Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 (Umwelt-)Taxonomie

Eine weitere Initiative führt unter dem Stichwort Sustainable Finance zu einer Regulierung von Finanzinstituten, um die großen benötigten Finanzströme für den Umbau der Wirtschaft an die richtigen Stellen zu leiten. Daher werden zunächst Anlageobjekte (börsennotierte Unternehmen), später aber nach bisheriger Umsetzung auch Kreditnehmer ebenfalls gezwungen, sich mit Nachhalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.6 Governance Themenstandard

Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere Offenlegungspflichten gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhaltung der S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben, also Angaben, die für alle Themenstandards gelten. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Lediglich die Angabe zu SBM-1 (s. u.) unterliegt einer Übergangserleichterung. Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Die EFRAG arbeitet das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (11/2025).19 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geltend heraus. Auch wenn die Absätze in den Dokumenten als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden wissen. Ziel soll es sei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei § 31a AO handelt sich um einen Anwendungsfall des § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung einschließlich der Schwarzarbeit sowie des Leistungsmissbrauchs durch das Steuergeheimnis nach § 30 AO geschützte Daten von betroffenen Personen zu offenbaren. Seit dem 1.8.2002 besteht unter bestimmten Vorau...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / Zusammenfassung

Überblick Allgemeine Beurteilungsgrundsätze sind Regelungen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich dabei an einheitlichen Kriterien orientieren. Erforderlich ist dabei, dass sich die Kriterien auf eine Person beziehen. Das Mitbestimmungsrecht scheidet hingegen aus, wenn die Kriterien sich lediglich auf den Arbeitsplatz be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / So finden Sie Kommunikationskanäle die zur Zielgruppe passen

Steuerkanzleien können die Stärken verschiedener Plattformen gezielt nutzen: LinkedIn spielt seine Stärke im B2B-Bereich aus. Fachbeiträge, kurze Impulse zu steuerlichen Themen oder klare Positionierungen zu Branchenthemen eignen sich ideal, um Entscheider aus bestimmten Zielgruppen anzusprechen – etwa Geschäftsführer, Gründer oder Finanzverantwortliche. YouTube eignet sich fü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Allgemeine Beurteilungsgrundsätze

Rz. 24 Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG erstreckt sich auch auf die Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens. Vollzieht sich dieses auf der Grundlage von Mitarbeitergesprächen, werden diese vom Mitbestimmungsrecht erfasst.[1] Beurteilungsgrundsätze sind Regelungen, welche die Bewertung des Verha...mehr

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Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.2 Einsatz von KI

Neben den klassischen IT-Tools werden zunehmend KI-basierte Systeme eingesetzt, die datengetriebene Bewertungen, Prognosen oder Rankings vornehmen. Für die rechtliche Bewertung ist dabei die frühere Unterscheidung nicht mehr entscheidend, ob es sich technisch um sog. "schwache" oder "starke" KI handelt. Maßgeblich ist vielmehr, in welchem Kontext das jeweilige KI-System eing...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.3 Exkurs: Kündigungsschutz

Rz. 14 § 1 Abs. 4 KSchG nimmt die Richtlinie des § 95 BetrVG ausdrücklich in Bezug. Sofern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 Satz. 1 KSchG im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, kann die Bewertung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / So können Sie die Mandantenstruktur ohne komplexes Controlling-System managen

Um das Mandantenportfolio aktiv zu steuern, braucht es definierte Kriterien und feste Zeitpunkte für eine Inventur. Kanzleiinhaber müssen dafür keine komplexen Controlling-Systeme aufbauen. Der erste Hebel liegt im klaren Blick auf das bestehende Portfolio: Welche Mandate sind wirtschaftlich attraktiv, welche arbeiten digital, welche passen zur fachlichen Spezialisierung und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.3 Versetzungs- und Umgruppierungsrichtlinien

Bei Versetzungen [1] steht wie bei der Einstellung die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung im Vordergrund. Sie ergeben sich aus den Anforderungen des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes oder des veränderten Aufgabengebiets. Die fachlichen Fähigkeiten können durch innerbetriebliche Beurteilung von Vorgesetzten, durch Fachgespräche, durch Zwischenzeugnisse oder wieder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 3 Hinweise zum Datenschutzrecht

Der Einsatz von KI bringt vielschichtige datenschutzrechtliche Fragestellungen mit sich; auf vier soll hier noch einmal gesondert hingewiesen werden: Insbesondere stellt sich hier die Frage nach der Erlaubnis, personenbezogene Daten mittels KI zu verarbeiten. Mit Blick auf das Arbeitsrecht gibt hier § 26 Abs. 1 BDSG maßgebliche Antworten, wobei stets der Einzelfall zu betrach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Rz. 19 Intelligente Softwarekonzepte ermöglichen Remote-Bewerbungsgespräche mittels Videokommunikationsdiensten, die sich bereits zu On-Demand-Bewerbungsvideotechnologien weiterentwickelt haben, bei denen Bewerber nicht mit natürlichen Personen des potenziellen Arbeitgebers kommunizieren, sondern mit einem Computerprogramm, welches ihnen Fragen stellt und die Beantwortung au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 13 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff "ausschreiben" eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z.B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikationen Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beratungsaufgabe von HR / 3 Vergütungssysteme und Fairness

Bei der Akzeptanz von Vergütungssystemen spielen die Themen Gerechtigkeit und Fairness eine große Rolle. Dabei gilt es nicht, ein Vergütungssystem zu leben, dass für alle gleichermaßen gerecht und fair empfunden wird, sondern mit den unterschiedlichen mitunter gegensätzlichen Perspektiven konstruktiv und transparent umzugehen. Die eigene Vergütung ist ein sehr wichtiges und e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.2 Einstellungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Die Auswahlgesichtspunkte für die Einstellung von Arbeitnehmern ergeben sich aus den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes an die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen eines Mitarbeiters. Bei der Einstellung stehen also die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung der Bewerber im Vordergrund.[1] Mit einer Auswahlrichtlinie können nur die erforderli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 4 Verfahren bei Streitigkeiten

Erzielen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Einführung oder inhaltliche Ausgestaltung von Personalfragebögen, entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle . Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.[1] Benutzt der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats einen Personalfragebogen, so ist a...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 1 Reichweite des Mitbestimmungsrechts

Die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.[1] Darunter sind Regelungen zu verstehen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich nach einheitlichen, für die Beurteilung jeweils erheblichen Kriterien ausrichten sollen. Mit ihnen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / Suchmaschinenoptimierung immer mitdenken

Doch allem KI-Hype zum Trotz: Nach wie vor sollte die Website auch für klassische Suchmaschinen optimiert sein. "Je besser einer Kanzleiwebsite in der Google-Suche rankt, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie auch in KI-Chats erwähnt wird", sagt Amon. Der Grund: Einzigartiger Content ist der Schlüssel zu beiden. Sowohl für die klassische Google-Suche als auch für die Künst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
So kommen Steuerberater zu ... / Wie Steuerberater Kommunikationskanäle kritisch prüfen können

Bei LinkedIn geht es hingegen um die aktive Positionierung und das Netzwerken in der relevanten Steuer-Community. Kanzleiinhaber sollten hier überprüfen, ob ihre Beiträge wirklich Expertenstatus vermitteln oder nur allgemeine Branchennews teilen. Auch das LinkedIn-Profil kann eine Ursache für schlecht passende Anfragen sein: Ein optimiertes Profil zeichnet sich dadurch aus, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.2 Bewertung ist gesetzlich nicht geregelt

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG regelt lediglich die Bewertung der Sachentnahmen und trifft für die Bewertung der Nutzungsentnahmen keine Aussage.[1] Die insoweit für die Bewertung von Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke hat der BFH[2] in ständiger Rechtsprechung in der Weise geschlossen, dass der durch diese verursachte Aufwand und damit die tatsächlichen Selbstkosten a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 6 Bewertung von Entnahmen

6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 11 Einlagen und Bewertung bei Betriebseröffnung

Bei "Eröffnung" eines Betriebs ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend anzuwenden.[1] Wirtschaftsgüter, die ein Steuerpflichtiger bei Eröffnung eines Betriebs aus dem Privatvermögen einbringt, sind wie Einlagen in einen bestehenden Betrieb zu bewerten. Unter die Vorschrift fallen nur Wirtschaftsgüter, die nicht von vornherein für den schon in Entstehung begriffenen Betrieb er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung

Zusammenfassung Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist d...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung

Zusammenfassung Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Gewinn beruht auf dem Vergleich des Betriebsvermögens zu zwei unterschie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 7 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme durch "Leistungen" ist vor allem die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern des Betriebs für private Zwecke des Unternehmers, z. B. die Verwendung eines im Geschäftsbetrieb angestellten Arbeiters für die Instandhaltung des Privatgartens[1], die Reinigung der Privatwohnung durch die im Betrieb angestellte Putzfrau, die Reparatur des privaten Einfamilienhauses durch Arbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 10.3 Bewertung von Leistungseinlagen

Auch Leistungen, die Aufwendungen verursachen, können eingelegt werden. Ist z. B. eine Hausangestellte zu 80 % im Privathaushalt und zu 20 % im Betrieb des Steuerpflichtigen tätig, ohne dass ihr hierfür aus betrieblichen Mitteln eine besondere Vergütung gezahlt wird, können die anfallenden Aufwendungen im Form einer Leistungseinlage zu 20 % als Betriebsausgaben abgezogen wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 5.2.1 Bewertung nach § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG

Die Bewertung verdeckter Einlagen in Kapitalgesellschaften ist in § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG geregelt. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG als steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift ist nur anwendbar, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft, in die Wirtschaftsgüter verdeckt eingelegt werden, zum steuerlichen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehören, wobei es sich um das Betriebsve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2 Nutzungsentnahmen: Ansatz der tatsächlichen Selbstkosten

6.2.1 Außerbetriebliche Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt als Gegenstand einer Entnahme auch ausdrücklich Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat. Eine Entnahme durch Nutzungen liegt vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 10.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 1.2 Einlagefähigkeit

1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert ist. Die Zugehörigkeit eines – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 5 Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgütern

5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig Gegenstand einer Sachentnahme können nur Wirtschaftsgüter sein, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig sind Wirtschaftsgüter, die weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 10 Aufwandseinlagen

10.1 Begriff Bei den sog. Aufwandseinlagen handelt es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum eigenen Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke genutzt werden, z. B. Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten (Nutzungseinlage), oder außerbetriebliche Leistungen für betriebliche Zwecke i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 3 Entnahmevorgang

3.1 Entnahmehandlung, schlüssiges Verhalten oder Rechtsvorgang Eine Entnahme ist durch eine eindeutige Entnahmehandlung, durch schlüssiges Verhalten oder durch einen Rechtsvorgang möglich.[1] 3.1.1 Entnahmehandlung und Entnahmewille Voraussetzung einer Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen ist grundsätzlich, dass eine Entnahmehandlung vorliegt.[1] Die Entnahme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Unterschiedsbetrag aus dem Vergleich der beiden Betriebsvermögen weist die Veränderunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.3 Ermittlung der tatsächlichen Selbstkosten

Der Nutzungsentnahmewert besteht aus den anteiligen Gesamtkosten (Gesamtaufwendungen), die der Betrieb für das Wirtschaftsgut aufwendet. Das sind die beweglichen (variablen) und die festen (fixen) Kosten einschließlich der tatsächlich in Anspruch genommenen AfA.[1] Finanzierungskosten sind einzubeziehen.[2] Zu berücksichtigen ist auch die Minderung des buchmäßigen Betriebsver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.4 Buchhaltungstechnische Abwicklung

Regelmäßig werden die gesamten laufenden Kosten einschließlich der AfA als Betriebsausgabe gebucht. Der Teil der Kosten, der auf die private Nutzung entfällt, ist entnommen. Auch die AfA ist in ihrer tatsächlich in Anspruch genommenen Höhe in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, unabhängig davon, ob die lineare oder degressive AfA in Anspruch genommen worden ist.[1] Sonderab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / Zusammenfassung

Überblick Gewinn ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG der "Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen". Der Gewinn beruht auf dem Vergleich des Betriebsvermögens zu zwei unterschiedlichen Stichta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.1 Außerbetriebliche Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt als Gegenstand einer Entnahme auch ausdrücklich Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat. Eine Entnahme durch Nutzungen liegt vor allem vor, wenn der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut des Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 2.1.2 Zweck der 3-Jahresregelung

Der Zweck der "3-Jahresregelung" besteht darin, die steuerfreie Übertragung stiller Reserven durch kurzfristige Einlagegestaltungen zu verhindern. Nach dem Regelungszweck soll hierdurch Missbräuchen durch willkürliche Einlagen bei betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern, die die steuerliche Erfassung kurzfristiger Wertsteigerungen vermeiden würde, vorgebeugt werden.[1] Durch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 5.3 Betriebsaufgabe als Totalentnahme

Eine Entnahme setzt begrifflich voraus, dass der Betrieb fortbesteht. Eine Entnahme ist also ein Vorgang innerhalb eines bestehenden Betriebsvermögens. Gleichwohl führt die Betriebsaufgabe zu einem Vorgang, der wirtschaftlich einer Entnahme entspricht. Der BFH vertritt die Auffassung, dass die Betriebsaufgabe einen "Entnahmevorgang eigener Art (Totalentnahme) darstellt"[1], ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1 Einlagen aus dem Privatvermögen

2.1.1 Höchstwert Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG sind Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) bei Einlage höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 4 Praxisrelevant: Entnahme durch Nutzungsänderung

4.1 "Zwangsentnahme" bei Übergang zu notwendigem Privatvermögen Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmehandlung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses de...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4 AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Anlageguts

1.4.1 Grundsatz: Einlagewert als AfA Bemessungsgrundlage Der Einlagewert (= Teilwert) im Zeitpunkt der Einlage bildet grundsätzlich die AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Bemessungsgrundlage für die AfA sind zwar nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Im Fall de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 5.2 Verdeckte Einlagen aus einem Betriebsvermögen

5.2.1 Bewertung nach § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG Die Bewertung verdeckter Einlagen in Kapitalgesellschaften ist in § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG geregelt. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG als steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift ist nur anwendbar, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft, in die Wirtschaftsgüter verdeckt eingelegt werden, zum steuerlichen Betriebsvermögen des Steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 2 Einlagen innerhalb der 3-Jahresfrist

2.1 Einlagen aus dem Privatvermögen 2.1.1 Höchstwert Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG sind Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) bei Einlage höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1 Entnahmehandlung, schlüssiges Verhalten oder Rechtsvorgang

Eine Entnahme ist durch eine eindeutige Entnahmehandlung, durch schlüssiges Verhalten oder durch einen Rechtsvorgang möglich.[1] 3.1.1 Entnahmehandlung und Entnahmewille Voraussetzung einer Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen ist grundsätzlich, dass eine Entnahmehandlung vorliegt.[1] Die Entnahme setzt danach das Tätigwerden einer Person, d. h. des Steuerpf...mehr