Rz. 16

Die Voraussetzungen für die Entziehung des Pflichtteils regelt § 2333 BGB. Danach kann der Erblasser den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling

dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet
sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht
die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt
wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.
 

Rz. 17

Für die Entziehung des Pflichtteils eines Eltern- oder Ehegattenpflichtteils gilt Abs. 1 gemäß § 2333 Abs. 2 BGB entsprechend.

 

Rz. 18

Muster 7.1: Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings durch Verfügung von Todes wegen gemäß § 2333 BGB

 

Muster 7.1: Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings durch Verfügung von Todes wegen gemäß § 2333 BGB

Testament

Ich _________________________ (Name), entziehe hiermit meinem Sohn _________________________ (Name) seinen Pflichtteil, weil er mich am _________________________ (Datum) um _________________________ (Uhrzeit) in _________________________ (Ort) vorsätzlich körperlich misshandelt hat, indem er mir einen heftigen Faustschlag ins Gesicht versetzte, so dass ich mehrere Wochen lang starke Schmerzen und ein ausgedehntes Hämatom hatte.[26] Der Vorfall wiederholte sich eine Woche später erneut. Ich wurde abermals von meinem Sohn _________________________ angegriffen und schwer körperlich misshandelt. Durch einen weiteren Faustschlag ins Gesicht brach er mir das Nasenbein.

Zum Beweis: ärztliche Bescheinigung von _________________________ (Name) beigefügt. Des Weiteren entbinde ich den mich behandelnden Arzt _________________________ von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Als weitere Zeugen des oben geschilderten Vorgangs sind zu nennen:

a) Meine Ehefrau _________________________
b) Meine Tochter _________________________
c) Mein Schwiegersohn _________________________
d) Unsere Nachbarn _________________________.

_________________________

Ort/Datum/Unterschrift

[26] Der BGH verlangt die Angabe eines "Sachverhaltskernes"; BGHZ 94, 36.

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