Rz. 38
Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen. Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Nettomittelabflüssen oder/und zum massiven Abbau von Liquiditätspuffern führen könnten. Dabei sind zahlreiche mögliche Szenarien bezüglich nachhaltigkeitsrisikoindizierter Liquiditätsrisiken denkbar. So könnte das Liquiditätsrisiko ggf. aufgrund von makroökonomischen Schocks infolge von physischen oder transitorischen Risiken steigen, verbunden mit einer Verringerung der Auswahl an Wertpapieren, in die investiert werden kann. Zudem ist es denkbar, dass Spannungen am Interbankenmarkt als indirekte Folge der ESG-Risiken auftreten, wenn bestimmte Institute durch Klima- und Umweltrisiken erheblichen Auswirkungen auf andere Risikoarten ausgesetzt wären und sich in der Folge nicht mehr in der Lage sähen, problemlos Refinanzierungsmittel bei anderen Instituten aufzunehmen. Als ein weiteres mögliches Beispiel lässt sich etwa ein nachhaltigkeitsrisikoinduzierter Bank-Run anführen. Nach einem schwerwiegenden physischen Ereignis, wie z. B. einer katastrophalen Überflutung, könnten etwa zehntausende Kunden hohe Summen von ihren Konten bei einem regional tätigen Institut abziehen, um damit die Schadensbeseitigung zu finanzieren. Um liquide zu bleiben, müsste das Institut daraufhin beispielsweise in hohem Maße Aktiva veräußern.
Rz. 39
Zur Gewährleistung einer soliden Steuerung des Liquiditätsrisikos sollten die Institute deshalb die direkten und indirekten Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf ihre Liquidi...