Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1835a BGB (> Rz 60 ff) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.6 Zustellung der Anordnung

Rz. 17 Nach § 324 Abs. 2 S. 1 AO ist die Arrestanordnung zuzustellen. Die Zustellung erfolgt gem. § 122 Abs. 5 S. 2 AO nach den Bestimmungen des VwZG. Nach § 124 Abs. 1 AO wird die Arrestanordnung mit der Zustellung wirksam, die Vollziehung ist aber schon nach der Unterschriftsleistung zulässig.[1] Ist für das Besteuerungsverfahren ein Zustellungsbevollmächtigter gem. §§ 80, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 § 3 Nr 26 EStG stellt Einnahmen bis zu 2 400 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nach ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ab dem VZ 2011 gilt das DBA vom 19.09.2011 (BGBl 2012 II, 527) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 24.05.2012 (BGBl 2012 II, 526 = BStBl 2013 I, 373). Rz. 2 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Das DBA gilt sachlich ua für die Steuern vom Einkommen (Gelir Vergisi), auch für die ‚Additional Income and Corporation Tax’ und die ‚Interest Tax’ (BMF vom 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Antrag

Rz. 26 Die verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung dient dazu, dem Stpfl. Sicherheit über die Behandlung eines künftig zu verwirklichenden Sachverhalts zu geben. Sie basiert auf den Prüfungen der für den Prüfungszeitraum verwirklichten Sachverhalte, wird aber nicht über die Folgerungen erteilt, die aus den Prüfungsfeststellungen für die geprüften Zeiträume gezogen we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Freibetrag gemäß § 3 Nr 26b EStG von 2 400 EUR ist ein Jahresbetrag. Er wird nicht zeitanteilig aufgeteilt, selbst wenn die Betreuung lediglich wenige Tage dauert. Er ist personenbezogen und wird einmal für alle im Kalenderjahr erhaltenen Aufwandsentschädigungen iSv § 1835a BGB gewährt. Auch bei Ehegatten ist die Steuerbefreiung personen...mehr

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Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten

Leitsatz Erfüllt die durch eine Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage begünstigte Ehefrau die ihr auferlegte Verpflichtung, sind die für den Spendenabzug nach § 10 b EStG zu fordernden Voraussetzungen der Freiwilligkeit der Zuwendung und der wirtschaftlichen Belastung des Spenders nicht erfüllt. Die Veranlagung von Ehegatten führt nicht dazu, dass die Voraussetzungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Adressat des Verwaltungsakts

Rz. 9 Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nur den individuellen Rechtsschutz.[1] Die Einspruchsbefugnis besteht nach § 350 AO nur für den Einspruchsführer [2], der durch den angefochtenen Verwaltungsakt[3] selbst in einer Weise betroffen ist, die sich als Beeinträchtigung seiner eigenen Rechtsposition [4] darstellt.[5] Durch die Regelung werden demgemäß Einsprüche zugunsten der Allge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.4.2 Bindungswirkung

Rz. 24 Aufgrund der von der Finanzbehörde angenommenen Besteuerungsgrundlagen kann sich eine Beschwer ergeben, wenn diese Annahme für andere Verwaltungsakte kraft Gesetzes bindende Wirkung hat.[1] Praxis-Beispiel Klassifizierung von Einkünften im ESt- bzw. KSt-Bescheid als gewerbliche Einkünfte hat keine verbindliche Wirkung für die GewSt-Festsetzung.[2] Zuordnung von Einkünft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.1 Grundsatz

Rz. 29 Dritte, die nicht Adressaten des Verwaltungsakts sind, sind nur ausnahmsweise einspruchsbefugt. Die Einspruchsbefugnis ist nur dann gegeben, wenn der Verwaltungsakt ihnen gegenüber Rechtswirkungen oder einen Rechtsschein entfaltet. Sie müssen eine aus dem Verwaltungsakt erwachsende eigene Beschwer geltend machen können. Dies ist nur der Fall, wenn der Verwaltungsakt u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.2.2 Beschwer durch Belastung

Rz. 15 Eine Beschwer nach § 350 AO ist in jedem Fall gegeben, wenn eine belastende Regelung vorliegt[1] und die Belastung grundsätzlich oder hinsichtlich der Höhe bestritten wird. Hierbei ist es unerheblich, dass z. B. die Finanzbehörde die Steuerfestsetzung nach den Angaben in der Steuererklärung vorgenommen oder sonst einem Antrag inhaltlich entsprochen hat. Bis zum Eintri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.2 Leichtfertigkeit des Steuerpflichtigen

Rz. 17 Den unterschiedlichen Definitionsansätzen kommt in der Praxis allerdings nur eine untergeordnete Bedeutung zu, da die Feststellung von Leichtfertigkeit unter umfassender Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls dem Tatrichter obliegt.[1] Insoweit wäre z. B. zu berücksichtigen, dass das Fehlen einer Einnahme von 20.000 EUR einem Kleinunternehmen i. d. R. au...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Wahlmöglichkeiten des überlebenden Ehegatten

Rz. 27 Wird der überlebende Ehegatte gesetzlicher Miterbe, dann kann er es hierbei belassen mit der Folge, dass eine konkrete Geltendmachung des ehegüterrechtlichen Zugewinnausgleiches ausscheidet (§ 1371 Abs. 1 BGB). Der Ehegatte hat aber auch die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil nach §§ 1931, 2303 Abs. 2 BGB sowie den konkreten Zugew...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 2. Auskunftsanspruch gegen den anderen Ehegatten nach § 4 Abs. 1 VersAusglG

Rz. 17 § 4 Abs. 1 VersAusglG ordnet an, dass die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und Erben verpflichtet sind, einander die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Anspruch richtet sich in erster Linie gegen den anderen Ehegatten. Der Anspruch gegen die Hinterbliebenen und Erben ist nur für die Fälle gedacht, in denen der Ehegatte nach der Recht...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 3. Auskunftsanspruch gegen den Versorgungsträger des anderen Ehegatten nach § 4 Abs. 2 VersAusglG

Rz. 20 Sofern ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben die erforderlichen Auskünfte von dem anderen Ehegatten, dessen Hinterbliebenen oder Erben nicht erhalten können, haben sie einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen die betroffenen Versorgungsträger (§ 4 Abs. 2 VersAusglG). Der Anspruch ist also der Auskunftspflicht des Ehegatten (bzw. von dessen Hinterbliebenen...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Innenverhältnis der Ehegatten

Rz. 204 Erbringt ein Ehegatte die dem Finanzamt geschuldete Zahlung allein, werden beide Ehegatten von ihrer Steuerschuld befreit, da nach § 44 Abs. 2 AO die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner wirkt.[118] Rz. 205 Grundregel § 426 BGB Die Ehegatten haften im Innenverhältnis zu gleichen Teilen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Rz. 206 Eine ...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) § 1362 Abs. 2 BGB – Vermutung zugunsten der Ehegatten untereinander und zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten

Rz. 15 Die Vorschrift hat vor allem Relevanz für die Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten. Rz. 16 Zugunsten des Ehegatten, für dessen persönlichen Gebrauch sie bestimmt sind, wird zu dessen Gunsten im Verhältnis zum anderen Ehegatten und zu Drittgläubiger dessen Eigentum vermutet. Rz. 17 Durch Ehevertrag kann das Eigentumsrecht auf (nur) einen Ehegatten verlagert werden. ...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 4. Forderungen des überlebenden Ehegatten aus einer "Innengesellschaft"

Rz. 111 Hat ein Ehegatte im Geschäft oder Betrieb des anderen mitgearbeitet, so können Forderungen des überlebenden Ehegatten aus dem "Innengesellschaftsverhältnis" bestehen. Diese Forderungen auf Abrechnung und Zahlung des Abfindungsguthabens sind ebenfalls Erblasserschulden, die den Nachlass schmälern.[122] Dies kann für die Pflichtteilsberechnung bei der Ermittlung des Re...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / b) Erbrechtliche Quote des Ehegatten

Rz. 81 Der überlebende Ehegatte erhält gem. § 1931 Abs. 1 BGB:mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Anwaltszwang für Ehegatten

Rz. 115 Für die Verfahren in Versorgungsausgleichssachen besteht für die Ehegatten grds. Anwalts­zwang; denn nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen vor dem FamG und dem OLG durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Da der Versorgungsausgleich grds. im Zwangsverbund mit der Ehesache steht und damit auf jeden Fall eine Folgesache darste...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / d) Gesetzlicher Voraus des Ehegatten

Rz. 87 Gemäß § 1932 Abs. 1 BGB steht dem überlebenden Ehegatten, unabhängig vom Güterstand, im Fall der gesetzlichen Erbfolge ein Anspruch auf die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und auf die Hochzeitsgeschenke zu. Der Voraus ist ein gesetzliches Vorausvermächtnis. Haushaltsgegenstände sind Sachen und Rechte, die dem Erblasser gehört und dem gemeinsamen Haushalt...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Innenverhältnis zwischen den Ehegatten

Rz. 273 Es ist zu empfehlen, im Ehevertrag zu vereinbaren, dass der ausgezogene oder weichende Ehegatte die Erklärungen abgibt, die zur Fortsetzung des Mietverhältnisses erforderlich sind (Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung, § 113 FamFG, 794 ZPO). Während der Trennungszeit sind solche Erklärungen nämlich nicht einklagbar, z.B. die gewünschte Zustimmung des ander...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 960 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes betr...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / d) Wirkung der Abänderung zugunsten eines Ehegatten

Rz. 36 Die Abänderung muss sich zugunsten eines Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirken (§ 225 Abs. 5 FamFG). Die Regelung entspricht dem bisherigen § 10a Abs. 2 Nr. 3 VAHRG a.F. und wurde nur sprachlich an die heutige Terminologie angepasst. Ausgeschlossen ist die Abänderung deswegen, wenn weder der eine noch der andere Ehegatte noch ihre Hinterbliebenen daraus eine...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / D. Regelungsbefugnisse der Ehegatten

Rz. 12 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind nach neuem Recht nahezu umfassend. § 6 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG stellt zunächst klar, dass die Ehegatten über den Versorgungsausgleich Vereinbarungen treffen können. In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden dann beispielhaft einige mögliche Vereinbarungen aufgezählt. Der Katalog ist nicht abschließend.[13] Die Ehegatten können also sowohl...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Ehegatten

Rz. 70 Als in Versorgungsausgleichssachen zu beteiligende Personen nennt § 219 FamFG zunächst die Ehegatten. Zwischen ihnen findet das Ausgleichsverfahren im Regelfall statt. § 7 Abs. 1 FamFG greift insoweit nicht ein, da es sich bei den Versorgungsausgleichssachen regelmäßig um ein von Amts wegen durchzuführendes Verfahren handelt (§ 137 Abs. 2 Satz 2 FamFG, vgl. Rdn 95 ff....mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / c) Auswirkungen zugunsten der Ehegatten oder ihrer Hinterbliebenen

Rz. 83 Die Abänderung findet nur statt, wenn sie sich zugunsten eines der Ehegatten auswirkt (§ 51 Abs. 5 VersAusglG, § 225 Abs. 5 FamFG, zur entsprechenden Konstellation bei Neufällen siehe Rdn 36). Versorgungsträger sind zwar antragsberechtigt, die Änderung soll sich aber nicht ausschließlich zu ihren Gunsten auswirken. Derartige Fälle kommen etwa vor, wenn ein Teil der Ve...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten

BGB § 1568a Abs. 3 Nr. 1 § 1353 Abs. 1 S. 2 § 749 § 723 Leitsatz Der Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB kann schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden (entgegen OLG Hamm, Beschl. v. 3.9.2014 – 2 WF 170/14, FamRZ 2015, 667). OLG Hamm, Beschl. v. 21.1.2016 – 12 UF 170/15 (AG Dortmund) 1 Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die K...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Die familienrechtliche Überlagerung bei Ehegatten im Besonderen

Rz. 198 Bei der familienrechtlichen Überlagerung besteht die Besonderheit darin, dass sich im Rechtsverkehr nicht zwei beliebige, sondern zwei miteinander familiär verbundene (hier: verheiratete) Personen gegenüber stehen. Rz. 199 Die familienrechtliche Überlagerung bei Ehegatten ist also ein temporäres (nämlich durch Tatsachen auflösend bedingtes) Spezialitätsverhältnis zwei...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 4. Auskunfts- und Mitwirkungsanspruch der Versorgungsträger gegen die Ehegatten nach § 4 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 23 Damit sie ihre Verpflichtungen nach § 4 Abs. 3 VersAusglG erfüllen können, können die Versorgungsträger die erforderlichen Auskünfte von den Ehegatten, deren Hinterbliebenen und Erben sowie von den anderen Versorgungsträgern verlangen (§ 4 Abs. 3 VersAusglG). Das betrifft v.a. die Konstellation, dass ein Versorgungsträger die Höhe der auszugleichenden Versorgung nicht...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / e) Wirkung zugunsten eines der Ehegatten

Rz. 116 Für die Abänderung nach § 51 Abs. 3 VersAusglG gilt ebenfalls, dass die Abänderung sich zugunsten eines der Ehegatten oder ihrer Hinterbliebenen auswirken muss (§ 51 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 5 FamFG. Derartige Fälle können vorkommen, wenn nach dem neuen Recht Anrechte aus dem Ausgleich herausfallen, welche nach altem Recht auszugleichen waren oder wenn der...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) § 1362 Abs. 1 BGB – Vermutung zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten

aa) Vor der Trennung Rz. 13 Zugunsten eines Drittgläubigers wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. bb) Ab der Trennung Rz. 14 Diese Vermutung gilt nicht (mehr) bei Besitz des Nichtschuldnerehegatten.mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 4. Ausschlagungsrecht des Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB

a) Allgemeines Rz. 26 Die "taktische" Ausschlagungsmöglichkeit des Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB besteht nicht nur bei einer Einsetzung des Ehegatten zum Erben oder Vermächtnisnehmer durch Verfügung von Todes wegen, sondern auch dann, wenn es bei der gesetzlichen Erbfolge verbleibt. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den vorgenannten Ausschlagungsmöglichkeiten. W...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / ii) Auskunftsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten über Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Erben des Verpflichteten

Rz. 108 Dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten steht beim Tode des Verpflichteten gegenüber den Erben ein Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses und ausgleichungspflichtige Zuwendungen des Erblassers zu. Die Auskunft hat sich auch auf einen bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigenden, dem geschiedenen Ehegatten...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Verträge zwischen Ehegatten ohne Ehebezug

Rz. 50 Verträge, welche Ehegatten wie Dritte miteinander schließen, sind keine Eheverträge. Schuld- und sachenrechtliche Rechtsgeschäfte unter Ehegatten, deren Rechtsfolgen den bestehenden Güterstand unberührt lassen, stellen insbesondere keine güterrechtliche Regelung dar.[32] Rz. 51 Beispiel M verkauft F ein Grundstück: kein Ehevertrag. Dies schließt selbstverständlich nicht...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / B. Der Versorgungsausgleich im Interessengeflecht zwischen Ehegatten und Allgemeinheit

Rz. 3 Der Versorgungsausgleich ist eines der Rechtsinstitute, die bei der Scheidung einer Ehe dazu eingesetzt werden, die Rechtsbeziehungen der Eheleute wieder voneinander zu lösen. Er ergänzt damit in seinem speziellen Anwendungsbereich v.a. die Regelungen über den güterrechtlichen Ausgleich und folgt auch ähnlichen Gedanken (Ehezeitprinzip und Halbteilungsgrundsatz). Zugle...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / a) Die Ehegatten sind sich weiterhin einig – keine Zwangsteilhabe

Rz. 144 Hierzu hat Münch vorgeschlagen, eine Bestätigung des Rechtsgeschäfts vorzunehmen.[98] Dieser Hinweis ist richtig und wichtig, wobei zu beachten ist, dass die Bestätigung – neues Rechtsgeschäft = neuer (Notar)vertrag) – als erneute Vornahme gilt (§ 141 BGB), die folglich ihrerseits einer erneuten Wirksamkeitskontrolle unterfällt. Die Bestätigung ist also vor allem dor...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend die Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen

Rz. 422 Der Versorgungsausgleich ist als gleichberechtigte Teilhabe beider Ehegatten am beiderseits erworbenen Versorgungsvermögen einerseits dem Zugewinnausgleich verwandt und wie dieser ehevertraglicher Disposition grundsätzlich zugänglich. Er ist jedoch andererseits als vorweggenommener Altersunterhalt zu verstehen. Von daher steht er einer vertraglichen Abbedingung nicht...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 20 Die Eheleute können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG). Das kann etwa in Betracht kommen, wenn beide Ehegatten nach dem gewählten Ehemodell (v.a. bei einer Doppelverdienerehe) keinen Bedarf für einen Ausgleich der in der Ehe erworbenen Anrechte sehen.[23] Rz. 21 Ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausg...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / bb) Einzelfragen der Auslegung

Rz. 146 Ist fraglich, ob überhaupt ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, weil die Eheleute in getrennten Urkunden oder zeitlich versetzt testiert haben,[196] kann eine Auslegung zu dem Ergebnis gelangen, dass ein gemeinschaftliches Testament bei Einhaltung der Formvorschriften im Übrigen vorliegt.[197] Rz. 147 Auslegungsbedürftig kann auch die Frage der Wechselbezüglichk...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Sonderfall steuerlicher Verluste

Rz. 217 Zitat "Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem – der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden – Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner e...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / a) Antragsberechtigung in Abänderungsverfahren

Rz. 39 Die Antragsberechtigung für Abänderungsverfahren ist in § 226 Abs. 1 FamFG geregelt: Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. Rz. 40 Die Antragsbefugnis der Eheleute als Hauptbetroffene der Versorgungsausgleichsentscheidung versteht sich von selbst. Rz. 41 Die Antragsbefugnis der Hinterbliebenen...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / III. Grundsätzlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach Kurzzeitehe

Rz. 81 Der Gesetzgeber hat in seinem Bestreben, den Versorgungsausgleich in Bagatellfällen auszuschließen, die Entscheidung, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden soll, in den Fällen kurzer Ehen den Ehegatten die Entscheidung über die Durchführung des Versorgungsausgleichs selbst überlassen. Damit ist die Gesetz gewordene Fassung des VersAusglG ggü. den ursprünglichen Entw...mehr