Rz. 17

Ein Ehevertrag mit umfassenden Verzichtserklärungen kann sittenwidrig sein, wenn der Ehemann verlangt hatte, damit die Ehefrau hierdurch ihr Versprechen zu künftiger ehelicher Treue manifestiere. Andererseits ist es nicht sittenwidrig, wenn ein Ehegatte in einer Ehekrise vom anderen Ehegatten den Abschluss eines Ehevertrages mit Globalverzicht verlangt mit der Erklärung, dass er sonst nicht bereit sei, einen Versöhnungsversuch zu unternehmen.[13]

[13] BGH FamRZ 1997, 156.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge