG) des jeweiligen Dienstherrn. Nach § 1 Abs. 1 BeamtVersG gilt dieses Gesetz für die Beamten des Bundes (nach § 1 Abs. 2 BeamtVG entsprechend für die Richter des Bundes). Für die Beamten der Länder gelten die jeweiligen Landesgesetze, so für Bayern etwa das Bayerische Beamtenversorgun...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (bb) Konkurrenzverhältnis von Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 224 Der Gesamtschuldnerausgleich wird nicht durch den Zugewinnausgleich verdrängt, sondern beide Ausgleichsformen bestehen nebeneinander.[135] Sind die Ausgleichsansprüche am Stichtag bereits entstanden, sind sie als Aktivum bzw. Passivum einzubuchen. Ist die Schuld noch nicht getilgt, ist mit der entsprechenden Quote zu rechnen.[136] Diese Grundsätze gelten auch für die...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Aufschiebende Befristungen des Versorgungsausgleichs

Rz. 41 So wie die Eheleute für den Ausschluss bzw. den Versorgungsausgleich Bedingungen vereinbaren können, können sie auch bestimmen, dass der Versorgungsausgleich erst von einem bestimmten Termin an beginnen soll.[32] Wird dieser Termin von dem Bestehen der Ehe in diesem Moment abhängig gemacht (ex ante), handelt es sich um eine Bedingung, weil es dann im Moment der Verein...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / b) Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 44 Der Zeitpunkt, von dem an ein Abänderungsantrag gestellt werden kann, ist in § 226 Abs. 2 FamFG geregelt. Früher hatte § 10a Abs. 5 VAHRG a.F. insoweit vorgesehen, dass ein Abänderungsantrag gestellt werden konnte, wenn der Antragsberechtigte das 55. Lebensjahr vollendet hatte oder wenn bereits Versorgungen gezahlt wurden, welche durch den vorausgehenden Versorgungsau...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / B. Auskunftsansprüche unabhängig von der Anhängigkeit einer Versorgungsausgleichssache

Rz. 3 Unabhängig von einem Verfahren in Bezug auf den Versorgungsausgleich, sieht die Rechtsordnung zwei Instrumentarien vor, welche die Einschätzung, ob eine Scheidung und/oder ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden sollen, erleichtern sollen: den Auskunftsanspruch gegen den Sozialversicherungsträger in Bezug auf die eigenen Anrechte (siehe unten Rdn 17 ff.) und die i...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Erbfallschulden

Rz. 58 Die zweite Kategorie der Nachlasspassiva umfasst die Erbfallschulden. Dies sind grundsätzlich diejenigen Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers selbst entstehen. Hierunter fallen im Einzelnen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), die Kosten für das Grabmal und die Grabstätte sowie die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten.[102] Ebenfalls al...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Vereinbarung von Gütertrennung

Rz. 43 Die Vereinbarung von Gütertrennung kann Rz. 44 Muster 9.4: Gütertrennung Muster 9.4: Gütertrennung Wir ve...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Amtswegiges Verfahren ohne Antrag

Rz. 126 Für die im Verbund stehenden Verfahren über den Versorgungsausgleich nach §§ 6 bis 19, 28 VersAusglG ist grds. kein Antrag erforderlich (§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG). In diesen Fällen liegt ein sog. Zwangsverbund vor; das Verfahren wird von Amts wegen geführt. Ausnahmen bestehen nur insoweit, als das materielle Recht einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausglei...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Ausgleich bei der Scheidung

Rz. 201 Beim Ausgleich bei der Scheidung sind hinsichtlich des Inhalts der Entscheidung vier Fälle zu unterscheiden: der Regelfall, dass die Ehezeitanteile intern geteilt werden (§§ 10 bis 13 Vers­AusglG, zu den materiell-rechtlichen Vorgaben siehe oben § 8 Rdn 235 ff.), der Fall der externen Teilung von Versorgungsanrechten (§§ 14 bis 17 VersAusglG, zu den materiell-rechtli...mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / E. Die "Sprache" des Ehevertrags

Rz. 12 Die sprachliche Abfassung des Ehevertrages ist keine Nebensächlichkeit. Immer ist in Betracht zu ziehen, dass es später einmal Streit aus dem Vertrag geben kann, der fast immer mit Auslegungsproblemen zu tun hat, wenn die Ehegatten in den Wortlaut hineinlesen, was für sie jeweils günstig ist. Daher sollten anerkannte Rechtsbegriffe verwendet werden, die sich aus dem G...mehr

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§ 12 Rechtswahl (IPR)

Rz. 1 Die Ehegatten können unter den Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 2 oder 3 EGBGB ein abweichendes Statut für die allgemeinen Ehewirkungen vereinbaren sowie gem. Art. 15 Abs. 2 EGBGB für die güterrechtlichen Wirkungen und gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB für das Erbrecht. Die ROM-III-Verordnung gilt seit ihrem Inkrafttreten am 21.6.2012 im Rahmen ihres Anwendungsbereiches.[1] Rz...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / a) Allgemeines

Rz. 3 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt gem. § 1953 Abs. 1 BGB der Anfall der Erbschaft an den Erben als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt dann gem. § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen zu, der erben würde, wenn der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt hätte. Dem Ausschlagenden steht aber ein ihm zugewandtes Vorausvermächtnis zu, wenn es nicht mitausgeschlagen wurde und...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Zu gesetzlichen Erben nach Edgar sind zu gleichen Teilen seine Mutter und sein Bruder berufen, § 1925 Abs. 1, 3 BGB. Die Lebensgefährtin geht hingegen leer aus. Nach deutschem Recht haben schließlich nur Ehegatten (§ 1931 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach dem verstorbenen Partner. Für die nichteheliche Lebensge...mehr

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§ 1 Allgemeines / a) Grammatikalische Auslegung

Rz. 37 Hinweis "Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln" besagt nur eines: wenn sie dies tun, ist dieser Vertrag ein Ehevertrag. Daraus folgt nicht, dass jeder Ehevertrag auch ein Güterrechtsvertrag ist: Ein Rechteck ist ein Viereck, aber nicht jedes Viereck ist auch ein Rechteck (es kann vielmehr auch Trapez, Rhombus usw. sei...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 2. Anwaltszwang für andere Beteiligte

Rz. 119 Für andere Beteiligte als die Ehegatten (z.B. Erben, Hinterbliebene) besteht in Versorgungsausgleichssachen vor dem FamG und dem OLG kein Anwaltszwang. Vor dem BGH müssen sich diese Beteiligten aber grds. durch einen beim BGH zugelassenen RA vertreten lassen (§ 114 Abs. 2 FamFG). Rz. 120 Für Versorgungsträger ist § 114 Abs. 3 FamFG zu beachten, soweit es sich bei ihne...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / a) Vertraglicher Ausschluss der Scheidung

Rz. 4 Ehegatten können eine spätere Scheidung nicht vertraglich ausschließen.[2] Hierbei geht es nicht um ein "Recht auf Ledigkeit" als die gedankliche Umkehrung der Eheschließungsfreiheit im Sinne einer dahin verstandenen negativen Eheschließungsfreiheit. Art. 6 Abs. 1 GG gewährt ihnen vielmehr das Recht, nach Eintritt der die Scheidung rechtfertigenden Voraussetzungen gesc...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / dd) Kann eine nachträgliche Kompensation dazu führen, dass eine ursprünglich nichtige Klausel wieder auflebt?

Rz. 152 Dies ist nach herrschender Auffassung nicht der Fall, selbst wenn es zu einer Überkompensation gekommen ist,[106] sodass nur ein neuer Vertrag (Bestätigung, siehe oben Rdn 36 ff.) hilft,[107] in welchen die Kompensationsleistung aufzunehmen ist. Münch vertritt überdies die Meinung, dass dem durch die Klausel benachteiligten Ehegatten (Empfänger der Kompensation) eine...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung

Rz. 37 Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung Muster 13.35: Antrag auf Abänderung einer bestehenden Sorgerechtsentscheidung An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf Abänderung der bestehenden Sorgerechtsentscheidung des _________________________ – ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) § 3 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 166 Zu nennen ist zunächst § 3 Abs. 3 VersAusglG . Nach dieser Norm findet ein Versorgungsausgleich nach einer Kurzzeitehe von bis zu drei Jahren von Amts wegen nicht statt, sondern nur dann, wenn er von mindestens einem der Ehegatten beantragt wird (zu Einzelheiten siehe oben Rdn 13 ff.). Eine Härtefallprüfung findet dann aber nicht statt. Wird der Antrag gestellt, ist d...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Allgemeines

Rz. 392 Die Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt (§§ 1408 Abs. 2, 1410 BGB, 6–8 VersAusglG. Eine vertragliche Regelung ist bereits zwischen Verlobten möglich.[222] Rz. 393 Der besondere Vorteil besteht darin, dass die individuelle Regelung von Versorgungsanrechten mit anderen Regelungen verknüpft werden kann (Kompensation), insbesondere mit dem Zugewinn- oder sonstigem ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / hh) Auslegung bei fehlender Ersatzerbenregelung, § 2069 BGB

Rz. 133 Fällt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer vor dem Erbfall weg und wurde kein Ersatzerbe- bzw. Ersatzvermächtnisnehmer benannt, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob eine Ersatzerben- bzw. Ersatzvermächtnisnehmerbestimmung gewollt war. Rz. 134 Gemäß § 2069 BGB ist im Zweifel davon auszugehen, dass beim Wegfall eines Abkömmlings dessen Abkömmlinge nach den Regeln der ge...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / b) Versorgungsträger, soweit sie Beteiligte sein können

Rz. 45 Auskunftspflichtig sind auch die Versorgungsträger. § 220 Abs. 1 FamFG nimmt insoweit Bezug auf die Beteiligtenstellung, die in § 219 Nr. 2 und 3 FamFG angeordnet wird. Diese Bezugnahme ist jedoch missverständlich, denn beteiligt am Verfahren werden nur diejenigen Versorgungsträger, welche durch die Einbeziehung der bei ihnen bestehenden oder zu begründenden Anrechte ...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / 2. Anwaltszwang für andere Beteiligte

Rz. 32 Für andere Beteiligte als die Ehegatten besteht in Versorgungsausgleichssachen vor dem Familiengericht und dem OLG kein Anwaltszwang. Eine Beteiligung Dritter (z.B. Erben, Hinterbliebene) kommt etwa vor in den Verfahren nach § 25 VersAusglG (verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich), den Verfahren auf Anpassung einer Entscheidung nach §§ 32 ff. VersAusglG (...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / b) Anwendung der Bewertungsregeln des Betriebsrentengesetzes

Rz. 143 Die Bewertung der betrieblichen Anrechte richtet sich nach Bewertungsregeln des Betriebsrentengesetzes, die ihrerseits nach den verschiedenen Formen von Versorgungen differenzieren. Ändern sich also die Bewertungskriterien im Betriebsrentenrecht, wirkt sich das unmittelbar im Versorgungsausgleich aus. Rz. 144 Zugelassen sind zwei verschiedene Bewertungsmethoden. Die b...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehesachen

a) Wusste die Ehefrau vor der Eheschließung, dass der Ehemann zuvor schon zweimal verheiratet gewesen war und dass der im Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname nicht sein Geburtsname war, hätte genügend Anlass bestanden, die Motivation für die Eingehung einer weiteren Ehe und die Gründe für das Scheitern der früheren Ehen zu hinterfragen. Ohne ein entsprechendes ...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / C. Die Annahme des Mandats in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 22 In vielen Fällen wird das Mandat auch für die Versorgungsausgleichssache schon zu einem Zeitpunkt erteilt werden, in der das Ehezeitende noch nicht erreicht ist, weil der Scheidungsantrag noch nicht rechtshängig ist. Gleichwohl ist es sinnvoll, schon in diesem Stadium Überlegungen anzustellen, wie der demnächst bevorstehende Versorgungsausgleich vorbereitet oder gesta...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / II. Sachliche Reichweite des Formerfordernisses

Rz. 107 Sachlich betrifft das Formerfordernis nur Vereinbarungen der Eheleute über den Versorgungsausgleich. Das können solche über den Ausgleich bei der Scheidung (§§ 10 ff. Vers­AusglG), aber auch solche über den Ausgleich nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG) sein (sofern sie schon vor der Rechtskraft des Wertausgleichs bei der Scheidung getroffen werden). Auch Teilau...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Vereinbarung zwischen Ausgleichsberechtigtem und Versorgungsträger des Verpflichteten

Rz. 341 Der externe Ausgleich ist zunächst zulässig, wenn der Ausgleichsberechtigte und der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung vereinbaren (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 Vers­AusglG). Rz. 342 Der Versorgungsträger wird eine solche Lösung vorschlagen, wenn er über genügend liquide Mittel verfügt und ausschließen will, dass der Ausgleichsberechtigte bei ihm An...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Anhörungspflichten

Rz. 51 In den Verfahren nach § 1632 Abs. 1, 2 und 4 BGB sind das Kind und die Eltern nach § 159 bzw. § 160 FamFG persönlich anzuhören. Sie sind auch stets förmlich zu beteiligen Dies gilt auch, wenn einem Elternteil die elterliche Sorge teilweise, insbesondere im Teilbereich der Aufenthaltsbestimmung, entzogen worden war und der Ergänzungspfleger das Kind den – den Erlass ei...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / a) Neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Rz. 89 Das Bundesverfassungsgericht entwickelte seine neuen Grundsätze Praxistipp Das Studium dieser Entscheidungen ist unbedingt anzuraten. Ihre Kenntnis ist zur verständigen Durchdringung der Materie unentbehrlich. Rz. 90 Die Argumentation des Bundesver...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle: Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2017) 2. Zahlbeträge Kindesunterhalt 3. Selbstbehaltsätze im Überblickmehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Gesetzeslage

Rz. 611 Die meisten alten Bundesländer – nicht auch die neuen – haben Sonderregeln für die Vererbung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erlassen. Neben diesen Sondervorschriften auf Länderebene eröffnet § 13 GrdstVG die Möglichkeit der Zuweisung eines Hofes an einen Miterben als bundeseinheitliche Regelung, und damit gibt es auch in den neuen Bundesländern ein besonder...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / XIII. Nichtigkeit und Abänderung

Rz. 68 Ist ein Ehevertrag nichtig und hatte er vermeintlich zur Erledigung der Hauptsache geführt, kann er nicht Gegenstand eines Abänderungsantrags sein. Vielmehr ist das Verfahren fortzusetzen.[44] Rz. 69 Muster 8.2: Nichtigkeit: Antrag, das Verfahren fortzusetzen Muster 8.2: Nichtigkeit: Antrag, das Verfahren fortzusetzen … wird beantragt,mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / cc) Abänderungsklage des Unterhaltsberechtigten gegen ein Unterhaltsurteil wegen veränderter Umstände

Rz. 98 Die Unterhaltspflicht des Erblassers geht grundsätzlich unverändert, also auch mit Einwendungen, auf den Erben über.[94] Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch gegen die Erben bleibt insbesondere die Bedürftigkeit des Berechtigten. Erhält dieser z.B. bei Versterben des Unterhaltsverpflichteten Leistungen aus einer Lebensversicherung, kann dies zum Wegfall oder zur M...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 200 Für die Zeit bestehender Ehe bestimmt bereits das Gesetz in einer Reihe von Vorschriften eine Überlagerung, die an das rechtliche Bestehen der Ehe anknüpft, also den mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils endenden Zeitraum. Beispiele:mehr

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§ 3 Der Miterbe / III. Miterben als Erbengemeinschaft

Rz. 152 Die Eintragung der Miterben erfolgt gem. § 47 GBO unter Angabe des Miteigentumsverhältnisses "in Erbengemeinschaft". Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch einzutragen.[147] Auf dieser güterrechtlichen Grundlage ist d...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / bb) Erfüllung einer Wartezeit

Rz. 35 Die Abänderung ist auch dann zulässig, wenn durch sie eine für die Versorgung der ausgleichsberechtigten Person maßgebende Wartezeit erfüllt wird (§ 225 Abs. 4 FamFG). In diesem Fall kommt es auf die Erfüllung der Wertgrenzen des § 225 Abs. 3 FamFG nicht an. Die Regelung entspricht § 10a Abs. 2 Nr. 2 VAHRG a.F. Sie sichert die Möglichkeit der Abänderung unabhängig von...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / b) Vereinbarungen über das Ende der Ehezeit

Rz. 49 Unzulässig ist dagegen grds. die umgekehrte Begrenzung der Ehezeit: Die Eheleute können nicht vereinbaren, dass die Ehezeit früher oder später enden soll als nach dem Gesetz vorgesehen. Anderenfalls hätten es die Eheleute etwa in der Hand, missliebige Rechtsänderungen oder Bewertungen dadurch zu umgehen, dass sie ein Ehezeitende vor deren Inkrafttreten vereinbarten.[3...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / a) § 8 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 124 Anrechte können im Rahmen einer Vereinbarung der Eheleute nur übertragen oder begründet werden, wenn die maßgeblichen Versorgungsregelungen das zulassen und die betroffenen Versorgungsträger zustimmen (§ 8 Abs. 2 VersAusglG). Die Regelung geht über den früheren Rechtszustand deutlich hinaus. Gleichwohl hat sie nur klarstellenden Charakter. Entsprechende Bestimmungen ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / cc) Gütergemeinschaft

Rz. 86 Für den Fall des Güterstands der Gütergemeinschaft verbleibt es bei der Regelung des § 1931 Abs. 1, Abs. 2 BGB. War eine fortgesetzte Gütergemeinschaft gem. § 1483 BGB vereinbart, tritt eine Erbfolge nur bezüglich des Vorbehalts- und Sondergutes gem. §§ 1417, 1418 BGB ein. I.Ü. wird die Gemeinschaft zwischen Abkömmlingen und dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt.mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 7. Anwaltshaftung

Rz. 432 Der Versorgungsausgleich ist besonders haftungsträchtig. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Mandanten allein deshalb in Betracht kommt, weil er vom Anwalt nicht auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Verzichtsvereinbarung hingewiesen wurde.[250] Dies dürfte für die gesetzliche Gestaltungsmöglichkeit insgesamt gelten. Es kan...mehr

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zfs 1/2017, zfs 1/2017 / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 (PKHB 2017)

Am 16.12.2016 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 – PKHB 2017) v. 12.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2869). Danach steigen die ab dem 1.1.2017 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Parteien abzusetzen sind. Der nach § 115 Abs. 1 S...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / Literaturtipps

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§ 12 Abänderung von Entsche... / c) Wesentlichkeit der Änderung

Rz. 27 Weitere Voraussetzung für die Abänderung ist, dass die sich aus den veränderten Umständen ergebende Wertänderung wesentlich sein muss. Dafür bestehen zwei Möglichkeiten: Zum einen definiert § 225 Abs. 3 FamFG eine Wertgrenze, und aus § 225 Abs. 4 FamFG folgt, dass jede Änderung wesentlich ist, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit bei einem der Ehegatten führt. aa) We...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / a) Grundlagen

Rz. 54 Völlig verändert gegenüber dem früheren Recht hat sich auch die Durchführung der Anpassung wegen Unterhalts. Unter der Geltung des alten Rechts wurde die Kürzung der Versorgung in vollem Umfang suspendiert, wenn die Voraussetzungen des § 5 VersAusglG vorlagen. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs spielte insoweit keine Rolle. Das war ein Ergebnis, das weit über das mit de...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / c) Festlegung eines Zeitraums für die Einbeziehung von Anrechten

Rz. 53 Zulässig ist es auch, eine Höchstdauer in Bezug auf die in den Ausgleich einzubeziehenden Anrechte vereinbaren.[38] Insoweit muss nur klar erkennbar sein, an welchen Anfangs- und an welchen Endzeitpunkt die Eheleute anknüpfen. Rz. 54 Beispiel M und seine Frau F vereinbaren, dass aus der gemeinsamen Ehezeit nur Anrechte ausgeglichen werden sollen, welche nach der Geburt...mehr