Die Bundesregierung hat eine Initiative des Bundesrats aufgegriffen, die zum Ziel hat, dass sich Ehegatten und Lebenspartner bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Bislang ist hierfür die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung notwendig. Das Kabinett beschloss am 15.2.2017 eine sog. Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten (BT-Drucks 18/10485). Danach soll sich die geplante Vertretungsmacht ausdrücklich auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Partner könnten dann über Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe für den jeweils anderen entscheiden, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist. Zudem will die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zum Anlass nehmen, die seit 2005 unveränderte Vergütung der Berufsbetreuer und -vormünder um etwa 15 % zu erhöhen.

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