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Praxis-Beispiele: Benefits kombinieren / 3 Benefitspaket: Gesundheit und Ernährung

Danina Krauß
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Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist sehr gesundheitsbewusst. Der Arbeitgeber wendet ihm entsprechend folgende Benefits i. H. v. monatlich 73 EUR zu.

  • Obstteller (18 EUR)
  • Betriebliche Rückenschule (55 EUR)

Die Gewährung der Benefits erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Bei der betrieblichen Rückenschule handelt es sich um einen zertifizierten Kurs. Die Zertifizierung wurde entsprechend nachgewiesen.

Ergebnis

Die zusätzlich gewährten Mitarbeiterbenefits i. H. v. 73 EUR sind nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen.

  • Obstteller: Bei der kostenlosen Bereitstellung von Getränken und Genussmitteln (z. B.) Obst für den Arbeitnehmer zum Verzehr im Betrieb handelt es sich um eine steuerfreie Aufmerksamkeit.
  • Betriebliche Rückenschule: Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer steuerfreie Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, wenn diese zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit im Betrieb dienen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen bzgl. Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und nachgewiesener Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Hinweis

Die Gestellung einer vollständigen Mahlzeit hingegen, löst einen dem Grunde nach steuerpflichtigen Sachbezug aus.

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