Die Erstattung von Telefonkosten für Mobilfunkverträge der Beschäftigten durch den Arbeitgeber ist auch dann steuerfrei, wenn

  • der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind,
  • von den Beschäftigten zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und
  • er das Mobiltelefon den Beschäftigten unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.[1]

Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber Handys zu Preisen von 1 bis 6 EUR von den Arbeitnehmern gekauft und anschließend steuerfrei überlassen sowie die laufenden Kosten (teilweise) übernommen. Die Gestaltungen zur Lohnoptimierung sind von der Rechtsprechung anerkannt worden, die damit ausdrücklich der Verwaltungsauffassung widersprochen hat.[2]

Steuerfreier pauschaler Auslagenersatz ohne Einzelnachweis

Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können ohne Einzelnachweis des beruflich veranlassten Anteils bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, höchstens 20 EUR monatlich, steuerfrei erstattet werden. Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten ergibt, für den pauschalen Auslagenersatz fortgeführt werden.[3]

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