Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Bewertung der privaten Nutzung von Fahrzeugen der Personengesellschaft durch Mitunternehmer

Die Entnahme der privat veranlassten Fahrleistung wird durch den Spezialtatbestand für die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG bewertet. Dabei gibt es für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (ohne Hybridfahrzeuge) folgende "altbekannte" Alternativen: Fahrtenbuchmethode: Sofern ein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wird, werden die auf ...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / c) Fehlen eines (ordnungsgemäß geführten) Fahrtenbuchs

Sofern kein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wurde, ist oft der zentrale Diskussionspunkt, ob eine private Nutzung (und damit eine Entnahmebesteuerung) des betrieblichen Fahrzeugs deshalb ausgeschlossen wird, da der Gesellschafter ein anderes (mindestens gleichwertiges) Fahrzeug außerhalb des BV nutzen kann. Dies sind insbesondere Pkw, die dem Gesellschafter oder einer ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Erforderlichkeit der Kosten der Nebenintervention (§ 44 Abs. 4 WEG)

Rz. 241 Die Regelung in § 44 Abs. 4 WEG verfolgt den Zweck, das Kostenrisiko für einen den Beschluss anfechtenden Kläger zu minimieren.[185] Rz. 242 Obgleich der Wortlaut der Norm dies nicht erkennen lässt, greift die Beschränkung in § 44 Abs. 4 WEG nach der gesetzgeberischen Intention nur dann ein, wenn ein Streitbeitritt auf Beklagtenseite erfolgt, d.h. sofern die GdWE verk...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Begriffe der Früchte (Nutzungen) des gemeinschaftlichen Eigentums

Rz. 3 Der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 spricht von Früchten statt Nutzungen. Diese sind, wie in § 16 Abs. 1 S. 1 beschrieben (vgl. § 13 WEG Rdn 22), nur die "Früchte" i.S.d. § 99 BGB, und zwar sowohl die natürlichen als auch die rechtlichen Früchte. Die Einzelheiten können in der Gemeinschaftsordnung, Hausordnung oder durch einfachen Mehrheitsbeschluss gem. § 19 Abs. 1 Alt....mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Dokumentationsprinzip

Rz. 210 Dieses verlangt die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Dokumentation aller Zahlungs- und Buchungsvorgänge. Die einzelnen Vorgänge sind danach in einem sinnvoll angelegten Kontenplan nach Belegnummerierung und Datum identifizierbar zu verbuchen. Der Kontenplan richtet sich nach den Anforderungen der einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaft.[567] Es emp...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Forderungen der GdWE

Rz. 339 Anzuführen sind auch die Forderungen der GdWE gegen Wohnungseigentümer und Dritte. Sinnvoll ist auch anzugeben, in welchem Stadium sich die Forderungsdurchsetzung befindet (Bsp: Forderung gegen Eigentümer A auf rückständiges Hausgeld 2.500 EUR – gerichtliches Mahnverfahren). Gleiches gilt für Verbindlichkeiten der GdWE. Unproblematisch betrifft dies bereits an die Gd...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Statthaftigkeit

Rz. 279 Gegen Endurteile im ersten Rechtszug ist die Berufung statthaft (§§ 511–541 ZPO), wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder das Gericht des ersten Rechtszugs die Berufung im Urteil zugelassen hat (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitli...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Auf Verlangen des Wohnungseigentümers

Rz. 10 Der Beschluss zur Durchführung einer Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 S. 1 löst die Kostentragungsfolge nach Absatz 1 S. 1 Fall 2 nur aus, wenn er "auf ein Verlangen [des Wohnungseigentümers] nach § 20 Abs. 2" ergangen ist. Mit dem Begriff nimmt Absatz 1 S. 1 Fall 2 die Regelung in § 20 Abs. 2 S. 1 auf, wonach ein Wohnungseigentümer eine der dort genannten privilegierten ba...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Form und Inhalt der Verkündung

Rz. 84 Die Anforderungen an die Verkündung sind allerdings denkbar gering. In jedem Falle genügt die Feststellung, dass ein Beschluss zustande gekommen ist.[195] Die kurze Äußerung "dann machen wir das so" dürfte wohl nur im Einzelfall nicht als Beschlussfeststellung ausreichen.[196] Diese Feststellung kann aber auch konkludent erfolgen.[197] So soll jedenfalls bei klaren Me...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Beschluss über anteilige Beitragsleistung

Rz. 62 Da die Festsetzung einer Sonderumlage ein Nachtrag zu den beschlossenen Vorschüssen i.S.v. § 28 Abs. 1 ist, muss der Umlagebeschluss die anteilmäßige Beitragsverpflichtung der Wohnungseigentümer bestimmen.[153] Im Regelfall ist der auf die einzelnen Eigentümer entfallene Betrag anzugeben. Es genügt, den Gesamtbetrag der Umlage zu beschließen, wenn die Einzelbeiträge n...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Grundsatz

Rz. 73 Bei der Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen haben die Wohnungseigentümer einen Gestaltungsspielraum.[352] Ordnungsmäßig ist eine Maßnahme, die sich bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls als nützlich erweist. Dies ist der Fall, wenn sich die Maßnahme nach einer an den konkreten Bedürfnissen und ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Vergütungsanspruch und Höhe der Vergütung

Rz. 421 Der Anspruch auf Vergütung folgt grundsätzlich aus den §§ 611 Abs. 1, 675 BGB aufgrund der vertraglichen Abrede zwischen dem Verwalter und der GdWE. Rz. 422 Wird ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet (hierzu auch Rdn 301), folgt der Anspruch aus den §§ 675, 631 Abs. 1 BGB. Rz. 423 Eine Vergütung schuldet die GdWE nur dann, wenn ein Verwaltervertrag besteht, de...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Haftung wegen ordnungswidriger Verwaltung

Rz. 76 Die quotale Beschränkung der Haftung der Wohnungseigentümer nach Absatz 4 Satz 1 gilt seit dem 1.12.2020 nicht mehr für die Haftung der Wohnungseigentümer im Innenverhältnis gegenüber der GdWE. Das entspricht der ursprünglichen Rechtsprechung des BGH. Danach trifft jeden Wohnungseigentümer die Pflicht, der GdWE durch entsprechende Beschlussfassung die finanzielle Grun...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Begriff des zertifizierten Verwalters; Prüfung (Abs. 1)

Rz. 5 Zunächst ist der zertifizierte Verwalter vom gewerblichen Verwalter i.S.d. § 34c GewO zu unterscheiden, wenngleich ein Auseinanderfallen in vielen Fällen eher theoretischer, denn rechtspraktischer Natur sein dürfte. Rz. 6 Gem. § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Anwendbarkeit auf andere Klagearten

Rz. 77 Die Fristerfordernisse aus § 45 WEG sind nicht auf andere Beschlussklagen i.e.S., d.h. auf die Nichtigkeits- oder die Beschlussersetzungsklage übertragbar. Rz. 78 Umstritten ist, ob und in welchem Umfang die Fristerfordernisse auch bei Beschlussfeststellungsklagen (Beschlussklagen i.w.S.) gelten. So wird z.T. vertreten, auf Feststellungsklagen seien die Fristerfordernis...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelfall und Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Die anteilige Zuteilung der Früchte des gemeinschaftlichen Eigentums richtet sich gem. § 16 Abs. 1 S. 2 anhand der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile.[29] Die Vorschrift bildet den gesetzlichen Regelfall. Entsprechend dem Wortlaut ("hat zu tragen") bildet der Regelfall der Umlage nach Miteigentumsanteilen nach § 16 die gesetzliche Grundlage der Beitragspfli...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Erhaltungs- und Modernisierungskosten

Rz. 92 Zu den Kosten der ordnungsmäßigen Erhaltungsmaßnahmen zählen diejenigen Kosten, die für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Anders als dies noch bei § 16 Abs. 4 a.F. der Fall war, macht die in § 16 Abs. 2 S. 2 neu geregelte Beschlusskompetenz keine Vorgaben für eine bestimmte erforderliche Beschlussmehrheit.[287] D...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Anspruchsgrundlagen

Rz. 372 Der Verwalter, der rechtswidrig und schuldhaft das Gemeinschaftseigentum schädigt oder das Recht der GdWE auf deren Besitz verletzt, haftet dieser grundsätzlich nach § 823 Abs. 1 BGB . Eine Haftung wegen Verletzungen des Gemeinschaftsvermögens – z.B. infolge fehlerhafter Vermögensverwaltung – scheidet hiernach aber aus, da § 823 Abs. 1 BGB nicht das Vermögen schützt.[...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VI. Flächen

Rz. 32 Die uneingeschränkte Nutzung der außerhalb des Gebäudes liegenden Teile des gemeinschaftlichen Eigentums durch alle Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 1 S. 3 entspricht nicht immer den Bedürfnissen der Wohnungseigentümer. So wäre es misslich, wenn jeder Wohnungseigentümer die Terrassen der Erdgeschoßwohnungen oder Gärten mitbenutzen könnte. Es nähme diesen die Privathe...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 60 Ein Änderungsanspruch besteht, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Nach Absatz 2 hängt der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Vereinbarungen nicht davon ab, dass...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Hauptleistungs- und Preisnebenabreden

Rz. 525 Zu beachten ist ferner, dass solche AGB, die Art, Umfang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen), ebenfalls von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind. D.h. Klauseln über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten, ohne deren Vorliegen mangels ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Beurteilungsspielraum

Rz. 74 Der Verwalter hat sich auf zwei Ebenen mit gewissen Unsicherheiten auseinander zu setzen. Zum einen mit der Frage, ob die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 WEG überhaupt vorliegen und zum anderen, falls ja, inwiefern er tätig werden muss. Rz. 75 Bei der Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 WEG vorliegen, kommt dem Verwalter ein erheblicher Beurte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VIII. Feststellungsklagen mit Beschlussbezug

Rz. 124 Sofern es um die Feststellungen im Hinblick auf das Vorliegen eines Beschlusses bzw. dessen Inhalt geht, unterfallen auch diese – auf einen Beschluss bezogenen – Klagen in analoger Anwendung den Regelungen des § 44 WEG. Ob und unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Klage zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Gesetzgeber hat die bereits zuvor vorhandenen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Sonstige Eignungskriterien

Rz. 60 Die Eignung des Verwalters kann auch aus persönlichen, menschlichen, fachlichen oder sonstigen Gründen fehlen. Ob dies der Fall ist, hängt maßgeblich davon ab, welche Wohnungseigentumsanlage durch wen, wie verwaltet werden soll. Rz. 61 Eine kleine, nicht zerstrittene GdWE, bei der keine größeren Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen anstehen, kann auch durch einen Berufsa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.2 Risikobewertung

Auf Basis der gesammelten Informationen ist dann eine Risikobewertung durchzuführen (Art. 10 Abs. 1 EUDR). Diese Bewertung ist zu dokumentieren und mindestens jährlich zu überprüfen (Art. 10 Abs. 4 EUDR). Liegt eine gültige FLEGT-Genehmigung[1] vor, ist die Legalität der Erzeugung damit bestätigt, gleichwohl bleibt die Entwaldungsfreiheit zu prüfen. Die Verordnung gibt in Art....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.4 Zur Ausgaben/Betriebsausgabenseite

Schwieriger kann es dann werden, wenn es sich auf der Ausgabenseite um sog. gemischte Kosten/Aufwendungen handelt, wenn also erworbene Gegenstände auch gleichzeitig oder dauerhaft den anderen steuerbegünstigten Tätigkeitsbereichen nach dem Vereinszweck zugeordnet werden können. Praxis-Beispiel Für dieses Herbstfest kauft der Vorstand des Musikvereins eine größere Lichterkette...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 3.3 Bewertung und Arbeitgebererstattung

Die Bewertung des Reisewerts zur Erfassung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils erfolgt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Erstattung der Reisekosten wie bei Auswärtstätigkeiten nach § 3 Nr. 16 EStG kommt grundsätzlich nicht in Betracht.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 1 Lohnsteuerrechtliche Bewertung

Handelt es sich um eine Aushilfskraft, eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung, ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 %, 20 % oder 2 % möglich. Besonders steuerlich begünstigt ist der Arbeitslohn von Aushilfskräften in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, wo saisonbedingte Arbeiten anfallen, die durch die Art der Arbeiten und auch vom zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incentive / 1.2 Bewertung mit dem tatsächlichen Preis

Lohnsteuerpflichtig ist der Wert des Sachgeschenks. Darunter ist der übliche Endpreis am Abgabeort zu verstehen, den ein Dritter für dieses Geschenk aufzuwenden hätte. Dies wird regelmäßig der tatsächliche Aufwand des Arbeitgebers für den Kauf sein, z. B. der an den Reiseveranstalter gezahlte Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Für Unterkunft und Verpflegung dürfen die amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 2 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Sozialversicherungsrechtlich sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Kurzfristige Beschäftigungen sind zusätzlich rentenversicherungsfrei. Auch hier gilt jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei Saisonbeschäftigungen von ausländischen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7 Vereinigtes Königreich

Bei der Bewertung einer gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätigen Person muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 7.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen sind Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinaus gehen. Dies ist der Fall,...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.2.8 10 Stunden

Rz. 16 Versicherungspflicht kann nur eintreten, wenn die Pflegetätigkeit einer Pflegeperson für einen oder mehrere Pflegebedürftigen regelmäßig mindestens 10 Stunden in der Woche verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche erreicht. Der insoweit neue Pflegebedürftigkeitsbegriff orientiert sich nicht mehr an einem in Minuten gemessenen, verrichtungsbezogenen Hilfebedarf bei d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.4.1 Überblick

Rz. 2c Zu Nr. 1 (Kindererziehungszeiten) finden sich die zentrale ergänzende Regelung in § 56. Rz. 2d Zu Nr. 1a (Pflegeperson) finden sich ergänzende Regelungen im SGB XI; § 44 SGB XI regelt den Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson und bestimmt die Pflegekassen als Beitragsschuldner für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 170 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.3 Hinreichende Erfolgsaussicht

Rz. 25 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) besteht. Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist. Die Anforderungen an die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.3 Nichterhebung, § 21 GKG

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG werden Kosten nicht erhoben, wenn sie bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären. Die unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht (Richter, Bedienstete des nichtrichterlichen Dienstes) muss ursächlich für die Entstehung der Kosten sein (BSG, Beschluss v.10.1.2017, B 13 SF 19/16 S). Ein Verschulden des Gerichts ist nicht erforderlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 1.2.2024)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der zweiten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2018 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine über...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.3 Variable Gemeinkosten

In Abhängigkeit zur Erzeugnismenge variierende Gemeinkosten Gemeinkosten sollen unmittelbar (als Herstellungskosten) zugerechnet werden, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[1] Eine Aktivierung der Gemeinkosten kommt für Produkte in Betracht, wenn sie sachlich mit der Produktion des Betriebs zusammenhängen. Zu den Herstellungskosten der Erzeugnisse sollen nur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten (Tz. 69)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Erlangung von Kryptowerten als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs (Tz. 69) bzw. dem Tageskurs (Tz. 69 i.V.m. Tz. 91). Beraterhinweis Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kryptowerte mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs wird auch hier auf den Tageskurs i.S.d. Tz. 91 hingewiesen. Sofe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.4.2 Steuerbilanz

Steuerrechtlich dürfen immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind.[1] Selbst geschaffene immaterielle oder unentgeltlich erworbene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen daher in der Steuerbilanz nicht bilanziert werden (Aktivierungsverbot). Eine Bewertung mit Herstellungskosten scheidet daher aus.mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / VIII. Dienstwagen

Rz. 104 Beim Streit um den Dienstwagen kann es um die Herausgabe des Fahrzeuges nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gehen. Verlangt der Arbeitgeber den Wagen heraus und verweigert der Arbeitnehmer die Herausgabe, wird häufig der Fahrzeugwert als Gegenstandswert angesetzt.[106] Dieses gilt auch, wenn der Herausgabeanspruch im Rahmen einer Widerklage geltend gemacht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / d) Berücksichtigung von Tageskursen (Tz. 91)

Anstatt der vorzugsweise zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. des Tauschvorgangs bestehenden Marktkurse können auch sog. Tageskurse berücksichtigt werden. Die Voraussetzung dafür sind laut BMF 2025: Ermittlung nach dokumentierten Vorgaben, Gewährleistung einer gleichmäßigen Wertermittlung. Die Gleichmäßigkeit der Wertermittlung verlangt, dass für die Anschaffungskosten bzw. den V...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Freistellung

Rz. 150 Die Bewertung einer im Kündigungsrechtsstreit getroffenen Vereinbarung[169] über eine Freistellung des Arbeitnehmers ist umstritten. Teilweise wird die Zeit der Freistellung mit 10 bis 50 % des auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitsentgelts berücksichtigt.[170] Nach anderer Ansicht ist eine Freistellung – unabhängig von ihrer Dauer – wie ein Beschäftigungs- oder We...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / VII. Weitere Ansprüche

Rz. 156 Beziehen die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich nicht rechtshängige, streitige Ansprüche mit ein, so bemisst sich der Gegenstandswert nach der Summe aller Einzelansprüche. Bei der Einbeziehung nicht rechtshängiger Forderungen in einem Prozessvergleich erhöht sich in der Regel der Vergleichswert um den vollen Forderungsbetrag. Bei der Bewertung der mit verglich...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / VI. Erfolgshonorare

Rz. 34 Noch immer erfreut sich nach unserer Erfahrung die Möglichkeit der Erfolgsvereinbarung im arbeitsrechtlichen Bereich keiner großen Beliebtheit. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Zu komplex, risikobehaftet und unflexibel erscheinen die rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen und zuverlässig durchsetzbaren Vereinbarung über ein Erfolgshonorar. Mehr Klarheit in ...mehr

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§ 6 Betriebsratsmandate auß... / V. Anwaltsbeauftragung durch Beschlussfassung des Betriebsrats

Rz. 10 Wichtig ist zudem, dass jeder Vereinbarung eines Mandatsverhältnisses mit dem Rechtsanwalt der schon vorgenannte ordnungsgemäße Beschluss des Betriebsrats gem. § 33 BetrVG zugrunde liegen muss. Dies kann den Rechtsanwalt sowohl in Bestandsmandaten als auch bei der Neumandatsakquise in eine unschöne Situation bringen. Nicht untypisch ist der Anruf eines Betriebsratsmitg...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 64 Der allgemeine Feststellungsantrag soll beim Streitwert nicht gesondert berücksichtigt werden, auch wenn er deutlich als selbstständiger Antrag gekennzeichnet und begründet wird.[69] Auch bei der Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren sei ein allgemeiner Feststellungsantrag ("sondern ungekündigt fortbesteht") nicht gesondert zu bewerten.[70] Die gleiche Au...mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.10: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfolgsabhängige ...mehr