Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 1 Allgemeines / D. Ehevertragsfreiheit

Rz. 101 Die Ehevertragsfreiheit wird nicht nur formal aus Art. 6 GG (und nicht aus Art. 2 GG) abgeleitet. Dieser Umstand zeitigt auch erhebliche materielle Unterschiede. Während die allgemeine Handlungs- und damit Vertragsfreiheit ihre Grenzen über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 3 Satz GG in der verfassungsmäßigen Ordnung, im Sittengesetz und in Eingriffsgesetzen findet, a...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / I. Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität

Rz. 12 Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind nur Anwartschaften auf Versorgungen und laufende Versorgungen zur Absicherung im Alter und bei Invalidität (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG). Wir im früheren Recht ist der Kanon der ausgleichenden Anrechte streng limitiert auf solche Anrechte, die der Altersabsicherung oder der Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit dien...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / 2. § 2287 BGB (analog)

Rz. 73 Häufiger Gegenstand von Finanzierungsanfragen sind auch Ansprüche aus erbvertragswidrigen Verfügungen nach § 2287 BGB. § 2287 BGB ist nach h.M.[22] auch auf wechselbezügliche Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2265 BGB anwendbar. Rz. 74 Hier wird zunächst jeweils festzustellen sein, ob es sich um erbvertraglich bindende Verfügungen o...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 5. Aufteilung von Steuernach- und -rückerstattungsforderungen

Rz. 195 Diesem Punkt ist besondere Bedeutung beizumessen, auch, weil sich Bezüge zu anderen familienrechtlichen Ansprüchen ergeben können, was manchmal nicht beachtet wird. Rz. 196 Bestimmte Schuldverhältnisse werden, wenn sie nicht zwischen beliebigen Dritten, sondern zwischen Ehegatten bestehen, von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert. a) Die Überlagerung eines Schul...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 8. Exkurs: Vereinbarung der externen Teilung mit Versorgungsträgern

Rz. 434 Es kommt in der Praxis vor, dass Versorgungsträger ausgleichsberechtigte Ehegatten anschreiben, um diese zu einer in ihrem eigenen Vorteil liegenden externen Teilung zu bewegen, die im Mandanteninteresse eigentlich überhaupt nicht veranlasst wäre. Solche Vereinbarungen können sittenwidrig sein.[251]mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / F. Salvatorische Klausel – das Problem der Teilnichtigkeit (§ 139 BGB)

Rz. 444 Neben der Erledigungsklausel kommt der salvatorischen Klausel erhebliche Bedeutung zu. Sie soll Vorsorge für den Fall treffen, dass sich später einzelne Klauseln als unwirksam erweisen bzw. vom Gericht kassiert werden. Es geht um das Problem des § 139 BGB, mithin um die Frage, ob im Falle, dass eine Klausel nichtig ist, davon auszugehen hat, dass der gesamte Vertrag ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (1) Außenverhältnis zur Finanzbehörde

Rz. 203 Durch die Festsetzung im Steuerbescheid haften die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten als Gesamtschuldner.[117]mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 2. Versorgungsträger, bei denen auszugleichende Anrechte bestehen

Rz. 71 Beteiligte sind weiter die Versorgungsträger, bei denen ein auszugleichendes Anrecht besteht (§ 219 Nr. 2 FamFG). Die ursprüngliche Fassung des § 219 FamFG hatte noch ausschließlich den Versorgungsträger genannt, bei dem das sich vermindernde Anrecht besteht. Die n.F. des materiellen Versorgungsausgleichsrechts hat die Änderung nach sich gezogen: Der Regelfall ist nun...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / II. Sonstige Regelungen

Rz. 35 Der Katalog des § 6 VersAusglG ist nicht abschließend. Die Eheleute können vertraglich auch andere als die genannten Punkte regeln, solange das nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt. 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgese...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / 2. Durchführung der Anpassung

Rz. 138 Zuständig für die Anpassung ist der Versorgungsträger, bei dem das Anrecht besteht, für dessen Kürzung die Anpassung wegen Todes begehrt wird (§ 38 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG). Rz. 139 Die Anpassung findet nur auf Antrag statt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG), den nur der Ausgleichspflichtige stellen kann (§ 38 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG); die Antragsbefugnis der Hinterbli...mehr

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§ 1 Allgemeines / c) Historische Auslegung

Rz. 42 Aus der Entwicklungsgeschichte lässt sich nichts für den rein güterstandsbezogenen Ehevertragsbegriff herleiten.[26] Zumindest aus heutiger Sicht stechen folgende Gesichtspunkte hervor: Rz. 43 Die vertragliche Regelung des Versorgungsausgleichs ist die Regelung einer Scheidungsfolge und somit nicht der Ehe. Dennoch ist sie in § 1408 Abs. 2 BGB geregelt. Gleichzeitig ab...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Vereinbarung des gesetzlichen Güterstands

Rz. 54 Ein Ehevertrag, der lediglich wiederholt, was sowieso im Gesetz steht, regelt im Grunde nichts. Rz. 55 Beispiel M und F schließen erstmals einen Ehevertrag und vereinbaren: "Für unsere Ehe soll der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten." Dieser Satz regelt nichts, denn § 1363 BGB bestimmt bereits: "Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft". Anders l...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / bb) Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 165 Die Erben sind zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses verpflichtet. Sie müssen über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses Auskunft erteilen.[308] Zweck des Auskunftsanspruchs ist das Offenlegen der Berechnungsfaktoren.[309] In der Praxis hat sich der Wortlaut der Vorschrift, dafür als zu eng erwiesen, so dass die Rechtsprechung den Anwendungsbereich des §...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Verträge mit Dritten

Rz. 20 Verträge mit Dritten sind nach allem keine Eheverträge, auch wenn sie einen Bezug zu einer bestimmten Ehe haben. Rz. 21 Beispiel Die Schwiegereltern verpflichten sich unter der Voraussetzung, dass ihr Kind mit seinem Ehegatten, ihrem Schwiegerkind, Gütertrennung vereinbart und eine anzuschaffende Immobilie zu Alleineigentum erwirbt, diesem eine bestimmte finanzielle Un...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / c) Erwerb anderer Anrechte, aus denen ein Leistungsbezug nicht möglich ist

Rz. 104 Aus dem Versorgungsausgleich muss der Ausgleichspflichtige seinerseits von seinem Ehegatten Anrechte erlangt haben, aus denen er aber noch keine Leistungen erlangen kann. Der in der Praxis häufigste Fall wird insofern sein, dass der Ausgleichspflichtige im internen Versorgungsausgleich eines Anrechts, das in seiner Ausgangsform eine Invaliditäts- und Altersabsicherun...mehr

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§ 14 Wissenswertes aus dem ... / I. Geschäftswert

Rz. 5 Der Geschäftswert güterrechtlicher richtet sich nach dem Vermögen der bzw. des Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten (§ 39 Abs. 3 KostO).mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Struktur und Bedeutung der Härteregelung

Rz. 156 Die Struktur der Härteregelung hat sich bei weitgehend gleich gebliebenem Wortlaut durch die Änderung des Systems des Versorgungsausgleichs erheblich verändert. Wie bislang gestattet die Härteklausel die Begrenzung durch den teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. § 1587c BGB a.F. einerseits und § 27 VersAusglG andererseits). Die sche...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / 2. Verrechnungsfähige Kosten

Rz. 305 Der Versorgungsträger darf die Kosten der Teilung mit den Anrechten der Eheleute verrechnen, soweit diese Kosten angemessen sind. Dass er das darf, bedeutet nicht, dass er das muss. Macht er (im Verfahren) keine Kosten geltend, bleibt es dabei, dass er selbst sie trägt. Rz. 306 Verrechnungsfähig sind damit nach dem klaren Wortlaut der Norm nur die Kosten der Teilung. ...mehr

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§ 4 Ehevertragstypologie / F. Verträge nach Rechtskraft der Ehescheidung

Rz. 14 Konnten sich die Ehegatten vorher nicht einigen oder entsteht ein Regelungsbedarf erst nach Scheidungsrechtskraft, ist ein Vertragsschluss auch dann noch möglich, wenngleich nicht mehr als Ehevertrag (vgl. zur zeitlichen Abgrenzung § 1 Rdn 67 ff.) und mit erheblichen Einschränkungen insbesondere hinsichtlich des Versorgungsausgleichs. Die strengen speziell familienrec...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 1. Miete

Rz. 271 Im Gegensatz zu Allein- oder Miteigentum besteht die Besonderheit, dass zusätzlich ein Vertragsverhältnis, nämlich zum Vermieter, besteht. Folglich sind das Außenverhältnis zum Vermieter und das zu Innenverhältnis zwischen den Ehegatten zu unterscheiden. a) Außenverhältnis zum Vermieter Rz. 272 Ein Ehevertrag zulasten des Vermieters ist grundsätzlich nicht möglich. Die...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / B. Regelungen für Trennung und Scheidung

Rz. 67 Für bestimmte Regelungsgegenstände macht es keinen Unterschied, ob die Ehegatten erst getrennt leben oder schon geschieden sind. I. Vereinbarungen zum Kindesunterhalt 1. Kein Verzicht auf Kindesunterhalt Rz. 68 Es ist § 1613 BGB zu beachten und dass – ähnlich wie beim Trennungsunterhalt – das Unterschreiten einer bestimmten Grenze gem. §§ 134, 397 BGB zur Nichtigkeit der...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 3. Aufhebung des Güterstands der Gütergemeinschaft

Rz. 65 Es steht Ehegatten jederzeit frei, ihre güterrechtlichen Verhältnisse für die Zukunft zu ändern und den Güterstand zu wechseln. Außenstehende Dritte und auch künftige Gläubiger haben keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung eines bestehenden Güterstands und der damit ggf. verbundenen Vollstreckungsmöglichkeit.[40]mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / Literaturtipps

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§ 4 Ehevertragstypologie / D. Trennungsvertrag → Regelung der Trennung

Rz. 12 Die Ehegatten leben getrennt. Ein Scheidungsantrag kann oder soll noch nicht gestellt werden. Die rechtlichen Folgen der Trennung sind virulent geworden oder drohen es zu werden.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckungsunterwerfung und Klage/Antrag im Urkundenverfahren

Rz. 1 Als Vertreter des berechtigten Ehegatten ist auf eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen zu achten. Wurde dies versäumt oder war es nicht durchsetzbar, bleibt immerhin das Urkundsverfahren, welches eine schnelle Titulierung ermöglicht (siehe § 11 Rdn 2).mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / V. Anhörungen in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 144 § 221 Abs. 1 FamFG nimmt die vorher in § 222 FamFG a.F. und im alten Recht in § 53b Abs. 1 FGG a.F. enthaltene Regelung auf und bestimmt, dass das Gericht die Versorgungsausgleichssache mit den Ehegatten in einem Termin erörtern soll. Der Erörterung kommt nach der Reform des materiellen Versorgungsausgleichsrechts eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Waren früher die A...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 2. Die zur Auskunft Verpflichteten

Rz. 43 Der Kreis der Auskunftspflichtigen ergibt sich zunächst aus § 220 Abs. 1 i.V.m. § 219 FamFG, denn die Regelung nimmt Bezug auf die Beteiligten im Versorgungsausgleichsverfahren: Das Gericht kann Auskünfte bei den Ehegatten, den Versorgungsträgern, bei denen auszugleichende Anrechte bestehen oder begründet werden sollen und bei Erben und Hinterbliebenen einholen. a) Ehe...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / c) Konventionalstrafen für den Fall eines Scheidungsantrags

Rz. 6 In diesem Zusammenhang sind auch Konventionalstrafen unzulässig, wobei es sich nicht um eine solche handelt, wenn die geschuldete Zahlung dazu dient, dem anderen Ehegatten das Auskommen im Fall der Scheidung zu verbessern.[4]mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 5. Güterstände – Länderüberblick

Rz. 89 Belgien Errungenschaftsgemeinschaft mit Gesamthandsvermutung; es wird unterschieden zwischen dem Eigenvermögen eines jeden Ehegatten und dem gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten, Art. 1398 ZGB.[136] Ehevertragliche Regelungen sind möglich, Art. 1387 ZGB. Bosnien-Herzegowina Errungenschaftsgemeinschaft und Sondervermögen;[137] keine Wahlgüterstände. Die Wahl fremd...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / I. Interdependenzen im Scheidungsfolgenrecht beachten

Rz. 289 Insbesondere die künftige Versorgungslage des durch einen Ehevertrag möglicherweise benachteiligten Ehegatten betreffend kommt es nicht nur auf die Kenntnis der einzelnen Scheidungsfolgesachen an sich, sondern auch ihrer möglichen gegenseitigen Beeinflussung und Wechselwirkungen an.[172] Beispiele: 1. Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt a) Unterhaltsrückstände Rz. ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Versorgungsausgleich, §§ 1408 Abs. 2 BGB, 6–8 VersAusglG

Rz. 100 Auch der Versorgungsausgleich unterliegt der Vertragsfreiheit der Ehegatten (amtliche Überschrift!). Erfolgt die Vereinbarung vor dem Scheidungsverfahren, unterliegt sie der allgemeinen Inhalts- und Ausübungskontrolle über §§ 138, 242 BGB, im Scheidungsverfahren im Besonderen nach §§ 8 VersAusglG.mehr

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§ 14 Gesetzestexte / L. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Rz. 12 In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994 (BGBl 1994 I S. 2494, ber. BGBl 1997 I S. 1061); zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.3.2016 (BGBl 2016 I S. 396) – AUSZUG – […] Zweites Kapitel Internationales Privatrecht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Art 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Ve...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit: § 1356 Abs. 1 BGB

Rz. 95 Ehemodell, Rollenverteilung und Haushaltsführung werden vom Gesetz nicht vorgegeben (kein gesetzliches Eheleitbild), sondern werden von den Ehegatten einvernehmlich geregelt.mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / e) Dreißigster, § 1969 BGB

Rz. 90 Gemäß § 1969 BGB steht dem Ehegatten sowie weiteren Familienangehörigen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen, das Recht zu, in den ersten dreißig Tagen nach Eintritt des Erbfalls dessen Wohnung und Haushaltsgegenstände zu nutzen.mehr

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AGS 1/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Anträge auf Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie durch den anderen Ehegatten sind gem. § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach dem objektiven Verkehrswert des betreffenden Anteils zu bewerten. Auf der Immobilie lastende Verbindlichkeiten sind nicht in Abzug zu bringen. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.9.2016 – 5 WF 168/16mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 117 Für das Verfahren gelten die in § 226 FamFG für die Abänderung von Neutiteln aufgestellten Verfahrensregeln entsprechend (§ 52 Abs. 1 VersAusglG). Das betrifft:mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Zugewinnausgleich, § 1378 Abs. 3 BGB

Rz. 98 Besteht der gesetzliche Güterstand, haben die Ehegatten also nicht durch wirksamen Ehevertrag etwas anderes vereinbart, können sie über die Zugewinnausgleichsforderung im Nachhinein Vereinbarungen treffen, etwa einzelne Vermögensgegenstände aus dem Ausgleich herausnehmen.mehr

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§ 3 Eheverträge: die Aufgab... / D. Zusammenschau/Schlussfolgerung

Rz. 9 Rz. 10 Es ist also zu erfragen, ob der Mandant eigene Vorstellungen und Wünsche oder Anregungen hat. Anschließend ist die interessengerechte Lösung zu suchen, mit den Mandantenwünschen abzustimmen und auf das rechtlich Machbare zu reduzieren. Rz. 11 Praxistipp Vorsicht bei rechtswidrigen Klauseln! Beispiel M will trotz mündlicher Belehrung über §§ 1361 Abs. 4, 1360a Abs. ...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 4. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen

Rz. 535 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / dd) Ausschluss des Anspruchs auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 192 Das auszugleichende Anrecht darf nicht wegen einer Vereinbarung der Ehegatten (§§ 6 bis 8 VersAusglG) oder wegen fehlender Ausgleichsreife nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG (auf abzuschmelzende Leistungen gerichtete Anrechte) oder § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG (Unwirtschaftlichkeit des Ausschlusses) oder nach § 19 Abs. 3 VersAusglG (Ausschluss wegen nicht ausgleichsre...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 4. Mitwirkungsverpflichtung nach § 220 Abs. 3 FamFG

Rz. 73 Die Eheleute sind nicht nur dazu verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Vielmehr kann das Gericht auch anordnen, dass die Ehegatten oder ihre Hinterbliebenen oder Erben ggü. dem Versorgungsträger Mitwirkungshandlungen (z.B. Urkundenvorlage, Antragsstellungen) zu erbringen haben, die für die Feststellung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 4. Schwiegereltern

Rz. 388 Vorsorgender Vertrag> Übertragen Schwiegereltern an das Schwiegerkind allein oder an dieses und das eigene Kind zusammen Vermögenswerte, etwa eine Immobilie oder die Mittel zu ihrem Erwerb, kann es beim Scheitern der Ehe zum Streit darüber kommen, wem diese zugedacht war. Eine neuere Entscheidung des OLG Bremen[219] zeigt, welche Beweisprobleme sich ergeben können und...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 5. Einzelheiten der Auskunftserteilung

Rz. 24 Wie die Auskunft zu erteilen ist, ergibt sich aus der Verweisung des § 4 Abs. 4 VersAusglG auf § 1605 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB . Die Einzelheiten richten sich also nach dem Unterhaltsrecht; allerdings ist auf die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht verwiesen, sodass die Auskunft öfter als alle zwei Jahre verlangt werden kann (in der Praxis aber eher unwahrscheinlich). Die...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / E. Erledigungsklausel (Abgeltungsklausel)

Rz. 440 Erledigungsklauseln sind sinnvoll und wichtig. Sie regeln, dass damit wirklich alles geklärt ist und nichts mehr nachkommt Wenn eine Vereinbarung eine abschließende Regelung enthält, scheidet die Annahme einer Regelungslücke im Allgemeinen aus. Der Vertrag ist einer ergänzenden Vertragsauslegung sodann nicht mehr zugänglich.[254] Rz. 441 Daher erfordert eine Erledigung...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / X. § 1643 BGB: Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 45 Kinder können in ehevertragliche Regelungen einbezogen werden. Dies wird häufig gewünscht und kann im Einzelfall sinnvoll sein. So können sich Ehegatten oft nicht einigen, wer von beiden eine Immobilie erhalten soll, die dann auf das minderjährige Kind übertragen werden soll. Rz. 46 Für solche Fälle bestimmt § 1643 BGB, dass unter denjenigen Voraussetzungen die Genehmi...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / cc) Frühpensionierte Beamte

Rz. 98 Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert, wird zur Berechnung der Versorgungsbezüge die verbleibende Dienstzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu ⅔ angerechnet (§ 13 Abs. 1 BeamtVG, § 25 Abs. 1 SVG). Das führt dazu, dass der Ruhegehaltssatz steigt. Damit steht ein Ehepartner im Versorgungsausgleich regelmäßig besser, als wenn die Dienstu...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / C. Ermittlung von Versorgungsanrechten im Verfahren

Rz. 28 Sobald es erst einmal zu einem Verfahren in einer Versorgungsausgleichssache gekommen ist, verbessert sich die Situation des Ehegatten, was die Ermittlung von Anrechten betrifft. Zum einen gilt in diesen Fällen der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG, siehe unten Rdn 29 ff.). § 127 FamFG betrifft nur die Ehesache selbst. Zum anderen besteht nun eine besondere verfahr...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / I. Allgemeines

Rz. 77 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte einen Vorempfang auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[117] Dem Pflichtteilsberechtigten soll d...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 13 Voraussetzung für alle in § 4 VersAusglG genannten Rechte ist nur, dass die begehrte Auskunft für den Versorgungsausgleich erforderlich ist. Gemeint ist damit, dass ein rechtliches Interesse an der Auskunft im Hinblick auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung, nach der Scheidung, die Anpassung oder Abänderung einer Versorgungsausgleichsentschei...mehr