Rz. 160

Die Geschäftsgrundlage wirkt rechtlich bis zum Ende des unveränderten Unterhaltsrechtsverhältnisses. Dies gilt auch dann, wenn eine Unterhaltsabfindung vereinbart und diese – wirtschaftlich gesehen wie Unterhalt – in Raten gezahlt wird. Unterhaltsrechtsverhältnis und Geschäftsgrundlage enden gemäß der Vereinbarung, sodass die Raten weiter gezahlt werden müssen, auch wenn der berechtigte Ehegatte wieder heiratet.[90]

 

Rz. 161

Im Rahmen des fortbestehenden Unterhaltsrechtsverhältnisses ist die Gültigkeitsdauer jedoch disponibel. Dies kann nutzbar gemacht werden, vor allem in Fällen, in welchen der Unterhaltsschuldner (endlich) geschieden werden will, der andere Ehegatte aber auf unbefristetem Unterhalt beharrt. Man kann zunächst eine Mindestdauer festlegen und die Zeit danach offen halten. Der Titel kann vorläufig befristet werden. Dies ist auf zwei Wegen möglich. Zum einen kann der Titel zunächst enden und der Gläubiger muss neu angreifen. Oder der Titel bleibt mit der Einschränkung bestehen, dass er ab dem vereinbarten Zeitpunkt für den Schuldner frei oder nach teilweise fortbestehender Geschäftsgrundlage abänderbar ist.

 

Rz. 162

Muster 9.25: Vorläufige Befristung nachehelichen Unterhalts

 

Muster 9.25: Vorläufige Befristung nachehelichen Unterhalts

1. M verpflichtet sich für den Fall rechtskräftiger Scheidung bis zum _________________________ zur Zahlung nachehelichen Unterhalts an F in Höhe von 1.500 EUR. Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist folgende Unterhaltsberechnung:

(es folgt die Unterhaltsberechnung)

Diese Vereinbarung gilt bis zum _________________________. Mit dieser Erklärung ist kein Unterhaltsverzicht für die Zukunft verbunden. Für die Zeit ab dem genannten Datum ist F berechtigt, eine Neuberechnung des Unterhalts aufgrund der dann bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verlangen.

2. Variante: Diese Vereinbarung gilt zunächst unverändert bis zum _________________________. Mit dieser Erklärung ist kein Unterhaltsverzicht für die Zukunft verbunden. Für die Zeit ab dem genannten Datum ist M berechtigt, eine Abänderung dieser Unterhaltsvereinbarung aufgrund der dann bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verlangen.

3. Variante: Vorstehendes Beispiel (2. Variante) gilt mit der Einschränkung, dass die Geschäftsgrundlage hinsichtlich des Wohnwerts, der unverändert 800 EUR betragen soll, bestehen bleibt. Keiner der Beteiligten kann künftig eine Abänderung mit der Behauptung verlangen, der Wohnwert, der hiermit auf Dauer festgeschrieben wird, betrage nicht 800 EUR.

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