Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / cc) Vorteile des Zusammenlebens

Wie oben mehrfach dargelegt, ist der Unterhaltspflichtige nach § 1603 Abs. 2 BGB gehalten, alle verfügbaren Mittel zu seinem und der minderjährigen Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Der ihm zu belassende notwendige Selbstbehalt dient dazu, ihm einen Anteil seines Einkommens zu belassen, der den eigenen sozialhilferechtlichen Bedarf sichert und auf der Grundlage des ...mehr

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FF 9/2016, FF 9/2016 / Verfahrensrecht

a) Zur Bestimmung des Werts des Abwehrinteresses i.S.d. § 61 Abs. 1 FamFG aufgrund der Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften über Einkommen aus nichtselbstständiger sowie selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie über das vorhandene Vermögen. b) Zur Berücksichtigung des – ungerechtfertigten – Vollstreckungsaufwands im Fall der Geltendmachung eines Auskunftsans...mehr

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FF 9/2016, Sicherstellung d... / dd) Mehrbedarf durch Krankheit, Alter oder Behinderung

Abzüge für krankheitsbedingten Mehrbedarf kommen nur in Betracht bei konkret nachgewiesenen und notwendigen Aufwendungen (Lebensmittel für Diät), die den allgemeinen Bedarf übersteigen.[17] Dazu gehören Kosten für eine Haushaltshilfe bei schwer kranken oder betagten Unterhaltspflichtigen, nicht aber Zuzahlungen zu Arzneimitteln nach § 31 Abs. 3 SGB V, weil sie jeden gesetzli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Gütergemeinschaft

Rz. 37 [Autor/Stand] In Betracht kommt die Anwendung des § 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BewG – aufgrund § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO – beim Erwerb durch eine eheliche Gütergemeinschaft (§§ 1416 Abs. 1, 2, 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB), einer Lebenspartnerschaft bei entsprechender Gestaltung ihres güterrechtlichen Verhältnisses (§ 7 LPartG) sowie bei fortgesetzter Gütergemeinschaft nach dem Tod...mehr

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zerb 9/2016, EU-Erbrechtsverordnung Kommentar

Bergquist/Damascelli/Frimston/Lagarde/Odersky/Reinhartz Auflage 2015, broschiert, 422 Seiten, 59,80 EUR, Otto Schmidt Verlag ISBN: 978-3-504-08000-6 Im Hinblick darauf, dass die EU-ErbVO den Erbrechtler in seiner täglichen Praxis immer mehr zu beschäftigen beginnt, ist es nicht überraschend und hilfreich zugleich, dass inzwischen, neben zahlreichen Aufsätzen und Kommentierungen...mehr

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zerb 9/2016, Lauf der Frist... / Aus den Gründen

Die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe kein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen der Grundstücksschenkung aus dem Jahr 1993 zu, da die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB im Zeitpunkt des Erbfalls abgelaufen gewesen sei. Die Auffassung des Klägers, die Eltern hätten das Grundeigentum nur als "leere Hülle" üb...mehr

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FF 9/2016, Die Crux mit der einstweiligenAnordnung

Die einstweilige Anordnung ist – anders als noch vor dem 1.9.2009, dem Inkrafttreten des FamFG – ein selbstständiges Verfahren, auch wenn eine Hauptsache anhängig ist. Dies sieht § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich glaubhaft zu machen. In vielen Fällen fehlt es gerade in Antragsverfahren, also in allen Un...mehr

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FF 9/2016, Versorgungsausgl... / 2 Anmerkung

In dem lang erwarteten Beschluss vom 9.3.2016 hat der BGH vor dem Hintergrund des Halbteilungsprinzips zur Frage des richtigen Rechnungszinssatzes bei der ehezeitlichen Barwertbildung von Anrechten entschieden, die auch gem. § 17 VersAusglG im Wege der externen Teilung ausgeglichen werden können. Seit Einführung des nunmehr im siebten Jahr maßgebenden Versorgungsausgleichsges...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.4 Heilfürsorge oder Entwicklungshelferdienst (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 15 Die Ansprüche ruhen auch bei Versicherten, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heifürsorge haben, also vor allem bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. Rz. 17). Heilfürsorge umfasst die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung sp...mehr

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Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.2 Leistungen an Familienangehörige

Rz. 17 Einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 haben auch nach § 10 versicherte Familienangehörige, soweit sie das Mitglied für die Zeit der Beschäftigung begleiten oder besuchen. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BSG zu den Vorgängervorschriften in der RVO (§§ 221, 222 RVO) übernommen (BSG, Urteil v. 9.3.1982, 3 RK 64/80, SozR 2200 § 222 Nr. 1...mehr

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Jansen, SGB IV § 16 Gesamte... / 2.1 Gesamteinkommen

Rz. 2 Mit Rücksicht auf die Gesetzesformulierung ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen 7 Einkunftsarten der Einkommensteuer. Für diese Einkunftsarten sind in § 2 Abs. 2 EStG zwei unterschiedliche Arten der Einkunftsermittlung vorgesehen: die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsko...mehr

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Jansen, SGB IV § 18 Bezugsg... / 2.2 Geltung der Bezugsgröße

Rz. 5 Auf die Bezugsgröße wird unter anderem in den nachstehend aufgezeigten Fällen verwiesen: Bemessung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2); Bestimmung des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. § 85 Abs. 1 SGB VII); Bestimmung des Mindest-Jahresarbeitsverdienstes für mithe...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so besteht diese Beihilfeberechtigung auch nach der Trennung fort.mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Entgegen der Verwandtenerbfolge sind Ehegatten aufgrund ihrer Ehe nicht miteinander verwandt, daher enthält § 1931 BGB eigene Regeln für das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten setzt das Bestehen einer wirksamen Ehe voraus. Hinweis: Die Höhe der Erbquote ist davon abhängig, neben welchen Verwandten der Ehegatte erbt und in w...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 1. Unterhaltsanspruch des Ehegatten (§ 1361 BGB)

Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs des getrenntlebenden Ehegatten aus § 1361 BGB sind: Bestand einer Ehe, Getrenntleben der Eheleute, Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten, kein Verlust des Anspruchs z.B. durch Ausschlusstatbestände ("Verwirkung"). Praxishinweis...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Nach § 10 Abs. 1 SGB V sind in der Familienver...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / b) Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung. Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Z...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Familienunterhalt/Heimunterbringung eines Ehegatten

Der Anspruch auf Familienunterhalt nach § 1360 BGB setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1353 Abs. 1 BGB voraus. Der BGH (FamRZ 2016, 1142 m. Beitrag Maurer FamRZ 2016, 1220 = NJW 2016, 2122 m. Anm. Reinken = MDR 2016, 1023 = FamRB 2016, 295 m. Hinw. Roessink = FuR 2016, 472) stellt klar, dass auch die dauerhaft stationäre Pflege eines Ehegatten in ein...mehr

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ZAP 3/2016, Entschädigung: Begleitung zum Gerichtstermin durch Ehegatten

(LSG Bayern, Beschl. v. 21.10.2015 – L 15 RF 38/15) • Für den Ersatz von Aufwendungen für die Begleitung zum Gerichtstermin durch den Ehegatten ist zwar kein Nachweis darüber erforderlich, dass der begleitende Ehegatte selbst bare Auslagen zu tragen hatte und ein Geldfluss zwischen den Ehegatten stattgefunden hat; gleichwohl müssen dem begleitenden Ehegatten für die Begleitu...mehr

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ZAP 12/2015, Familienheim: Ausgleichspflicht des Ehegatten nach Trennung

(BGH, Urt. v. 25.3.2015 – XII ZR 160/12) • Ein Ehegatte kann gegenüber dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Ausgleich von Zins- und Tilgungsleistungen haben, die er im Rahmen des sog. Zweikontenmodells nach der Trennung auf ein von ihm allein aufgenommenes Darlehen zur Finanzierung des gemeinsamen Familienwohnheims erbracht hat. Mit dem Auszug der klagenden Ehegattin aus...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Praxishinweise: Zwar kann durch den – vorrangig abzuziehenden – Krankenvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 BGB) der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden. Mit dem Mandanten ist deshalb frühzeitig zu erörtern, ob Kra...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Versöhnung der Ehegatten

Eine Versöhnung der Eheleute beendet die Trennungszeit, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung entfallen; der Scheidungsantrag ist zurückzunehmen. Die Beweislast für die erfolgreiche Versöhnung trägt der Ehegatte, der nicht geschieden werden will (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213). Allerdings zieht die endgültige Versöhnung der Eheleute weitere rechtliche K...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 8. Automatisches Vertretungsrecht für Ehegatten

Die Bundesregierung hat eine Initiative des Bundesrats aufgegriffen, die zum Ziel hat, dass sich Ehegatten und Lebenspartner bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Bislang ist hierfür die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung notwendig. Das Kabinett besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Antrag des Ehegatten

Rn. 32 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Entgegen den allg Grundsätze des § 26 Abs 2 u 3 EStG, nach denen grundsätzlich von einer Zusammenveranlagung ausgegangen wird und eine getrennte Veranlagung nur erfolgt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt, erfolgt in diesem Fall die Zusammenveranlagung nur dann, wenn dies von beiden Ehegatten beantragt wird. Der Antrag ist entsprechend §...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / d) Voraus des Ehegatten

Dem überlebenden Ehegatten kann der sog. Voraus zustehen. Nach § 1932 Abs. 1 S. 1 BGB gebühren dem überlebenden Ehegatten neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben den Großeltern außer dem Erbteil die zum Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke im Voraus. Nach Satz 2 gebühren ihm diese Gegenstände neb...mehr

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zerb 8/2016, Anwendbarkeit des § 2285 BGB bei Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des zuerst versterbenden Ehegatten

Leitsatz Ficht ein Dritter die wechselbezüglichen Verfügungen des zuerst verstorbenen Ehegatten an, so ist er nicht durch die Regelungen des § 2285 BGB beschränkt. Diese sind für diesen Fall nicht entsprechend anwendbar. BGH, Urteil vom 25. Mai 2016 – IV ZR 205/15 Sachverhalt Die Klägerin begehrt die Feststellung ihrer Alleinerbenstellung nach ihrer verstorbenen Mutter. Die Kläg...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / c) Interner Ausgleich zwischen den Ehegatten

Wird der Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, in Anspruch genommen, so kann ein Ausgleich – zumindest teilweise – erfolgen über: eine Verrechnung im Unterhalt, eine Nutzungsvergütung gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB oder den Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.2014 – II-2 UF 4/14, FamRZ 2014, 1296). Für eine hiervon abweichende Beteiligungsverpf...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Wohnwertberechnung ab Trennung der Ehegatten

Das mietfreie Wohnen bei Allein- oder Miteigentum ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die Grundstückskosten übersteigt (BGH FamRZ 1998, 899, 901 m.w.N.). Voraussetzung ist, dass der Beteiligte den Wohnraum als Nießbrauchsberechtigter oder aufgrund eines unentgeltlichen ...mehr

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ZAP 22/2015, Testamentsauslegung: Gleichzeitiges Versterben von Ehegatten

(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.7.2015, I-3 Wx 193/14) • Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einander gegenseitig zu Erben eingesetzt, ohne einen Schlusserben zu bestimmen, was regelmäßig dafür spricht, dass der Überlebende über das Gesamtvermögen auch von Todes wegen frei sollte verfügen können, so kann die Anordnung "Sollten wir beide durch einen Unfall zu ...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 6 DAV gegen neue Vollmacht für Ehegatten und Lebenspartner

Das in Vorbereitung befindliche Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 1/2017, S. 5) soll durch Einrichtung einer gesetzlichen Vollmacht unter Ehegatten und registrierten Lebenspartnern im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten Behinderung des Betroffenen dessen Gesundheitsvorsorge gewährleist...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / aa) Zugewinngemeinschaft

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1363 Abs. 2 S. 1 BGB das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Insoweit ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein Güterstand der Gütertrennung. Von dem vertraglichen Güterstand ...mehr

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zerb 8/2016, Anwendbarkeit ... / Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2015, 476 (mit Anmerkung Weidlich) abgedruckt ist, hat ausgeführt, die Klägerin sei aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 7.4.1977 Alleinerbin der Mutter geworden, da das Testament weder wirksam ...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Länder wollen Notfallvertretungsrecht für Ehegatten

Für den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertretungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten; gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwur...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / a) Fortbestand des Mietverhältnisses

Weder die Trennung noch die Scheidung an sich haben Einfluss auf den Bestand eines Mietverhältnisses unabhängig davon, ob beide Ehegatten die Wohnung angemietet hätten oder nur ein Ehegatte Mieter ist. Ist nur ein Ehegatte Mieter, ist der Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrags ist, nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / ee) Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Die Eheleute können neben der einfachen Gütergemeinschaft auch eine fortgesetzte Gütergemeinschaft miteinander vereinbaren. Hierbei wird die Gütergemeinschaft beim Tode eines Ehegatten nicht aufgelöst, sondern zwischen dem überlebenden Ehegatten und den ehelichen Kindern fortgeführt, § 1483 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Gesamtgut wird beim Tode des erstversterbenden Ehegatten nicht ve...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 4. Auswirkungen auf gemeinsame Schulden (Gesamtschuldnerausgleich)

Die Trennung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen im Außenverhältnis zur Bank (zur unterhaltsrechtlichen Bedeutung der Schulden beim Ehegattenunterhalt s. Teil 2, Phase 10 – Rechtskraft der Scheidung, XI. 3. d). Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen: Kann Erstattung für Zahlungen verlangt werden, die n...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Befreiung von Verbindlichkeiten nach Auftragsrecht

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 835) kann mangels besonderer Abreden das durch die Sicherung von Krediten zugunsten des anderen Ehegatten familienrechtlich begründete besondere Schuldverhältnis unter Heranziehung der Regeln des Auftragsrechts abgewickelt werden. Die Geltendmachung eines sich hieraus ergebenden Befreiungsanspruchs nach § 670 BGB unterlie...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 7. Versagung

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 887. Gemäß § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Die ist nur der Fall, wenn er zu einem erheblichen und damit grob unbilligem wirtschaftlichen Ungleichgewicht zwischen den beteiligten Eheleuten führen würde und die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, v...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / dd) Gütergemeinschaft

Ebenfalls in einem notariellen Vertrag können die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbaren, § 1415 BGB. Bezeichnend für die Gütergemeinschaft ist, dass das wesentliche Vermögen beider Ehegatten als Gesamtgut zum gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten wird. Bei der Gütergemeinschaft sind nachfolgende fünf Vermögensmassen zu unterscheiden: das gemeinscha...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / b) Umfang des gesetzlichen Erbrechts

Der Umfang des gesetzlichen Erbrechts hängt zunächst einmal davon ab, zu welcher Ordnung die erbenden Verwandten des Erblassers gehören (§ 1931 Abs. 1 und Abs. 2 BGB), neben denen der überlebende Ehegatte erbt. Der überlebende Ehegatte des Erblassers erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung (§ 1924 BGB) zu ¼. Neben den Verwandten der zweiten Ordnung (§ 1925 BGB) oder neb...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 4. Familienunterhalt

Der Anspruch auf Familienunterhalt, zu dem die Ehegatten einander verpflichtet sind, umfasst nach § 1360a Abs. 1 BGB als angemessener Unterhalt der Familie alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten nebst dem Lebensbedarf gemeinsamer Kinder zu befriedigen. Der prim...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / c) Nutzungsentschädigung

Der weichende Ehegatte hat gem. § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB einen Anspruch auf eine Vergütung für die Wohnung, sofern dies der Billigkeit entspricht. Nach h.M. (vgl. BGH FamRZ 2006, 930) kommt es nicht darauf an, ob dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten die Ehewohnung in einem gerichtlichen Verfahren zugewiesen worden ist, ob ihm ein entsprechender gesetzlicher Anspruch zus...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / b) Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann im ersten Trennungsjahr vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Es sind Handlungen der in § 1365, 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten und dadurch ist eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderu...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Überlassung der Ehewohnung

Ein Ehegatte, dem anlässlich der Scheidung die Wohnung überlassen wird, tritt gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB vom Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung an den Vermieter in das Mietverhältnis als Alleinmieter ein. Der verbleibende Ehegatte ist verpflichtet, an dieser Mitteilung mitzuwirken. Nach Auffassung des OLG Hamm (FamRZ 2016, 1688; entgege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wohnsitz o gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU- o EWR-Staat

Rn. 33 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Der Ehegatte muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Hoheitsgebiet eines anderen EU- oder EWR-Staates haben. Diese Voraussetzung ergibt sich aus § 1a Abs 1 Nr 2 S 2 EStG; zu Einzelheiten s Rn 18. Rn. 34 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Bei Anwendung des § 1 Abs 3 EStG (fiktive unbeschr StPfl) ist auf die Einkünfte beider Ehegatten ...mehr

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ZAP 16/2015, Zugewinnausgleich: Bewertung des Endvermögens

(BGH, Beschl. v. 20.5.2015 – XII ZB 314/14) • Eine während der Trennungszeit getroffene Vereinbarung, wonach ein Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung zur Alleinnutzung behält und zum Ausgleich dafür die gemeinsam geschuldeten Darlehenslasten allein trägt, führt bei der Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich nur dann zum vollständigen Entfallen des G...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Bedarf bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern/Vorwegabzug des Kindesunterhalts

Bei der Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind die Umstände zu berücksichtigen, die das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen vor Rechtskraft der Ehescheidung beeinflusst haben. Dazu gehört auch die Barunterhaltsplicht für gemeinsame Kinder (vgl. BGH FamRZ 2012, 281). Bestehen weitere Unterhaltspflichten, so ist im Rahmen einer Angemessenhei...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 6. Ausschluss

Das OLG Brandenburg (FamRZ 2015, 1965) betont, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nur bei grob pflichtwidriger, langer und intensiver Weigerung, angemessen zum Familieneinkommen oder zur Altersvorsorge beizutragen, in Betracht kommt. Eine unterlassene Altersvorsorge oder ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den auszugleichenden Anrechten f...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Ausgleich von Zins- und Tilgungsleistungen beim Zweikontenmodell

Der BGH (FamRZ 2015, 993 = MDR 205, 515 = FamRB 2015, 202 m. Hinw. Wever = ZAP EN-Nr. 504/2015) hatte die Frage zu klären, ob nach Trennung der Ehegatten eine Ausgleichpflicht eines Ehegatten für Zins- und Tilgungsleistungen bestand, die der andere Ehegatte im Rahmen des sog. Zweikontenmodells auf ein von ihm allein aufgenommene Darlehen zu Finanzierung des gemeinsamen Famil...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 10. Private Lebensversicherungen

Spätestens jetzt muss die Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen umgestellt werden! Die Bestimmung in einem Lebensversicherungsantrag "meine Ehefrau" ohne ausdrückliche Namensnennung wirkt nach Trennung und Scheidung weiter, und zwar auch über die Rechtskraft der Scheidung und eine evtl. neue Eheschließung hinaus. Berechtigt bleibt der Ehegatte, mit dem der Versicherung...mehr