Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.1 ESRS E5-3 – Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Rz. 58 ESRS E5-3 verlangt die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele bezogen auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5.21). Die Ziele sind so konkret zu fassen, dass aus diesen deutlich wird, wie diese sowohl die übergeordneten Strategien und Leitlinien mit Blick auf die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft als auch die damit verbundene Bewä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 55 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 56 Abb. 1: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 57 Übergeordnetes Ziel der ESRS ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.3 Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip gelten für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind.[1] Diese gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeflossen, wobei als "kurze Zeit" ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen gilt. Inner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.2 Weiterberechnung sämtlicher Kosten an den freien Mitarbeiter

Eine Alternative könnte eine Vereinbarung zwischen A und H dergestalt sein, dass die Weiterberechnung sämtlicher Kfz-Kosten (einschließlich AfA) an den freien Mitarbeiter erfolgt. Diese Regelung setzt allerdings voraus, dass der Vorgang auch zahlungstechnisch abgewickelt wird. Ein Verzicht auf die Zahlung seitens des A ist m. E. nicht möglich.[1] A erzielt in Höhe der in Rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Gesetzesradar Öffentlicher ... / 1.2 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche ... / 1. Einlagen und deren Bewertung

Nutzt ein Gesellschafter sein Grundstück z.B. nicht mehr für private Zwecke, sondern vermietet dieses an eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, wird das Grundstück steuerrechtlich in sein Sonder-BV nach § 4 Abs. 1 S. 8 Halbs. 1 EStG eingelegt. Diese Einlage wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG und damit grundsätzlich mit dem Teilwert im Zuführungszeitpunkt bewer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.3 Schritt 3: Intellektuelles Kapital bewerten

Schwieriger ist meist die Durchführung der Bewertung des intellektuellen Kapitals bzw. der Einflussfaktoren. Es geht darum, jeden Einflussfaktor dreifach zu bewerten: Quantität (Qn) > Ist die Quantität/Menge des Einflussfaktors ausreichend? Gibt es ausreichend davon, um die Ziele erreichen zu können? Qualität (Ql) > Ist die Qualität des Einflussfaktors ausreichend? Ist die Qua...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 3 Fazit und Ausblick

Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen werden immer ähnlicher. Der langfristige Erfolg von Unternehmen hängt daher zunehmend von anderen Faktoren ab, etwa dem Personal, der Qualität der internen Prozesse oder den Geschäftspartnerbeziehungen. Obwohl diese Faktoren wichtiger werden, ist es vor allem in kleinen Firmen immer noch nicht üblich, sich systematisch mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche Aspekte bei Sonderbetriebsvermögen (estb 2026, Heft 3, S. 109)

Zuordnung, Bewertung, Auslagerung Matthias Klingen, StB und LL.M.[*] Die bisher in 2026 veröffentlichen BFH-Urteile zum Sonderbetriebsvermögen (vgl. BFH v. 11.12.2025 – IV R 17/23, EStB 2026, 78 [Schimmele] [in dieser Ausgabe] = DB 2026, 567 sowie BFH v. 2.12.2025 – IV R 20/23, BeckRS 2025, 39995 = EStB 2026, 97 [Günther] [in dieser Ausgabe] = GmbH-StB 2026, 66 [Schimmele]) w...mehr

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DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / 2. Einzelunternehmen/Mitunternehmerschaft: Verlagerung der Betriebsstätte

Verlagert der Steuerpflichtige die Betriebsstätte ins Ausland, kann die Versteuerung der stillen Reserven drohen. Das betrifft auch das Namensrecht, wenn es – nach dem BFH – als notwendiges BV qualifiziert und mit dem Teilwert angesetzt wurde. Die Gefahr liegt weniger in der dogmatischen Qualifikation als in der Bewertung: Ein hoher Teilwert im Zeitpunkt der Betriebsstättenve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.3 Künstliche Intelligenz für die Erstellung einer Wissensbilanz nutzen

Viele Arbeiten, die bei der Erstellung der klassischen Wissensbilanz heute entweder manuell oder nur in Teilen automatisiert erfolgen, lassen sich inzwischen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) besserer, schneller und effizienter erledigen. Vor allem der Prozess der Datensammlung, -erfassung und -analyse wird dadurch erheblich beschleunigt und im Betrieb werden ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.5 Schritt 5: Wirkungszusammenhänge erfassen

Im nächsten Schritt werden die Wirkungszusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Einflussfaktoren ermittelt. Hintergrund ist, dass Veränderungen bei einem Einflussfaktor in unterschiedlichem Ausmaß Auswirkungen bei anderen Faktoren haben oder haben können. Um das immaterielle Kapital noch mehr verbessern und steuern zu können, ist die Kenntnis dieser Wechselwirkungen entsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Die Kündigung ist letztes Mittel (Ultima Ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, gegebenenfalls auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung, ob mildere Mittel vorliegen, ist der Zugang der Kündigung.[1] 4.4.1 Weiterb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche ... / V. Fazit

Abschließend lässt sich festhalten, dass in dem Beitrag die zahlreichen praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Sonder-BV bestätigt werden, die den Wissenschaftlichen Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts e.V. zu seinen Reformvorschlägen bewegt haben.[28] Insbesondere die anfängliche Qualifikation, aber auch die Bewertung von Bestandsveränderungen im Sonder-BV...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche ... / III. Bestandsveränderungen des Sonder-BV

Zu- und Abgänge – und damit Bestandsveränderungen – des Sonder-BV werden häufig durch Nutzungsänderungen oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen herbeigeführt.[12] Gegenstand derartiger Bestandsveränderungen können materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter – unabhängig von deren Abnutzbarkeit – sein. Die steuerlichen Rechtsfolgen einschließlich der Bewertung des Vorg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle ertragsteuerliche ... / [Ohne Titel]

Matthias Klingen, StB und LL.M.[*] Die bisher in 2026 veröffentlichen BFH-Urteile zum Sonderbetriebsvermögen (vgl. BFH v. 11.12.2025 – IV R 17/23, EStB 2026, 78 [Schimmele] [in dieser Ausgabe] = DB 2026, 567 sowie BFH v. 2.12.2025 – IV R 20/23, BeckRS 2025, 39995 = EStB 2026, 97 [Günther] [in dieser Ausgabe] = GmbH-StB 2026, 66 [Schimmele]) werden zum Anlass genommen, einen k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / I. Einleitung

Influencer, Creator, Profisportler und Prominente erzielen zunehmend z.T. erhebliche Einnahmen durch die wirtschaftliche Verwertung ihrer Namensbekanntheit. Steuerlich wird damit das Namensrecht als Wirtschaftsgut (WG) relevant, das zwar immateriell, aber marktfungibel ist.[1] Der BFH hat mit Urteil vom 12.6.2019 [2] hierzu Grundsätze formuliert, die Gestaltungsspielräume eröff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / V. Wie ist zu bewerten?

Einlagen sind grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zum BV zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dies gilt auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle WGer (§ 5 Abs. 2 EStG) greift nicht bei Einlage eines selbst geschaffenen immateriellen WG. Der Streitfall zeigt, dass eine Bewertung erford...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.1.1 10-Jahresfrist

Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge gilt 1/120 der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate (= 10 Jahre). Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem 1. des auf die Auszahlung der Kapitalleistung folgenden Kalendermonats.[1] Praxis-Beispiel Einmalige Kapitalleistung als beitragspflichtige Einnahme Herr A bezieht eine Altersre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.1.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Erheblichkeitsgrenze laut Bundesarbeitsgericht Hohe Entgeltfortzahlungskosten können zu einer solchen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.[1] Gerade hierauf wird man zunächst personenbedingte Kündigungen stützen. Hier stellte das BAG in seiner Entscheidung vom 29.7.1993 klar[2]: "Allein die entstandenen und künftig zu erwartenden Lohnfortzahlungskosten, die jäh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.1 Negative Prognose

Dauert zum Kündigungszeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit an und ist der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit objektiv nicht absehbar? Prognosegrundlage Streitig ist, ob die bisherige Dauer der Arbeitsunfähigkeit hier eine Rolle spielt. Denn der Schwerpunkt des Kündigungsgrunds liegt in den betrieblichen Beeinträchtigungen durch künftige lange Arbeitsunfähigkeit.[...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.4 Schritt 4: Intellektuelles Kapital messen

In diesem Schritt geht es darum, für die Einflussfaktoren Kriterien oder Indikatoren zu definieren. Ein Indikator im System der Wissensbilanz ist eine absolute oder relative Mess- oder Kennzahl, mit der es möglich ist, einen Sachverhalt zu beschreiben und seine Ausprägung in konkreten Zahlen zu erfassen. Gleichzeitig soll die Kennzahl im Zeitverlauf Veränderungen aufzeigen, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.6 Schritt 6: Auswertung und Interpretation der Analyseergebnisse

Nach der Beendigung der Erfassungs- und Analysearbeiten geht es um die Auswertung, Interpretation und Visualisierung der Arbeitsergebnisse, also um die Identifikation von Stärken, Schwächen und Zusammenhängen. Die Ergebnisse können mit der Toolbox in unterschiedlicher Art und Weise dargestellt werden. Die Auswertung ist die Basis für die im Anschluss abzuleitenden Maßnahmen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.3 Ungeschriebene und gesetzlich normierte GoB

Rz. 3 Es gibt ungeschriebene GoB und gesetzlich normierte GoB. Rechtsverbindlich sind die GoB in beiden Formen. Es gibt keinen Vorrang der kodifizierten GoB vor den ungeschriebenen GoB, auch wenn die explizit im Gesetz verankerten Normen zunächst präsenter sind. Im Ergebnis handelt es sich dabei aber auch oftmals um unbestimmte Rechtbegriffe, die der Auslegung in den ungesch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.3 Stichtagsprinzip

Rz. 25 Jahresabschlüsse sind für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs, also 24 Uhr des letzten Tags des Geschäftsjahrs, aufzustellen (§ 242 HGB). Die Verhältnisse dieses Zeitpunkts sind für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden maßgebend (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Tatsächliche Verhältnisse vor und nach dem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen. Erlangt der Kau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.3 Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 54 Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Dieses Gebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Einzelbewertung. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld für sich, also losgelöst von den anderen Vermögensgegenständen und Schulden, zu bewerten. Wertminderungen einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz. 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4 Abweichungen von der Bewertung des Grundvermögens – Abweichende Grundsteuermodelle

Rz. 15 Im Bereich der sog. Grundsteuer B (Steuergegenstand: Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens) verfolgen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen abweichend vom bundesgesetzlichen Bewertungsmodell eigene Grundsteuermodelle. Hierbei lassen sich hinsichtlich der landesrechtlichen Abweichungen von den bundesgesetzlichen Regelungen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.2 Belastungsgrund und Bewertungsziel

Rz. 25 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebühren nicht voll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 17 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der „reinen Bodenwertsteuer“) ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 28 Insbesondere gestützt auf ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof aus dem Jahr 2020 im Auftrag des ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. -[1] werden gegen die Ausgestaltung der Grundsteuer als modifizierte Bodenwertsteuer verschiedene verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Rz. 29 Da sich eine allein am Bodenwert ausgerichtete Grundsteuer von der herköm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.4 Verfassungsmäßigkeit – Rechtsprechung

Rz. 35 Nach der hier vertretenen Auffassung begegnet das von Baden-Württemberg mit dem LGrStG (insbesondere § 38 LGrStG) umgesetzte Bodenwertmodell keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinen Entscheidungen v. 11.6.2024[1] umfassend mit den vorgetragenen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des LGrStG (Rz. 28 ff.) aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2 Wertunabhängige Flächenmodelle

4.2.1 Grundkonzeption / Leitgedanke Rz. 45 Die durch die Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verfolgten wertunabhängigen Flächenmodelle zielen im Bereich des Grundvermögens auf eine wertunabhängige verbundene Grundsteuer, die sich für die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens auf der Grundlage von physischen Grundstücksmerkmalen (Grundstück...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2 Verfassungsrechtliche Beurteilung

4.2.2.1 Gesetzgebungskompetenz Rz. 51 Unter der Voraussetzung, dass die im Rahmen der wertunabhängigen Flächenmodelle ermittelte Grundsteuer als eine Grundsteuer im finanzverfassungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren ist (Rz. 45, 53 und 56), konnten sich die Länder, die ein entsprechendes wertunabhängiges Flächenmodell umsetzen, auf ihre Gesetzgebungs- bzw. Abweichungskompeten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1 Bodenwertmodell

4.1.1 Grundkonzeption / Leitgedanke Rz. 17 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der „reinen Bodenwertsteuer“) ist allein der Grund und Boden. Das Bo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2 Verfassungsrechtliche Beurteilung

4.1.2.1 Gesetzgebungskompetenz Rz. 23 Die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg für das LGrStG ergibt sich aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1], wonach die Länder abweichende Regelungen über die Grundsteuer treffen können, wenn der Bund von seiner konkurrierende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.3 Bürokratieabbau

Rz. 65 Die Inanspruchnahme der sog. Länderöffnungsklausel im Bereich der sog. Grundsteuer B (Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens) wurde von den abweichenden Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen auch mit der Reduzierung des Aufwands gegenüber den bundesgesetzlichen Regelungen begründet.[1] Bei einem Abgleich der erforder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 2 Allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen

Rz. 8 Länder, die bei der Grundsteuer und dem dazugehörenden Bewertungsrecht vom Bundesrecht abweichende landesrechtliche Regelungen treffen, können sich formell auf ihre Gesetzgebungskompetenz (sog. Abweichungskompetenz, Rz. 1 ff.) aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1] stütz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forschungsgutachten vom September 2010

Rz. 35 Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.2.1 Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 Die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg für das LGrStG ergibt sich aus Art. 105 Abs. 2 S. 1 i. V. m. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 15.11.2019[1], wonach die Länder abweichende Regelungen über die Grundsteuer treffen können, wenn der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.4 Verfassungsmäßigkeit – Rechtsprechung

Rz. 61 Wenngleich nach ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen die im Rahmen eines Flächenmodells umgesetzten Grundsteuermodelle als verfassungsgemäß angesehen wurden[1], sind diese unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten verfassungsrechtlichen Einwände (Rz. 56 ff.) nach der hier vertretenen Auffassung mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken verbunden. Mi...mehr