Rz. 43

§ 181 BGB ist auch auf Eheverträge anwendbar. Dies hat das Reichsgericht für einen Fall entschieden, in welchem der Ehemann von der Ehefrau ausdrücklich ermächtigt worden war, für diesen mit sich selbst einen Ehevertrag abzuschließen und zu vollziehen.[32] Dies erlangt Bedeutung, wenn die Beurkundung nicht bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Ehegatten, sondern im Wege der Stellvertretung erfolgt (siehe § 1410 BGB). Die Vollmacht muss in diesem Fall ergänzt werden.

 

Rz. 44

Muster 8.1: § 181 BGB (Insichgeschäft)

 

Muster 8.1: § 181 BGB (Insichgeschäft)

Herr _________________________ (bevollmächtigter Ehegatte) wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

[32] RGZ 79, 282, 283.

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