An das
Amtsgericht _________________________
Familiengericht
_________________________
Geschäfts-Nr.: _________________________
Antrag auf Abänderung einer Umgangsrechtsregelung
des _________________________
– Antragsteller/Vater –
Verfahrensbevollmächtigte: _________________________
gegen
die _________________________
– Antragsgegnerin/Mutter –
Verfahrensbevollmächtigter: _________________________
Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt,
das Umgangsrecht in Abänderung des Beschlusses (alternativ: des Urteils; der Vereinbarung) vom _________________________, Geschäfts-Nr.: (Az.:) _________________________, wie folgt zu regeln:
Der Antragsteller ist berechtigt, das gemeinsame Kind _________________________, geb. am _________________________,
1. alle _________________________ Wochen in der Zeit vom _________________________ (Wochentag, Uhrzeit des Abholens) bis _________________________ (Wochentag, Uhrzeit des Zurückbringens),
2. in den Sommerferien _________________________ Woche(n) besuchsweise zu sich zu nehmen und mit dem Kind zu verreisen.
Begründung:
Die Eltern sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Das Umgangsrecht für das aus der Ehe hervorgegangene gemeinsame Kind _________________________ geb. am _________________________ wurde durch Beschl. v. _________________________ wie folgt geregelt: _________________________.
(Die Eltern haben sich am _________________________ getrennt. Das Umgangsrecht wurde durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich in dem beim erkennenden Gericht unter dem Az. _________________________ geführten Verfahren zwischen den Eltern wie folgt geregelt: _________________________)
Inzwischen ist __________________________________________________ Jahre alt geworden. Daher kann er/sie jetzt auch beim Antragsteller übernachten. Das entspricht auch dem Willen des Kindes, wie seine Anhörung und der Bericht des Jugendamts ergeben werden. Deshalb ist mit Ziffer 1 des Antrages die Erweiterung des regelmäßigen Umgangs auf ein Wochenende alle _________________________ beantragt worden.
Bis zu den Sommerferien sind es noch _________________________ Monate, also ausreichend Zeit, um _________________________ daran zu gewöhnen, auch nachts nicht bei seiner/ihrer Hauptbezugsperson zu sein.
Die vorgeschlagene Ferienregelung entspricht ebenso wie die Erweiterung des regelmäßigen Umgangs dem Wohl des Kindes am besten.
_________________________ braucht eine stabile Beziehung auch zum Antragsteller. Diese ist nur dann gewährleistet, wenn die Kontakte zum Kind jetzt ausgeweitet werden. Im Übrigen spricht für den jetzt gestellten Antrag Folgendes: _________________________.
Beweis: Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens
Die Antragsgegnerin sträubt sich gegen jede Ausweitung des Umgangs. Sie ist der Auffassung, dass _________________________.
Beweis: Vorlage der außergerichtlichen Korrespondenz
Eine gerichtliche Entscheidung ist daher geboten.
Rechtsanwältin