Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

"… 3. Die im Übrigen zulässige Berufung hat insoweit Erfolg, als die Kl. Berufsunfähigkeitsrenten und Prämienrückzahlung für die Zeit von Juni 2019 bis Mai 2020 in Höhe von zusammen 9.996,84 EUR verlangt. Die Bekl. hat ihre wegen Berufsunfähigkeit geschuldeten Versicherungsleistungen nicht wirksam zum 31.05. 2019 oder sonst einem Zeitpunkt vor dem 31.5.2020 eingestellt." a) D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.3 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG mit Bewertungsansatz unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 246 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Anwendung des § 24 Abs 5 UmwStG verweist auf "Abs 1" und erfordert somit (objektiv) den Tatbestand einer Einbringung von BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG. Zugleich muss diese Einbringung "unter dem gW" erfolgt sein. Dies ist idS zu verstehen, dass bei der Übernehmerin eine Bewertung erfolgt sein muss, die unterhalb des gW der übertragenen WG li...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.2 Behaltefrist bzw Sperrfrist (§ 6 Abs 5 S 4 EStG)

Die Grundregel der Bw-Übertragung in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG wird gem § 6 Abs 5 S 4 EStG für den Fall der Veräußerung oder Entnahme des übertragenen WG innerhalb einer dreijährigen "Sperrfrist" durchbrochen. Die sog Sperrfrist hindert nicht die Veräußerung oder Entnahme der WG. Sie führt aber im Fall einer Sperrfristverletzung zum rückwirkenden Ansatz des Tw zum Ze...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Aufsichtsmitteilung zur Proportionalität im Risikomanagement

Die BaFin hatte bereits am 10. August 2023 in einem Schreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) Hinweise auf mögliche Erleichterungen im Risikomanagement für "kleinere Institute" gegeben, ohne diesen Begriff näher zu spezifizieren. Diese Hinweise wurden in ihrer am 26. November 2024 veröffentlichten Aufsichtsmitteilung zu proportionalen Erleichterungen im Risikomanagemen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27 ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen, wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb einer Frist vo...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 MaRisk-Novelle im Jahr 2026

Im Aufsichtsdialog mit der DK am 28. April 2025 hat die BaFin erstmals ihre Grobplanung zur neunten MaRisk-Novelle vorgestellt. Zwischenzeitlich wurde der zunächst angedachte und schon ambitionierte Zeitplan noch weiter gestrafft. Den Informationen in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 29. Januar 2026 zufolge soll die eigentliche Novelle im März 2026 gestartet und bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.1 Grundsätze der antragsgemäßen Rückwirkung

Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei Einbringungen iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Wege der Umw (Verschmelzung und Spaltung nach inl und ausl Umw-Recht, s Tz 162, 163 und 164) kann die Vermögensübertragung gem § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG unter analoger Anwendung der Regelungen in § 20 Abs 5 und 6 UmwStG bis zu acht Monate (bzw bis zu zwölf Monate in 2020 und 2021, s Tz 164c) zurückbez...mehr

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ZErb 03/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der gemeinsame Sohn des am … 2023 verstorbenen Erblassers und seiner am … 2023 vorverstorbenen Ehefrau ("Name 01"). Der weitere Sohn der Eheleute, ("Name 02"), verstarb am … 2018 und hinterließ als einziges Kind die Beteiligte zu 2. In einem handschriftlich verfassten Schriftstück vom 20.9.2018 (Bl. 5 der Akte über die Verfügung von Todes wegen, Az.:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Ansatz mit dem gemeinen Wert

Tz. 187 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall des Ansatzes mit dem gW für das eingebrachte BV (s Tz 113–114) gelten hinsichtlich der Auswirkungen bei der übernehmenden Pers-Ges die Regelungen des § 24 Abs 4 Hs 1 iVm § 23 Abs 4 UmwStG entspr. Die Bewertung des Einbringungsgegenstands mit dem gW ist gegeben, wenn die aufnehmende Pers-Ges die (gesamten) stillen Reserven aller WG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1.; und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.12; s Wacker, in Schmidt, 44. Aufl, § 16 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Besteuerung des Einbringenden

Tz. 258 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt eine schädliche Verfügung über die maßgebenden ("sperrfristverhafteten") Anteile (s Tz 244–245) unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 Abs 5 UmwStG (s Tz 243–257), ist § 22 Abs 2, 3 und 5 bis 7 UmwStG entspr anzuwenden (im Einzelnen s § 22 UmwStG Tz 78 ff), insoweit die Realisierung der stillen Reserven aus der Beteiligung au...mehr

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zfs 03/2026, Zum Verbot, da... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg, denn der Rechtssache kommt nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Die von ihr aufgeworfenen Fragen bedürfen nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, denn sie lassen sich auf der Grundlage der üblichen Regeln sachgerechter Normauslegung und höchstrichterlicher Rechtsprechu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abw vom dem allg AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a EStG und im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 169 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 20 Abs 2 und 3 UmwStG regelt die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit den Bw, mit gW oder mit Zwischenwerten (s § 20 Abs 1 S 1 und S 6 UmwStG). Im Einzelnen hierzu s die Kommentierung zu § 20 UmwStG. Zu den Auswirkungen des für das eingebrachte BV gewählten ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leistungsvorbehalt / 2.2 Bestimmung durch einen Dritten

Bei Bestimmung der Leistung durch einen Dritten kann im Vertrag festgehalten werden, nach welchen Gesichtspunkten die Bestimmung zu treffen ist. Soll nach dem Mietvertrag für den Fall, dass sich die Parteien nicht auf eine neue Miete einigen können, ein Sachverständiger als Schiedsgutachter gem. § 317 BGB nach billigem Ermessen darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe ein...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Management von Marktpreisrisiken

Die EU-Kommission hat die erstmalige Anwendung der Eigenkapitalvorschriften nach den überarbeiteten Marktrisikoregeln (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) aufgrund der noch nicht erfolgten Umsetzung in anderen Jurisdiktionen am 24. Juli 2024 aus Wettbewerbsgründen zunächst auf den 1. Januar 2026 verschoben.[1] Gleichzeitig hat die EU-Kommission angekündigt, diese V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Verlust oder Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts (§ 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 128 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine von der Regelbewertung mit dem gW abw Minderbewertung (mit dem Bw oder Zwischenwert) ist gem § 24 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG ausgeschlossen, wenn und soweit das inl Besteuerungsrecht hinsichtlich des eingebrachten BV ausgeschlossen (s Tz 128a) oder beschr (s Tz 128b) wird. Beispiel aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 51 zu § 24 Abs 2 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5)...mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / IV. Exkurs: Aufschiebend bedingter Zuwendungsnießbrauch

Das OLG Saarbrücken[112] hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem es u.a. um einen aufschiebend bedingten Zuwendungsnießbrauch ging, der – im entschiedenen Fall zu Recht – keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach sich zog. Da die Entscheidung aber erhebliches Potenzial bietet, missverstanden zu werden, scheint eine nähere Befassung mit ihr sinnvoll. Die Erblasserin ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wesentliche Definitionen für das UmwStG

Tz. 201 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 5 UmwStG enthält einige für das UmwStG wichtige Definitionen. Dies sind die FRL (§ 1 Abs 5 Nr 1 UmwStG); die SE-VO (§ 1 Abs 5 Nr 2 UmwStG); die SCE-VO (§ 1 Abs 5 Nr 3 UmwStG); der Bw (§ 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG). Tz. 202 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die FRL wird als RL des Rates v 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltu...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

Nochmals: BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [23] Auf diese Entscheidung und zum Stand der – insgesamt wenigen, aber wohl überwiegend zustimmenden – Literaturmeinungen wurde vom Verfasser bereits ausführlich vorgetragen.[24] Streitpunkt ist und bleibt die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft kategorisch ausscheidet, wenn sie der haft...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.3 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat ihre Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung vom 19. August 2015[1] am 28. Juni 2024 überarbeitet.[2] Diese Leitlinien konkretisieren die Anforderungen zu Kreditverträgen aus Art. 28 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Mortgage Credit Directive, MCD).[3] Die Kreditgeber werden darin aufgefordert, Zahlungsschwierigkeiten von Verbrauchern bei ihre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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zfs 03/2026, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten Regresszahlungen aus übergegangenem Recht. Die Klägerin ist Trägerin von Leistungen nach dem SGB III und hat solche für ihren Leistungsempfänger A aufgrund der Folgen eines Unfalles vom 29.4.2018 erbracht. Die Klägerin gewährte Leistungen in der Zeit vom 27.10.2019 bis 30.9.2021 nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug. Den Verletzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Pers in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Pers) zur Errichtung einer Pers-Ges ist in § 6 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG geregelt. Hier ist geklärt, dass die Pers-Ges den Bw im Zeitpunkt der Entstehung der MU-Schaft ansetzen muss, soweit die Beteiligung der ohne Entgelt beitretenden natürl...mehr

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zfs 03/2026, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG Magdeburg v. 4.12.2025 – 1 B 767/25 MD – ist unbegründet. Die vom Antragsteller vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen die Abänderung des Beschlusses nicht." Zu Recht hat das VG den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgr auszugeh...mehr

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ZErb 03/2026, Reformbedarf mit Nebenwirkungen - zur ewigen Debatte um die Erbschaftsteuer

Die Frage, ob es einer Reform der Erbschaftsteuer bedarf, begleitet das deutsche Erbrecht seit Jahrzehnten – mit wechselnder Intensität, aber ungebrochener Brisanz. Kaum ein steuerrechtliches Thema berührt gesellschaftliche Grundfragen so unmittelbar wie die Vermögensnachfolge: Leistung und Herkunft, Generationengerechtigkeit, Eigentumsschutz und die soziale Ausgleichsfunkti...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Allgemeine Vorgaben der EZB

Die EZB hat am 24. Juli 2024 den Entwurf eines Leitfadens zu Governance und Risikokultur[1] bis zum 16. Oktober 2024 zur Konsultation gestellt. Damit soll die Verlautbarung der EZB zur internen Governance und zur Risikobereitschaft der Institute vom 21. Juni 2016[2] abgelöst werden. Der Hauptzweck des Leitfadens besteht darin, die wesentlichen Erwartungen der EZB im Rahmen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.1 Fiktiv rückwirkender Vermögensübergang

Tz. 172 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags geht das gesamte Vermögen des Einbringungsgegenstands (rückwirkend) auf die Übernehmerin für ErtrSt-Zwecke über (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Die im eingebrachten BV tats verwirklichten Sachverhalte im Rückwirkungszeitraum (inkl Einlagen und Entnahmen, s Tz 171) werden in ihrer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Anwendbare Vorschriften

Tz. 15 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 4 UmwStG regelt die Auswirkung der Verschmelzung auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges. § 5 UmwStG enthält Regelungen zur Besteuerung ihrer AE. § 7 UmwStG schließlich regelt, dass die Gewinnrücklagen der übertragenden Kö als Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu versteuern sind. § 8 Abs 1 S 2 UmwStG idF vor dem SEStEG erklärte die §§ ...mehr

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ZErb 03/2026, Praxiskommentar Erbrecht

Jürgen Damrau/Manuel Tanck (Hrsg.) 5. Aufl. 2026 2.500 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-162-9 Mit der aktuellen Auflage des Praxiskommentars Erbrecht geht dieses Werk nun in die fünfte Runde. Da seit der Vorauflage aus dem Jahr 2020 zahlreiche Bewegungen in der erbrechtlichen Literatur und Judikatur stattgefunden haben und die Aktualität der Vorauflage langsam an ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.5 Fortführung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sind im Fall der Einbringung eines MU-Anteils Erg-Bil vorhanden (zum Bsp aus einem früheren Erwerb der Beteiligung durch den Einbringenden oder der Übertragung einer § 6b-EStG-Rücklage), schließt die stliche Rechtsnachfolge auch die Fortführung der Ansätze in den Erg-Bil ein. Denn die Erg-Bil gehört mit zu dem Wert des MU-Anteils, mit dem d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.3 Arbeiten zu klimabezogenen Szenarioanalysen und Stresstests

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) hat am 16. April 2024 in Ergänzung zu seinen Prinzipien für das effektive Management und die Überwachung klimabezogener Finanzrisiken aus dem Jahr 2022[1] ein Diskussionspapier zur Rolle der Klimaszenarioanalyse (Climate Scenario Analysis, CSA) bei der Verbesserung des Managements und der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 7 Vereinigtes Königreich

Bei der Bewertung einer gewöhnlich in mehreren Staaten erwerbstätigen Person muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 7.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen sind Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinaus gehen. Dies ist der Fall,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 2.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen deshalb zu keinem Arbeitslohnzufluss. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.[1] Für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse erhält der Arbeitgeber keinen BAV-Förderbetrag.[2] Leistungen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 2.1 Direkt-/Pensionszusage

Mit der Erteilung einer Direktzusage (Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Förderbetrag[2] wird dem Arbeitge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
"Omnibus-Paket I: Nachhalti... / 4.1 Vereinfachungen der Anforderungen der CSDDD

Bei der CSDDD hat das EU-Parlament am 16.12.2025 der im Triloggespräch erzielte Einigung der Vereinfachung der Anforderungen zugestimmt, sodass eine Bekanntmachung der Änderungsfassung am 26.2.2026 erfolgen konnte. Wesentliche Vereinfachungen sind: die Fokussierung auf systematische Due-Diligence-Anforderungen auf direkte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette (also nur ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 1.1 Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung darf keine Kriterien enthalten, welche Bewerber wegen eines in § 1 AGG genannten Kriteriums benachteiligen. Denkbar und in der Praxis häufig zu finden, sind Anforderungen an Deutschkenntnisse (z. B. sichere, grundlegende, gute) oder auch an Fremdsprachen (z. B. verhandlungssicheres Englisch). An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Der Arbeitgeber hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2 Bewertung des geldwerten Vorteils

2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.1 Grundsatz: Üblicher Endpreis am Abgabeort

Die Bewertung des Sachbezugs, der dem Arbeitnehmer durch den Erwerb des Mitgliedsausweises zufließt, bestimmt sich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort, vermindert um einen pauschalen Abschlag von 4 % für übliche Preisnachlässe.[1] Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung der Sportanlagen bestimmt sich demnach regelmäßig nicht nach den Kosten des Arbeitgebers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff Es ist zu unterscheiden zwischen 2 Ausgestaltungen für Firmenfitness-Mitgliedschaften: Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem Betreiber eines Fitnessstudios schließt und die Mitarbeiter zur Nutzung der Gesundheits-, Fitness- und Wellnessverbundanlagen berechtigt sind sowie Firmenfitness-Angebote, bei denen der Arbeitgeber eine Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis zu § 42 AO – Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Mit dem Verhältnis beschäftigen sich insbesondere BFH-Urteile v. 20.3.2002 und v. 25.2.2004:[1] Es gelten folgende Grundsätze: Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7 ff. AStG sich als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2 Kostenaufteilung bei Arbeitgeberangeboten

Der Sachbezug kann anhand der Kosten bemessen werden, die der Arbeitgeber seinerseits dafür aufgewendet hat, wenn die Firmenfitness-Mitgliedschaft Letztverbrauchern nicht angeboten wird.[1] In den Fällen in denen für Firmenmitgliedschaften kein üblicher Endpreis am Abgabeort[2] ermittelt werden kann und sich der Sachbezug nach der Höhe der entsprechenden Aufwendungen des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2.1 Aufteilung der Kosten auf die Arbeitnehmer

Entstehen dem Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer direkt zuordenbare laufende oder einmalige Kosten, sind diese den einzelnen Arbeitnehmern jeweils zuzurechnen. Entstehen dem Arbeitgeber für die registrierten Arbeitnehmer (Arbeitnehmer, die das Angebot tatsächlich angenommen haben) nicht direkt zuordenbare laufende oder einmalige Kosten, sind diese gleichmäßig auf die registr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 2.2.3 Zurechnung

Ein geldwerter Vorteil entsteht nur für Arbeitnehmer, die das Angebot tatsächlich angenommen haben (registrierte Arbeitnehmer). Auf die tatsächliche Nutzung der einzelnen Angebote durch den Arbeitnehmer kommt es nicht an. Sind dem Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der registrierten Arbeitnehmer einmalige Kosten entstanden, bestehen keine Bedenken, wenn bei der Ermittlung ...mehr