Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sinn und Zweck von Stresstests

Rz. 1 In den letzten Jahrzehnten haben die Institute ihre Verfahren zur Beurteilung der wesentlichen Risiken permanent weiterentwickelt. So hat sich bei vielen Instituten als Standard zur Risikomessung der Value-at-Risk-Ansatz durchgesetzt, der insbesondere bei der Bestimmung des notwendigen Eigenkapitals und der internen Kapitalallokation Verwendung findet (→ AT 4.1 Tz. 1).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Überprüfung der Strategien

Rz. 150 Da die relevanten Annahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Umsetzung der Strategie sind, müssen sie einer mindestens jährlichen und anlassbezogenen Überprüfung unterzogen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Institut zeitnah reagieren kann, wenn die Realität von den maßgeblichen Annahmen abweicht.[1] Eine anlassbezogene Überprüfung der Strategi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Klarstellung verschiedener Begriffe

Rz. 38 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane wird zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG unterschieden. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten dagegen sowohl ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.8 Stresstests für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 154 Das "(Fehl-)Verhaltensrisiko" ("(mis-)conduct risk") bezeichnet das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes infolge der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich Fällen vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens.[1] Dieses Risiko wird von der Aufsicht und den Instituten als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.12 Stresstests für Risikokonzentrationen

Rz. 170 Da Stresstests die Zusammenhänge zwischen Risikofaktoren und ihren Auswirkungen auf ein Institut unter ungünstigen ökonomischen Bedingungen aufdecken können, sind sie insbesondere dazu geeignet, Risikokonzentrationen zu identifizieren. Die Stresstests haben sich deshalb auch auf die angenommenen Risikokonzentrationen innerhalb und zwischen den Risikoarten zu erstreck... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Länderrisiken

Rz. 17 Der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk wird dadurch präzisiert, dass die Länderrisiken ("Country Risks"), die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben und nicht auf die Bonität der Gegenpartei zurückgeführt werden können, den Adressenausfallrisiken von der deutschen Aufsicht explizit zugerechne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Statische und dynamische Bilanzannahme

Rz. 28 Die Durchführung von Stresstests kann bei normalem Geschäftsverlauf methodisch auf einer "statischen" oder auf einer "dynamischen" Bilanzannahme basieren. Rz. 29 Bei der statischen Bilanzannahme ("constant balance sheet assumption") wird die gesamte Bilanzgröße und -zusammensetzung durch die Annahme eines gleichförmigen (die Eigenschaften des Bestandsgeschäftes erhalte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Bedeutung für den SREP

Rz. 29 Die EZB hat im Rahmen des SREP klare Vorgaben formuliert, welche Informationen ihr zum Management von Konzentrationen von den bedeutenden Instituten vorgelegt werden müssen. Dazu gehören Informationen über Refinanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Refinanzierungsquellen und der w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Rückvergleiche zur Qualitätssicherung

Rz. 20 Im Idealfall decken die gebildeten Wertberichtigungen die eingetretenen Verluste vollständig ab und gehen auch nicht darüber hinaus. Diese wünschenswerte Genauigkeit ist bei einem Schätzverfahren aber nicht zu erwarten. Schließlich wird bei Bildung der Risikovorsorge in die Zukunft geblickt, und die Zukunft lässt sich bekanntlich am besten "vorhersagen", wenn sie scho... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.5 Umsetzungsfristen

Rz. 75 Die EBA hat den Geltungsbeginn ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung grundsätzlich auf den 30. Juni 2021 gelegt. Daraus folgt insbesondere, dass die Anforderungen an die Verfahren zur Kreditvergabe (Abschnitt 5) und an die Konditionengestaltung (Abschnitt 6) nur für Darlehen und Kredite maßgeblich sein können, die nach diesem Termin gewährt wurden. Be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.1 Grundsätzliches

Rz. 46 Beim handelsrechtlichen Ergebnis stehen die Ertragskennzahlen ("Earnings Measures") im Fokus der Betrachtung. Sie sind ein Maß für die Veränderung der erwarteten zukünftigen Rentabilität des Institutes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufgrund von Zinsschwankungen.[1] Mit den ertragsorientierten Verfahren werden also die negativen Auswirkungen der Zinsänderungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.2 Beispiele

Rz. 58 Zur Abschätzung von Barwertänderungen sind daher z. B. durationsbezogene Sensitivitätsmaße geeignet, auf die bereits an anderer Stelle eingegangen wird (→ BTR 2.2 Tz. 2). Dort finden sich auch Ausführungen zur Simulation von Zinsstrukturszenarien, die sich ebenso für das Barwertkonzept eignen[1], und zum Value-at-Risk-Konzept, das vor allem im Zusammenhang mit den Pos... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Definition und Arten von nichtfinanziellen Risiken

Rz. 26 Die Aufsichtsbehörden verwenden mittlerweile zwar alle den Begriff "nichtfinanzielle Risiken", geben dafür allerdings keine Definition an.[1] Insofern existiert bisher auch keine eindeutige Zuordnung einzelner Risikoarten zu den NFR. Rz. 27 Die EZB unterscheidet an einer Stelle zwischen operationellen Risiken und nichtfinanziellen Risiken, zu denen sie neben Rechtsrisi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.2 Auslagerungsrisiken und IKT-Auslagerungsrisiken

Rz. 98 Im Zusammenhang mit dem Management der operationellen Risiken (→ BTR 4) wird von der EBA eine Reihe von Unterkategorien genannt, die von den Instituten im Risikomanagement und den zuständigen Behörden beim SREP zu berücksichtigen sind. Dazu gehören u. a. auch Auslagerungsrisiken sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken). Das "IKT-Auslager... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Berücksichtigung beider Perspektiven

Rz. 63 Den Instituten war es bis zur achten MaRisk-Novelle rein formal freigestellt, welche Methode sie als "primär steuerungsrelevantes Verfahren" verwenden, sofern bei einer Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis eine angemessene Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus erfolgte. Es ist allerdings bereits seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr möglich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.14 Entwicklungsstand von Stresstests

Rz. 66 Im Jahr 2006 hatten die Deutsche Bundesbank und die BaFin eine Umfrage zur Verwendung von Stresstests durchgeführt, an der sich zwölf große deutsche Institute beteiligt haben. Damals wurden nur im Marktrisikobereich von allen befragten Instituten regelmäßig Stresstests durchgeführt. Im Bereich der anderen Risikoarten, wo die Modellierungsprobleme größer sind, wurde be... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Test

Rz. 139 Gemäß Tz. 7.11 BAIT ist eine Methodik für das "Testen" von Anwendungen vor ihrem erstmaligen Einsatz und nach wesentlichen Änderungen zu definieren und einzuführen. Die Tests haben in ihrem Umfang die Funktionalität der Anwendung, die implementierten Maßnahmen zum Schutz der Informationen und bei Relevanz die Systemleistung unter verschiedenen Stressbelastungsszenari... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 Zusammenhang zwischen ICAAP und ILAAP

Rz. 254 Die methodischen Details eines Stresstestprogramms sollten auch Auskunft über mögliche Zusammenhänge zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenzstresstests geben, insbesondere zur jeweiligen Größenordnung solcher dynamischen Wechselwirkungen und zur Erfassung von Rückkopplungseffekten. Deshalb sollen die Institute bei der Bewertung ihres Stresstestprogramms auch berü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Inhalte der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 45 Mithilfe der Risikoberichterstattung soll sich die Geschäftsleitung in erster Linie einen Überblick über die Risiko- und Ergebnisentwicklung der mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen auf Gesamtbankebene im Berichtszeitraum verschaffen. Der Risikobericht kann entweder auf die Entwicklung des handelsrechtlichen oder des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses abgest... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Berichterstattung über Stresstests

Rz. 36 Im Rahmen der Zusammenführung der allgemeinen Anforderungen an die Risikoberichterstattung im neuen Modul BT 3 hat die deutsche Aufsicht diese ursprünglich in AT 4.3.2 Tz. 4 enthaltene Anforderung hierher verschoben. Stresstests ergänzen die mathematisch-statistischen Verfahren bei der Bewertung der Gesamtrisikolage des Institutes. Mit ihrer Hilfe können auch extreme ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Rz. 173 Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kost... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1471 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 4a S 4 EStG enthält eine Erleichterung für Kreditinstitute bei der Bewertung von sog Bezugsrechten. Erhöht eine AG, eine GmbH oder eine ausländische KapGes ihr Grund- bzw Stammkapital gegen Einlage, erwirbt der Anteilseigner durch Gewährung der Bezugsrechte einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen Anteile nach § 186 AktG b... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Musikschaffende

Rn. 99 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Komposition ernster Musik ist zweifelsfrei künstlerisch (BFH BStBl II 1981, 21; BFH/NV 1990, 146). ME ist darüber hinaus für die Produktion von Jazz, Filmmusik und Unterhaltungsmusik, zB Tanz-, Pop- und Schlagermusik, nicht anders zu entscheiden, also auch für die Kompositionen der Leiter von Tanzkapellen (ebenso Wolf, FR 2002, 202), sch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Information des Aufsichtsorgans

Rz. 54 Diese ursprünglich in AT 4.3.2 Tz. 6 enthaltene Anforderung hat die deutsche Aufsicht im Zuge der fünften MaRisk-Novelle fast wortgleich hierher überführt. Geändert wurde lediglich, dass die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan "mindestens" vierteljährlich zu erfolgen hat. Damit wird ein zeitlicher Gleichklang zur turnusmäßigen Vorlage des Gesamtrisikoberichtes der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.5 Durchführung einer Risikoanalyse

Rz. 171 Auf Basis der festgelegten "Risikokriterien" ist eine "Risikoanalyse" durchzuführen. Diese Risiko­analyse umfasst neben dem Soll-Ist-Vergleich die Analyse der möglichen Bedrohungen, das ­Schadenspotenzial, die Schadenshäufigkeit sowie den Risikoappetit des Institutes. Sonstige risiko­reduzierende Maßnahmen können auch in die Risikoanalyse einfließen. Laut Tz. 3.9 BAI... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Einordnung der Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 30 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) bezeichnet die Kreditspreadrisiken als mit den Zinsänderungsrisiken verbundene Risiken, die von den Banken im Rahmen ihres Zinsrisikomanage­ments überwacht und bewertet werden müssen.[1] In der Praxis werden die Kreditspreadrisiken zwar überwiegend als Bestandteil der Marktpreis-/Zinsänderungsrisiken behandelt, vor allem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8 Erwerb von Sicherheiten (Tz. 8)

Rz. 122 8 Zieht ein Institut Rettungserwerbe in Betracht, hat es eine Richtlinie zu entwickeln, die das Verfahren zum Erwerb von gestellten Sicherheiten beschreibt. Die Richtlinie hat auch die beabsichtigte Haltedauer sowie Verfahren zur angemessenen Bewertung und Überprüfung der erworbenen Vermögenswerte festzulegen. 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe Rz. 123 Unter "Rettungs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Überwachung der Ausführung

Rz. 377 Das Institut hat die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch den Dienstleister ordnungsgemäß zu überwachen. Die Überwachung erstreckt sich in erster Linie auf die Ergebniskontrolle und die für diese Zwecke eingerichteten Prozesse und Strukturen. Folgende Aufgaben spielen im Rahmen der Überwachung eine wichtige Rolle:[1] Soll-Ist-Vergleiche auf Basi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von operationellen Risiken

Rz. 14 Operationelle Risiken sind verknüpft mit Menschen, die Fehler machen, mit IT-Systemen, die ausfallen, oder mit Naturkatastrophen, die Unheil anrichten.[1] Unter ihnen versteht man nach der gängigen Definition in Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Bereitstellung der Ressourcen

Rz. 48 Für die Analyse der jeweiligen NPE-Portfolios sind auf die NPE-Abwicklung spezialisierte und hinreichend qualifizierte Mitarbeiter heranzuziehen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). In allgemeiner Form ist eine angemessene Personalausstattung bereits an anderer Stelle gefordert. So hat sich die quantitative und qualitative Personalausstattung des Institutes insbesondere ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Relevante Zeiträume für Risikoquantifizierung und Kapitalplanung

Rz. 56 Für die Risikoquantifizierung und die Kapitalplanung spielen verschiedene Zeiträume eine wichtige Rolle, die zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen kurz erläutert werden: Die "Haltedauer" gibt an, wie lange eine Position aus operativer Sicht durchschnittlich im Portfolio "gehalten" werden soll und wie lange das Institut dem entsprechenden Risiko ausges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.1 Stresstests für Adressenausfallrisiken

Rz. 117 Im Rahmen der Stresstests für Adressenausfallrisiken werden das Kreditrisiko sowie das Gegenparteiausfallrisiko (Kontrahenten- und Emittentenrisiko) näher untersucht. Rz. 118 Zur Ermittlung des individuellen Gefährdungspotenzials in Stresssituationen sind für ein Institut vor allem die Abweichungen vom erwarteten Verlust ("Expected Loss", EL) von Interesse, die nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Ratingverfahren

Rz. 5 Ein Ratingverfahren stellt die Bewertung der Bonität des Kreditnehmers mittels einer Kenngröße dar, wobei u. a. auch individuelles Expertenwissen berücksichtigt wird. Bewertet werden neben quantifizierbaren Faktoren, wie z. B. Kennzahlen zur Ertragslage des Kreditnehmers, auch inhomogene qualitative Merkmale, die keine eindeutige Ausprägung haben. Dabei könnte es sich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.3 Management der Beziehungen mit Zahlungsdienstnutzern

Rz. 188 Wegen der besonderen Bedeutung des Zahlungsverkehrs werden an "Zahlungsdienstleister"[1] ebenfalls besondere Anforderungen gestellt, die eine angemessene Pflege der Kundenbeziehungen mit "Zahlungsdienstnutzern" zum Ziel haben. So sollten die Zahlungsdienstleister Prozesse implementieren, mit deren Hilfe die Zahlungsdienstnutzer unterstützt und beraten werden und ihr ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Bedeutung der Berücksichtigung von Restriktionen für den SREP

Rz. 300 Im Rahmen der Bewertung der Solidität des ILAAP sollten die zuständigen Behörden u. a. überprüfen, ob die Verteilung der verfügbaren internen Liquiditätsressourcen zwischen den Geschäftsfeldern oder rechtlichen Einheiten das Risiko korrekt widerspiegelt, dem die einzelnen Geschäftsfelder oder rechtlichen Einheiten tatsächlich oder potenziell ausgesetzt sind. Hierbei ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Systemrelevante Institute

Rz. 111 Mit Basel III wurden für "global systemrelevante Institute" (G-SRI) und "anderweitig systemrelevante Institute" (A-SRI) aufgrund ihrer Systemrelevanz zusätzliche Kapitalpuffer eingeführt. Die Kriterien für die Identifizierung und Bewertung sind für G-SRI in § 10f KWG und für A-SRI in § 10g KWG geregelt. 4.2.1.1 Global systemrelevante Institute (G-SRI) Rz. 112 Bei der E... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.1 Verhaltensannahmen mit eingebetteten Kundenoptionen

Rz. 97 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionen sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:[1] die möglichen Auswirkungen des Zinsszenarios, des zugrunde liegenden Wirtschaftsumfeldes und der jeweiligen Vertragsbedingungen auf die aktuelle und künftige Geschwindigkeit bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung, d. h. die verschiedenen Dimensionen, durch die eingebett... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.3 Optionsrisiko

Rz. 33 Die EBA erwartet eine Bestandsaufnahme aller Instrumente mit eingebetteten oder expliziten Optionen. Hinsichtlich der verhaltensabhängigen Optionen sollen das Volumen aller Hypothekendarlehen, Sichteinlagen, Sparguthaben und Einlagen, bei denen der Kunde optional von der Vertragslaufzeit abweichen kann, sowie der Bestand an Kreditzusagen mit einer zinssensitiven Inans... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.2 Bedeutender Anteil an Aktiva bzw. Passiva in Fremdwährungen

Rz. 309 Zur Bewertung der Wesentlichkeit kann sich ein Institut ggf. an den entsprechenden Empfehlungen für die Kapitalrisiken orientieren. So müssen jene Institute, die wesentliche Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen eingegangen sind, auch die entsprechenden Zinsänderungsrisiken in jeder dieser Währungen ermitteln (→ BTR 2.3 Tz. 8). Den entsprechenden Vorgaben z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Überprüfung der Sicherheitenwerte

Rz. 12 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfes auch die Sicherheitenwerte zu überprüfen oder ggf. eine neue Wertermittlung durchzuführen. Dabei kann natürlich auf die Erkenntnisse aus den regulären Kreditprozessen zurückgegriffen werden. So sind grundsätzlich bereits vor der Kreditvergabe die Werthalt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1.2 Anderweitig systemrelevante Institute (A-SRI)

Rz. 115 Für die Identifizierung der anderweitig systemrelevanten Institute hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) ein auf Grundsätzen basierendes Rahmenwerk für die Behandlung von national systemrelevanten Banken erarbeitet.[1] Dieses Rahmenwerk räumt den nationalen Aufsichtsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum ein, um den strukturellen Merkmalen des natio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Aufsichtliche Anforderungen und Leitlinien

Rz. 6 Mit der Ausgestaltung bankinterner Stresstests hat sich auf internationaler Ebene zunächst der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) intensiv beschäftigt.[1] Die Vorschläge des BCBS gelten zwar vornehmlich für international tätige Institute. Allerdings hat CEBS[2] die Empfehlungen aus dem Jahr 2009 für die europäischen Institute nahezu eins zu eins übernommen.[3]... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Durchführung der Risikoanalyse auf Grundlage institutsweit und gruppenweit einheitlicher Vorgaben

Rz. 197 Die Risikoanalyse ist auf der Grundlage von institutsweit bzw. gruppenweit einheitlichen Rahmenvorgaben sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen durchzuführen. Die im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle eingefügte Anforderung ist mit Blick auf den Turnus im Grunde nicht neu. Auch nach der bisherigen Regelung war die Risikoanalyse anzupassen, soweit sich wesentliche Änd... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Ergebnisse der ökonomischen Perspektive als Input für die normative Perspektive

Rz. 210 Die ökonomische Perspektive gestattet einen sehr umfassenden (zeitpunktbezogenen) Überblick über die wirtschaftlichen Risiken, weil sie sich unmittelbar und in vollem Umfang auf das interne Kapital auswirken. Einige dieser Risiken können ganz oder teilweise auf die normative Perspektive durchschlagen, z. B. über eine Reduzierung der Eigenmittel oder einen Anstieg des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Statistische Verfahren

Rz. 24 Bei der Heranziehung statistischer Größen kann man das Risiko vereinfacht als Summe des mit den Risikofaktoren gewichteten Nominalvolumens der verschiedenen Assetklassen berechnen. Die Berechnung der Risikofaktoren ist allerdings relativ komplex. Einem Ansatz von J. P. Morgan vom Oktober 1994 folgend, können Marktpreisrisiken mittels des sogenannten "Value-at-Risk" (... mehr