Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / b) Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB

Rz. 168 Für einen inländischen Versorgungsausgleich mit Auslandsberührung enthält Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB eine besondere Härteregelung. Danach findet zwar ausnahmsweise ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht statt, wenn an sich ausländisches Recht gälte oder der Versorgungsausgleich bei der Geltung des deutschen Rechts gleichwohl ausgeschlossen ist, weil der den H...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Sonstige Modifikationen

Rz. 324 Ausschluss von Verfügungsbeschränkungen Muster 9.47: Ausschluss gesetzlicher Vermögensverfügungsbeschränkungen Muster 9.47: Ausschluss gesetzlicher Vermögensverfügungsbeschränkungen Wir schließen für unsere Ehe unter Beibehaltung des gesetzlichen Güterstands die Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 und 1369 BGB aus. Rz. 325 Weitere Beispiele für die Modifizierung des Zu...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Subjektive Seite

Rz. 123 Hier ist zunächst zu prüfen, welche Zwecke die Ehegatten verfolgten. Der spätere Eheverlauf ist also erheblich, weil es nicht nur auf die Verhältnisse beim Vertragsabschluss ankommt, insbesondere das Einkommen und Vermögen betreffend, sondern auch auf den geplanten Zuschnitt der Ehe, etwa die vorgesehene Rollenverteilung (angestrebter "Ehetyp"). Deshalb ist es auch s...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / B. Voraussetzungen des Wertausgleichs bei der Scheidung

Rz. 7 Der Wertausgleich bei der Scheidung hat – unabhängig von der Ausgleichsform, die bei dem Ausgleich zum Zuge kommt – in jedem Fall folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / a) Fälle

Rz. 94 Soweit der Versorgungsausgleich nach dem bisher Gesagten ausgeschlossen ist, findet jedoch gleichwohl ein Ausgleich nach deutschem Recht statt, wenn mindestens einer der Ehegatten während der Ehezeit Versorgungsanrechte in Deutschland erworben hat. Rz. 95 Beispiel Die in Deutschland lebenden Kasachen F und ihr Mann M beantragen die Scheidung. Scheidungsstatut ist in di...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 5. Folgen des Vorliegens eines Härtegrundes

Rz. 211 Folge des § 27 VersAusglG ist die Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz durch den ganzen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Möglich sindmehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Eigentum

Rz. 274 Folgende Punkte können im Einzelfall der Regelung bedürfen: Bei weiterer Nutzung: Rz. 275 Bei Auszug: Es ist das Objekt wi...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB

Rz. 28 Leugnet ein Ehegatte die tatsächlich vorhandene Trennungsabsicht, um den anderen zu einer vertraglichen Verzichtserklärung zu bewegen, kann die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich sein.[23] Hier besteht natürlich ein gravierendes Beweisproblem. Unabhängig davon kann ein anlässlich einer Ehekrise geschlossener Vertrag wirksam sein.[24] Rz. 29 Der Bundesgericht...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 4. Abschaffung des § 1370 BGB

Haushaltsgegenstände, welche einem Ehegatten alleine gehören, sind beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.[25] Geht es um Hausrat, tragen die Eheleute oftmals vor, dieser Haushaltsgegenstand gehöre gerade ihm. Er habe ihn doch alleine gekauft und bezahlt. Bis zur Güterrechtsreform konnte er sich sogar auf § 1370 BGB berufen. Danach wurde derjenige Ehegatte Eigentümer, der...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / bb) Noch nicht ausgeglichenes Anrecht

Rz. 182 Es muss ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bestehen. Das ist zum einen der Fall, wenn der verstorbene Ehegatte vor seinem Tod selbst schon eine noch auszugleichende laufende Versorgung bezog, aber auch dann, wenn er vor Erreichen des Rentenalters starb, sodass er die daraus fließende Versorgung gar nicht in Anspruch nehmen konnte. Auch in diesem Fall war der verst...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich

Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingungen für den Ausgleich zu statuieren.[30] So können sie etwa festlegen, dass ein Versorgungsausgleich nur stattfinden soll, wenn sie eine bestimmte Ehedauer erreichen oder wenn ihnen Kinder geboren werden.[31] Ebenso kann der Versorgungsa...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / D. Interner Wertausgleich

Rz. 235 Der interne Wertausgleich ist im neuen Versorgungsausgleichsrechts die Regelform des Ausgleichs, d.h. die Form des Ausgleichs, die bei der Scheidung durchzuführen ist, wenn es weder eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich gibt, welche eine gerichtliche Entscheidung darüber überflüssig macht (siehe dazu § 7 Rdn 1 ff.) noch die Voraussetzungen für die Ausnahmef...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / dd) Haftungshöchstsumme umfasst den fiktiven Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 99 Seit dem Inkrafttreten des § 1586b BGB, dem 1.7.1977, ist die Kritik an dieser Vorschrift nicht verstummt. Sie gipfelt in der Forderung von Baumann, sie bei der nächsten Unterhaltsrechts-Novelle ganz abzuschaffen.[97] Diese Forderung mag zwar über das Ziel hinaus schießen, aber die vielen Ungereimtheiten, die die Norm enthält, bereiten in der Praxis immer wieder Unbeh...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 92 Der Bundesgerichtshof leitet das ihm vorgegebene verfassungsrechtliche Erfordernis der Inhalts- und Ausübungskontrolle nicht nochmals ab, sondern legt vielmehr das rechtliche Instrumentarium für dessen Umsetzung fest. Indem er seine Kernbereichslehre also nicht primär verfassungsrechtlich, sondern einfachrechtlich begründet, eröffnet er einen Bewertungsspielraum für d...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / cc) Anrecht mit Hinterbliebenenversorgung

Rz. 185 Das noch nicht ausgeglichene Anrecht muss eine Hinterbliebenenversorgung vorsehen. Das bedeutet, es muss vorsehen, dass ein überlebender Ehegatte eine Versorgung erhielte. Ob das der Fall ist, bestimmt jeder Versorgungsträger für sich autonom. Das Gesetz räumt nur einen Teilhabeanspruch an demjenigen ein, was der Versorgungsträger von sich aus gewährt hat. Welchen In...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 13. Einzelfälle zur Inhalts- und Ausübungskontrolle

Rz. 154 Ein Globalverzicht ist nicht als solcher unwirksam, es entscheidet immer der Einzelfall.[114] Merke! Es ist daher immer darauf zu achten, die für die Mandantschaft streitenden Einzelfallumstände Rz. 155 Der Ausschluss des Kindesbetreuungsunterhalts ab dem 6. Lebensjahr des Kindes i...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 52 Die örtliche Zuständigkeit für Versorgungsausgleichssachen folgt heute aus § 218 FamFG . Sie ergab sich früher aus § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F. und für die FGG-Verfahren aus § 45 FGG a.F. An den dort genannten Grundsätzen hält das neue Recht im Wesentlichen fest: § 218 Nr. 1 FamFG gleicht § 621 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F., § 218 Nr. 2 FamFG entspricht § 45 Abs. 1 FGG a.F. §...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Zugewinnausgleich nur bei Tod, aber nicht bei Scheidung (modifizierter Zugewinnausgleich)

Rz. 319 Zu den wichtigsten Modifikationen gehört die Regelung, den Zugewinnausgleich (nur) für den Fall der Scheidung auszuschließen, ohne ausdrücklich Gütertrennung zu vereinbaren. Damit werden gewisse Vorteile des Zugewinnausgleichs mit Vorteilen der Gütertrennung verknüpft, ohne dass formell ein Mischgüterstand entsteht. Rz. 320 Wird die Ehe geschieden, erfolgt kein Zugewi...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Vereinbarung des Güterstands der Gütergemeinschaft

Rz. 62 Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bewirkt, dass die vorher getrennten Vermögen der Ehegatten nunmehr gemeinschaftliches Vermögen sind (Gesamtgut, § 1416 Abs. 1 BGB). Sie ist selbst bei großer Vermögensverschiedenheit keine Schenkung oder unentgeltliche Leistung i.S.d. Anfechtungsvorschriften.[37] Rz. 63 Dies kann anders bewertet werden, wenn sukzessive zwei Güterst...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / 1. Antrag

Rz. 71 Die Abänderung setzt einen Antrag voraus (vgl. § 23 FamFG). Antragsberechtigt sind die (ehemaligen) Ehegatten, deren Hinterbliebene und die betroffenen Versorgungsträger (§ 52 Abs. 1 Vers­AusglG, § 226 Abs. 1 FamFG). Die letztgenannten dürfen den Antrag aber nur stellen, wenn sich die Abänderung zugunsten eines Ehegatten auswirkt (§ 51 Abs. 5 VersAusglG, § 225 Abs. 5 ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / bb) Gütertrennung

Rz. 85 Lebten die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung, verbleibt es bei der oben dargestellten erbrechtlichen Quote des überlebenden Ehegatten gem. § 1931 Abs. 1, Abs. 2 BGB. Neben ein oder zwei Kindern des Erblassers, erbt der überlebende Ehegatte gem. § 1931 Abs. 4 BGB aber zu gleichen Teilen. Neben einem Kind also zur Hälfte, neben zwei Kindern zu einem Drittel.mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / C. Funktion und Bedeutung des Versorgungsausgleichs im Rechtssystem

Rz. 8 Der Zweck des Versorgungsausgleichs ist ein doppelter: Zum einen gleicht sein Gegenstand demjenigen des Güterrechts: Es geht um die Frage, wie das in der Zeit der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete aufgeteilt werden muss.[3] Ebenso wie es der hinter dem Zugewinnausgleichsrecht stehende Gedanke ist, dass den Ehegatten ein Vermögenserwerb in der Ehe unabhängig vom konkreten V...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 7. Im Einzelnen: Ausübungskontrolle

Rz. 126 Die Ausübungskontrolle greift in Fällen ein, wo der Ehevertrag zwar im Zeitpunkt seines Zustandekommens nicht sittenwidrig war und daher der Inhaltskontrolle standgehalten hat, der Begünstigte sich jedoch aufgrund veränderter Umstände nach § 242 BGB nicht mehr auf ihn berufen darf, weil dies einen Missbrauch seiner Rechtsmacht darstellen würde. Insoweit hat ein Vergl...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Ehewohnung

a) Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGHZ 67, 217 = FamRZ 1976, 691 = NJW 1977, 43 und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496). b) Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit. c) Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten d...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 3. Sittenwidrige Veranlassung

Rz. 17 Ein Ehevertrag mit umfassenden Verzichtserklärungen kann sittenwidrig sein, wenn der Ehemann verlangt hatte, damit die Ehefrau hierdurch ihr Versprechen zu künftiger ehelicher Treue manifestiere. Andererseits ist es nicht sittenwidrig, wenn ein Ehegatte in einer Ehekrise vom anderen Ehegatten den Abschluss eines Ehevertrages mit Globalverzicht verlangt mit der Erkläru...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / III. Erfüllung des Formerfordernisses

Rz. 109 Für die Erfüllung des Formerfordernisses sieht § 7 VersAusglG mehrere Möglichkeiten vor: Wie nach dem früheren Recht sind Verträge über den Versorgungsausgleich notariell zu beurkunden. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Erklärungen vor einem Notar abgeben müssen, wobei aber ihre gleichzeitige Anwesenheit nicht erforderlich ist (§ 128 BGB). Der Notar muss eine N...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / I. Allgemeines

Rz. 23 In der Verbundsache steht das Mandat in der Versorgungsausgleichssache in engster Verbindung zu der Scheidungssache. Gleiches gilt bei Versorgungsausgleichsmandaten, die im Zusammenhang mit der Aufhebung einer Ehe erteilt werden, auch wenn der verfahrensrechtliche Zusammenhang hier nicht so eng ausgestaltet ist wie bei den Scheidungssachen, weil bei der Aufhebung eine...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 1. Allgemeines

Rz. 78 Die Rechtsprechung war ursprünglich zur Frage, welche Ehegattenrechte durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden können, äußerst großzügig. Rz. 79 Früher – vor der 1. Eherechtsreform – spielte die subjektive Frage der Absicht und Zweckverfolgung nur eine untergeordnete Rolle. Um den Ehegatten ein hochkontroverses Scheidungsverfahren mit dem "Waschen schmutzige...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / III. Antragsvoraussetzungen und -inhalt

Rz. 28 Der Antrag (§ 16 ZVG) muss sich gegen alle übrigen Teilhaber der Gemeinschaft richten, da alle Miteigentümer (zur gesamten Hand bzw. nach Bruchteilen) sind und die gesamte Gemeinschaft aufgelöst werden soll. Dabei sind die ladungsfähigen Anschriften des Antragstellers und aller Antragsgegner anzugeben. Wenn die Erben eines Miteigentümers bzw. eines verstorbenen Miterb...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Unterhalt

Rz. 125 Die Berührungspunkte zwischen dem Versorgungsausgleich und dem Unterhalt sind i.d.R. nur mittelbar. Durch den Versorgungsausgleich erhält der Ausgleichsberechtigte eigene Anrechte, die von denen des Ausgleichspflichtigen unabhängig sind. Die daraus fließenden Einkünfte mindern seine Bedürftigkeit. Sofern also Ausgleichspflicht und Unterhaltspflicht zusammenfallen, ve...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Verrechnungsvereinbarungen insbesondere bei Beamten

Rz. 413 Die neue Regelung im Versorgungsausgleichsgesetz geht davon aus, dass nicht die externe, sondern die interne Teilung die bestmögliche Teilhabe der Eheleute an den, gemeinsam in der Ehe, erwirtschafteten Anrechten gewährleistet.[225] Die Versorgungsträger der Landesbeamten lehnen eine interne Teilung ab. Hier kommt es zur Begründung von Anwartschaften bei der gesetzli...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Problem 1 + Problem 2 = Problem 3: die praktische Abwicklung in der Zusammenschau

Rz. 102 Der Bedarf entsteht wirtschaftlich voll beim Kind und ist daher dort auch voll zu decken. Das Kind ist zeitlich je zur Hälfte beim einen bzw. beim anderen Elternteil, der in dieser Zeit 50 % des Bedarfs deckt, ohne 50 % zu schulden. Eine Verrechnung entzieht einem Elternteil Liquidität. Der das Kindergeld beziehende Ehegatte muss irgendwie einen Ausgleich leisten. Al...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / g) Gültigkeitsdauer der Geschäftsgrundlage

Rz. 160 Die Geschäftsgrundlage wirkt rechtlich bis zum Ende des unveränderten Unterhaltsrechtsverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn eine Unterhaltsabfindung vereinbart und diese – wirtschaftlich gesehen wie Unterhalt – in Raten gezahlt wird. Unterhaltsrechtsverhältnis und Geschäftsgrundlage enden gemäß der Vereinbarung, sodass die Raten weiter gezahlt werden müssen, auch ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 10. DDR-Erbrecht

Rz. 100 Gemäß Art. 230 Abs. 2 EGBGB gilt für ab dem 3.10.1990 eingetretene Erbfälle in den neuen Bundesländern das Recht des BGB, zuvor eingetretene Erbfälle werden gem. Art. 230 Abs. 1 EGBGB nach dem DDR Erbrecht beurteilt. Gemäß Art. 235 § 2 EGBGB gilt bei Verfügungen von Todes wegen die vor dem 3.10.1990 errichtet wurden für Fragen der Testierfähigkeit, Form, Inhalt, aber ...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / a) Lösung nach deutschem Recht

Nach deutschem Recht hat die Ehefrau Marie neben einem Anspruch auf den konkreten Zugewinn (§ 1371 Abs. 2 BGB iVm §§ 1373 ff BGB) einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch von 1/8, §§ 2303 Abs. 2, 1931 Abs.1 S.1, 3, 1371 Abs. 2 2. HS BGB. Man spricht hier auch vom sog. "kleinen Pflichtteilsanspruch", der sich aus der nicht erhöhten gesetzlichen Erbquote ableitet. Ein Anspruch ...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehal...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / I. Überblick

Rz. 21 Die Voraussetzungen für den Wertausgleich nach der Scheidung sind zu großen Teilen mit denen des Ausgleichs bei der Scheidung identisch, was sich schon daraus ergibt, dass der Wertausgleich bei der Scheidung die Lücken schließen soll, die sich daraus ergeben, dass bestimmte Anrechte nicht bei der Scheidung ausgeglichen werden können. Hinzu treten weitere Voraussetzung...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Die allgemeine Verfassungsrechtsgrundlage des Art. 2 Abs. 1 GG

Rz. 89 Art. 2 Abs. 1 GG gewährt die positive und negative Vertragsfreiheit als Unterfall der Privatautonomie (= allgemeine Handlungsfreiheit) und damit die freie Entscheidung darüber, einen Vertrag abzuschließen oder es sein zu lassen sowie die freie Bestimmung über deren Inhalt (Abschluss- und Gestaltungsfreiheit[42]). Schranken sind die verfassungsmäßige Ordnung und das Si...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 2. Auftragsverhältnis

Rz. 296 Von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis unterscheidet sich das Auftragsverhältnis durch den Rechtsbindungswillen, der bei ausschließlich gesellschaftlichen, konventionellen oder Freundschaftszusagen und bei den bloßen Gefälligkeiten des täglichen Lebens fehlt. Entscheidend sind hier die Umstände des Einzelfalles.[459] Wurde eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt,...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / cc) Gemeinsame Staatsangehörigkeit

Rz. 61 Haben die Eheleute schon seit über einem Jahr keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in demselben Land oder sind sie nach der Trennung beide in verschiedene Länder verzogen, so dass sich keiner mehr in dem Land aufhält, in dem sie sich früher beide gewöhnlich aufgehalten haben, ist das Recht des Staates anzuwenden, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 1. Begründung eines Anrechts zugunsten des Berechtigten

Rz. 243 Kern des internen Ausgleichs ist, dass zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und vom Schicksal des Anrechts des Ausgleichspflichtigen losgelöstes Anrecht i.H.d. Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger begründet wird, bei dem die auszugleichende Versorgung besteht. Zu den Anforderungen an das zu begründende Anrecht siehe Rdn 258 ff. Rz. 244 Hat ein ...mehr