Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 170 In Abhängigkeit von deren jeweiliger Bedeutung für eine konkrete Finanzierung sollten bei der Einstufung eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren oder separaten ESG-Scores ggf. auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Konsequenterweise sollten diese Aspekte dann auch in die Gestaltung der Konditionen einfließen.[1] Rz. 171 Die EZB erläu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Behandlung von Marktpreisrisiken im SREP

Rz. 68 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP das Marktrisiko betreffend diejenigen bilanziellen und außerbilanziellen Positionen bewerten, die Verlusten aufgrund von Marktpreisschwankungen unterliegen können. Bei der Bewertung des inhärenten Marktrisikos sollten sie die wichtigsten Treiber des Marktrisikos des Institutes bestimmen und das Risiko einer wesentlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Aggregation der wesentlichen Risiken

Rz. 147 Die einzelnen Risikoarten sind unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen allen relevanten Risikoarten in geeigneter Weise zu aggregieren, um zu beurteilen, ob sie durch das gesamte Risikodeckungspotenzial abgedeckt sind. Rz. 148 Dabei ist zu beachten, dass insbesondere Risiken, die aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begren... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.6 Ausblick auf die EBA-Arbeiten zu ESG-Risiken

Rz. 200 Um solide Risikomanagementpraktiken zu fördern und die Konvergenz in der Europäischen Union zu gewährleisten, hat die EBA Leitlinien zum Management von ESG-Risiken entwickelt und im Januar 2024 zur Konsultation gestellt.[1] Darüber hinaus ist eine parallele Aktualisierung der EBA-Leitlinien für Stresstests von Instituten und/oder die Ausarbeitung anderer einschlägige... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Befugnis zur Leistungserbringung des Auslagerungsunternehmens

Rz. 231 Das Institut hat im Rahmen der Risikoanalyse alle relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Auslagerung zu berücksichtigen, wobei der Bewertung der Eignung des Auslagerungsunternehmens eine besondere Bedeutung zukommt. Diese beinhaltet z. B. die für die Erbringung der Auslagerung erforderlichen Fachkenntnisse, entsprechende Kapazitäten, personelle und finanzielle Re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten

Rz. 211 CEBS hatte als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise bereits 2010 gefordert, die Notwendigkeit im Auge zu behalten, außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen aus Reputationsgründen auf die eigene Bilanz nehmen zu müssen. Daher sollten die Stresstestprogramme Szenarien zur Beurteilung der Größe und Tragfähigkeit dieser Gesellschaftskonstruktionen im Vergleich zur eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.2.1 Rollen und Verantwortlichkeiten

Rz. 60 Die Institute sollten die Zuständigkeiten für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Übergangspläne eindeutig festlegen und zuweisen. Bei der Zuweisung der Rollen und Zuständigkeiten auf einer angemessenen Führungsebene sollten die Institute die Wechselwirkungen und den Einfluss berücksichtigen, den der Prozess der Übergangsplanung auf andere Prozesse, wie die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Meinungsverschiedenheiten

Rz. 27 Nicht in jedem Fall wird hinsichtlich der zur Erledigung der Feststellungen zu ergreifenden Maßnahmen zwischen geprüfter Organisationseinheit und Interner Revision Einigkeit bestehen. Probleme können z. B. dann auftreten, wenn bestimmte Sachverhalte unterschiedlich bewertet werden, zur Erledigung der Feststellungen von der geprüften Einheit alternative Maßnahmen bevor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 14 Hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) wird unterschieden nach: Adressenausfallrisiken inkl. Länderrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken inkl. Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationellen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 26 Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute – unabhängig von der Kundengruppe – bewerten, inwieweit der Kreditnehmer gegenwärtig und zukünftig in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen.[1] Es geht also um den Nachweis der "Kapitaldienstfähigkeit" des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes, deren besondere Berücks... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.6 Unterjährige Plananpassung

Rz. 24 Diese unterjährige Disposition erfolgt im Rahmen der operativen Planung, mit der die genehmigte Jahresplanung der Internen Revision verfeinert und "rollierend" fortgeschrieben wird. Dazu gehört u. a. die Festlegung eines Start- und Enddatums, wobei die erforderliche Zeit für die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Berichterstattung und Abschlussarbeiten berücksichtig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie

Rz. 30 Zunächst hat die Risikocontrolling-Funktion die Aufgabe, die Geschäftsleitung bei der Behandlung aller risikopolitischen Fragestellungen zu unterstützen. Diese Anforderung läuft auf eine maßgebliche Beteiligung des Risikocontrollings an der Ausarbeitung und Umsetzung der Risikopolitik hinaus. Die "Risikopolitik" des Institutes wird von der Geschäftsleitung grundsätzli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Festlegung von Verantwortlichkeiten

Rz. 158 Die Sicherstellung der Datenqualität ist eine unternehmensweite Aufgabe, die nicht nur von einer Organisationseinheit bewerkstelligt werden kann. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwartet, dass die zuständigen Mitarbeiter (Geschäftsbereiche und IT-Funktionen) gemeinsam mit den Risikomanagern sicherstellen, dass während des gesamten Datenzyklus und unter sämtl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG wird von allen Instituten die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements gefordert, zu dessen Bestandteilen u. a. Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Art. 76 bis 87 CRD IV niedergelegten technischen Kriterien zählen (→ Teil I, Kapitel 4.1 und AT 1 Tz. 1).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4.1 Organisatorischer Rahmen

Rz. 172 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) erwartet, dass die Kapazitäten zur Risikodatenaggregation und die Verfahren zur Risikoberichterstattung eines Institutes hohen Validierungsstandards unterliegen. Diese Validierung[1] ist unabhängig durchzuführen und soll die Einhaltung der aufgeführten Grundsätze im Institut überprüfen. Der vorrangige Zweck der unabhäng... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Gesamtrisikoprofil

Rz. 8 Die MaRisk beziehen sich auf das Management der für ein Institut "wesentlichen" Risiken, wobei auch für die übrigen Risiken angemessene Vorkehrungen zu treffen sind. Dieser umfassende risikobezogene Anwendungsbereich stützt sich auf EU-Vorgaben (Art. 73 und 108 CRD IV) und korrespondierende nationale Regelungen (§ 25a Abs. 1 KWG), die auf eine übergreifende Risikobetra... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Besicherungs- bzw. Restrisiken

Rz. 165 Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen als erwartet ("Restrisiko")[1], u. a. durch schriftliche Grundsätze und Verfahren erfasst und gesteuert wird. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit und des rechtlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.2 Analyse des Geschäftsmodells und der Strategie des Kreditnehmers

Rz. 68 Die Institute sollten das Geschäftsmodell und die Strategie des Kreditnehmers auch in Bezug auf den Zweck des Darlehens bewerten.[1] Dabei geht es der EBA offenbar in erster Linie um eine Bewertung der Expertise des Kreditnehmers im Hinblick auf den Finanzierungsgegenstand. Das lässt sich daraus ableiten, dass die Kenntnis, Erfahrung und Fähigkeit des Kreditnehmers zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Öffnungsklauseln

Rz. 18 Die MaRisk enthalten eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die abhängig von der Größe des Institutes, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation individuelle Umsetzungslösungen möglich machen (→ AT 1 Tz. 5). Diese Öffnungsklauseln sind eng mit dem Proportionalitäts­prinzip verknüpft, das ein immanenter Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsp... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung KStG und EStG, Korrespondenzprinzip

Rn. 284 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach ständiger Rspr des I. Senats des BFH (bereits s Urt BFH v 16.03.1967, BStBl III 1967, 626, aber auch BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131 oder BFH v 13.03.2019, I R 18/19, BFH/NV 2019, 1440) wird die vGA aus Sicht der Körperschaft wie folgt definiert: Zitat Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer KapGes eine Vermögensveränderung (v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Wesentliche Elemente der Risikobewertung

Rz. 37 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurden Anforderungen an die Risikobewertungsverfahren ergänzt. Danach haben die Risikobewertungsverfahren der Internen Revision eine Analyse des "Risikopotenzials" der Aktivitäten und Prozesse "unter Berücksichtigung absehbarer Veränderungen" zu beinhalten, wobei die verschiedenen Risikoquellen und die Manipulationsanfälligkeit der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Vorteile der modularen Struktur

Rz. 169 Die modulare Struktur der MaRisk hat gegenüber dem Aufbau der alten Mindestanforderungen erhebliche Vorteile für Institute, Prüfer, Verbände, Aufsicht und andere Betroffene. Anpassungen des Regelwerkes führen nicht mehr automatisch zu weiteren Rundschreiben der BaFin. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass im Bedarfsfall vollkommen neue Regelungsbereiche in die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe

Rz. 123 Unter "Rettungserwerben" ("foreclosed assets") ist der Erwerb von Sicherheiten zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Institutes ausgewiesen werden. Dafür kommen z. B. Immobilien und Transportmittel infrage (→ BTO 1.2.5 Tz. 8, Erläuterung). Analog dazu bezeichnet die EBA Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Umgang mit einer Pandemie

Rz. 91 Die EZB hat die bedeutenden Institute bereits zu Beginn der COVID-19-Pandemie aufgefordert, ihre Vorkehrungen für die Mitarbeitersicherheit und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes (Geschäftsfortführung) zu prüfen und darüber nachzudenken, welche Maßnahmen sie treffen können, um allgemein auf "Pandemien" besser vorbereitet zu sein und konkret die möglichen neg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Auslagerungsrisiken und Drittparteirisiken

Rz. 43 Ein direkter Zusammenhang zu den operationellen Risiken besteht hinsichtlich der Risiken aus ausgelagerten Aktivitäten und Prozessen ("Outsourcing Risk"). Mangelhafte Leistungserbringung, schlecht vorbereitete Auslagerungen, insbesondere in Offshore-Regionen, unvollständige Kostenkalkulationen, Kontrollverluste und Abhängigkeiten sowie der irreversible Verlust von eig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Schwerwiegende Marktstörungen

Rz. 38 Konkret ist anlassbezogen zu überprüfen, ob die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken auch bei schwerwiegenden Marktstörungen zu verwertbaren Ergebnissen führen. Diese Anforderung bezieht sich auf wesentliche Risikopositionen hinsichtlich Volumen, Risikogehalt, Bedeutung der Geschäfte etc. und betrifft unter Risikogesichtspunkten schwerwiegende Marktstörunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter auf Institutsebene nach § 25c Abs. 4a KWG

Rz. 9 Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen können – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmen des Finanzsektors sowie die Realwirtschaft. Darüber hinaus haben die notwendig gewordenen staatlichen Stützungsmaßnahmen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2. Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive

Rz. 39 In der ökonomischen Perspektive erwartet die Aufsicht eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung. Mithin kommen in einer solchen Sichtweise bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln nicht zum Tragen, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können. Rz. 40 Dabei können ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Der SREP im KWG

Rz. 78 Auf nationaler Ebene sind die für den ICAAP maßgeblichen qualitativen Regelungen der CRD IV durch eine Anpassung des § 25a Abs. 1 KWG umgesetzt worden (→ Teil I, Kapitel 4 und 5 sowie AT 1 Tz. 1). Die MaRisk dienen als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 25a Abs. 1 KWG und sind somit auch die maßgebliche Ben... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.2 Risikokonzentrationen versus Konzentrationsrisiken

Rz. 70 Im Rahmen der zweiten MaRisk-Novelle wurde über die "korrekte" Bezeichnung für die Zwecke des Rundschreibens diskutiert.[1] Die Kreditwirtschaft verwies darauf, dass Risikokonzentrationen keine Risikoart im eigentlichen Sinne seien, sondern sich aus anderen Risikoarten ableiten ließen. Deshalb würde in der Praxis einerseits bei der Steuerung und Überwachung der jeweil... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Scoringverfahren

Rz. 4 Beim Scoringverfahren wird die Bewertung mittels einer Kennzahl auf einer Punkte-Skala (Score) dargestellt, die auf einer rein mathematisch-statistischen Basis beruht. Bewertet werden homogene Merkmale mit eindeutigen Merkmalsausprägungen. In der Praxis haben sich für bestimmte Geschäftssegmente unterschiedliche Typen von Scoringverfahren mit zum Teil voneinander abwei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.6 Anrechnung von Diversifikationseffekten bei deutschen Instituten

Rz. 288 In den Jahren 2009 und 2010 führte die Deutsche Bundesbank Umfragen bei insgesamt 150 deutschen Instituten durch, um einen tieferen Einblick in die institutsinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zu gewinnen. Der auf Basis dieser Umfrage erstellte Bericht der Deutschen Bundesbank befasst sich auch mit dem Themenkomplex Diversifikation. Demnach ging die Mehrzahl der in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 43 Die BaFin und die EZB haben ihre Vorstellungen zum Umgang mit ESG-Risiken frühzeitig formuliert.[1] Auf europäischer Ebene hat die deutsche Aufsicht damit eine Vorreiterrolle eingenommen, gefolgt von Veröffentlichungen der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB)[2], der französischen Finanzaufsichtsbehörde (Autorité de Contôle Prudentiel et de Résolu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Forbearance-Maßnahmen

Rz. 68 Unter "Forbearance-Maßnahmen" sind vertragliche Zugeständnisse des Institutes gegenüber einem Kreditnehmer aufgrund sich abzeichnender finanzieller Schwierigkeiten zu verstehen. Bei der Beurteilung, ob sich ein Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten befindet, werden eventuell vorhandene (zumindest von Dritten bereitgestellte) Sicherheiten ausgeblendet. Nachverha... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Marktpreisrisiken

Rz. 9 Unter dem Marktpreisrisiko oder Marktrisiko wird gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 141 CRR das aus Marktpreisbewegungen, einschließlich Wechselkurs- oder Warenpreisbewegungen, erwachsende Verlustrisiko verstanden. In vergleichbaren Definitionen geht es grundsätzlich um "das Risiko potenzieller Verluste bilanzwirksamer und außerbilanzieller Positionen aufgrund von Veränderungen d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 Regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Stresstests

Rz. 106 Gefordert wird eine "regelmäßige" Durchführung der Stresstests für alle wesentlichen Risiken, die Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten widerspiegeln. Ein konkreter Turnus wird von der Aufsicht nicht explizit vorgegeben. Der vierteljährliche Gesamtrisikobericht muss die wesentlichen Informationen zu den Stresstestergebnissen enthalten (→ ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Berichtspflichten zum IT-Risiko

Rz. 93 Den Anforderungen des Moduls 3 der BAIT zufolge sollen die Institute beim IT-Risikomanagement vor allem auf den Schutzbedarf für die Bestandteile ihres festgelegten Informationsverbundes abstellen. Dabei sollten deren Abhängigkeiten und Schnittstellen einbezogen werden, um die Vernetzung des Informationsverbundes mit Dritten zu berücksichtigen. Auf dieser Basis müssen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.4 Umgang mit Eigenkapitalbestandteilen

Rz. 102 Eigenkapitalbestandteile, die dem Institut zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung). Durch diese Klarstellung wurde die in der Vergangenheit von einigen Instituten betriebene Praxis, das Eigenkapital als fiktive, zinsrisikotragende Position in die Risi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Beteiligung der Compliance- und der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 62 Mit der vierten MaRisk-Novelle wurde die bisherige Formulierung auf Vorschlag des Deutschen Institutes für Interne Revision insoweit angepasst, als zukünftig auch die Compliance- und die Risikocontrolling-Funktion "im Rahmen ihrer Aufgaben" zu beteiligen sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft hatte eine Streichung vorgeschlagen, weil die gleichzeitige Nennung anderer Fun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.4 Merkblätter zur Eignungsprüfung

Rz. 255 Die BaFin hat erstmals am 4. Januar 2016 ihre Merkblätter zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleiter[1] und Mitglieder des Aufsichtsorgans[2] von Instituten veröffentlicht. Nach verschiedenen Anpassungen in den Vorjahren sind die Merkblätter im Juni 2020 erneut überarbeitet worden, um die gemeinsamen Leitlinien der EBA und der ESMA zur Beurte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Verwendung von Indizes und statistischen Modellen

Rz. 60 Die Verwendung von Indizes und statistischen Modellen wird von der EBA zur Überwachung aller Sicherheitenwerte grundsätzlich gestattet. Das gilt sowohl für Immobiliensicherheiten, bei denen sie einen hinreichend hohen Detaillierungsgrad aufweisen, für die Art des Vermögenswertes und des Kreditproduktes geeignet sein und auf einer ausreichend langen Zeitreihe beobachte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Mängelkategorien

Rz. 8 An die Berichterstattung über "wesentliche" und "schwerwiegende" Mängel werden also besondere Anforderungen gestellt. Der Abstufung der Mängel kommt insofern eine wichtige Bedeutung zu. Die deutsche Aufsicht hat daher entsprechende Hinweise gegeben. In den MaRisk wird für die Zwecke der Revisionstätigkeit zwischen "wesentlichen", "schwerwiegenden" und "besonders schwer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Externe Sachverständige

Rz. 92 Zur Wertermittlung von Immobiliensicherheiten und sonstigen beweglichen Vermögenswerten können auch externe Sachverständige herangezogen werden. Diese Sachverständigen unterliegen grundsätzlich denselben Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit wie interne Gutachter. Ergänzend müssen die Institute in diesem Fall über eine Auswahl bzw. eine List... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Anpassungsfähigkeit

Rz. 149 Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Risikodaten zu generieren, um eine große Bandbreite an Ad-hoc-Anfragen an die Risikoberichterstattung bearbeiten zu können, wie z. B. Anfragen in Stressphasen (→ AT 4.3.4 Tz. 5), Anfragen im Zusammenhang mit geänderten internen Anforderungen sowie Anfragen der Aufsicht. Darüber hinaus können auch Anfragen der Wirtsc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Abschluss der Vertragsverhandlungen

Rz. 14 Führt die Due-Diligence-Prüfung zu einem positiven Ergebnis, so werden auf Basis einer detaillierten Unternehmensbewertung die Einzelheiten der Transaktion sowie der Kaufpreis und mögliche Anpassungsklauseln vereinbart. Anschließend wird der Vertrag von den beteiligten Unternehmen unterzeichnet ("Signing"). Nach der unter bestimmten Voraussetzungen erforderlichen Anze... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.2 Ersterwerb aus einer Emission

Rz. 72 Der Ersterwerb von Wertpapieren aus einer Emission ist grundsätzlich als Handelsgeschäft zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3, Erläuterung). Allerdings sind in Abhängigkeit von der Art und der Struktur des Geschäftes Erleichterungen bei der Marktgerechtigkeitskontrolle möglich. So reduziert sich die Marktgerechtigkeitskontrolle z. B. bei einer Emission im Wege der öffentl... mehr