Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 11 Umsatzsteuer

Bei der Dienstwagenüberlassung ist stets eine 100 %ige betriebliche Nutzung gegeben, weil die Überlassung an den Arbeitnehmer ausschließlich auf das Dienstverhältnis zurückzuführen ist. Eine Kürzung des Vorsteuerabzugs kommt deshalb insoweit nicht in Betracht.[1] Andererseits ist die Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer – sowohl für Alt- und Neufahrzeuge – umsatzsteuer...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / a) Psychische Verletzungen und Verletzungsfolgen

Rz. 226 Erleidet der Geschädigte eine Verletzung der Psyche als unmittelbar aus dem Schadensereignis resultierende Primärverletzung oder stellt sich eine psychische Befindlichkeitsstörung als Folge einer physischen Primärverletzung ein, berechtigt sie ebenso wie eine körperliche Verletzung zum Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Eine andere Bewertung lässt sich aus dem Wor...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / II. Streitige Ansprüche

Rz. 55 Streitige bzw. unklare Kapital- und/oder Rentenforderungen stellen eine besondere Herausforderung dar, da ihre Höhe oder Fälligkeit nicht eindeutig festgelegt ist. Rz. 56 Solche Forderungen könnten beispielsweise zunächst bis zu deren Klärung aus dem Kürzungs- und Verteilungsverfahren ausgenommen werden, um die Berechnungen nicht zu verzögern oder nachträgliche Anpassu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.1 Übersicht zur Kürzung des Bruttolistenpreises

Die Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge sind aufgrund ihrer inhaltlichen Unterschiede und ihrer vielseitigen Anspruchsvoraussetzungen in der Lohnabrechnungspraxis nur noch mit viel Aufwand zu durchschauen. Bei der E-Dienstwagenbesteuerung von 2013 bis 2030 gelten unterschiedliche Steuerbegünstigungen, je nachdem wann das Elektrofahrzeug bzw. Hybridfahrze...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.4 25-%-Ansatz bei "reinem" Elektrofahrzeug

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne jeglichen CO2-Ausstoß, deren Bruttolistenpreis eine bestimmte Obergrenze im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht überschreitet. Die Kürzung der Bemessungsgrundlage erhöht sich in diesen Fällen auf 75 % (25-%-Regelung). Diese Bruttolistenpreis-Obergrenze beträgt 60.000 EUR für bis 31.12.2023 (neu oder gebraucht) angeschaff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Übernehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG, dass hinsichtlich des iRd Einbringungsvorgangs übertragenen Vermögens bei Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft vorliegt (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG) und bei Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Antragsgebundenheit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, ist gleichwohl sachgerecht. Denkbar sind Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / Zusammenfassung

Überblick Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung bewegen oder sogar zwingen. Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertansätze in der Anfangs-(Übergangs-)Bilanz

Rn. 323 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In der Anfangsbilanz hat der LuF (zwingend) diejenigen WG anzusetzen, die zu seinem notwendigen luf BV gehören; zudem sind die WG in die Anfangsbilanz einzustellen, die zwar nicht notwendiges luf BV sind, aber gleichwohl unter Geltung der vormaligen Gewinnermittlungsart zu seinem BV gerechnet haben, wie zB geduldetes BV iSd § 4 Abs 1 S 3 un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.1 Allgemeines

Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In diesen Fällen erhöh...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / VIII. Konfliktbewältigung durch aktives Zuhören

Rz. 18 In Telefonschulungen wird "aktives Zuhören" zur Konfliktbewältigung empfohlen. Dabei liegt die eigene Konzentration ganz aufseiten des Gesprächspartners. Aktives Zuhören besteht dabei aus drei Schritten: Bei der Zusammenfassung sollte der...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Abfindungen aus Sicht der Sozialversicherung

Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Entgelteigenschaft von Abfindungen Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig, ob sie während des Arbeitsverhältnisses und in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05,...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / C. Tipps für die optimale Gestaltung des Regulierungsgespräches

Rz. 85 Die im Nachfolgenden zusammengestellten Tipps für die Durchführung des Regulierungsgespräches basieren ausschließlich auf jahrelanger Erfahrung und Auswertung von mehreren Hunderten Regulierungsgesprächen der Verfasser beim Personenschaden. Literatur zu diesem Thema ist – soweit ersichtlich – bislang in dieser Form nicht vorhanden. Rz. 86 Wenn im Folgenden der Begriff ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / a) Bandscheibenschäden und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen

Rz. 127 Der Ausschluss ist nicht generell. Denn wenn zu mehr als 50 % ein Unfallereignis diese Gesundheitsschäden verursacht hat und für dieses Unfallereignis Versicherungsschutz besteht, dann soll der Ausschluss nicht greifen. Für den Wiedereinschluss ist jedoch der Versicherungsnehmer darlegungs- und beweisbelastet. Rz. 128 Obwohl dieser Beweis in der Praxis ganz selten zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht und Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde und -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind und der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b und 42 ff) oder bodenabhängig si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umw von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlungen s Tz...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.3 Verfahrensvergleich und betriebswirtschaftliche Bewertung

Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie sich Durchschnitts-, Mengen-Lifo- und Mengen-Fifo-Methode auf die Vorratsbewertung auswirken. Tab. 4 zeigt die Ergebnisse für die periodische, Tab. 5 für die permanente (gleitende) Bestandsbewertung.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.5 Bewertung

Rz. 46 Gegenüber einer abgeschwächten Inhaltskontrolle in Bezug auf eine Kündigung im Kleinbetrieb, auch gegen die Auffassung, eine evident unverhältnismäßige Kündigung sei nach § 242 BGB unwirksam (vgl. zum Meinungsspektrum Rz. 23 ff.), wird eingewandt, sie negierten die Entscheidung des Gesetzgebers, außerhalb des allgemeinen Kündigungsschutzes keine sachliche Rechtfertigu...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.1 Handelsrechtliche Grundlagen

§ 256 Satz 1 HGB erlaubt für Zwecke einer vereinfachten bilanziellen Zugangsbewertung gleichartiger Vorratsgüter, eine von der Realität abweichende Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge dieser Güter zu unterstellen. Die geforderte GoB-Konformität hat klarstellenden Charakter und soll Missbräuche ausschließen. Unzulässig sind danach etwa willkürliche Verbrauchsfolgeunterstellung...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.2 Steuerliche Zulässigkeit

Als steuerliches Verbrauchsfolgeverfahren hat der Gesetzgeber allein das Mengen-Lifo-Verfahren zugelassen.[1] Das Wahlrecht zur Anwendung der Lifo-Methode kann in der Steuerbilanz unabhängig von der handelsrechtlich gewählten Methode ausgeübt werden. Die (Einzel-) Bewertung nach einer (glaubhaft gemachten) tatsächlichen Verbrauchsfolge bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.1 Handelsbilanz

Die Bewertung der Vorratsgüter folgt den §§ 253 – 256a HGB. Das sich aus diesen Vorschriften ergebende Bewertungsprogramm unterscheidet zwischen Zugangswerten einerseits und (bei der Folgebewertung ggf. anzusetzenden) Korrekturwerten andererseits (vgl. Abb. 1). Als Zugangswerte fungieren bei von Dritten erworbenen Vermögensgegenständen die Anschaffungskosten, im Fall eines or...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.1 Bewertungsvereinfachungsverfahren und Stetigkeitsgebot

Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz sind die Anschaffungskosten für jeden fremdbezogenen Vermögensgegenstand gesondert zu ermitteln. Dieses Grundprinzip wird durch mehrere vereinfachte Bewertungsverfahren durchbrochen. Neben der bereits angesprochenen Pauschalierung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen gehören dazu die in § 256 Satz 1 HGB geregelten Ver...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.5 Festbewertung

Ebenso wie die Gruppenbewertung zielt das Festwertverfahren auf eine vereinfachte Bestandsaufnahme durch Inventur, buchmäßige Erfassung und Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände. Zu diesem Zweck werden diese von Jahr zu Jahr mit einem gleich bleibenden Wert angesetzt. Eine körperliche Bestandsaufnahme ist i. d. R. alle 3 Jahre vorzunehmen.[1] Eine Ausdehnung dieser Frist...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.3.2 Inhalt der einzelnen Unterkategorien der Vorräte

§ 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht i. V. m. § 266 Abs. 1 HGB für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB folgende Untergliederung der Vorräte vor: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen. Von kleinen Kapitalgesellschaften wird eine Untergliederung nicht verlangt.[1] Darübe...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 1.1 Der Wertmaßstab Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind als Zugangswerte für die von Dritten erworbenen Vorratsgüter anzusetzen. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert sie als "die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können". Diese Definition gilt auch für...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 1.2 Abgrenzung von den Herstellungskosten

In Abgrenzung zu den Herstellungskosten sind Anschaffungskosten auf die Überführung eines existierenden Vermögensgegenstands von einer fremden in die eigene Verfügungsgewalt gerichtet.[1] Das kennzeichnet den derivativen Erwerb als einen zeitpunktbezogenen Vorgang. Da mit dem Erhalt der Verfügungsmacht zugleich das wirtschaftliche Eigentum am beschafften Vermögensgegenstand ...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.2 Retrograde Methode

Die retrograde Methode ermittelt die Anschaffungskosten von zur Veräußerung bestimmten Vorratsgütern – ggf. unterteilt nach Warengruppen – durch Abzug des jeweiligen Rohgewinnaufschlags (Bruttospanne) vom kalkulierten Bruttoverkaufspreis. Sie ist auch steuerlich anerkannt.[1]mehr

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Überstunden / Zusammenfassung

Begriff Unter Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Begrifflich davon zu unterscheiden ist die Mehr...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.2 Steuerbilanz

Mit § 6 EStG enthält das Steuerrecht eine eigenständige Vorschrift für die Bewertung von Wirtschaftsgütern. Soweit diese lückenhaft ist, greift der Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Über ihn sind die handelsrechtlichen GoB auch steuerrechtlich anzuwenden.[1] Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG können sich durch die eigenständigen B...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / Zusammenfassung

Überblick Vorräte sind Teil des Umlaufvermögens. Sie umfassen im Wesentlichen Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch innerhalb des betrieblichen Produktionsprozesses oder zur Veräußerung bestimmt sind. § 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 2, 3 HGB sowie ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften (bestimmte...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.1 Grundlagen

Herstellungskosten sind handelsrechtlich definiert als "die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen"[1]. Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten fi...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / Zusammenfassung

Überblick Von Dritten erworbene Vorräte sind beim Zugang mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Das sind die beim Erwerb eines Vorratsguts und dessen Versetzen in seinen betriebsbereiten Zustand anfallenden, dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbaren Aufwendungen. Sie umfassen den Anschaffungspreis erhöht um anfallende Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffun...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6 Bewertung

1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.4 Bewertung von Agri-Fotovoltaik-Anlagen

Die Bewertung von Flächen, auf denen Fotovoltaik-Anlagen stehen, die nach der DIN SPEC 91434 Agri-Fotovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II sind, richtet sich nach der jeweils prägenden Nutzung der zu Grunde liegenden (Kategorie I) bzw. im Umgriff befindlichen (Kategorie II) land- und forstwirtschaftlichen Flächen.[1]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.2 Bewertung der Betriebswohnungen

Die Bewertung der Betriebswohnungen erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten.[1] Eine Wohnung wird nach § 181 Abs. 9 BewG definiert als die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so bes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.5 Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken ab 2023

1) Allgemeines Auch die Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken hat sich ab 2023 geändert. Der Gleichlautende Ländererlass vom 20.3.2023 [1] stellt die neue Rechtslage ausführlich dar. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick gegeben werden. 2) Bewertung des Erbbaugrundstücks[2] Der Wert des Erbbaugrundstücks wird vorrangig durch Anwendung der von den Gutachterausschüss...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzterer anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.3 Bewertung des Wohnteils

Die Bewertung des Wohnteils erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten. Ferner ist noch eine Ermäßigung in Höhe von 15 % für Besonderheiten zu beachten. Sie wird gewährt, wenn eine räumliche Verbindung zu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1 Bewertung des Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögens

1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Die Bewertung von Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnen...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3 Bewertung von Betriebsgrundstücken

1.3.1 Überblick Ist ein Betriebsgrundstück zu bewerten, ist der gemeine Wert nach § 9 BewG zu Grunde zu legen. Bei den Bewertungen nach den §§ 182 bis 196 BewG sind die von den Gutachterausschüssen i. S. d. §§ 192 ff. BauGB ermittelten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten i. S. d. § 193 Abs. 5 Satz 2 BauGB anzuwenden, wenn diese Daten unter Berücksichtigung de...mehr