Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.4 Vollauslagerung der Compliance-Funktion

Rz. 403 Bei einer vollständigen Auslagerung der Compliance-Funktion hat im Institut ein Beauftragter für die Compliance-Funktion zu verbleiben. Anders als für den Revisionsbeauftragten enthalten die MaRisk keine ausdrücklichen Anforderungen an den Beauftragten für die Compliance-Funktion. Für den im Institut verbleibenden Compliance-Beauftragten dürften jedoch die aufbauorga... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Europäische Umsetzung von Basel II durch die Capital Requirements Directive (CRD)

Rz. 22 Auf europäischer Ebene war in diesem Zusammenhang die am 28. September 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedete "Capital Requirements Directive" (CRD) von entscheidender Bedeutung. Mit deren Hilfe hat die EU-Kommission die Anforderungen von Basel II in europäisches Recht transformiert. Dieser Umsetzungsprozess betraf die Neufassung der Bankenrichtlinie[1] sowie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.5 Unterauftragsvergabe nach dem Digital Operational Resilience Act (DORA)

Rz. 422 Die zunehmende Fragmentierung von Wertschöpfungsketten stellt Finanzunternehmen insbesondere bei standardisierten IT-Dienstleistungen vor die Herausforderung, den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechende Verträge mit Dienstleistern aushandeln zu müssen. Dies betrifft insbesondere Regelungen, die der Überwachung der gesamten Wertschöpfungskette dienen. Hier ha... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.4 Bedeutung für den SREP

Rz. 332 Bei der Bewertung des kurz- und mittelfristigen Liquiditätsbedarfes sollten die zuständigen Behörden auch die jeweiligen Auswirkungen von Stresssituationen in den unterschiedlichen Währungen zur Widerspiegelung des Konvertibilitätsrisikos berücksichtigen.[1] Untersucht werden sollte zudem, ob der Limit- und Kontrollrahmen die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber wid... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Bildung von Risikovorsorge in der Krise

Rz. 28 Nach IFRS 9 muss eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Auslöser zur Identifizierung signifikanter Veränderungen über die gesamte erwartete Laufzeit eines Engagements beurteilt werden. Nach Einschätzung der EBA war die Anwendung öffentlicher oder privater Moratorien, die darauf abzielten, die negativen systemische... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Prüfungsbestandteile im Rahmen des SREP

Rz. 101 Die zuständigen Behörden prüfen im Rahmen des SREP, ob die Institute über angemessene Richtlinien und Verfahren für die Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten im Einklang mit Abschnitt 9 der EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen verfügen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die internen Richtlinien alle ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans nach § 25d KWG

Rz. 35 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden zum 1. Januar 2014 die Anforderungen an die Aufsichtsorgane der Institute grundlegend neu geregelt (§ 25d KWG) und dabei deutlich erweitert.[1] Die sehr umfangreichen Regelungen dienen der Stärkung der internen Governance-Strukturen und gehen zum großen Teil auf Vorgaben der CRD IV[2] sowie Leitlinien der EBA[3] bzw. ihres Vorgän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Vierteljährliche Ergebnisermittlung

Rz. 6 Da die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Anlagebuches mindestens vierteljährlich zu bewerten sind (→ BTR 2.3 Tz. 1), kann für die Ergebnisermittlung kein kürzerer Turnus vorgegeben werden. Die Positionsbewertung ist natürlich eine wesentliche Voraussetzung für die Ergebnisermittlung. Wird allerdings in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risiko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.6 Beispiel Kreditspreadrisiko im Anlagebuch

Rz. 187 Im Vergleich zum IRRBB sind die wenigen Anforderungen an die Risikobereitschaft hinsichtlich des CSRBB überschaubar. Insbesondere wird dafür keine Limitierung gefordert. So sollte sich die CSRBB-Risikobereitschaft des Institutes nach den Auswirkungen schwankender Kreditspreads auf die verschiedenen CSRBB-Messgrößen bemessen, also auf den wirtschaftlichen Wert ("Econo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.1 ICAAP, ILAAP und SREP

Rz. 57 Der zweistufige Prozess, bestehend aus dem "Internal Capital Adequacy Assessment Process" (ICAAP) und dem "Supervisory Review and Evaluation Process" (SREP), ist nach wie vor auch Gegenstand der CRD IV. Die Aufsichtsbehörden richten ihr Augenmerk allerdings mittlerweile nicht mehr ausschließlich auf die Kapitalausstattung der Institute, sondern mit Einführung des "Int... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Aufsichtlicher Ansatz für Konsolidierungen

Rz. 16 Die EZB hat im Januar 2021 die endgültige Fassung ihres Leitfadens zum aufsichtlichen Ansatz für Konsolidierungen im Bankensektor veröffentlicht. Der Leitfaden stellt das Ziel und den Prozess der von der EZB vorzunehmenden aufsichtlichen Bewertung von Fusionen oder Übernahmen von Instituten dar. Darüber hinaus beschreibt er die Erwartungshaltung der EZB an Konsolidier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Vermeidung von Limitüberschreitungen

Rz. 9 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten, auf dessen mögliche Ausgestaltung an anderer Stelle ausführlich eingegangen wird (→ BTR 2.1 Tz. 1). Rz. 10 Zur Vermeidung von Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen des Anlagebuches sollte vor allem die Ent... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Beurteilung der Marktpreisrisiken

Rz. 29 Die zur Quantifizierung der wesentlichen Risiken eingesetzten Methoden und Verfahren sind regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und ggf. anzupassen (→ AT 4.3.2 Tz. 5). Dazu gehören grundsätzlich auch die Marktpreisrisiken (→ AT 2.2 Tz. 1) einschließlich der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches (→ BTR 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Folglich sind die Verfahren zur... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 64 Eine besondere Rolle spielen die "ESG-Risiken", unter denen Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen sind, deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Bei den ESG-Risiken handelt es s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Alternative Vorgehensweisen

Rz. 19 Nicht in jedem Fall wird es erforderlich sein, die gängigen Überwachungs- und Berichtszeiträume vollständig auf einen kürzeren Turnus umzustellen. So kann z. B. bei einer nicht fristenkongruenten Refinanzierung von Krediten mit langen Zinsfestschreibungszeiträumen trotz tendenziell hoher Zinsänderungsrisiken der vierteljährliche Turnus durchaus genügen. Diesbezüglich ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.2 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 90 Die zusätzlichen Anforderungen dieses Abschnittes gelten nicht für Kreditnehmer, die ihre finanzierte Immobilie für gewerbliche Zwecke selbst nutzen.[1] Insofern geht es an dieser Stelle um jene Finanzierungen, bei denen die Gewerbeimmobilie anschließend verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Rz. 91 Wie bei jeder spezifischen Finanzierung sollten sich die Ins... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Darstellung geeigneter historischer und hypothetischer Szenarien

Rz. 260 Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete Methoden und Verfahren entwickeln, die sowohl zukunfts- als auch vergangenheitsorientiert ausgestaltet sind. Mit diesen Methoden sollte es möglich sein, sämtliche Risiken geschäftsbereichsübergreifend zu aggregieren und Risikokonzentrationen zu identifizieren. Die Instrumente so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1. Planergebnisse

Rz. 3 Die Berücksichtigung noch nicht erzielter aber geplanter Gewinne als Risikodeckungspotenzial setzt voraus, dass sie vorsichtig ermittelt wurden. Je volatiler bzw. unsicherer Ergebniskomponenten sind, die mit positiven Ergebnisbeiträgen in einen als RDP angesetzten Plangewinn einfließen, um so mehr ist dem damit verbundenen Risiko negativer Abweichungen durch Abschläge ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Angemessene Validierung interner Modelle

Rz. 37 Grundsätzlich sind die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken regelmäßig zu überprüfen (→ BTR 2.1 Tz. 3). Die Leitlinien der EBA zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch enthalten in Abschnitt 4.2.6 auch Vorgaben zur "Modell-Governance", die über die reine Validierung hinausgehen und auch Gesichtspunkte zur Verwendung von Modellen betreff... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.7 Risiken einer kreditbezogenen Bewertungsanpassung (CVA-Risiken)

Rz. 28 Unter der Anpassung der Kreditbewertung ("Credit Valuation Adjustment", CVA) wird gemäß Art. 381 Abs. 1 CRR die Anpassung der Bewertung eines Portfolios von Geschäften mit einem Kontrahenten (einer Gegenpartei)[1] an die Bewertung zum mittleren Marktwert verstanden. Diese Anpassung spiegelt aus Sicht des Institutes also den Marktwert des Kontrahentenrisikos wider. Lau... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Überwachung der Datenqualität

Rz. 123 Wesentlich für eine angemessene Risikoberichterstattung ist eine hohe Datenqualität, die nur erreicht werden kann, wenn alle Daten korrekt sind und alle relevanten Daten vollständig erfasst werden. Die Institute sollten daher entsprechende Vorgaben zur Datenqualität formulieren und in einem täglichen Datenqualitätsmanagement umsetzen.[1] Dabei müssen die Vorgaben zur... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Risikoorientierte Berichterstattung

Rz. 6 Aus dem risikoorientierten Prüfungsansatz folgt unmittelbar, dass auch eine risikoorientierte Berichterstattung erforderlich ist.[1] Damit geht eine entsprechende Beurteilung der Prüfungsergebnisse einher. Die MaRisk verlangen dabei keine zusammenfassende Bewertung des gesamten Prüfungsergebnisses, sondern lediglich eine Beurteilung der einzelnen festgestellten Mängel.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Festlegung der Managementpuffer

Rz. 233 Da ein Institut auch bei Eintreten eines extremen Verlustes überlebensfähig bleiben soll, wird die Geschäftsleitung regelmäßig nicht das gesamte Risikodeckungspotenzial zur Abdeckung der Risiken verwenden. Insbesondere in der ökonomischen Perspektive schwanken das ökonomische Risikodeckungspotenzial und seine Auslastung durch die Risiken aufgrund der wertorientierten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)

Rz. 1 Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Anlagebuches sind mindestens vierteljährlich zu bewerten. Ebenfalls mindestens vierteljährlich ist ein Ergebnis für das Anlagebuch zu ermitteln. Erläuterung: Bewertung und Ergebnisermittlung für Marktpreisrisiken im Anlagebuch Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Positionen im Anlagebuch kann auch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Berichterstattung über Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 53 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Institutes, einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute sollten Zinsänderungsrisiken separat bewerten (→ BTR 2.3 Tz.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 ICAAP für bedeutende Institute (SI-ICAAP)

Rz. 10 Die EZB hat ihr Verständnis von einem angemessenen ICAAP für die bedeutenden Institute im ICAAP-Leitfaden skizziert, der regelmäßig aktualisiert sowie kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Mit diesem Leitfaden gewährt die EZB, ähnlich wie die deutsche Aufsicht mit ihren Rundschreiben, Einblick in ihre Verwaltungspraxis und ihre Erwartungshaltung an die Institut... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen und Betriebsaufgaben (§ 20 Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 1437 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wurde ein WG aus dem BV in das PV durch Entnahme oder Betriebsaufgabe überführt, tritt an die Stelle der AK der nach § 6 Abs 1 Nr 4 EStG (Bewertung einer Entnahme) oder nach § 16 Abs 3 EStG (Bewertung bei Betriebsaufgabe) ermittelte Wert (§ 20 Abs 4 S 3 EStG). Damit wird berücksichtigt, dass der Besteuerung nach § 20 EStG lediglich die rea... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 184 Setzen die Institute externe Sachverständige ein, sollten sie eine Liste zugelassener externer Sachverständiger erstellen und diese bei der Auswahl der Bewerter heranziehen. Diese Liste sollte natürlich Sachverständige umfassen, die sich mit den spezifischen, als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerten befassen, die für die Kreditvergabetätig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Risikotragfähigkeitskonzept

Rz. 45 Das (Gesamt-)Risikoprofil ("risk profile") ist das Ergebnis der mithilfe verschiedener Instrumente und Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt ("point-in-time") vorgenommenen Bewertung der von einem Unternehmen tatsächlich eingegangenen und potenziellen Risiken, die mit seinen Geschäftsaktivitäten verbunden sind.[1] Die Institute müssen das Gesamtrisikoprofil im Rahme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 ESG-Ratings

Rz. 8 Zur Berücksichtigung von ESG-Risiken muss zwischen den "klassischen Kreditratings", die gemäß der EU-Ratingverordnung nur die für eine Beurteilung des Kreditrisikos notwendigen Faktoren berücksichtigen, und den speziellen "ESG-Ratings" unterschieden werden. Mit Blick auf die Beurteilung des Adressenausfallrisikos enthalten die klassischen Kreditratings im Idealfall imp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Vorgaben der EU-Kommission

Rz. 133 Die Verwendung externer Ratings wird von der Aufsicht mehr und mehr eingeschränkt, z. B. durch eine Änderung der sogenannten "Ratingagenturverordnung" ("Credit Rating Agencies Regulation", CRAR) im Mai 2013.[1] Danach müssen die Kreditinstitute und andere Marktteilnehmer gemäß Art. 5a Abs. 1 CRAR eigene Kreditrisikobewertungen vornehmen und dürfen sich bei der Bewert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Überprüfung bei Abgabe an die Problemkreditbearbeitung

Rz. 61 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten ist grundsätzlich vor der Kreditvergabe (→ BTO 1.2.1 Tz. 2) und ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze auch im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in angemessenen Abständen (→ BTO 1.2.2 Tz. 3) zu überprüfen. Zudem ist sie im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Einzubeziehende Risikoarten

Rz. 58 Die Risikotragfähigkeit ist auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sicherzustellen. Das Gesamtrisikoprofil ist das Ergebnis der – regelmäßig und anlassbezogen durchzuführenden – Risikoinventur. In deren Rahmen verschafft sich das Risikocontrolling einen Überblick über die Risiken auf der Ebene des gesamten Institutes. Die Definition der Risiken obliegt den Institut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4.2 Aufgaben der unabhängigen Validierung

Rz. 177 Zu den Aufgaben der internen Validierung zählt die Überprüfung sowohl der Angemessenheit des Rahmenwerkes für Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung als auch dessen faktische Umsetzung im Institut bzw. in der Gruppe. Die interne Validierungsfunktion sollte sich in erster Linie mit dem "BCBS-239-Zielbild" des Institutes bzw. der Gruppe beschäftigen und die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Abgrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 16 Die Anforderungen des Moduls decken die in den MaRisk geregelten Prozesse im Risikomanagement ab. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden, wie z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditgewährung und -bearbeitung ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Leitlinien der EBA zum SREP

Rz. 68 Die EBA hat im Jahr 2014 erstmals Leitlinien für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) herausgegeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung des SREP hat sie am 19. Juli 2018 überarbeitete SREP-Leitlinien veröffentlicht, die seitdem auch die Anforderungen an die aufsichtlichen Stresstests enthalten.[1] Mit di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Bankaufsichtliche Risikoprofile der Institute

Rz. 89 Die im Rahmen des SREP gewonnenen Erkenntnisse fließen vollständig in die "bankaufsichtlichen Risikoprofile" der von der deutschen Aufsicht weiterhin beaufsichtigten weniger bedeutenden Institute (LSI) ein.[1] Diese Risikoprofile umfassen eine Bewertung aller Risiken des Institutes, seiner Organisation und internen Kontrollverfahren sowie seiner Risikotragfähigkeit.[2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten

Rz. 51 Die Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von beweglichen Vermögensgegenständen kann durch einen Sachverständigen oder auf Basis statistischer Modelle und Indizes erfolgen. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie auf einen Sachverständigen zurückgreifen und/oder statistische Modelle verwenden möchten. Au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.2 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 203 Basierend auf geeigneten Risikoindikatoren für ESG-Risiken, die von der Aufsicht als quantitative Vorgabe betrachtet werden, sind bei der Festlegung des Risikoappetits ebenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Die BaFin hat die Festlegung von geeigneten Risikoindikatoren unter Berücksichtigung der Risikotrag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich... mehr