Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerpflicht der Ausgleichszahlung zur Abfindung eines Versorgungsausgleichs

Leitsatz 1. Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig. 2. Die Steuerpflicht ist auf die Quote beschränkt, die dem sozialversicherungsrechtlichen Höchsta...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.1.2 Gemeinsame Nutzung mit der Familie

Rz. 8a Nach st. Rspr. kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner die Wohnung, in der seine Familie wohnt, auch benutzen und daher dort einen Wohnsitz haben wird.[1] Eine abgeleitete Verfügungsmöglichkeit (z. B. im Verhältnis Kinder/Eltern oder Ehemann/Ehefrau) genügt grundsätzlich.[2] Ein gemeinsamer Wohnsitz besteht bei intaktem familiären Zusammenhalt, und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.1 Begründung des Wohnsitzes

Rz. 13 I. d. R. wird der Wohnsitz dadurch begründet, dass der Stpfl. sich eine Wohnung beschafft, um sie zu bewohnen. Damit sind dann auch die Umstände gegeben, die auf ein Beibehalten und Nutzen schließen lassen. Ausnahmsweise ist kein Wohnsitz begründet, wenn die Verschaffung der Wohnung nur für kurze Zeit geschieht (etwa bis zu 6 Monaten[1]; oder wenn sich aus den sonstig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 4.2 Aufgabe des Wohnsitzes – Einzelfälle

Rz. 14 Ein Wohnsitz ist aufgegeben, wenn die Voraussetzungen des § 8 AO nicht mehr vorliegen. Dies ist stets anzunehmen, wenn die Wohnung selbst durch Auszug, Verkauf, Vermietung oder ähnliche Vorgänge aufgegeben wird. Eine Aufgabe kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Umstände ändern, sodass nicht mehr auf eine Beibehaltung und Nutzung geschlossen werden kann. Dies ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 7 Weitere Einzelfälle

Rz. 17 Ausbildungsaufenthalte: Studenten und andere in Ausbildung befindliche Personen, die am Studien- oder Ausbildungsort in einem möblierten Zimmer oder in einem Wohnheim wohnen und bei ihren Eltern ein Zimmer behalten, begründen mit der Anmietung einer der genannten Unterkünfte regelmäßig einen Wohnsitz.[1] Sie begründen einen (weiteren) Wohnsitz, oftmals jedenfalls ihre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 2.2.4 Umstände, die ein nicht nur vorübergehendes Verweilen erkennen lassen

Rz. 6 Vorübergehendes Verweilen ist nach der Formulierung des § 9 S. 1 AO das Gegenteil zum dauernden, gewöhnlichen Aufenthalt. Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen setzt eine längere Verweildauer voraus. Ein kurzfristiger Aufenthalt ist kein nicht nur vorübergehendes Verweilen. Mehrere kurzfristige Aufenthalte reichen regelmäßig ebenfalls nicht aus.[1] Eine Mindestdauer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 1. Einführung – Wer ist ein erbberechtigter Ehegatte?

Rz. 50 Erbberechtigter Ehegatte ist die Person, die mit dem Erblasser in rechtsgültiger Ehe verheiratet ist – sofern nicht ein Erbrechtsausschluss nach § 1933 BGB greift. Eine wirksame Ehe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Ehe geschieden wurde. Auch eine sogenannte "Nichtehe" die z.B. nicht rechtsgültig (vor einem Standesbeamten) geschlossen wurde, ermöglicht kein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 2. Höhe der Erbquote des Ehegatten

Rz. 53 Die Höhe der Erbquote des überlebenden Ehegatten bestimmt sich nach zwei wesentlichen Faktoren. Zum einen dem Güterstand der Ehegatten und zum anderen, ob und gegebenenfalls mit welchen gesetzlichen Erben er zur Erbfolge berufen ist. Welches Güterstandsrecht (deutsches oder ausländisches) für eine Ehe gilt, ergibt sich aus Art. 15 i.V.m. Art. 14 EGBGB. Nachfolgend wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / b) Gütertrennung

Rz. 61 Bei Gütertrennung erfolgt verständlicherweise mangels Zugewinn der Ehepartner auch kein Ausgleich eines Zugewinns, so dass es grundsätzlich bei den in § 1931 Abs. 1 BGB genannten Erbquoten für den überlebenden Ehegatten bleibt. Eine Ausnahme dazu bildet § 1931 Abs. 4 BGB, wonach bei Gütertrennung und bei Vorhandensein von ein oder zwei erbberechtigten Kindern des Erbl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / b) Eheregister

Rz. 186 § 15 PStG Eintragung in das Eheregister (1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundetmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / VI. Gesetzliche Erbfolge in der ehemaligen DDR

Rz. 80 Bei Erbfällen von DDR-Bürgern mit letztem Wohnsitz in der DDR gilt im Zeitraum vor Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 (0 Uhr) für die Durchführung von Nachlassverfahren weiterhin das Recht der früheren DDR (Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB). Hier sind zunächst drei Zeitbereiche zu unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 1. Adoptionen in der BRD "ohne Bezug zu DDR-Recht"

Rz. 129 Zur Übersicht siehe hierzu nachstehende Tabellen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Kündigung des Mietverhältnisses

Rz. 435 Der Nachlasspfleger hat zu unterscheiden: Standen Wohnung oder Haus im Eigentum des Erblassers, ist weder die Wohnungsauflösung noch die Räumung von Haus oder Wohnung erforderlich. Für den Fall, dass der Erblasser die Wohnung im Rahmen eines Mietverhältnisses nutzte, muss der Nachlasspfleger sofort über eine Kündigung der Wohnung entscheiden. Rz. 436 Nach § 564 BGB, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / a) Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Hatten die Eheleute keine vertragliche Regelung getroffen, gilt der gesetzliche Güterstand und damit die Zugewinngemeinschaft nach § 1363 Abs. 1 BGB. Rz. 59 Bei der Zugewinngemeinschaft besteht für den überlebenden Ehegatten im Erbfall die Möglichkeit, zwischen zwei verschiedenen Wegen zu wählen. Zum einen hat er die Möglichkeit, sich für die sogenannte "erbrechtliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / IV. Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 65 Das Erbrecht des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestimmt sich nach § 10 LPartG wie folgt: Zitat (1) Der überlebende Lebenspartner des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft gesetzlicher Erbe. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großelter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / cc) Abgabepflicht

Rz. 526 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall "Beteiligten" die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, auch wenn der Betreffende selbst nicht steuerpflichtig ist (§ 31 Abs. 1 ErbStG); erst mit dieser Aufforderung entsteht eine Pflicht zur Abgabe.[400] Abgabepflichtig sind die Erben, aber auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / III. Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB)

Rz. 49 Da ein Ehegatte nicht zu den Verwandten im Sinne von § 1589 BGB zählt, stellt in der gesetzlichen Erbfolge das Ehegattenerbrecht eine Besonderheit dar. Obwohl das Ehegattenerbrecht kein Verwandtenerbrecht ist, beeinflusst es die gesetzliche Erbfolge der Verwandten in nicht unerheblichem Maße, ja kann sogar nach § 1931 Abs. 2 BGB bis zur Aufhebung des Erbrechts der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / aa) Familienbuch

Rz. 190 Das Familienbuch war vom 1.1.1958 (alte Bundesländer) bzw. 3.10.1990 (neue Bundesländer) bis zum 31.12.2008 nach damaligem Personenstandsrecht ein neben dem Heiratsbuch geführtes Register, das im Anschluss an eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, oder in bestimmten Fällen auch auf Antrag nachträglich, angelegt wurde. Rz. 191 Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / c) Gütergemeinschaft

Rz. 63 Bei der Gütergemeinschaft findet ebenfalls kein Zugewinnausgleich statt, so dass die in § 1931 Abs. 1 BGB ermittelten grundsätzlichen Quoten für den Ehegatten gelten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / e) Erbfälle vom 1.1.1970 bis 2.10.1990 (in der BRD)

Rz. 93 Durch die Streichung des § 1589 Abs. 2 BGB a.F. mit Einführung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (NEhelG) zum 1.1.1970 war das nichteheliche Kind, wenn nach dem 1.7.1949 geboren, zwar fortan mit dem Vater und dessen Verwandten verwandt, hatte jedoch weiterhin für den Erbfall kein uneingeschränktes Erbrecht, sondern gegebenenfalls ledi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / dd) Familienstammbuch (Stammbuch der Familie)/Ahnenpass

Rz. 204 In ein internationales Stammbuch der Familie, das in einem Vertragsstaat des Übereinkommens vom 12.9.1974 zur Schaffung eines internationalen Stammbuchs der Familie ausgestellt worden ist, können Angaben eingetragen werden über die Geburt gemeinsamer Kinder der Ehegatten sowie über den Tod der Ehegatten und ihrer Kinder.[109] Rz. 205 Gleichwohl die BRD ein solches Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / 1. Fürsorgebedürfnis zur Nachlasspflegschaft bei bestehender Vollmacht

Rz. 602 Häufig hat der verstorbene Unternehmer vor seinem Tod noch einer bestimmten Person eine über seinen Tod hinausgehende Vollmacht erteilt (transmortale Vollmacht). Das Verhältnis der Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB zur trans- oder postmortalen Vollmacht ist in Rechtsprechungen und Literatur nach wie vor nicht abschließend geklärt. Gemeinhin wird allerdings vertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / 40. Riester-Rente

Rz. 479 Mit der "Riester-Förderung" gewährt der Staat Zulagen und Steuervorteile für bestimmte Formen privater Altersvorsorge.[365] Im Erbfall sind nach § 93 Abs. 1 EStG Zulagen und Steuerermäßigungen zurückzuerstatten, wenn gefördertes Vermögen abweichend von den im AltZertG vorgesehenen Modalitäten (insb. nicht in Form einer lebenslangen Rente) an den Zulagenberechtigten au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / (1) Versterben eines oder beider Annehmenden vor Inkrafttreten der DDR-AdoptionsVO am 1.1.1957

Rz. 142 Ist der Annehmende (bzw. sind beide Annehmenden) und der Angenommene bereits vor dem 1.1.1957 verstorben, so wurden §§ 8, 9 DDR-AdoptionsVO auf dieses Adoptionsverhältnis nicht angewandt und es fand keine Überleitung in eine "Vollrechtsadoption" statt.[75] Rz. 143 Lebte am 1.1.1957 von den beiden Annehmenden nur noch einer, so ist bezüglich des bereits verstorbenen An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / c) Sterberegister

Rz. 188 § 31 PStG Eintragung in das Sterberegister (1) Im Sterberegister werden beurkundetmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sicherung und Verwaltun... / f) Telefon, Mobiltelefonverträge, Internet

Rz. 73 Meistens hatte nahezu jede verstorbene Person einen Telefonanschluss (Festnetz), der gekündigt werden sollte. Beachten Sie bei der Kündigung, diese auch für evtl. gemietete Zusatzeinrichtungen (Extraklingel, Zweitgeräte, etc.) auszusprechen, da Telefongesellschaften diese Verträge für Zusatzeinrichtungen trotz Kündigung des Anschlusses oft nicht automatisch mit beende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / V. Fiskuserbrecht (§ 1936 BGB)

Rz. 69 Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund (§ 1936 BGB). Rz. 70 Nachdem jeder Mensch Verwandte hat und das deutsche Erbrecht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / d) Übersichtstabelle/Ehegattenerbrecht (aktueller Erbfall ohne Bezug zu DDR-Erbrecht)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Anordnung der Nachlass... / 1. Antragsberechtigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / aa) Personenkreis

Rz. 214 Wie dargestellt, ist die Benutzung der Personenstandsregister infolge des Datenschutzes gemäß § 62 PStG nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Zu diesem Kreis der unmittelbar berechtigten Personen gehörenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 3. Die dritte Erbfolgeordnung nach § 1926 BGB

Rz. 36 Die gesetzlichen Erben der III. Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1926 Abs. 1 BGB). Leben die Großeltern zur Zeit des Erbfalls, so erben sie allein und zu gleichen Teilen (§ 1926 BGB). Rz. 37 Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelternpaar einer der Ehegatten nicht mehr, so treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Sind Abkömmling...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sicherung und Verwaltun... / II. Insichgeschäfte

Rz. 121 Der Nachlasspfleger kann grundsätzlich (auch nicht mit nachlassgerichtlicher Genehmigung) keine Geschäfte als Vertreter der unbekannten Erben auf der einen Seite mit sich selbst auf der anderen Seite abschließen (sog. Insichgeschäft). Dies verbietet § 181 BGB, der über §§ 1962, 1915, 1795 Abs. 2 BGB anzuwenden ist. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Rechtsgeschäft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 1. Verwandtenerbrecht

Rz. 1 Das Erbrecht der gesetzlichen Erben ist in den §§ 1922 ff. BGB geregelt. Die gesetzliche Erbfolge sieht per Gesetz eine gleichmäßige Verteilung des Nachlasses auf die Erben vor. Die Verteilung erfolgt dabei zunächst nach Erbordnungen, wobei Erben einer niedereren die Erben einer höheren Ordnung nach dem sog. Parentelsystem ausschließen (§ 1930 BGB). In der jeweiligen O...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / 39. Renten

Rz. 470 Der Nachlasspfleger hat den gesetzlichen Rentenversicherungsträger vom Tod des Erblassers zu benachrichtigen, damit die Zahlung von Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten von Todes wegen (Witwen-, Witwer-, Erziehungsrente, Waisenrente) eingestellt wird. Zuständig für die Entgegennahme der Sterbefallmitteilung sind die örtlich zuständigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbenermittlung / 2. Vorgehensweise

Rz. 228 Als erste Maßnahme – soweit nicht bereits anfänglich vorhanden – hat der Nachlasspfleger den Sterbeeintrag des Erblassers zu beschaffen. Dieser Eintrag enthält zwei für die weiteren Nachforschungen wichtige Informationen: Gener...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / I. Totenfürsorge

Rz. 81 Das Totenfürsorgerecht bezieht sich auf den menschlichen Leichnam bzw. dessen Asche. Hatte der Erblasser keine eigenen Anweisungen hinsichtlich seiner Bestattung getroffen, sind die nächsten Angehörigen, unabhängig von der Frage ihrer Erbenstellung berechtigt und verpflichtet, das Totenfürsorge- und Bestattungsrecht auszuüben. Dieses Recht und die Pflicht treffen zuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nachlasssicherung und -... / b) Steuerliche Pflichten und Rechte des Nachlasspflegers

Rz. 624 Für jede Steuer muss geprüft werden, welche steuerlichen Pflichten und Rechte den Nachlasspfleger betreffen, wobei differenziert werden kann zwischen:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Kommentar Was ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung"? Nach § 35a EStG werden Leistungen und Beschäftigungen im Privathaushalt steuerlich gefördert, insbesondere um Schwarzarbeit zu verhindern. Zur Anwendung der Regelungen hat die Finanzverwaltung ihren alten Erlass vom 10.1.2014 nun überarbeitet und ergänzt. Die Änderungen waren insbesondere aufgrund neuerer Rechtsprechung d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Veranlassung und Abzinsung von Angehörigendarlehen

Leitsatz Werden Ansprüche von Angehörigen des Betriebsinhabers über Jahre hinweg ohne vertragliche Grundlage stehen gelassen, liegt mangels Fremdüblichkeit kein betrieblich veranlasstes Darlehensverhältnis vor. Ein nicht betrieblich veranlasstes Angehörigendarlehen unterliegt nicht dem Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Sachverhalt Der Kläger betrieb ein Einzelunterne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser sind bei "Drei-Objekt-Grenze" einzeln zu zählen

Leitsatz Das Finanzgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 3.11.2016, dass aneinander grenzende, rechtlich selbstständige Mehrfamilienhausgrundstücke bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels ("Drei-Objekt-Grenze") jeweils gesondert gezählt werden müssen. Sachverhalt Eheleute aus dem Rheinland erwarben in den Jahren 2005 und 2006 im Zuge von drei Großinves...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Trautes Heim, Glück allein?

Gerd Uecker Beide Ehegatten sind zunächst gemeinschaftliche Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Es kommt zur Trennung. Ein Ehegatte erwirbt von dem anderen den Miteigentumsanteil. Der weichende Ehegatte erhält als Surrogat die Befreiung von gemeinschaftlichen Hausdarlehen und einer dem Wert des hälftigen Miteigentumsanteils entsprechende Restzahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, FF 11/2016 / Ehevermögensrecht

a) Bei intakter Ehe scheidet ein Gesamtschuldnerausgleich zugunsten des allein verdienenden Ehegatten für Verbindlichkeiten jeder Art gegen den mit der Haushaltsführung betrauten Ehegatten aus. Dies ändert sich mit dem Scheitern der Ehe. b) Eine anderweitige Bestimmung i.S.v. § 426 Abs. 1 BGB kann darin liegen, dass ein Ehegatte wegen der Rückzahlung der Darlehen eigene Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / e) Strikte Anspruchsbegrenzung

In der Tat war die rigorose Anspruchsbegrenzung das prägende Charakteristikum des nachehelichen Unterhaltsrechts der DDR: (aa) Das betrifft in erster Linie die von Gesetzes wegen vorgesehene Befristung des Anspruchs auf grundsätzlich zwei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung (§ 29 Abs. 1 FGB). Der Unterhaltsanspruch bestand überhaupt nur dann, wenn die Ehegatten vor der Erheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / 3. Insbesondere der Betreuungsunterhalt

Bei diesen Grundsätzen blieb es auch dann, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit aus der Notwendigkeit der Pflege und Erziehung der Kinder resultierte: Obwohl die Geburt eines Kindes als ein für das nacheheliche Unterhaltsrecht besonders bedeutsamer Umstand im Gesetz eigens benannt wurde – § 30 Abs. 1 FGB –, bestand für die geschiedenen Ehegatten[81] keine Wahlmöglichkeit, ob sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / b) Grundsätzlich verschuldensunabhängiger Unterhaltsanspruch

Das nacheheliche Unterhaltsrecht war, wie die Bestimmung zeigt, von seinen Voraussetzungen her grundsätzlich verschuldensunabhängig ausgestaltet. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Ehe sich "in einem gewissen Rahmen wieder zu einem Versorgungsinstitut [entwickelt] und damit in den Beziehungen zwischen den Ehegatten materielle Motive in den Vordergrund rücken."[28] Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, FF 11/2016 / Versorgungsausgleich

a) Der Umstand, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in der Ehezeit sich nur höchst unzureichend am Familienunterhalt beteiligt und fast keine eigene Altersvorsorge betrieben hat, rechtfertigt die Anwendung des § 27 VersAusglG nicht, wenn aufgrund der unterschiedlichen schulischen und beruflichen Entwicklung schon bei Eingehung der Ehe damit zu rechnen war bzw. die Ehe tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / d) Unwirksamkeit von außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarungen

Der Antrag auf nachehelichen Unterhalt konnte in der DDR nur im Scheidungsverfahren gestellt werden (§ 29 Abs. 3 S. 1 FGB) und auch nur dort konnten rechtswirksame Vereinbarungen über den Unterhalt nach Scheidung getroffen werden (§ 30 Abs. 3 FGB). Gemeint war damit nicht lediglich, dass der Unterhaltsanspruch nur im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / a) Gesetzestext

Die Kernbestimmung zum nachehelichen Unterhalt findet sich in § 29 FGB. Von einer für die Dauer von lediglich drei Tagen geltenden Änderung zum 1.10.1990 abgesehen,[27] blieb die Regelung seit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches im Jahr 1965 unverändert. Sie lautet: Zitat § 29 FGB. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (1) Ist ein geschiedener Ehegatte wegen Krankheit, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2016, Der Betreuungsu... / I. Einleitung

Der Betreuungsunterhalt gilt als die "Gretchenfrage" des Unterhaltsrechts.[1] Denn hierbei handelt es sich zwar um einen Anspruch des geschiedenen Ehegatten bzw. des betreuenden Elternteils, der wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes ganz oder teilweise daran gehindert ist, sich selbst zu unterhalten und der deshalb vom anderen Ehegatten bzw. dem anderen Elt...mehr