Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 1 Dem Gericht ist bei der Wertfestsetzung in mehrfacher Hinsicht ein weiter Spielraum eröffnet, dessen Grenzen im Gebrauch pflichtgemessen Ermessens liegen (BGH NJW-RR 01, 569 [BGH 27.09.2000 - IV ZB 6/00]; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 2f). Das gilt bereits für die Frage, ob überhaupt eine Entscheidung ergeht (Rn 13). Eine Bewertung des Rechtsmittelinteresses durch das Berufun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Unabhängigkeit der Schiedsklausel vom Hauptvertrag (Abs 1 S 2).

Rn 3 Abs 1 S 2 enthält den Grundsatz, dass der Schiedsvertrag vom Hauptvertrag unabhängig ist. Dies gilt nicht nur, soweit beide Verträge in Form einer jeweils selbstständigen Vereinbarung geschlossen sind (Schiedsabrede iSv § 1029 II), sondern auch ausdrücklich für den Fall, dass die Schiedsklausel äußerlich Teil des Hauptvertrags ist. Gerade im letzteren Fall soll das Schi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Rechtsgrundlagen

Tz. 27 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die SchR ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit iSd § 249 HGB, für deren Bewertung § 341g HGB sowie die §§ 26, 27 RechVersV besondere Regelungen enthalten. Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil (s § 5 Abs 1 EStG) gelten die hr-lichen Regelungen auch für die stliche Gewinnermittlung unter Berücksichtigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arbeitsverhältnisse mit beamtenähnlicher Versorgung.

Rn 3 Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen liegen vor, wenn die ausgleichspflichtige Person zwar nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, wenn ihr aber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses auf privatrechtlicher Grundlage eine Versorgung zugesagt worden ist, die inhaltlich vollständig oder jedenfalls in den wesentlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesamtschuldnerausgleich, Gesamtgläubigerschaft.

Rn 10 Da die Zugewinngemeinschaft keinen Verlustausgleich vorsieht, kommt dem Güterrecht kein Vorrang ggü § 426 zu (BGH FamRZ 15, 897; 11, 622). Ist die Schuld am Stichtag noch offen, belastet sie quotal das Endvermögen der Eheleute, ist sie getilgt, führt ein bestehender Ausgleichsanspruch zur Erhöhung bzw Minderung des Endvermögens. Zum Ausgleich von Gesamtschulden unter E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Parteivernehmung als Beweismittel.

Rn 1 Die Parteivernehmung ist ein zwar subsidiäres, jedoch vollwertiges Beweismittel. Zweck der Parteivernehmung ist es, die Wahrnehmungen der Parteien über streitige Tatsachen einer förmlichen Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Regelmäßig sind die Parteien am besten über den im Prozess zu verhandelnden Sachverhalt informiert; nicht selten verfügen sie als einzige über unm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel gegen das Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Das Anerkenntnisurteil kann nach allgemeinen Regeln angefochten werden. Das Anerkenntnis nimmt dem Beklagten nicht die materielle Beschwer (§ 511 Rn 18; BGH NJW 92, 1513, 1514 [BGH 15.01.1992 - XII ZB 135/91]). Das Rechtsmittelgericht prüft in der Sache zunächst, ob das Anerkenntnis wirksam erklärt und seine Wirksamkeit nicht beseitigt (Rn 10) worden ist; bejaht das Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der neue Zeitmietvertrag.

Rn 1 § 575 enthält nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (Caspers ZAP 19, 21). Der einfache Zeitmietvertrag wurde abgeschafft (zur Kompensation vgl Gather DWW 11, 204), die Fortgeltung alter einfacher Zeitmietverträge allerdings belassen (Art 229 § 3 III EGBGB). Vermieter und Mieter sollen ab 1.9.01 von Beginn des Mietverhältnisses an Klarheit über Dauer und Ablauf der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 13 ROM II 1; Art 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 8 ProdHaftG 1; 15 AGG 7; 280 59 im internationalen Deliktsrecht Art ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 20 KStG enthält spezielle Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die stliche Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen von VU. Während § 20 Abs 1 KStG 1977 – aufgehoben durch das VersRiLiG v 24.06.1994 (BStBl I 1994, 466) – noch eine grds Ansatz- und Bewertungsvorschrift enthielt, enthält § 20 KStG heute nur Vorschriften für d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sachverständigengutachten.

Rn 18 Im Grundsatz kommt nur ein Sachverständigengutachten in Frage (BGH NZM 21, 88 Rz 27; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Dies gilt auch dann, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält (BGH ZMR 21, 727 Rz 14) und über eine breitere Datengrundlage verfüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mietspiegelverordnung – MsV.

Rn 10 Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV) v 28.10.21 (BGBl I 4779) Abschnitt 1. Allgemeine Regelungen Gegenstand. Gegenstand der Verordnung sind der Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und Anpassung von Mietspiegeln ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Konzernfinanzierung

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Von praktischer Relevanz ist die Frage, inwieweit Maßnahmen der Konzernfinanzierung einen nachteiligen Charakter i. S. d. § 311 AktG haben können. Dabei ist maßgeblich der i. R.d. Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) in § 57 Abs. 1 Satz 3 AktG eingefü...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Angaben zu Leistungsindikatoren (KPI) von Nicht-Finanzunternehmen

Tz. 71 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Anhang I des Offenlegungsakts spezifiziert die Berichtspflichten in Bezug auf die drei Leistungsindikatoren bzw. KPI als quantitative Angaben. Zur Bestimmung des Umsatzanteils (Umsatz-KPI) wird der Teil des Nettoumsatzes mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ermessen des Gerichts.

Rn 11 Unter § 92 II Nr 2 fallen insb unbezifferte Schmerzensgeldklagen oder andere Klagen, bei denen der Kl die Höhe der Forderung nicht beziffern muss, sondern in das Ermessen des Gerichts stellen kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dem Kl das Risiko abzunehmen, dass er nicht vorhersehen kann, wie das Gericht entscheiden wird. Allerdings muss der Kl bei unbezifferte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinsame Zustandsfeststellung – § 650g Abs 1.

Rn 2 Weil der Besteller die Abnahmefiktion gem § 640 II relativ leicht zerstören kann, indem er die Abnahme verweigert und mindestens einen Mangel bezeichnet, muss er dem Unternehmer gem I auf Verlangen Gelegenheit geben, den Grund für die Abnahmeverweigerung zu überprüfen. Dabei ist dem Gesetzgeber ein redaktionelles Missgeschick passiert. Denn während der Besteller gem § 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährung.

Rn 51 Es gelten grds die allg Verjährungsregeln der §§ 195 ff. Für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt. Das ist der Fall, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage (s ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterzeichnung (Abs 2).

Rn 32 Den Mahnantrag muss der ASt handschriftlich unterzeichnen. Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig. Bestätigt wird dies durch die Ausnahmeregelung in § 702 II 4. Der handschriftlichen Unterzeichnung bedarf es (nur) dann nicht, wenn in anderer Weise gewährleistet ist, dass Anträge oder Erklärungen nicht ohne den Willen des ASt oder Erklärenden übermittelt werden. Ein Ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 124 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge (1983), Der Jahresabschluß im Widerstreit der Interessen, Düsseldorf. Baetge (1985), Das neue Bilanzrecht, Düsseldorf. Baetge/Fischer/Paskert (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überlastung.

Rn 37 Die Überlastung oder ungenügende Auslastung wird grds zu Recht daran gemessen, ob und inwieweit der Geschäftsanfall – das sind die Eingänge, nicht die unerledigten Bestände – für den Richter oder den Spruchkörper ober- oder unterhalb des rechnerischen Solls liegt. Das rechnerische Soll ergibt sich aus den ›Pensenschlüsseln‹, mit denen die Ministerialbürokratie beim Hau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigenschaftsirrtum.

Rn 8 Auch der Irrtum über die Eigenschaft einer Erbschaft oder eines Erbteils kann die Anfechtung der Annahme/Ausschlagung rechtfertigen, wobei nur objektiv erhebliche und ursächliche Fehlvorstellungen über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 II) des Nachlasses, der hier als ›Sache‹ iSd § 119 II angesehen wird, die Anfechtung begründen. Daran fehlt es, wenn die irrtümli...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wechsel zum Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Tz. 215 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gemäß dem jüngst neu eingefügten Paragraphen IFRS 2.B44A sind bei Änderung einer anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich in eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente die gewährten (und später bei Erfüllung der Ausübungsbedingungen an den Mitarbeiter ausgegebenen) Eigenkapitalinstrumente zum Änderungszeitp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Prozessuales.

Rn 34 Der Pflichtteilsberechtigte trägt grds die Darlegungs- und Beweislast für eine der Pflichtteilsergänzung unterliegende Schenkung (BGH NJW 84, 487, 488 [BGH 09.11.1983 - IVa ZR 151/82]; München 31.7.19 – 7 U 3222/18 Rz 41) und den Wert des verschenkten Gegenstandes (BGH NJW 81, 2458, 2459 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 132/80]). Ergiebig ist der Nachweis eines lebzeitigen, ko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgestaltende Entscheidung (Abs 1).

Rn 6c Mit dem rechtsgestaltenden Ausspruch nach I wird das auszugleichende Anrecht rückwirkend zum Ende der Ehezeit um den Ausgleichswert gekürzt und für den Ausgleichsberechtigten iHd Ausgleichswerts ein Anrecht bei der Zielversorgung begründet. Der Ausgleichswert ist – ebenso wie bei der internen Teilung – in der Bezugsgröße zu tenorieren, die für das System der auszugleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausforschungsbeweis.

Rn 24 Nicht erhoben werden darf auch ein Beweis, der auf eine unzulässige Ausforschung der anderen Partei gerichtet ist. Dieser sog Ausforschungsbeweis tritt in zwei verschiedenen Erscheinungsformen auf. Zum einen kann ein völlig unsubstantiierter Beweisantritt darauf abzielen, durch die Beweisaufnahme erst beweiserhebliche Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die der Beweisfü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vergleichsmaßstab.

Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisklasse (Staud/Matusche-Beckmann Rz 92); ein Serienprodukt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.1 Allgemeines

Tz. 1501 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme iVm § 14 Abs 4 und § 27 KStG ergeben sich bei verdeckten Einlagen des OT in das BV der OG in Fällen, in denen ein Ertragszuschuss nicht gem § 272 Abs 4 HGB in die Kap-Rücklage eingestellt, sondern gem § 272 Abs 2 Nr 4 HGB als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam behandelt wird (dazu s Tz 805). In diesen Fällen erhöh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beiträge durch Übereignung und Gebrauchsüberlassung, Abs 2.

Rn 3 § 706 II enthält ebenfalls Auslegungsregeln zum Inhalt der Beitragspflicht bei Leistung in Form von Sachbeiträgen. Vertretbare und verbrauchbare Sachen (§§ 91, 92) sind danach im Zweifel in das Eigentum der GbR übertragen. Für sonstige Sachen wird diese Regel durch 2 erheblich eingeschränkt. Bei der Beitragsleistung durch Sachen sind drei Erscheinungsformen zu untersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dingliche Belastungen.

Rn 11 Nicht rechtlich nachteilig ist die Zuwendung eines dinglich belasteten Gegenstandes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die dingliche Belastung auf der Sache ruht und deren Wert mindert, der Minderjährigen aber nicht persönlich verpflichtet wird. Da es nicht auf eine wirtschaftliche Bewertung ankommt, ist das Geschäft auch dann einwilligungsfrei, wenn die Belastungen größ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erläuterungspflichten (Abs 3).

Rn 28 Neben die Pflichten aus I u II treten seit 2010 bei Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen Erläuterungspflichten des Darlehensgebers. Danach hat er – nicht nur ›auf Verlangen‹– dem Darlehensnehmer den Vertrag vor dessen Abschluss mit seinen Bedingungen verständlich zu machen. Inhalt u Reichweite der Pflicht sind streitig. Ein Teil der Literatur sieht darin quasi e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Passiva.

Rn 6 Wegen der Abhängigkeit des Pflichtteilsanspruchs vom gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) sind Passiva lediglich Nachlassverbindlichkeiten und Lasten, die vorlägen, legte man allein die gesetzliche Erbfolge zu Grunde (MüKo/Lange Rz 10). Zu berücksichtigen sind grds Erblasserschulden und Erbfallschulden iSv § 1967 II, zB als Erblasserschulden vererbliche und zur Zeit des Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erste Instanz.

Rn 11 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt für jeden Streitgegenstand gesondert (St/J/Roth vor § 12 Rz 13; vgl auch Zö/Schultzky Rz 21) und umfassend (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Vor § 12 Rz 17). Das Gericht prüft also unabhängig von der rechtlichen Bewertung durch die Verfahrensbeteiligten, ob für den jeweiligen Streitgegenstand irgendein Gerichtsstand gegeben is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Gesetzliche Definition

Tz. 905 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition liegen Minder- oder Mehrabführungen … insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG (gemeint ist: vor Berücksichtigung der Abführungsverpflichtung) abweicht. Entspr gilt, wenn der durch den OT erfolgte Verlustausgleich von dem St-Bil-Verlust der OG abweic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Auswahl des anzuwendenden Bewertungsmodells

Tz. 79 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine Festlegung auf bestimmte optionspreistheoretische Bewertungsmodelle zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes nimmt IFRS 2 nicht vor. Mit dem Empfehlungsverzicht sollte ua. die Flexibilität gewonnen werden, Weiterentwicklungen im Bereich der Optionsbewertung jederzeit berücksichtigen zu können (vgl. Pellens et al., 2021, S. 584). Außer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Veräußerung/Entnahme ins PV

Rn. 954 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 16 Abs 3 S 6 EStG kommt als eine mögliche Handlung iRd Betriebsaufgabe die Veräußerung des BV in Frage. Auch wenn S 7 implizit andere Möglichkeiten vorsieht und für die Bewertung der nicht veräußerten WG lediglich den Ansatz des gemeinen Werts bestimmt, so ist dennoch anerkannt, dass als weitere Tätigkeit, die zu einer Betriebsaufgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Einfache Mietspiegel.

Rn 21 Einfache Mietspiegel sind nach hM eine Hilfstatsache (Indiz) für die behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (BGH NZM 19, 250 Rz 17; ZMR 17, 582 Rz 21 und Rz 26) – soweit diese die Tatbestandsmerkmale des § 558c I erfüllen (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 17). Ihre Werte können also im Wege freier Beweiswürdigung nach § 287 II ZPO zur Schät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Berechnung.

Rn 7 Sie geht vom Reisepreis (einschl Gewinn) aus und kann konkret (II 2) oder wahlweise (BGH NJW-RR 90, 114 [BGH 26.10.1989 - VII ZR 332/88]) aufgrund einer Pauschalierung erfolgen (II 1). Solche Tarife bzw Entschädigungspauschalen müssen so gestaltet werden, dass es idR ausgeschlossen ist, dass die Entschädigung nach II 2 überschritten wird (BGH NJW-RR 22, 1137 Rz 19), wob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlungszeitpunkt

Rn. 706 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert des (anteiligen) BV ist für den Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 4, 5 EStG zu ermitteln (§ 16 Abs 2 S 2 EStG; BFH v 24.04.2014, IV R 20/11, BFH/NV 2014, 1519; BFH v 04.06.1973, IV R 133/71, BStBl II 1974, 27). Dieser Zeitpunkt hat Bedeutung für die Erstellung der Schlussbilanz (soweit erforderlich oder freiwillig erfolgt), damit fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJV: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Black/Scholes-Modell

Tz. 83 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bewertungsgleichung, die unter dem Namen Black/Scholes-Modell bekannt geworden ist, wurde in den 1970er Jahren von Black, Scholes und Merton entwickelt; die beiden letztgenannten Autoren erhielten hierfür 1997 den Nobelpreis (vgl. Pellens et al., 2021, S. 585ff.; Kramarsch, 2004, S. 203ff. oder Black/Scholes, JoPE 1973, S. 637ff.). Zur He...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse.

Rn 6 Dem Verfahrensbeistand obliegt die Feststellung und Geltendmachung der Interessen des Kindes in Bezug auf Abstammung und Elternzuordnung, die der Verfahrensbeistand in einer Stellungnahme schriftlich darstellen soll (§§ 174 S 2, 158b I 1, 2). Entscheidend ist das objektive Interesse des Kindes, das im Allgemeinen verlangt, die biologische Abstammung zu klären. Der Verfa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie oben gezeigt (vgl. HdR-E, HGB § 251, Rn. 1), liegt der wesentliche Inhalt der gesetzlichen Angabepflicht von Haftungsverhältnissen darin, am Abschlussstichtag bestehende, aus der Bilanz nicht ersichtliche Risiken für die Vermögens- und Finanzlage aus vertraglichen Bindungen im JA zu zeigen. Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Schadensermittlung nach Abs 2.

Rn 17 § 287 II erweitert den Anwendungsbereich der Norm auf alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten, soweit es sich um Ansprüche auf Geld oder vertretbare Sachen handelt. Nach seinem Wortlaut setzt die Anwendung des § 287 II lediglich voraus, dass die Höhe der jeweiligen Forderung streitig ist und deren vollständige Aufklärung mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zur Bede...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / I. Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes und Wertminderungstest

Tz. 37 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Erfassung von Geschäfts- oder Firmenwerten in kombinierten Abschlüssen ist in der Praxis regelmäßig ein zentrales Thema. Fraglich ist, auf Basis welcher Zurechnungskriterien ein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem übergeordneten Konzernabschluss für die kombinierte Berichtseinheit ermittelt werden kann. Daran anknüpfend stellt sich die Fra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Interessen des Mieters.

Rn 25 Frühere ›berechtigte Interessen‹, wie Art, Dauer (Heilungschancen) und Schwere der Behinderung, Umfang und Erforderlichkeit der Maßnahme, Dauer der Bauzeit und Möglichkeiten des Rückbaus werden beim Wohnraummieter wohl weiter als Abwägungskriterien angesehen (LG Duisburg ZMR 00, 463) sowie die restliche/voraussichtliche Dauer des Mietverhältnisses, Entwicklung des Gesu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Geldzahlung.

Rn 12 Andere vermögensrechtliche Schädigungen (zB durch Betrug, Untreue, Nichtleistung, vielfach auch die Nichterfüllung von Schutzpflichten) betreffen von vornherein das Vermögen. Hier besteht die Herstellung in einer Geldzahlung, ohne dass diese auf § 251 gestützt werden müsste. Denn diese Geldzahlung stellt genau den Zustand her, der ohne den zum Ersatz verpflichtenden Um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausschließung.

Rn 152 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu bestimmen (Köln JurBüro 70, 427: auch stille Gesellschaft) namentlich nach dem Nachteil, der ihm bei Verbleib des Bekl droht (Frankf JurBüro 85, 1083; § 5 Rn 6). Ein unzumutbares Kostenrisiko ist bei der Wertfestsetzung zu vermeiden (BVerfG VersR 97, 1160). Im Streit um die Übertragung (BGH ZinsO 20, 2018; Frankf JurBü...mehr