Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bindungen des Kindes.

Rn 43 Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Prüfung des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes. Damit sind die gefühlsmäßigen Neigungen gemeint, die das Kind zu seinen Eltern und Geschwistern, aber auch zu anderen nahestehenden Personen hat (J/H/A/Lack § 1671 Rz 68; vgl Zweibr FamRZ 10, 138). Das Entstehen und Erhalten stabiler emotionaler Beziehungen ist für eine gesu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 Sowohl die Parteien als auch ›der SV‹ können das Gericht zur Klarstellung auffordern; gutachterliche Bewertungen können von der Zusage der Vergütung als SV (§ 413) abhängig gemacht werden (vgl Rn 2, 4). Beim sachverständigen Zeugen ist darauf zu achten, dass er sich auf die Wiedergabe der tatsächlichen Seite des Geschehenen konzentriert und sich mit Schlussfolgerungen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mangel der Mietsache; Modernisierungspflicht.

Rn 210 Unrichtige Angaben oder Bewertungen des Energieausweises sind kein Mangel der Mietsache (Flatow NJW 08, 2886, 2889; Stangl ZMR 08, 14, 21; Horst NZM 06, 1, 3; Sternel NZM 06, 495, 498). Setzt der Vermieter Modernisierungsvorschläge im Ausweis nicht um, folgt daraus kein Minderungsrecht (Horst NZM 08, 145, 146); aus dem Ausweis folgt auch keine Modernisierungspflicht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Säumnis in der mündlichen Verhandlung (Abs 3).

Rn 4 Das eigentliche Versäumnisverfahren der §§ 330 ff wird im schiedsgerichtlichen Verfahren in Abs 3 aufgenommen. Hier ist Voraussetzung, dass eine der beiden Parteien (oder beide Parteien) eine mündliche Verhandlung durch Nichterscheinen versäumen. Die Konsequenzen eines solchen Fehlens in der mündlichen Verhandlung sind abw vom staatlichen Verfahren ausschließlich die Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslagen der Beteiligten.

Rn 3 Gem S 1, 2. Var umfasst die Kostentragungspflicht auch die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Hierunter fallen gem S 2 iVm § 91 I 2 ZPO zunächst Reise- u sonstige Kosten der Terminswahrnehmung wie zB die entstandene Zeitversäumnis, welche nach den Zeugenentschädigungsregelungen des JVEG zu entschädigen sind, s § 91 ZPO Rn 3, 63, 67. Kosten eines Privatgutachtens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Streitverkündung ist die durch eine Partei (Streitverkünder) erfolgte förmliche Benachrichtigung eines am Prozess nicht beteiligten Dritten (Streitverkündungsempfänger, Streitverkündeter, Streitverkündungsgegner) vom Schweben eines Prozesses, um ihm die Möglichkeit der Prozessbeteiligung oder in den Fällen der §§ 75 bis 77 der Prozessübernahme zu geben und dem Streitver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen

Rn. 93 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei freiwilligen Prüfungen bestimmen sich Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und AP, wobei gesellschaftsvertragliche und satzungsmäßige Regelungen zu berücksichtigen sind. Freiwillige Prüfungen kommen insbesondere vor bei PersG und Stiftungen unterhalb der Schwelle des PublG, als "...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 21 Die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht erfolgt nach Maßgabe des § 529 I 1. Danach ist es an die Beweiswürdigung der 1. Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH NJW-RR 18, 651, 652 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unlauterer Wettbewerb, Art 6 I, II.

Rn 4 Entscheidend für die Anknüpfung von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerbsverhalten ist nach Art 6 I in erster Linie das Recht am Ort der Beeinträchtigung der Wettbewerbsbeziehungen bzw der kollektiven Interessen der Verbraucher (bzw – analog – bei Beeinträchtigung der kollektiven Interessen sonstiger Marktteilnehmer, Köhler FS Coester-Waltjen 501, 506). Hier wird idR au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 20 Der Reisende muss den Mangel – ggf, zB wenn viele Essensgäste in einem Hotel erkranken, hilft der Anscheinsbeweis (Ddorf RRa 12, 68, 70; LG Frankfurt RRa 03, 249) – und sein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemessenen Frist bzw deren Entbehrlichkeit und seine erforderlichen Aufwendungen beweisen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Behauptete Mängel ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem BilReG im Jahr 2004 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nicht nur darzustellen. Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 2 HGB sind diese zusätzlich zu analysieren. Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist auch das Geschäftsergebnis als ein Element des Geschäftsverlaufs darzustellen und zu analysieren (vgl. Tz. 58). Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliches Parteivorbringen.

Rn 3 § 314 meint die Bindung an das mündliche Parteivorbringen (BGH NJW 11, 1069, 1070 [BGH 28.01.2011 - V ZR 147/10] Rz 21). Dazu gehören Angriffs- und Verteidigungsmittel jeder Art (§ 282 Rn 5). Davon zu unterscheiden ist die Bindung an tatsächliche Feststellungen, etwa in den Entscheidungsgründen nach Beweisaufnahme oder als unstreitiges oder zugestandenes Vorbringen, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 630 BGB – Pflicht zur Zeugniserteilung.

Gesetzestext 1Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. 2Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. 3Die Erteilung der Zeugnisse in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 4Wenn der Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Betroffene Unternehmen

Rn. 6 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Betroffen sind UN, die einerseits der Pflichtprüfung nach den §§ 316ff. unterliegen und andererseits für sich genommen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein können (vgl. Baumbach/Hopt (2023), § 321a HGB, Rn. 1; Haufe HGB-Komm. (2022), § 321a, Rn. 10f.; BeckOGK-HGB (2020), § 321a, Rn. 12; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 6). Dies sind ins...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Schätzungen

Tz. 29 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden müssen für den Zweck (vgl. Tz. 8ff.) des kombinierten Abschlusses angemessen sein. Ein nach IFRS aufgestellter kombinierter Abschluss muss sämtliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften entsprechend einem konsolidierten Abschluss erfüllen. Aufgrund der fehlenden historischen Eigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Warentests.

Rn 97 Warentests können nur einen Eingriff in das Recht am Unternehmen darstellen, wenn sie betriebsbezogen sind. Nicht ausreichend sind zB positive Bewertungen von Konkurrenzprodukten, die Nichtberücksichtigung noch schlechterer Produkte oder ein reiner Systemvergleich (BGHZ 65, 325, 332; NJW 87, 2222, 2224 f). Ausnahmsweise kann ein betriebsbezogener Eingriff vorliegen, we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 3.6 Hauptabschnitt 9: "Bewertung der Leistung"

Die Anforderungen des Hauptabschnitts 9 der Norm betreffen die Evaluation des Qualitätsmanagementsystems. Sie beziehen sich auf Überwachungs-, Mess-, Analyse- und Bewertungstätigkeiten. Als komplexe Evaluationsmethoden fordert die Norm das interne Audit und die Managementbewertung. Der Hauptabschnitt 9 der ISO 9001:2015 enthält folgende Unterabschnitte:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Begriff

Rz. 39 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmtenEntgeltgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (BAG, Beschluss v. 13.08.2019, 1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 3.5 Hauptabschnitt 8: "Betrieb"

Der Hauptabschnitt 8 der Norm enthält Anforderungen zu den wertschöpfenden Prozessen der Organisation. Dazu gehören zunächst die betriebliche Planung und Steuerung, die Ermittlung und Bewertung von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen und die Entwicklung. Weitere Prozesse in diesem Zusammenhang sind die Beschaffung von externen Leistungen, die Fertigung bzw. Erbrin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 2 Prozessmodell der ISO 9001:2015

Das Fundament der Qualitätsanforderungen der ISO 9001:2015 bildet ein Prozessmodell, das sich am bekannten PDCA-Zyklus orientiert. Dabei steht PDCA (plan, do, check, act) für P = Planen, D = Durchführen, C = Prüfen und A = Handeln. Im Prozessmodell der Norm, das in Abbildung 1 gezeigt wird, werden folgende Hauptprozesse für ein wirksames Qualitätsmanagementsystem dargelegt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Arbeitsvertraglicher Arbeitszeitbegriff

Rz. 14 Der arbeitsvertragsrechtliche Begriff der Arbeitszeit dagegen ist privatrechtlicher Natur. Er erfasst die Zeit, die nach dem zwischen den Parteien geltenden Arbeitsvertrag als Arbeitszeit eingestuft wird. Dies ist unabhängig von der Zuordnung zum Arbeitszeitbegriff im Arbeitnehmerschutzrecht zu beurteilen und kann daher abweichen. Relevant wird der arbeitsvertragsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageschlüssel: Änderung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Änderung eines Umlageschlüssel einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Streit der LG Das LG Stuttgart meint, eine abweichende Kostenverteilung entspreche nur dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in dem Erst-Beschluss für alle gleich gelagerten Erhaltungsmaßnahmen eine entsprechende abweichende Kostenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse / 2.3 Bestimmung der angabepflichtigen Beträge

Verbindlichkeiten aus der Übertragung und Begebung von Wechseln (Wechselobligo) Der angabepflichtige Betrag umfasst den Gesamtbetrag der Wechsel gemäß Art. 1 WG, für die das bilanzierende Unternehmen haftet. Das Wechselobligo beinhaltet sämtliche weitergegebenen – noch nicht eingelösten Wechsel – gemäß Art. 9 Abs. 1 WG (Aussteller) bzw. Art. 15 Abs. 1 WG (Indossant), wobei di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Begriff

Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung (BAG, Beschluss v. 19.4.2012, 7 ABR 52/10 [1]). Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 27 Das Arbeitsgericht hat, sofern es gleichzeitig über den Feststellungsantrag und den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung entscheidet, vier Entscheidungsmöglichkeiten [1]: Beide Anträge sind begründet, d. h. das Arbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Einstellung/Versetzung dringlich war und der Betriebsrat die Zustimmung zu Unrecht verweigert hat. Der Arbeitgeber kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.8 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 48 Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet (BAG, Beschluss v. 23.11.1993, 1 ABR 34/93 [1]). Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Rz. 156 Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist.[1] Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch gem. § 615 BGB den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält (BAG, Urteil ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 244 Im Grundfall der Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) erfolgt diese grundsätzlich erfolgsneutral [1] auf Gesellschafts- bzw. Unternehmensebene. Es kommen jeweils die für die Gründung eines Unternehmens der betreffenden Rechtsform geltenden Regelungen zur Anwendung. Die Gründung des Besitz- und des Betriebsunternehmens erfolgt unabhängig voneinander. S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.1 Abschreibungen

Rz. 84 Der übernehmende Rechtsträger tritt hinsichtlich der Bewertung der übernommenen Wirtschaftsgüter und der Abschreibungen in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Dies gilt nach § 4 Abs. 3 UmwStG auch dann, wenn die übergegangenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft mit einem über dem Buchwert liegenden Wert...mehr