Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 4. Anpassung des Zugewinnausgleichsrechts an die Regelungen im deutsch-französischen Wahlgüterstand?

Mit Gesetz vom 15.12.2013 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates dem Abkommen zugestimmt. Ergänzende Umsetzungsregelungen wurden getroffen. Nachdem auch Frankreich das Abkommen ratifiziert hat, ist es zum 1.5.2013 in Kraft getreten. Der neu geschaffene Wahlgüterstand lehnt sich stark an die deutsche Zugewinngemeinschaft an. Vor allem bleibt das Vermögen der Ehegatt...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG

Rz. 51 Muster 13.46: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG Muster 13.46: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / a) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 182 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadenersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB. Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [170] (Verstoß geg...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 2. Internationale Zuständigkeit bei isolierten Verfahren

Rz. 43 In isolierten Verfahren über den Versorgungsausgleich gilt dagegen § 102 FamFG. Solche Verfahren können etwa nach einer Auslandsscheidung oder als Abänderungs- oder Anpassungsverfahren vorkommen. Rz. 44 Zu beachten ist, dass § 102 FamFG nur die Frage regelt, wann deutsche Gerichte zuständig sind, nicht dagegen, welches Recht anzuwenden ist. Dieses ergibt sich allein au...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 1. Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 8 Der Bruchteil eines Miteigentümers ist nicht pfändbar. Miteigentum ist Eigentum am unbeweglichen Vermögen mit der Folge, dass die Zwangsvollstreckung nur nach Maßgabe der §§ 864, 866, 867, 869 ZPO (Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung) möglich ist. Ein Gläubiger, der sofort die Versteigerung betreiben will (und kein eingetragenes Recht hat), könnte nur...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / ff) Rechtswahl kraft ausländischen Kollisionsrechts

Rz. 22 Sofern ein ausländisches Kollisionsrecht, das nach einer Verweisung gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB (a.F.) maßgeblich war, Parteiautonomie gewährte, wurde eine entsprechende Rechtswahl vom deutschen IPR akzeptiert.[33] So ermöglichten z.B. folgende Rechtsordnungen eine Rechtswahl: Belgien Rechtswahl bezüglich des gesamten Nachlasses möglich. Gewählt werden konnte sowohl das H...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Erblasser kann mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge seinen Nachlass verschiedenen Personen zeitlich gestaffelt, also nacheinander zukommen lassen. Mit dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder Ereignisses hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein (§§ 2100, 2139 BGB). Er ist damit lediglich "Erbe auf Zeit".[1] Der Nacherbe wird ab diesem Zeitpunkt Erbe des Erblas...mehr

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§ 13 Formularteil / V. Herausgabe des Kindes

Rz. 59 Muster 13.54: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes Muster 13.54: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes In der Fa...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Abtrennung des Sorgerechtsverfahrens vom Scheidungsverbund

Rz. 349 Für die bis zum 31.8.2009 eingeleiteten Verfahren gelten weiterhin die Vorschriften der ZPO. Nach § 623 Abs. 2 ZPO a.F. kann danach auf Antrag eines Elternteils ein im Scheidungsverbund befindliches Sorgerechtsverfahren abgetrennt werden.[1268] Das insoweit abgetrennte Verfahren wird dann nach § 623 Abs. 2 S. 4 ZPO a.F. als isoliertes Verfahren fortgeführt.[1269] Led...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / cc) Vorfragen

Rz. 27 Auch im Erbrecht kommen eine Vielzahl von Vorfragen in Betracht, die nach h.M. selbstständig anzuknüpfen sind:[42]mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 371 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gemäß § 152 FamG danach, ob eine Ehesache der Eltern anhängig ist oder nicht. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist für Kindschaftssachen, die gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen, ausschließlich das Gericht zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war (§ 152 Abs. 1 FamFG). Weil es ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerechtsantrag im Scheidungsverbund

Rz. 345 Erstrebt ein Elternteil eine Entscheidung zur Sorge im Rahmen der Scheidung, so kann die diesbezügliche Entscheidung im Scheidungsverbundbeschluss getroffen werden. Für die bis zum 31.8.2009 eingeleiteten Verfahren gelten nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG – und zwar auch im Rechtsmittelverfahren – auch weiterhin die bis dahin maßgeblichen Verfahrensvorschriften,[1264]...mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 4. Rechtswahl im Ehegüterrecht

Rz. 86 Im deutschen Recht bietet Art. 15 Abs. 2 EGBGB eine Rechtswahlmöglichkeit: Art. 15 Abs. 2 EGBGB lautet: Zitat Die Ehegatten können für die güterrechtlichen Wirkungen ihrer Ehe wählen:mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Aufhebung des gesetzlichen Güterstands, Gütertrennung

Rz. 314 Für die Vereinbarung von Gütertrennung kann es im Einzelfall verschiedene Gründe geben. Teils sprechen die Mandanten bereits mit entsprechenden Vorstellungen vor. Ansonsten muss der Rechtsanwalt bei entsprechender Veranlassung von sich aus darauf hinweisen. Rz. 315 Das gehört zu einer richtigen und vollständigen Beratung. In Betracht kommenmehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 1. Beleganspruch gem. § 1379 Abs. 2 S. 1 BGB

a) Im Gegensatz zum Unterhaltsrecht (§ 1605 BGB) war unverständlicherweise im Recht des Zugewinnausgleichs ein Beleganspruch nicht vorgesehen. Damit konnte der Auskunftspflichtige praktisch jeden Betrag behaupten, ohne dass dessen Richtigkeit überprüft werden konnte. Abgesehen von der natürlich bestehenden strafrechtlichen Sanktion bestand allenfalls die Möglichkeit, über di...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / J. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)

Rz. 10 Gesetz zum internationalen Familienrecht vom 26.1.2005 (BGBl I 2005 S. 162), zuletzt geändert mit Wirkung zum 16.7.2014 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8.7.2014 (BGBl I 2014 S. 890) Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz dientmehr

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§ 14 Gesetzestexte / F. Europäisches Übereinkommen über den Umgang von und mit Kindern vom 15.5.2003 (SEV Nr. 192) (Europäisches Umgangsübereinkommen – EUÜ)

Rz. 6 Präambel Die Mitgliedstaaten[27] des Europarats und die anderen Unterzeichner dieses Übereinkommens – unter Berücksichtigung des Europäischen Übereinkommens vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (SEV Nr. 105) unter Berücksichtigung des Haager Übereinkommens...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch mehrere Steuerpflichtige

Leitsatz 1. Nutzen Miteigentümer ein Arbeitszimmer gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. Dasselbe gilt für Mietzahlungen für eine durch Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam gemietete Wohnung. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an. 2. Der Höchstbetrag des ...mehr

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Leitsatz 1. Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG in seiner Person vorliegen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Der Abzug der Aufwendungen für das häusl...mehr

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Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der ­Opfergrenze

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder (§ 65 EStG), ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 %‐Pauschale zu berücksichtigen. Normenkette § 33a Abs. 3 Satz 1, § 32 Abs. 6, § 65, ...mehr

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Ist die Höhe der Kinderfreibeträge verfassungswidrig?

Leitsatz Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgericht stuft die Höhe der Kinder- und Betreuungsfreibeträge für das Jahr 2014 (und darüber hinaus) als zu niedrig und damit verfassungswidrig ein. Am 2.12.2016 hat das Finanzgericht ein dort anhängiges Klageverfahren ausgesetzt und die Frage dem BVerfG vorgelegt. Sachverhalt Bei der Einkommensteuerveranlagung wird für jedes s...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / e) Erbe ist der neue Ehegatte

Pikant sind naturgemäß die bereits eingangs besprochenen Konstellationen, in denen zumindest auch der neue Ehegatte oder Lebensgefährte des verstorbenen ausgleichsberechtigten Ehegatten als Erbe den Zugewinnausgleichanspruch geltend macht. Dies gilt umso mehr, wenn der neue Partner Grund für das Scheitern der Ehe war. In diesen Fällen ist der Übergang des Zugewinnausgleichsa...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / d) Erbe ist der ausgleichspflichtige Ehegatte selbst

Schwieriger zu beurteilen ist die Lage, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin Erbe des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist, beispielsweise bei Beendigung des Güterstandes durch Ehevertrag. Der ausgleichspflichtige Ehegatte wollte in diesen Konstellationen zwar am gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen teilhaben, welches in Höhe des ausgleichspflichtigen Zugew...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / 2. Der Tod des ausgleichsverpflichteten Ehegatten

Stirbt hingegen der ausgleichspflichtige Ehegatte vor Erfüllung der Ausgleichsforderung, bedarf es keiner gesetzlichen Sonderregelung. Sein Vermögen geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf seine Erben über, die somit auch in seine Verbindlichkeiten eintreten. Dies kann bedeuten, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte den Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber dem neuen Eh...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / 1. Der Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

Die Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs wird dann relevant, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte vor Durchführung des Zugewinnausgleichs stirbt. a) Generelle für und wider die Vererblichkeit streitende Argumente Gegen die Vererblichkeit könnte zunächst der Charakter des Zugewinnausgleichsanspruchs als Ausfluss der ehelichen Gemeinschaft sprechen.[11] Der Übergang...mehr

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Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

Leitsatz § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG lässt bei der Einzelveranlagung von Ehegatten die Übertragung des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten zu. Sachverhalt Der verheiratete Kläger beantragte bei der Veranlagung der Einkommensteuer 2014 die Einzelveranlagung. Übereinstimmend mit seiner Ehefrau beantragte er Sonderausgaben und außergewöhnli...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / bb) Die Unbilligkeitseinrede des § 1381 BGB

Ein völliger Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den neuen Ehegatten sollte daher nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen, wenn das Zahlungsverlangen unbillig wäre. Dies ist bereits de lege lata gemäß § 1381 Abs. 1 BGB möglich. Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern, soweit der Ausgleich nach den Umständen des Falles grob unbillig w...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / c) Erben sind die einseitigen Nachkommen des Verstorbenen

Das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten am Übergang seines Anteils am typischerweise gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen bliebe bei fehlender Vererblichkeit unter Umständen sogar völlig außer Acht, wenn es sich bei seinen Erben zumindest teilweise um einseitige Nachkommen, beispielsweise um Kinder aus einer früheren Beziehung, handelte. Diese würden im Rege...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / I. Einleitung

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft entsteht die Zugewinnausgleichsforderung des ausgleichsberechtigten Ehegatten mit Beendigung des gesetzlichen Güterstandes. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ausgleichsanspruch gemäß § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB vererblich und übertragbar. Stirbt daher der ausgleichsberechtigte Ehegatte nach Beendigung des gesetzlichen Güterstandes, ab...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / Leitsatz

1. Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte und eine andere Person sich gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft bezeichnen, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte und die andere Person eine Lebensgemeinschaft bilden. 2. In Bezug auf die Frage, ab wann der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaf...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / aa) Die Aufgabe des Schuldprinzips im Scheidungsfolgenrechts

Ein pauschales Außerachtlassen dieses Interesses allein aufgrund des möglicherweise erfolgten Ehebruchs würde fast unweigerlich dazu führen, dass die Schuldfrage wieder in das Scheidungsfolgenrecht Einzug fände. Das Schuldprinzip im Scheidungsfolgenrecht wurde jedoch bereits 1976 mit Einführung des Zerrüttungsprinzips abgeschafft und sollte nicht durch die Hintertür wieder e...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / b) Erben sind die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute

Selbst wenn es sich bei den Erben um die gemeinsamen Nachkommen der Eheleute handelte, wäre bei fehlender Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs nicht sicher gewährleistet, dass diese nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten am miterwirtschafteten Vermögen des vorverstorbenen Elternteils vollumfänglich beteiligt wären. Der Letztverstorbene könnte das Vermögen...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / IV. Ergebnis und Ausblick

Es stellt sich somit heraus, dass die Vererblichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs zum Erhalt des ausgleichspflichtigen Anteils am typischerweise gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögen notwendig ist. Eine unbillige Benachteiligung des ausgleichspflichtigen Ehegatten liegt in der Zahlungsverpflichtung gegenüber den Erben des Ausgleichsberechtigten regelmäßig nicht. Wirt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Wird bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft das Gesamtgut von einem Ehegatten allein verwaltet und über das Vermögen dieses Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört das Gesamtgut zur Insolvenzmasse. 2Eine Auseinandersetzung des Gesamtguts findet nicht statt. 3Durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des anderen Ehegatten wird das Gesamtgut nicht ber...mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / a) Generelle für und wider die Vererblichkeit streitende Argumente

Gegen die Vererblichkeit könnte zunächst der Charakter des Zugewinnausgleichsanspruchs als Ausfluss der ehelichen Gemeinschaft sprechen.[11] Der Übergang des Anspruchs auf einen Dritten, der das Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten schließlich nicht miterwirtschaftet hat, könnte unbillig sein. Gerade dem Ausgleich der typischerweise geleisteten Beteiligung am Erwerb ...mehr

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FF 12/2016, Bundesrat bringt auf Antrag von NRW ein gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht auf den Weg

Viele Menschen glauben, wenn sie dement oder durch einen Unfall plötzlich handlungsunfähig werden, kann der Ehepartner automatisch für sie oder ihn entscheiden. Doch dieser Irrglaube zählt zu den größten Rechtsirrtümern in Deutschland. Ohne eine Vorsorgevollmacht oder die Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen treffen. NRW will das gemeinsam mit den anderen Bun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zugewinngemeinschaft

Rn 5 Gesetzlicher Güterstand unter Eheleuten ist die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Jeder Ehegatte behält sein Vermögen, und auch während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen wird – soweit dieses nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart ist – nicht gemeinschaftliches Vermögen. Die Vermögen der Ehegatten bleiben getrennt. Ein Ausgleich findet nur am Ende der Zug...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich gegen die am 18.12.2015 erlassene Entscheidung des Familiengerichts, mit der dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und der von den Beteiligten am 17.2.2015 im Verfahren des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – 133 F 19369/14 – abgeschlossene Vergleich über Trennungsunterhalt dahingehend abgeändert wurde, dass die Antragstellerin mit Wirku...mehr

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FF 12/2016, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin ist für die anwaltliche Praxis von erheblicher Bedeutung: Schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Jobcenters, das von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, reicht im Regelfall dafür aus, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht kommen kann. Insofern gibt es keinen Unterschied in der Defini...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gütergemeinschaft

Rn 9 Beim Güterstand der Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff. BGB treten die in der vorliegenden Vorschrift aufgeführten Rechtsfolgen unter den dort genannten Voraussetzungen – alleinige Verwaltung durch einen Ehegatten, gemeinschaftliche Verwaltung, fortgesetzte Gütergemeinschaft – ein. Massezugehörig ist das Eigenvermögen des Schuldners sowie das Gesamtgut soweit der Schuldne...mehr

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FF 12/2016, Ehen vor Gericht

Eva Becker So hieß in den 70er-Jahren des letzten Jahrtausends eine der ersten Justizreihen im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen. Die Sendung gibt es nicht mehr. Ehen vor Gericht gibt es immer noch und das liegt daran, dass eine Ehe in Deutschland nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden kann (§ 1564 BGB). Einige europäische Nachbarn haben sich inzwischen entschi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gütertrennung

Rn 8 Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB, also Ausschluss eines späteren Ausgleichs eines etwaigen Zugewinns) gewählt haben. Nur das Vermögen des insolventen Ehegatten ist von der Verfahrenseröffnung betroffen.mehr

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FF 12/2016, Tod und Zugewinn / 2. Höchstpersönlichkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs?

Der Zugewinnausgleichsanspruch stellt eine vermögensrechtliche Forderung dar. Eine Abtretung der Ausgleichsforderung wäre trotzdem grundsätzlich gemäß § 399 BGB ausgeschlossen, wenn es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch handelte, was wohl nicht der Fall sein dürfte. Dies wäre erstens dann gegeben, wenn die Handlung als eine natürliche Handlung an einen anderen Gläubig...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / c) Verfügungsbeschränkungen

§ 13 a Abs. 9 S. 1 Nr. 2 ErbStG fordert eine Beschränkung der Verfügungsmöglichkeiten über die Anteile an der in Rede stehenden Personen- oder Kapitalgesellschaft, die lediglich Verfügungen zugunsten von Mitgesellschaftern, Angehörigen iSv § 15 AO und Familienstiftungen (iSv § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)[19] zulässt. Auch hier ist der Wortlaut sehr restriktiv. Er lässt weder Über...mehr

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FoVo 12/2016, Erhöhter Mindestlohn erhöht Pfändungschance

Mindestlohnverordnung bekannt gemacht … Im Bundesgesetzblatt vom 18.11.2016 wurde nun die Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnverordnung – MiLoV) v. 15.11.2016 bekannt gemacht. Danach steigt der Mindestlohn ab dem 1.1.2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR. Bei einer 38,5-Stunden-Woche bedeutet dies, dass der Mindestbruttolohn von 1.418,08 EUR auf 1.474,81 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Entgegen der Regel des § 35 legt § 37 fest, dass auch Vermögen, das nicht dem Schuldner gehört, zur Insolvenzmasse zu rechnen ist.[1] Bei der Gütergemeinschaft werden die Vermögensmassen der Ehepartner unterschieden nach dem Gesamtgut beider Ehepartner (§ 1416 BGB) und dem Eigenvermögen der jeweiligen Ehegatten, bestehend aus Sondergut (§ 1417 BGB) und Vorbehaltsgut (§ ...mehr

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FF 12/2016, Unterhaltsrechtsreform: Praxistest bestanden – Blick nach vorn!

Dr. Birgit Grundmann Dr. Martin Menne FF/Schnitzler: Liebe Frau Dr. Grundmann, lieber Herr Dr. Menne, herzlichen Dank dafür, dass Sie sich zu einem Interview bereitfinden. In den Jahren von 2004 bis 2008 haben Sie beide die Unterhaltsrechtsreform 2008 im Bundesministerium der Justiz ganz maßgeblich mitgestaltet. Wer hatte seinerzeit überhaupt die Idee, das Unterhaltsrecht in w...mehr

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AGS 12/2016, Verfahrenskost... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des FamG ist die Rechtsverfolgung nicht mutwillig. Dies wäre nur der Fall, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahren würde (vgl. § 114 Abs. 2 ZPO). Davon kann hier nicht ausgegangen werden. Die Antragstellerin weist zu Recht darauf hin, dass eine Geltendmachung des Versorgungsausgleichs gem. Art. 17...mehr