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Telekommunikationsleistungen

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Zusammenfassung

 
Begriff

Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Telekommunikationsleistungen ergibt sich aus § 3 Nr. 45 EStG; die Pauschalbesteuerung aus § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht von Telekommunikationsleistungen ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV geregelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel frei frei
Entgeltumwandlung zugunsten privater Nutzungsmöglichkeiten frei pflichtig
Internetzuschuss und PC-Schenkung, mit 25 % pauschalbesteuert pauschal frei
 
Praxis-Beispiele
  • Praxis-Beispiele: Benefits kombinieren: Benefitspaket: Gesundheit und Ernährung

Lohnsteuer

1 Steuerfreie private Telefon- und Internetnutzung

Geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Nutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses, von Mobil- oder Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Onlinezugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Die Privatnutzung durch den Arbeitnehmer bleibt aber steuerfrei[1], wenn der Arbeitgeber mindestens das wirtschaftliche Eigentum an den zur Nutzung überlassenen Geräten behält.[2]

Umfang der steuerfreien Nutzungsüberlassung

Von der Steuerfreistellung[3] werden auch die durch die Nutzung entstehenden Grund- und Verbindungsentgelte erfasst und nicht bloß die anteiligen Aufwendungen für die Anschaffung bzw. für Miete oder Leasing, den Einbau ...

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1 Anwendungsbereich  Rz. 1 Die Steuerfreiheit sollte nach ihrer ursprünglichen Zielsetzung die Ausstattung von Arbeitnehmern mit auf die betriebliche Nutzung zugeschnittenen Personal-Computern und Telekommunikationsgeräten fördern. Die Vorschrift ist ...

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