Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2. Der notwendige Selbstbehalt beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichti-gen monatli...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / bb) Rechtsprechung

Rz. 201 Allerdings ist das Gesetz nicht abschließend, sondern lückenhaft, weil es nicht hinreichend berücksichtigt, dass nicht erst mit der Scheidung eine wesentliche Veränderung der Rechtslage, sondern schon mit der Trennung eine solche der Sachlage eintritt, denn schon ab diesem Zeitpunkt wird auch nach außen hin deutlich – und somit erst recht unter den Ehegatten selbst –...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / ff) Notverweisung

Rz. 77 Neben der allgemeinen ordre public-Klausel (Art. 12 VO 1259/2010) enthält Art. 10 VO 1259/2010 eine besondere ordre public-Regelung. Nach dieser ist das Recht des angerufenen Gerichts anzuwenden, wenn das Recht, das wegen einer Rechtswahl nach Art. 5 VO 1259/20101 oder nach Art. 8 VO 1259/2010 anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vorsieht oder einem der Ehegatte...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / III. Ähnliche, aber nicht zu den Versorgungsausgleichssachen zählende Verfahren

Rz. 34 Keine Versorgungsausgleichssachen sind Streitigkeiten zwischen den Ehegatten und den Versorgungsträgern um den Bestand von Versorgungsanrechten. Für diese Streitigkeiten sind die Gerichte der jeweils einschlägigen Fachgerichtsbarkeit zuständig. Das können sowohl die Sozialgerichte (z.B. bei Streit um Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung) als auch die Verwa...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Güterstandsschaukel

Rz. 340 Bei der sog. Güterstandsschaukel findet ein wiederholter Güterstandswechsel statt, um die steuerlichen Vorteile des § 3 ErbStG zu generieren, wonach Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs steuerfrei sind. Soll auf diese Weise in einer intakten Ehe Vermögen vom einen auf den anderen Ehegatten übertragen werden, muss der Güterstand b...mehr

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Vorwort

Den Ehevertrag "anzufechten "soll zu den "miesesten Scheidungstricks" im Rosenkrieg gehören.[1] Eheverträge bieten jedoch im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen und einem streitigen Gerichtsverfahren ein hohes Potenzial an Flexibilität und familiär sowie wirtschaftlich vernünftigen Lösungen. Unzähligen Eheverträgen ist es zu verdanken, dass dramatische gerichtliche St...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / bb) Gütergemeinschaft §§ 1415–1518 BGB

Rz. 29 Die von den Ehegatten eingebrachten und von ihnen später hinzu erworbenen Vermögensgegenstände werden als Gesamtgut gemeinschaftliches Eigentum. Daneben sind Sondergut und Vorbehaltsgut möglich. Ehevertragliche Modifikationen sind zulässig, etwa die Ausschließung einzelner Vermögensgegenstände vom Gesamtgut, indem sie zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt werden (...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Rechtsgrundlage

Rz. 613 Die Höfeordnung (HöfeO) in der Fassung vom 26.7.1976 (BGBl I, S. 1933) gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / C. Regelungen nur für den Fall der Trennung

Rz. 242 Bei der rechtlichen Gestaltung der Trennungszeit sollte abgefragt werden, ob die Mandantschaft wünscht, dass durch entsprechende zusätzliche Vereinbarungen geregelt wird, was im Fall einer Versöhnung gelten soll oder im Fall eines gescheiterten Versöhnungsversuchs. Rz. 243 Muster 9.35: Fall der Versöhnung Muster 9.35: Fall der Versöhnung Im Falle einer Unterbrechung du...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 8. Die Inhalts- und Ausübungskontrolle wirkt in beide Richtungen!

Rz. 130 Zitat "Bei einer Unterhaltsvereinbarung in einem Ehevertrag kann auch auf Seiten des unterhaltspflichtigen Ehegatten eine Unterlegenheitsposition vorgelegen haben,[78] so dass im Rahmen einer Inhalts- und Ausübungskontrolle auch zu prüfen ist, ob sich nach der Vertragsgestaltung eine evident einseitige Lastenverteilung zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehegatten ...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Am 1.9.2009 ist das Familienrecht so stark verändert worden, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Neben einem neuen Verfahrensrecht traten auch Änderungen des Güterrechts in Kraft und strukturierten das Recht des Zugewinnausgleichs in wichtigen Punkten neu. Bereits vorausgegangen waren tief greifende Änderungen des Unterhaltsrechts, des Personenstandsrechts, des Abstammu...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / IV. Besonderheiten bei der internen Teilung von Betriebsrenten

Rz. 293 Bei Betriebsrenten hat der Gesetzgeber eine Durchbrechung des Prinzips vorgesehen, dass das dem Ausgleichsberechtigten übertragene Anrecht die gleichwertige Teilhabe an den Anrechten sicherstellen muss, die der Ausgleichspflichtige auszugleichen hat. Nach § 12 VersAusglG erlangt der Ausgleichsberechtigte mit der Übertragung des Anrechts (nur) die Stellung eines ausge...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (a) Unterhalt

Rz. 219 Steuerrückerstattungen sind Einkommen und im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen (In-Prinzip). Das gilt umgekehrt für Nachzahlungen.[134] Eine Steuererstattung aus der Zeit des Zusammenlebens ist nicht zu berücksichtigen, da sie vor der Trennung eine Erhöhung des Familienunterhalts bewirkt hatte. Rz. 220 Hat einer der Ehegatten – in der Regel der unterhaltsberechtigte...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Außenverhältnis zum Vermieter

Rz. 272 Ein Ehevertrag zulasten des Vermieters ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ehegatten können aber vereinbaren, dass einer von ihnen das Mietverhältnis allein fortsetzt, was mit Zugang der erforderlichen Mitteilung an den Vermieter wirksam wird (§ 1568a Abs. 2 BGB). Es ist dringend ein Zugangsnachweis zu empfehlen (notfalls Zustellung durch den Gerichtsvollzieher). Da...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 9. Güterrechtsregister

Rz. 360 Das Güterrechtsregister (§§ 1558–1563 BGB) ist weitgehend funktionslos geworden. In der Literatur wird seine Abschaffung empfohlen.[198] Rz. 361 Bedeutung kann es allerdings erlangen, wenn für eine Ehe fremdes Güterrecht gilt (§ 14f EGBGB) und einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder dort ein Gewerbe betreibt. Für diesen Fall bestimmt § 16...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / I. Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Rz. 29 In Versorgungsausgleichssachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 26 FamFG), weil es sich insoweit nicht um ein Familienstreitverfahren oder eine Ehesache handelt. Für Erstere gilt der erste Teil des FamFG, also auch der Amtsermittlungsgrundsatz nicht (§ 114 FamFG), für Letztere gilt eine eingeschränkte Amtsermittlungspflicht (§ 127 FamFG). Rz. 30 Amtsermittlung bede...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / 1. Anwendbarkeit deutschen Rechts

Rz. 26 Auch der Wertausgleich nach der Scheidung ist nur nach deutschem Recht durchzuführen. Insoweit gilt nichts anderes als für den Ausgleich bei der Scheidung (zu Einzelheiten siehe oben § 3 Rdn 31 ff.). Soweit ausländisches Recht anzuwenden wäre oder wenn zwar deutsches Recht gälte, aber beide Ehegatten einem Heimatstaat angehören, der keinen Versorgungsausgleich kennt, ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 5. Ehebezogene Zuwendung

Rz. 97 Ehebezogene Zuwendungen galten im Erbrecht, und damit auch im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten, bislang nicht als Schenkung i.S.d. § 2325 BGB. Zwar lag hier eine objektive Bereicherung vor, jedoch fehlte grundsätzlich das Einigsein über die objektive Unentgeltlichkeit. Wenn nämlich eine Zuwendung zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeins...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / I. Eheliche Lebensgemeinschaft, § 1353 BGB

Rz. 1 Die aus § 1353 BGB folgenden ehelichen Pflichten sind vielfältig und teilweise abdingbar. Anderweitige Vereinbarungen werden häufig konkludent zustande kommen, z.B. bei steuerlichen Handhabungen.[1] Rz. 2 Ausdrückliche Regelungen sind in diesem Rahmen möglich und im Einzelfall zweckmäßig. Das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft als Unterfall der ehelichen Lebensgeme...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / 2. Versorgung wegen Invalidität

Rz. 21 Vom Versorgungsausgleich erfasst werden auch Versorgungen wegen Invalidität. Nach herkömmlicher Definition sind das alle Versorgungen wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit einschließlich der Versorgungen, welche die Minderung der Erwerbsfähigkeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze betreffen (vgl. § 33 Abs. 3 SGB VI). Der Begriff wurde zwar im aktuellen Rentenrech...mehr

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§ 3 Der Miterbe / ee) Geldzuwendung von Eltern ist im Zweifel Ausstattung an eigenes Kind (§§ 1374, 1624 Abs. 1 BGB)

Rz. 565 Lassen sich Adressat und Zweck einer größeren Geldzuwendung durch die Eltern eines Ehegatten nicht mehr aufklären, kann es sich um eine Ausstattung handeln.[560] Sachverhalt: Die geschiedenen Ehegatten streiten um Zugewinnausgleich. Ehefrau = Klägerin, Ehemann = Beklagter. Im Jahre 1989 haben die Eltern der Klägerin einen Betrag von 100.000 DM auf das Konto des Beklagt...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse, § 1408 BGB

Rz. 96 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist subsidiär! [47] Er gilt, wenn die Ehegatten nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren (§ 1363 BGB). Im BGB der Fassung vom 1.1.1900 war die Gütertrennung der subsidiäre Güterstand (§§ 1426–1431, 1436 BGB a.F.) Rz. 97 Den (güterrechtlichen) Ehevertrag definiert § 1408 Abs. 1 BGB. Die Ehegatten können ganz allge...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 10. Rücktrittsrechte vom Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 100 So wie die Eheleute vereinbaren können, dass der Versorgungsausgleich in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen sein soll oder dass nur ein Ausgleich nach der Scheidung stattfinden soll, können sie auch verabreden, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs (oder eine andere an seine Stelle tretende Vereinbarung) keine unter allen Umständen endgültig...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Literaturmeinungen

Rz. 29 § 1408 Abs. 1 BGB wird in der Literatur teilweise ausdrücklich als Legaldefinition angesehen.[14] Nach J. Heinemann ist ein Ehevertrag ein Vertrag, durch den die Ehegatten ihre künftigen oder bestehenden güterrechtlichen Verhältnisse abweichend von den im Gesetz zur Verfügung gestellten Typen ordnen; Abreden über die allgemeinen Ehewirkungen stellten keinen Ehevertrag...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 1. Überblick

Rz. 140 Das sind solche Verbindlichkeiten, die erst mit dem Erbfall entstehen, den Erblasser also zu seinen Lebzeiten noch gar nicht getroffen haben. Dazu gehören insbesondere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB). Es gehören auch dazu die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung (§ 1968 BGB), der gesetzliche Voraus des überlebend...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / c) Fallgruppen

Rz. 191 Obwohl im Gesetz nicht mehr genannt, lassen sich mit der bisherigen Rechtsprechung Fallgruppen bilden, in denen eine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bejaht werden kann. Die Änderung am Wortlaut der Härteregelung sollte an deren Gehalt nichts ändern; der Verzicht auf Regelbeispiele trug allein dem Umstand Rechnung, dass der Gesetzgeber das Instrument auch...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / jj) Anwendung auf die eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 109 Neben anderen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt verweist § 16 Abs. 2 S. 2 LPartG auch auf § 1586b BGB, wonach der nachpartnerschaftliche Unterhalt als Verbindlichkeit auf die Erben des Unterhaltsschuldners übergeht. Das zuvor zum nachehelichen Unterhalt Gesagte gilt also auch für den nachpartnerschaftlichen Unterhalt.[118]mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / II. Überblick über die Auskunftsansprüche

Rz. 200 Auskunftsansprüche des Alleinerben außerhalb des BGB bestehen gegenübermehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 4. Verzicht auf das Antragsrecht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 56 Schließlich gehört in den Kontext der Vereinbarungen über die Ehezeit noch der Ausschluss des Antragsrechts nach § 3 Abs. 3 VersAusglG, der es dem Ehegatten einer Ehe von kurzer Dauer (bis zu drei Jahren) gestattet, durch Stellung eines entsprechenden Antrags doch einen Versorgungsausgleich herbeizuführen. Damit wird nichts anderes bewirkt, als die auch dem VersAusglG...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Nachehelicher Unterhalt, § 1585c BGB

Rz. 99 Ehegatten können über den nachehelichen Unterhalt Vereinbarungen schließen.mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / II. Auskunfts- und Mitwirkungsansprüche nach § 4 VersAusglG

Rz. 10 § 4 VersAusglG enthält wechselseitige Ansprüche auf Auskunft über Versorgungsanrechte. Sie vereinheitlicht die früher an unterschiedlichen Stellen geregelten Auskunftsansprüche (vgl. §§ 1587e Abs. 1, 1587k Abs. 1 BGB a.F., jeweils i.V.m. § 1580 BGB, §§ 3a Abs. 8, 9 Abs. 4, 10a Abs. 11 VAHRG a.F.). Sie sind unabhängig von einem Verfahren und sollen den Eheleuten gerade...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / f) Missbrauch der lebzeitigen Verfügungsfreiheit des Erblassers

Rz. 278 Da dem Erblasser eine Beeinträchtigungsabsicht letztlich immer unterstellt wird, wird die Frage, ob der Erbe die sich für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen muss oder nicht, auf den Bereich der Beurteilung der Motive der Zuwendung durch den Erblasser verlagert. Die nunmehr erforderliche Missbrauchsprüfung wird unter dem Aspekt vorgenommen, ob der Erblasser ein l...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / I. Verbundsachen

Rz. 9 Am häufigsten sind die Fälle, in denen der Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit der Scheidung geltend gemacht wird. In diesen Fällen geht es fast immer um den Ausgleich bei der Scheidung nach §§ 13 ff. VersAusglG, nur in seltenen Fällen (wenn die Ehegatten das Rentenalter bereits erreicht haben) ist ein schuldrechtlichen Ausgleich nach der Scheidung Gegenstand des ...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / I. Grundlagen

Rz. 218 Anders als der Wertausgleich bei der Scheidung muss der Ausgleich nach der Scheidung nicht unbedingt in einem gerichtlichen Verfahren durchgeführt werden, wenn die Beteiligten sich über den Umfang sowie die Art und Weise des Ausgleichs einigen können. Das liegt daran, dass es sich bei dem Wertausgleich nach der Scheidung um einen einfachen Zahlungsanspruch handelt, d...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / aa) Zulässigkeit der Rechtsnachfolger-Umschreibung eines Unterhaltstitels auf Schuldnerseite

Rz. 96 Eine Titelumschreibung ist nur zulässig, wenn der titulierte gegen den Erblasser gerichtete Anspruch sich auch gegen den/die Erben richtet. In der Literatur war lange umstritten, ob zwischen dem nachehelichen Ehegatten-Unterhaltsanspruch nach §§ 1569 ff. BGB einerseits und dem gegen die Erben gerichteten Anspruch des geschiedenen Ehegatten aus § 1586b BGB materiellrech...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / IV. Externer Ausgleich bei Vereinbarung

Rz. 469 § 9 Abs. 3 VersAusglG bestimmt, dass ein Anrecht nur dann nach den §§ 14 bis 17 extern zu teilen ist, wenn ein Fall des § 14 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 1 oder 2 VersAusglG vorliegt. Gleichwohl besteht Einigkeit darüber, dass eine externe Teilung auch dann stattfinden kann, wenn die Eheleute sie zulässigerweise vereinbart haben und das Gericht sie daraufhin angeordnet ...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / 4. Verfahrensfragen

Rz. 127 Die Abtretung der Versorgungsanrechte muss beantragt werden. Dabei ist das abzutretende Anrecht genau zu bezeichnen. Eine Antragshäufung mit dem Antrag nach § 20 VersAusglG ist zulässig. Rz. 128 Ein besonderes Rechtsschutzinteresse ist für die Geltendmachung des Anspruchs aus § 21 Vers­AusglG nicht erforderlich. Insofern unterscheidet sich die Situation zu derjenigen ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 154 Nutzungen der Erbschaft sind der Pfändung nicht unterworfen, soweit sie zur Erfüllung der dem Schuldner, seinem Ehegatten, seinem früheren Ehegatten oder seinen Verwandten gegenüber gesetzlich obliegenden Unterhaltspflicht und zur Bestreitung seines standesgemäßen Unterhaltes erforderlich sind, wenn der Schuldner als Erbe nach § 2338 BGB durch die Einsetzung eines Na...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / I. Gesetzliche Vorgaben im Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Nach § 8 Abs. 2 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) – gelten für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung auch folgende Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Sie sind damit vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst: Zitat § 8 Abs. 2 SGB VII (2) Versicherte Tätigkeiten sind auchmehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / F. Verhältnis der Anpassung zu Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 155 Zur Anpassung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die auf Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich beruhen, siehe Rdn 21. Rz. 156 Zweifelhaft ist, ob die Eheleute in einer Vereinbarung den Ausschluss der Anpassung eines Versorgungsausgleichstitels vereinbaren können. Dafür spricht der erweiterte Gestaltungsrahmen, der Ehegatten im neuen Recht in Bezu...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / a) Vermögensrechtliche Angelegenheit

Verweisung auf GNotKG § 36 FamGKG regelt den Wert in Verfahren, die die Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit betreffen. Maßgebend ist der Wert des zugrunde liegenden Geschäfts. Insoweit wird seit dem 1.8.2013 auf die einschlägigen Vorschriften des GNotKG verwiesen (§ 36 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Mehrere Erklärungen, die denselben G...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 2. Versorgungsausgleich nur bei Anwendung deutschen Rechts

Rz. 80 Nach dem durch das VersAuglStrRefG geänderten Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt ein Versorgungsausgleich von Amts wegen nur noch dann in Betracht, wenn auf die Scheidung deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB). Damit wird dem Prinzip Rechnung getragen, dass der Versorgungsausgleich i.d.R. hoheitlich in die zugunsten der Eheleute bestehenden Anrech...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 3. Folgen der Anpassung

Rz. 69 Neben den versorgungsausgleichsrechtlichen Folgen sind auch die unterhaltsrechtlichen Folgen der Anpassung zu bedenken: Die Kürzung der Versorgung ist zwar ausgesetzt, aber nicht in voller Höhe, sondern nur in der Höhe des fiktiven, der Berechnung zugrunde liegenden Unterhaltsanspruchs und max. i.H.d. Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte. Der Anpassungsbetrag ...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / Literaturtipps

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Unterbrechung gemäß § 239 ZPO

Rz. 5 Neben dem Tod einer Partei kommt es auch durch den Tod eines streitgenössischen Streitgehilfen gemäß § 69 ZPO zu Unterbrechungen, im Unterschied zu dem Tod des einfachen Nebenintervenienten nach § 67 ZPO.[12] Eine Todeserklärung nach § 9 VerschG ist dem Tod einer Partei gleichzustellen. Als Rechtsnachfolger der verstorbenen Partei kommt in der Regel der Erbe nach § 1922...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 615 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / III. Besonderheiten in Bezug auf die Verfahrenskostenhilfe in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 § 149 FamFG bestimmt, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache auf die Versorgungsausgleichssache erstreckt. Die Regelung trägt der engen Verbindung zwischen der Scheidungssache und der Versorgungsausgleichssache im Zwangsverbund Rechnung. Auch nach der Novellierung des Versorgungsausgleichs durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgung...mehr