Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 3. Verrechnung von Anrechten durch die Versorgungsträger

Rz. 249 Soweit es sich auf beiden Seiten um gleichartige Versorgungsanrechte handelt, können diese miteinander verrechnet werden (§ 10 Abs. 2 VersAusglG). Es findet dann kein Hin- und Her-Ausgleich statt, sondern ausgeglichen wird nur der zugunsten eines Ehegatten bestehende Saldo. Das soll unnötige Verwaltungskosten für das Hin- und Herschieben von Anrechten vermeiden und v...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / c) Billigkeitsprüfung

Rz. 102 Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB bindet den auf Antrag stattfindenden Versorgungsausgleich an eine besondere Billigkeitsprüfung: Der Versorgungsausgleich darf im Hinblick auf die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse auch während der nicht in Deutschland verbrachten Ehezeit nicht der Billigkeit widersprechen (Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB a.E.). Rz. 103 Die Billigkeit...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / A. Grundlagen und Übersicht

Rz. 1 Das Verfahrensrecht zum Versorgungsausgleich findet sich in den §§ 217 bis 229 FamFG. Insoweit ist zu beachten, dass die in der Ursprungsfassung des FamFG enthaltenen Vorschriften für das Verfahren in Versorgungsausgleichssachen nie in Kraft getreten sind, da das zeitgleich in Kraft gesetzte Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)[1] ein neues, ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 186 § 1353 BGB verpflichtet Ehegatten zur ehelichen Solidarität auch im wirtschaftlichen Bereich. Dazu gehört, dazu beizutragen, finanzielle Belastungen des jeweils anderen zu vermeiden, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist.[103] Rz. 187 Die Verpflichtung besteht während der Ehe ohnehin, unter dem Gesichtspunkt der fortdauernden ehelichen Solidarität...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 3. Erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 22 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Ehevertrag nach der Eheschließung, aber noch vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 48 Es könnte erwogen werden, aus Kostengründen nur den bisher entstandenen Zugewinn auszugleichen, um die höheren Gebühren einer Gütertrennungsvereinbarung zu vermeiden. Es bestehen hier aber zwei erhebliche Risiken. Rz. 49 Auch wenn weiterer Zugewinn eines der beiden Ehegatten in der Zeit zwischen Beurkundung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags fernliegend erschei...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Auskunft zum Trennungsvermögen

Rz. 62 Oft ist der Trennungszeitpunkt streitig. Es kommt auch bewusster Falschvortrag vor, um den Anspruch zu vereiteln. Hier kann eine zusätzliche Vereinbarung hilfreich sein. Rz. 63 Muster 9.8: Auskunft Vermögen zum Trennungszeitpunkt Muster 9.8: Auskunft Vermögen zum Trennungszeitpunkt Für den Fall, dass ein Ehegatte vom anderen Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungsze...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / V. Vermögensverwaltung, § 1413 BGB, Vermögensbildung, Altersvorsorge

Rz. 9 Die Vorschrift des § 1413 BGB ist weitgehend unbekannt. Jeder Ehegatte kann eine dem anderen Ehegatten eingeräumte Vermögensverwaltung jederzeit widerrufen, es sei denn, das ist durch Ehevertrag ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluss ist mit größter Vorsicht zu handhaben. Insbesondere bei für den Rechtsanwalt erkennbar größeren Vermögen empfiehlt sich eine ausdrücklich...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / b) Verzicht auf ein bereits entstandenes Scheidungsrecht

Rz. 5 Ehegatten können jedoch auf ein bereits entstandenes Scheidungsrecht verzichten mit der Folge, dass es neu entsteht, wenn einer der im Gesetz vorgesehenen Scheidungstatbestände aufgrund einer neuen Tatsachenlage erfüllt wird. Die Wirkung eines derartigen Verzichts erschöpft sich grundsätzlich darin, dass das Scheidungsrecht des verzichtenden Ehegatten erlischt, soweit ...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / a) Vereinbarungen über den Beginn der Ehezeit

Rz. 45 Daraus folgt aber, dass eine Vereinbarung über den Beginn der Ehezeit grds. zulässig sein muss, weil durch sie der Berechnungsstichtag nicht verändert wird. Rz. 46 Beispiel Als die Eheleute einen früher vereinbarten Ausschluss des Versorgungsausgleichs wieder aufheben, vereinbaren sie, dass für den Ausgleich die Ehezeit erst mit (der bereits erfolgten) Geburt des erste...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 113 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[124] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). Er beträgt 21.2. gegenüber Minderjährigen und gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern (notwendiger oder...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / b) Gebotene Interessenabwägung

Rz. 186 § 27 Satz 2 VersAusglG bestimmt ausdrücklich, dass in jedem Fall alle Umstände des Einzelfalles in die Betrachtung einbezogen werden müssen, um zu entscheiden, ob es geboten ist, von dem Grundsatz der Halbteilung abzuweichen. Gemeint ist damit, dass in jedem einzelnen Fall eine Gesamtabwägung aller persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse beider Ehega...mehr

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§ 16 Anhang / A. Register Haushaltsgegenstände

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / e) Auswirkungen auf eine Witwer-/Witwenrente nach dem Ausgleichspflichtigen

Rz. 207 Der Versorgungsträger muss davor geschützt werden, dass er einerseits Leistungen an den Ausgleichsberechtigten und zum anderen Leistungen an den Hinterbliebenen des Ausgleichspflichtigen leisten muss, die zusammen genommen dasjenige übersteigen, was an Hinterbliebenenversorgung insgesamt gezahlt werden muss. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber in § 25 Abs. 5 VersAusg...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 6. Vereinbarung der Saldierung von Anrechten

Rz. 70 Die Beteiligten können auch vereinbaren, dass der Ausgleich wie im bisherigen Recht im Wege der Gesamtsaldierung der Rentenanrechte erfolgen soll.[41] Das kann sinnvoll sein, wenn die Eheleute möglichst wenig an dem Gesamtgefüge der für sie bestehenden Versorgungen verändern wollen. Die interne Teilung der Versorgungsanrechte führt im Regelfall zu einer Vervielfachung...mehr

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§ 6 Formvorschriften / D. Der Grundsatz der Gesamtbeurkundung – eine gefährliche Haftungsfalle!

Rz. 39 Beispiel M und F werden sich im Verlauf des Scheidungsverfahrens außergerichtlich darin einig, dass F ein Zugewinnausgleich in Höhe von 500.000 EUR zusteht. Sie vereinbaren, dass sie dafür ein Hausgrundstück im Wert von 250.000 EUR erhält sowie den Porsche und 150.000 EUR in bar. Damit soll die Zugewinnausgleichsforderung erledigt sein. Vorsorglich verzichten sie wech...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / b) Verfügung durch Schenkung

Rz. 266 Der Erblasser muss durch eine Schenkung verfügt haben, wobei der Schenkungsbegriff derselbe ist, wie in §§ 516 ff. BGB.[358] Eine Schenkung liegt demnach vor, wenn der Empfänger eine bereichernde Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers erhalten hat, über deren Unentgeltlichkeit beide einig sind. Dabei muss die Schenkung nach Abschluss des Erbvertrages bzw. nach Eint...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / I. Allgemeines

Rz. 82 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt, ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch.[129] Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll einen Ausgleich für die zu Lebzeiten des Erblassers getätigten Schenkungen schaffen und so verhindern, dass der Erblasser durch lebzeitige Zuwendungen den Nachlass vermindert und die Re...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / III. Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 31 Die Frage, ob bei einer Scheidung (zur Situation bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft siehe unten Rdn 85 ff.) mit Auslandsbezug ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, richtet sich nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB. Der Gesetzgeber hat hier eine sehr differenzierende Regelung geschaffen, die einerseits berücksichtigt, dass in Deutschland grds. bei der Scheidung auc...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Vorsorgender Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB)

Rz. 13 Auch ein Ehevertrag, der bereits vor der Eheschließung oder aber auch während der Ehe geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. Dies giltmehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 110 Auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten schmälert den Nachlass. Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[119] Teilweise wird die Zug...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / a) Erben

Rz. 83 Der Erbe wird dann Beteiligter, wenn der Ausgleichspflichtige während des Verfahrens um den Ausgleich bei der Scheidung (§§ 9 ff. VersAusglG), aber nach der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs stirbt (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG).[19] Das Verfahren ist dann mit dem Erben fortzusetzen. Dieser erbt zwar die Versorgung nicht, da diese nicht vererblich ist, sonder...mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / B. Keine Eheverträge "von der Stange" bzw. nur aus dem Formularbuch

Rz. 6 Eheverträge bedürfen eines Blicks in die Vergangenheit (Beispiel: wer hat welche Berufsausbildung, welches Vermögen ist bereits vorhanden?), einer Analyse der Gegenwart (besteht eine Schwangerschaft?) sowie eines Blicks in die Zukunft (wird ein Ehegatte das elterliche Unternehmen erben und fortführen?). Es ist hochgradig unwahrscheinlich, dass ein Fachanwalt überhaupt ...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / d) Rechtswirkungen der Erbunwürdigkeitserklärung

Rz. 63 Als Folge der Erbunwürdigkeit wird der Erbe gem. § 2344 Abs. 1 BGB von der Erbfolge ausgeschlossen bzw. der Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte verlieren ihren Anspruch. Der Erbunwürdige scheidet aus der Erbfolge aus, wird aber nach § 2310 BGB, ebenso wie der Ausschlagende, bei der Berechnung eines Pflichtteils mitgezählt. Wegen der Relativität der Erbun...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 8. Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 91 Das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners ist in § 10 LPartG geregelt. Der überlebende Lebenspartner erhält demnach:mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 4. Das "Verschütten" von Unterhaltsquellen

Rz. 18 Ein Ehevertrag darf nicht eine Unterhaltsquelle zulasten nachrangig Verpflichteter "verschütten".[14] Eine Scheidungsvereinbarung, in der ein nicht erwerbsfähiger und nicht vermögender Ehegatte auf nachehelichen Unterhalt verzichtet mit der Folge, dass er zwangsläufig der Sozialhilfe anheimfallen wird, kann den guten Sitten zuwider laufen und damit nichtig sein, auch ...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / IX. § 181 BGB: Insichgeschäfte

Rz. 43 § 181 BGB ist auch auf Eheverträge anwendbar. Dies hat das Reichsgericht für einen Fall entschieden, in welchem der Ehemann von der Ehefrau ausdrücklich ermächtigt worden war, für diesen mit sich selbst einen Ehevertrag abzuschließen und zu vollziehen.[32] Dies erlangt Bedeutung, wenn die Beurkundung nicht bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Ehegatten, son...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / III. Vereinbarungen zum Güterrecht

Rz. 313 Wichtig! Es ist vorab darauf zu achten, ob bei einzelnen beabsichtigten Regelungen die Mitwirkung Dritter erforderlich ist. Dies ist in vielen Fällen ein Kreditinstitut, wenn ein Ehegatte von gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten auch im Innenverhältnis freigestellt werden soll. Es kann dies aber auch ein Versicherer oder eine Behörde sein. Ferner hat es sich bei ge...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / bb) Kann eine nachträgliche Veränderung der tatsächlichen Umstände dazu führen, dass eine ursprünglich nichtige Klausel wieder auflebt?

Rz. 149 Richtiger Auffassung nach ist dies nicht der Fall, da dem das Gesetz entgegensteht, wonach für den Fall der Nichtigkeit einer vertraglichen Vereinbarung an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen treten. Es liegt kein Fall der sog. schwebenden Unwirksamkeit vor.[103] Rz. 150 Vgl. folgendes Beispiel von Münch:[104] Praxis-Beispiel Die Ehegatten hatten einen Globalver...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / b) Hinterbliebene

Rz. 87 Die Witwe oder der Witwer ist Beteiligter bei der Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (bisherige Terminologie: verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich), wenn ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerversorgung gegen den Versorgungsträger (§ 25 VersAusglG) oder den beim Tod des Ausgleichspflichtigen gegen den mit diesem verheirateten Ehegatten (§ 26 VersAu...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / d) Feststellungsantrag

Rz. 137 Die Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages kann, leben die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt, bereits vor der Scheidung beantragt werden.[87] Auch ein Zwischenfeststellungsantrag ist zulässig,[88] im Scheidungsverfahren, wenn der diesbezügliche Streitgegenstand Gegenstand auch eines Folgesachenantrags ist.[89] Das Feststellungsinteresse ist aber jew...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / aa) Gütertrennung, § 1414 BGB

Rz. 27 Die Vermögensmassen von Mann und Frau sind getrennt. Ein (Zugewinn)ausgleich findet mit Beendigung des Güterstandes nicht statt bzw. kann nicht verlangt werden. Ein Vermögensausgleich kann unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Güterrechts über das sog. Nebengüterrecht (konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperat...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / d) Vermächtnisweise Zuwendung des Hausrats und des Inventars

Rz. 42 Häufig vergessen wird die Zuwendung von Hausratsgegenständen und Inventar einer von Ehepartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam bewohnten Immobilie. Im Gesetz ist diese Frage in § 1932 BGB für Ehegatten geregelt, allerdings nur bei gesetzlicher Erbfolge.[102] Wird der Ehegatte zum gewillkürten Erben berufen, dann gilt die Vorschrift nach h.M. n...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 12. Nichtige Klauseln – Rechtsfolgen

Rz. 143 Von großer Bedeutung ist die Frage, wie sich nichtige Klauseln auf die Wirksamkeitskontrolle auswirken [96] und was der Mandantschaft zu raten ist. Achtung! Hier droht sich folgendes Risiko zu verwirklichen: Das von den Ehegatten Gewollte gerät im Falle einer späteren Scheidung in Streit. Der benachteiligte Ehegatte beruft sich zu einer bestimmten Vertragsklausel auf §...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) Illoyale Vermögensverfügungen – Auskunftszeitpunkt

Rz. 60 § 1379 BGB umfasst in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt. Hierdurch wird der Verschleierung illoyaler Vermögensverfügungen vorgebeugt, insbesondere i.V.m. der Beweislastregel in § 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB. Da jedoch ein planvoll vorgehender Ehegatte den Trennungszeitpunkt nach die Illoyalen Verfügungen legen bzw. solche Verfügungen vor der Trenn...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / b) Teilung der Bezugsgröße

Rz. 267 Von der hälftigen Teilung des Rentenbetrags bzw. einer sonstigen Bezugsgröße (Entgeltpunkte, Rentenpunkte oder Ähnliches) profitiert der Ehegatte, für den eine Rente zu begründen einen höheren Kapitalaufwand erfordert als bei dem anderen Ehegatten. Diese Vorgehensweise führt deswegen für Frauen i.d.R. zu höheren Rentenbeträgen, als es eine hälftige Teilung des Deckun...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / jj) Auslegungsregel bei Eheauflösung, § 2077 BGB

Rz. 139 Besteht im Erbfall noch eine letztwillige Verfügung, die den zwischenzeitlich geschiedenen Ehegatten des Erblassers als Erben bestimmt, ist zunächst durch eine individuelle Auslegung zu ermitteln, ob diese Erbeinsetzung in Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers steht.[183] Die gesetzliche Auslegungsregel des § 2077 BGB ist als Zweifelsfal...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / I. Begriff

Rz. 70 Die Inhalts- und Ausübungskontrolle hat – über die Prüfung allgemeiner Verstöße hinaus – die Rechtsfolgen solcher Verträge zum Gegenstand, die einen der Ehegatten benachteiligen. Rz. 71 Das Gericht überprüft unter bestimmten Voraussetzungen, obmehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Nicht ausgleichsreife Anrechte

Rz. 94 § 19 Abs. 2 VersAusglG nennt vier Fälle von nicht ausgleichsreifen Anrechten:mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / I. Allgemeines

Rz. 70 Es ist heutzutage fast die Regel, dass der Erblasser zu seinen Lebzeiten Zuwendungen und Vermögensübertragungen an seine Abkömmlinge oder seinen Ehegatten vorgenommen hat. Gerade auch unter steuerlichen Gesichtspunkten hat die lebzeitige Übertragung (vorweggenommene Erbfolge) in den letzten Jahren enorm zugenommen. Die Adressaten dieser Zuwendungen können sein: die Ab...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 5. Verfahrensfragen

Rz. 81 Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Geringwertigkeit ist eine Ermessensentscheidung, bei der die Regel allerdings in Richtung eines Ausschlusses geht. Will ein Ehegatte, dass der Ausgleich trotz Geringwertigkeit der Wertdifferenz bzw. der einzelnen Anrechte unterbleibt, muss er für die gegenteilige Ermessensentscheidung Tatsachen vortragen.[60] Rz. 82 Der Au...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 4. Berechnung des Pflichtteils (Ausgleichspflichtteil)

Rz. 75 Für die Berechnung des Pflichtteils im Rahmen der Ausgleichsvorschriften ist wie folgt vorzugehen: In einem ersten Schritt wird der Ausgleichungsnachlass durch Abzug der nicht an der Ausgleichung beteiligten Personen ermittelt. Das sind der Ehegatte und der nach § 2056 BGB ausscheidende Abkömmling. Der Ehegatte wird mit seinem, ihm "fiktiv" zustehenden, gesetzlichen E...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 6. Einführung eines negativen Anfangsvermögens

a) Immer wieder wurde insbesondere bei den Deutschen Familiengerichtstagen die Ungerechtigkeit der Regelung des § 1374 BGB beklagt.[32] Nach "altem" Recht gab es kein negatives Anfangsvermögen. Selbst bei einem Schuldenberg war dies lediglich mit 0 EUR anzusetzen. Die Folge war: Sofern ein Ehegatte während der Ehe Schulden abbaute und damit "Vermögen" bildete, war dies zugew...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / III. Vorhandensein von Ehezeitanteilen (§ 2 VersAusglG)

Rz. 26 Grundlegende Voraussetzung für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs ist, dass mindestens ein Ehegatte in der Ehezeit ein auszugleichendes Anrecht auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität erworben hat. 1. Grundlagen Rz. 27 Die Anforderungen, welche an die Versorgung zu stellen sind, ergeben sich aus § 2 VersAusglG . Auf sie wurde im vierten Teil bei der Erörte...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / c) Erbunwürdigkeitsgründe

Rz. 61 Die Gründe, wann ein Erbe, ein Vermächtnisnehmer oder ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig ist, sind in § 2339 BGB geregelt:mehr