Rz. 137

Die Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages kann, leben die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt, bereits vor der Scheidung beantragt werden.[87] Auch ein Zwischenfeststellungsantrag ist zulässig,[88] im Scheidungsverfahren, wenn der diesbezügliche Streitgegenstand Gegenstand auch eines Folgesachenantrags ist.[89] Das Feststellungsinteresse ist aber jeweils gesondert zu prüfen. Es fehlt z.B., wenn mit dem Feststellungsantrag lediglich die Durchführung einer im Ehevertrag ausgeschlossenen Folgesache begehrt wird.[90]

 

Rz. 138

Nach anderer Auffassung des OLG Frankfurt ist ein Feststellungsantrag vor der Scheidung unzulässig.[91] Diese Auffassung ist nicht zu teilen, da jeder Ehegatte ein Interesse daran hat, über seine wirtschaftliche Situation für den Fall der Scheidung Bescheid zu wissen und man ihm nicht zumuten kann, die Scheidung zu beantragen, nur um dies zu erfahren[92] (Art. 6 GG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge