Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.1 Kreditvergabe

Rz. 1 Der Prozess der Kreditvergabe umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen. Die Intensität der Beurteilung hängt hierbei vom Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.1 Exposure-basierte Methoden

Rz. 36 Das Grundprinzip der Exposure-basierten Methoden ("exposure-based methodologies") ist die direkte Bewertung der Performance (und damit der Risiken) eines Engagements in Bezug auf E, S und G. Dazu gehören z. B. alle ESG-Ratingverfahren. Diese Methoden können als Ergänzung zur Standardbewertung der finanziellen Risikokategorien verwendet werden. Die dafür genutzten Indi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Umfang der einzubeziehenden Positionen

Rz. 26 Unabhängig von der Art und Weise der Kategorisierung wird deutlich, dass grundsätzlich alle zinssensitiven Positionen wesentlichen Ausprägungen von Zinsänderungsrisiken unterliegen können. Mit Blick auf den Umfang der einzubeziehenden Positionen sind von den Instituten die Vorgaben aus Tz. 19 bis 21 sowie Tz. 105 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditsp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Anforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen

Rz. 40 Die EBA hat im November 2012 Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern, Aufsichtsorganen und sogenannten "Inhabern von Schlüsselfunktionen" ("Key Function Holders", KFH) in Instituten veröffentlicht.[1] Eine überarbeitete Fassung, an der auch die ESMA mitgewirkt hat, wurde zunächst im März 2018 zur Verfügung gestellt,[2] wobei diese Leitlinie von ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.3 Anforderungen an die Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten

Rz. 193 Die Institute sollten ggf. in ihren Strategien und Verfahren Bewertungsmethoden bzw. -ansätze für bewegliche Vermögenswerte festlegen. Die Bewertung sollte auf der Grundlage eines vorsichtigen Ansatzes erfolgen, der der Beschaffenheit, Art und Komplexität der Sicherheit angemessen ist. Die EBA nennt u. a. geeignete fortgeschrittene statistische Modelle und andere Sta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Plausibilisierung der Wertermittlung

Rz. 96 Die Institute sollten die Leistung der Sachverständigen, die sich insbesondere in der Genauigkeit der vorgenommenen Bewertungen widerspiegelt, beurteilen. Die EBA nennt dafür beispielhaft Rückvergleiche im Hinblick auf den Wert der Sicherheiten anhand fortgeschrittener statistischer Modelle (→ BTO 1.2 Tz. 2).[1] Vorgeschrieben wird diese Verfahrensweise allerdings nic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze

Rz. 25 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) überprüft seit Veröffentlichung des BCBS 239 in 2013 die Einhaltung dieser Grundsätze. Von 2013 bis 2015 hat er drei Berichte veröffentlicht, die auf den Selbsteinschätzungen der 30 von ihm als global systemrelevant eingestuften Banken[1] zur Umsetzung der Grundsätze beruhten.[2] Der im März 2017 veröffentlichte Bericht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Qualitative oder quantitative Risikobewertung

Rz. 42 Die deutsche Aufsicht verlangt nicht zwingend eine quantitative Risikobewertung. Qualitative Einstufungen sind ebenfalls zulässig. Dabei erfolgt üblicherweise zunächst eine Bewertung des inhärenten Risikos des Prüfungsobjektes, bevor anschließend die Effektivität und Funktionsfähigkeit der internen Kontrollen (Kontrollrisiko) bewertet werden.[1] Rz. 43 In der Praxis we... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergeb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Berücksichtigung weiterer Vorgaben

Rz. 11 Bei der Umsetzung dieser Anforderungen sind zumindest bis zum 17. Januar 2025 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Mithilfe der BAIT wird den Instituten die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht zur sicheren Ausgestaltung der IT-Systeme und zugehör... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.10 Modellrisiken für aufsichtsrechtlich genehmigte Marktrisikomodelle

Rz. 40 Wenn Institute für die Zwecke der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko von den Aufsichtsbehörden genehmigte interne Modelle verwenden, gelten vermutlich ähnliche Anforderungen wie beim Kreditrisiko. Insofern sollten die zuständigen Behörden überwachen, ob die dafür geltenden Mindestanforderungen weiterhin erfüllt sind, und sicherstellen, dass di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.10 Risikoanalyse nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rz. 208 Mit Anwendung des Digital Operational Resilience Acts (DORA) ab dem 17. Januar 2025 müssen Institute, die Aktivitäten und Prozesse auslagern und dabei gleichzeitig als Finanzunternehmen eine vertragliche Vereinbarung über IKT-Dienstleistungen abschließen, bei der Durchführung der Risikoanalyse und Due-Diligence-Prüfung zusätzliche Anforderungen gemäß Art. 28 Abs. 4 u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Anforderungen an den Leiter der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 123 Das Institut hat für die Risikocontrolling-Funktion einen Leiter zu benennen, der für die Erfüllung der Aufgaben dieser Funktion verantwortlich ist. Zusätzlich ist es ratsam, einen Stellvertreter zu bestellen, auch wenn die MaRisk dies nicht ausdrücklich verlangen. Die Anforderung ergibt sich implizit aus der Notwendigkeit angemessener Vertretungsregeln. Danach hat d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.8 Kapitalbedarf für Fehlverhaltensrisiken

Rz. 120 Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des Rechtsrisikos innerhalb des operationellen Risikos, durch das gegenwärtige oder künftige Risiko von Verlusten aufgrund der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich der Fälle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.12 Modellrisiken für aufsichtsrechtlich genehmigte Kreditrisikomodelle

Rz. 45 Wenn Institute für die Zwecke der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko von den Aufsichtsbehörden genehmigte interne Modelle verwenden, sollten die zuständigen Behörden überwachen, ob die dafür geltenden Mindestanforderungen weiterhin erfüllt sind. Sie sollten außerdem sicherstellen, dass die entsprechenden Eigenmittelanforderungen nicht zu nied... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Fachkenntnisse und Erfahrungen

Rz. 98 Der Compliance-Beauftragte und die Mitarbeiter der Compliance-Funktion müssen für ihre Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Der Compliance-Beauftragte hat darüber hinaus den besonderen qualitativen Anforderungen entsprechend seines Aufgabengebietes zu genügen (→ AT 7.1 Tz. 3, Erläuterung). Der Compliance-Beauftragte ist als "Inhab... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Nicht zufriedenstellende interne IRRBB-Systeme

Rz. 70 Die EBA beschäftigt sich in Abschnitt 4.4 ihrer Leitlinien auch mit jenen Kriterien, nach denen die zuständigen Aufsichtsbehörden bestimmen sollen, ob die von den Instituten implementierten internen IRRBB-Systeme nicht zufriedenstellend sind.[1] Gemäß Art. 84 Abs. 3 CRD können die zuständigen Aufsichtsbehörden in diesem Fall von einem Institut verlangen, die in Art. 8... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Due-Diligence-Prüfung

Rz. 7 Anschließend erfolgt mit der "gebotenen Sorgfalt" eine detaillierte Analyse, Prüfung und Bewertung ("Due-Diligence-Prüfung"), ob die Fusion oder Übernahme auch bei genauer Kenntnis der im Datenraum zugänglichen Informationen für das Institut noch von Interesse ist. In diesem Prüfungsprozess geht es also in erster Linie um eine Verbesserung der Informationsbasis, um kei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten

Rz. 1 Das Institut muss Kriterien festlegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Federführung für den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Beherrschbarkeit der Marktpreisrisiken

Rz. 16 Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Positionen im Anlagebuch haben einen wesentlichen Einfluss auf die Risikosituation des Institutes. Trotz der für das Anlagebuch grundsätzlich eingeräumten Erleichterungen gegenüber den Anforderungen an das Handelsbuch sollte die Beherrschbarkeit der Marktpreisrisiken das maßgebliche Kriterium für die Festlegungen der angem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Personal

Rz. 4 Die Institute müssen sich bei ihrer quantitativen und qualitativen Personalausstattung unter eventueller Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation orientieren (→ AT 7.1 Tz. 1). Sie müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter und deren Vertreter in Abhängigkeit von ihren Aufgaben, Kompete... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Berichterstattung über Kreditspreadrisiken

Rz. 104 Die Behandlung des Kreditspreadrisikos im Anlagebuch (CSRBB) muss nicht zwingend als separate Risikokategorie erfolgen, sondern ist auch im Rahmen des Managements der Adressenausfallrisiken oder der Marktpreisrisiken möglich, was der üblichen Praxis entspricht (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Konsequenterweise kann daher auch die Berichterstattung über das CSRBB – abhä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.5 Umgang mit Margen

Rz. 104 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Demnach sollten die IRRBB-Regelwerke unter Proportionalitätsgesichtspunkten u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Vorstellung der vorläufigen Methode

Im weiteren Verlauf werden die Eckpunkte des aktuell angedachten Verfahrens vorgestellt (Folienvortrag ist hier nicht beigefügt). Das Fachgremium soll eine frühzeitige Diskussion über die (vorläufige) Methode eröffnen und insbesondere auch die Auswirkungen auf die interne Steuerung der Institute beleuchten. Eckpunkte des Verfahrens: Die Aufsicht plant einen gestaffelten Ansatz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Vorhalten angemessener technischer Kapazitäten

Rz. 216 Die Institute müssen für die Generierung von Daten und Informationen zu den als wesentlich eingestuften Risikoarten angemessene technische Kapazitäten vorhalten sowie effektive Prozesse zur Sicherstellung der Datenqualität einrichten, mit denen die korrekte und vollständige Erfassung und der Ausweis der wesentlichen Komponenten dieser Risiken ermöglicht wird. Diese A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.2 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 90 In Abschnitt 7.3 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beschäftigt sich die EBA aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema "Interessenkonflikte". Zunächst sollten die Institute sicherstellen, dass das Honorar oder Gehalt der Sachverständigen und das Ergebnis der Bewertung nicht in einer Weise verknüpft sind, die zu einem Interessenkonflikt führt. Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.3 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 168 Die allgemeine Strategie für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) sollte die Entscheidung darüber umfassen, ob das Geschäftsmodell in Bezug auf die Generierung von Nettozinserträgen in hohem Maße auf der Finanzierung von Aktiva mit einer vergleichsweise langen Zinsanpassungsperiode durch Verbindlichkeiten mit einer vergleichsweise kurzen Zinsanpassungsperiod... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.3 Geschäfts- und strategische Risiken

Rz. 39 Unter strategischen Risiken versteht man die Gefahr, dass z. B. geschäftspolitische Entscheidungen, Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld oder auch die fehlende Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umfeldbedingungen zu negativen Folgen für das Institut führen. Sie resultieren häufig aus strategischen Entscheidungen mit tendenziell langfristigen Auswirkungen, die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde

Rz. 101 Die Institute sind nicht verpflichtet, die Bestellung, einen Wechsel oder das Ausscheiden des Compliance-Beauftragten der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, anders als bspw. beim Compliance-Beauftragten gemäß MaComp nach § 87 Abs. 5 WpHG [1] oder beim Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 4 Satz 1 GwG. Beim Geldwäschebeauftragten sind der Aufsichtsbehörde zudem im Fall einer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.5 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 183 Mit Blick auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sollte der Risikoappetit sowohl barwertig als auch bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis festgelegt werden. Dies kann z. B. durch Limite oder andere risikobegrenzende Vorgaben erfolgen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Insbesondere in kleineren Instituten ist die barwertige bzw. die ertragsorientierte Sic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Abgrenzungskriterien

Rz. 17 Die vordefinierten Risikokategorien im Modul BTO eignen sich im Grunde nicht als sinnvolle Trennlinie zwischen dem normalen und einem kürzeren Turnus. Bestenfalls können sie herangezogen werden, um Institute mit einem aus Marktpreisrisikosicht überschaubaren Anlagebuch von der strengeren Regelung grundsätzlich auszunehmen. Zwar können auch Institute mit signifikanten ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 250 Bei der Festlegung von Stressszenarien für Zinsänderungsrisiken sind sowohl aufsichtsrechtlich als auch institutsintern definierte Szenarien zu berücksichtigen (→ AT 4.3.3 Tz. 3, Erläuterung). In der Sitzung des Fachgremiums IRRBB am 31. Januar 2024 hat die Aufsicht klarstellend ausgeführt, dass sich die Institute nicht nur auf ihre internen Szenarien beschränken, so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Besondere Vorgaben der EBA zum Konsortialgeschäft

Rz. 39 Die EBA formuliert in ihren Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung an verschiedenen Stellen besondere Anforderungen an das Konsortialgeschäft. Diese betreffen u. a. die Festlegung der Strategien bei Instituten mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen (→ AT 4.2 Tz. 1), die Prozesse der Kreditgewährung an mittlere und große Unternehmen bzw. bei Projektf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde

Rz. 106 Die Institute sind nicht verpflichtet, die Bestellung, einen Wechsel oder das Ausscheiden des Leiters der Internen Revision der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, anders als bspw. beim Compliance-Beauftragten nach § 87 Abs. 5 WpHG oder beim Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 4 Satz 1 GwG. Nach den Vorstellungen der EBA sollten CRD-Institute von erheblicher Bedeutung die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang zum Management operationeller Risiken

Rz. 17 Die EBA fordert von den Instituten, ihre Kapazitäten zum Änderungsmanagement im Rahmen des allgemeinen Managements operationeller Risiken zu nutzen, um potenzielle Auswirkungen auf die Durchführung kritischer Operationen und auf deren Verbindungen und Abhängigkeiten untereinander zu bewerten.[1] Konkret erwartet die EBA von der Geschäftsleitung die Sicherstellung, das... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.1 Indexierung von Immobiliensicherheiten

Rz. 61 Ein "Immobilienindex" gibt Auskunft über die Preis- oder Wertänderungen am Immobilienmarkt.[1] In Deutschland werden verschiedene Immobilienindizes angeboten, die sich grundsätzlich darin unterscheiden, ob sie auf einer Bewertung der Bestandsimmobilien anhand von Mietpreisen ("bewertungsbasierte Indizes") oder auf einer Bewertung der Transaktionen anhand von Kaufprei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Modell der drei Verteidigungslinien und Risikoausschuss

Rz. 107 Der BCBS, dessen Empfehlungen sich grundsätzlich an große, international tätige Institute richten, betont die Bedeutung einer soliden internen Governance für ein effektives Management der operationellen Risiken. In diesem Zusammenhang äußert sich der BCBS auch zum Modell der drei Verteidigungslinien. Die Institute sollten insbesondere sicherstellen, dass die Funktion... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Schürmann/Ahlers, Die Abschreibung des Praxiswertes – Einflussfaktoren und Methoden, DB 1992, 1839; Sander, Abschreibung auf einen eingebrachten Praxiswert durch Sozietätsgründung im medizinischen Bereich, DStR 1993, 1888; Becker/Bur, Weiterhin umstritten: Die Abschreib... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Festlegung der akzeptierten Sicherheitenarten

Rz. 62 Im Idealfall sind die Sicherheitenverträge so ausgestaltet, dass die ausgereichten Kreditmittel inkl. Verzinsung im Fall von Zahlungsstörungen des Kreditnehmers ggf. auch ohne seine Mitwirkung durch Verwertung der Sicherheiten zurückgeführt werden können. Häufig reicht der aktuelle Wert der Sicherheiten allerdings nicht aus, um den ausstehenden Kapitaldienst vollständ... mehr