Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Einlagen und ihre Bewertung / 3 Einlage eines wesentlichen Anteils an einer Kapitalgesellschaft

3.1 Teilwert ist höher als die historischen Anschaffungskosten Besteht die Einlage in einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft und ist der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 oder 6 EStG (also zu mindestens 1 %) beteiligt, ist die Bewertung – unabhängig von der Besitzdauer des Steuerpflichtigen – mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffun...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

5.1 Verdeckte Einlagen aus dem Privatvermögen Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das Gesellschaftsverhältnis ist d...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1 Einlage eines Wirtschaftsguts

1.1 Gesetzliche Definition der Einlage Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1.1 Höchstwert

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG sind Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) bei Einlage höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 3.2 Teilwert ist niedriger als die historischen Anschaffungskosten

Problematisch ist die Verfahrensweise bei der Einlage von Anteilen, deren Teilwert im Zeitpunkt der Einlage unter den historischen Anschaffungskosten liegt. Eine Bewertung mit dem Teilwert, wie es der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG vorsieht, hätte zur Folge, dass die bis dahin eingetretene Wertminderung der Beteiligung sich einkommensteuerlich...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.3 Teilwertansatz ist prinzipiell zwingend

In das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Das gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamt...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.5 Absenkung der betrieblichen Nutzung unter 10 % bei beweglichen Anlagegütern

Gewillkürtes Betriebsvermögen kann – auch im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % (bis 50 %) betrieblich genutzt wird.[1] Vermindert sich der Umfang der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs, das in einem früheren Veranlagungszeitraum wegen einer mehr als 10 %igen (aber nicht mehr als 50 %igen) betriebli...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10.1 Begriff

Bei den sog. Aufwandseinlagen handelt es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum eigenen Privatvermögen des Steuerpflichtigen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke genutzt werden, z. B. Nutzung eines privaten Pkw für betriebliche Fahrten (Nutzungseinlage), oder außerbetriebliche Leistungen für betriebliche Zwecke in Anspruch g...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 1 Begriff der Entnahme

Was unter "Entnahmen" zu verstehen ist, definiert § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie folgt: "Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat". Entnahmen sind danach – mit den Worten der R...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.1.1 Einlage in eine GmbH, deren Anteile zum Privatvermögen gehören

Legt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein einzelnes – nicht nach § 17, § 20 Abs. 2 oder § 23 EStG "steuerverstricktes" – Wirtschaftsgut aus einem Privatvermögen verdeckt, also ohne (angemessene) Gegenleistung, in seine Kapitalgesellschaft ein, deren Anteile er ebenfalls im Privatvermögen hält, handelt es sich prinzipiell um einen Fall des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. D...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.2.2 Beschränkung des Teilwertansatzes bei Einlage sog. junger Wirtschaftsgüter

Die Sonderregelung des § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG schränkt den Teilwertansatz bei Einlage sog. junger Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen ein und lässt die Anschaffungskosten der Beteiligung nur in Höhe des (niedrigeren) Einlagewerts steigen. Nach § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG erhöhen sich die Anschaffungskosten i. S. d. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Sat...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.4 Verlagerung des Betriebs in ein anderes Stockwerk

Der Betrieb wird aus dem Erdgeschoss in das Obergeschoss überführt und das Erdgeschoss wird anschließend auf Dauer privat genutzt. Es liegt eine Entnahme des Erdgeschosses nebst anteiligem Grund und Boden vor, weil aufgrund der Nutzungsänderung das Erdgeschoss dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen ist. Das gilt auch, wenn mit der Nutzungsänderung eine Einlage des Oberges...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.2 Entnahme bei verbilligter Veräußerung

Die Veräußerung eines Grundstücks z. B. an einen nahen Angehörigen aus privaten Gründen gegen ein unangemessen niedriges Entgelt führt nach § 4 Abs. 1 EStG zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven. Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme aufgedeckt. Der Vorgang wird aufgesp...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 12 Steuerverstrickung

§ 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG bestimmt, dass es einer Einlage gleichsteht, wenn hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts das Besteuerungsrecht Deutschlands begründet wird, z. B. Steuerverstrickung bei Überführung eines Wirtschaftsguts von einer ausländischen Betriebsstätte in das inländische Mutterhaus (Einlagefiktion). Diese fiktive Einlage ist...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.4 Rückgängigmachung einer Entnahme

Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, der eine bestimmte Rechtsfolge auslöst und weder rückbezogen noch rückwirkend wieder beseitigt werden kann.[1] Daher lässt sich eine Entnahme aus steuerlichen Gründen prinzipiell nicht rückgängig machen. Zwar kann das entnommene Wirtschaftsgut wieder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, aber dies ist nicht geeignet, um die vor...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.2 Schlüssiges Verhalten

Entnahmehandlung bedeutet aber nicht, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich erklären muss, er wolle eine Entnahme vornehmen. Für die Entnahme genügt ein anderes schlüssiges Verhalten, durch das die Verbindung des Wirtschaftsguts zum Betrieb erkennbar gelöst wird, sodass das Wirtschaftsgut zu notwendigem Privatvermögen wird.[1] Wo eine Entnahmehandlung rein tatsächlich nicht ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.1 Verdeckte Einlagen aus dem Privatvermögen

Eine verdeckte Einlage i. S. d. § 8 Abs. 3 KStG liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Körperschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Das Gesellschaftsverhältnis ist dann ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 2 Arten der Entnahmen

Zu unterscheiden ist zwischen Barentnahmen, sonstigen Sachentnahmen, Nutzungsentnahmen und Leistungsentnahmen: Eine Barentnahme liegt vor, wenn Geld aus der Geschäftskasse entnommen oder von einem betrieblichen Bankkonto abgehoben wird. Beispiel: Ein Juwelier gibt seiner Ehefrau aus der Ladenkasse Geld für den Lebensunterhalt. Eine Sachentnahme liegt vor, wenn Wirtschaftsgüte...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.2 Nutzungsvorteile sind nicht einlagefähig

Bloße Nutzungen, die lediglich betriebliche Aufwendungen ersparen, können nicht Gegenstand einer Einlage sein.[1] Danach kann Gegenstand einer Einlage grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs[2] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[3] – nur Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden dürfen. Das...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.1.2 Einlage in eine GmbH, deren Anteile zum Betriebsvermögen gehören

Legt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut aus einem Privatvermögen verdeckt in seine Kapitalgesellschaft ein, deren Anteile er in seinem Betriebsvermögen hält, erhöht sich der Buchwert der Anteile (wie in den Fällen des § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG der unmittelbaren Einlage aus dem Betriebsvermögen) ebenfalls um den Teilwert des Wirtschaftsguts. Das Wirt...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.3 Rechtsvorgang

In besonders gelagerten Fällen kann für eine steuerlich relevante Entnahme auch ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden lässt. Das ist z. B. der Fall, wenn ein bislang zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut durch einen Todes-/Erbfall notwendiges Privatvermögen wird.[1] Bei dem die Handlung ersetzenden Rechtsvorgang handel...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.1 "Zwangsentnahme" bei Übergang zu notwendigem Privatvermögen

Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmehandlung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses dem Betrieb nicht mehr dienenden Wirtschaftsguts zu einem Betrieb...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.3 Gewinnverwirklichungswille nicht Voraussetzung einer Entnahme

Nicht erforderlich für die steuerliche Entnahme ist der Wille zur Gewinnverwirklichung oder das Bewusstsein einer Gewinnverwirklichung bzw. eine ungefähre Vorstellung über ihr Ausmaß. Ist ein Wirtschaftsgut entnommen worden, treten die an die Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen automatisch ein. Es kommt also nicht darauf an, ob der Wille und das Bewus...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.2 Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eingelegt, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG die zum Vergleich mit dem Teilwert heranzuziehenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die AfA zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. Dazu geh...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.1 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Voraussetzung einer Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen ist grundsätzlich, dass eine Entnahmehandlung vorliegt.[1] Die Entnahme setzt danach das Tätigwerden einer Person, d. h. des Steuerpflichtigen oder desjenigen, der für ihn tätig wird, voraus. Die Entnahmehandlung muss von einem Entnahmewillen getragen sein, d. h. von dem Willen, die Verknüpfung des W...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 3.1 Teilwert ist höher als die historischen Anschaffungskosten

Besteht die Einlage in einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft und ist der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 oder 6 EStG (also zu mindestens 1 %) beteiligt, ist die Bewertung – unabhängig von der Besitzdauer des Steuerpflichtigen – mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten vorzunehmen.[1] Maßgebend ist hier stets der niedrige...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 10 Entnahmen bei Einnahmenüberschussrechnung

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt der gleiche Entnahmebegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Denn auch bei dieser Gewinnermittlungsart sind zur richtigen Ermittlung des Gewinns Entnahmen und Einlagen, soweit sie nicht in Geld bestehen und sich dadurch gewinnmäßig ohnehin nicht auswirken, g...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.2.3 Rechtsfolgen bei der Kapitalgesellschaft

Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens, d. h. zu einer Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals, der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind, soweit keine Besonderheiten gelten, mit dem Teilwert zu bewerten. Für die Bewe...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 8 Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb

Vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG mit Wirkung ab 1.1.1999 hat die Rechtsprechung eine Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen grundsätzlich buchwertneutral zugelassen, solange die spätere Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt war (sog. finale Entnahmelehre). Die Überführung betrieblicher Wirtschaf...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.1 Grundsatz: Einlagewert als AfA Bemessungsgrundlage

Der Einlagewert (= Teilwert) im Zeitpunkt der Einlage bildet grundsätzlich die AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Bemessungsgrundlage für die AfA sind zwar nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Im Fall der Einlage tritt deren Wert aber für die Bestimmung der A...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen entnommen worden ist, sind für Zwecke der Begrenzung des Einlagewerts in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a bis c EStG nicht die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgebend.[1] Vielmehr tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.2 Einlage eines Wirtschaftsguts nach Verwendung bei den Überschusseinkünften

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hat früher § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG so interpretiert, dass sich die weiteren AfA nach Einlage nach den fortgeführten historischen Anschaffungskosten bemessen.[1] Dies...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig

Gegenstand einer Sachentnahme können nur Wirtschaftsgüter sein, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig sind Wirtschaftsgüter, die weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, notwendiges Betriebsvermögen zu se...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 4 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG oder § 2 Abs. 4 InvG handelt. Diese Vorschrift wurde im Zusammenhang dem Abgeltungssteuersatz von 25 % für Kapitaleinkünfte eingeführt. § 20 Ab...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 7 Einlage eines Grundstücks und anschließende Veräußerung aus dem Betriebsvermögen heraus als privates Veräußerungsgeschäft

Die Einlage eines Grundstücks des Steuerpflichtigen in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers stellt mangels Rechtsträgerwechsels keine entgeltliche Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG dar. Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG auch die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in das Betriebs...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.3 Einlage eines geringwertigen Wirtschaftsguts

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR netto können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG im Rahmen einer nichtbetrieblichen Einkunftsart, z. B. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung, im Wege der Sofortabschreibung voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Wird ein solches Wirtschaftsg...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1.3 Berechnung der 3-Jahresfrist

Bei der 3-Jahresfrist handelt es sich um Kalenderjahre (= 36 Monate) und nicht etwa um kürzere Rumpfwirtschaftsjahre. Die Berechnung der 3-Jahresfrist erfolgt nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Dementsprechend endet die 3-Jahresfrist mit dem Ablauf des Tags, der nach seiner Zahl dem Tag entspricht, an dem die Anschaffung oder Herstellung erfolgte. T...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert ist. Die Zugehörigkeit eines – nicht nur vorübergehend – überwiegen...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 13 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.2 Relevante Entscheidungen aus der Rechtsprechung

Hier wichtige Einzelfälle aus der Rechtsprechung: Zerstörung eines Betriebsgebäudes Ein Betriebsgebäude wird zerstört, der Betrieb anschließend verlegt und der Grund und Boden des früheren Betriebsgebäudes nicht mehr betrieblich, aber auch nicht zu notwendig privaten Zwecken genutzt. Es liegt keine Entnahme des Grund und Bodens vor.[1] Bisher betrieblich genutzte Grundstücksflä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einlagen und ihre Bewertung / 8 Verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG auch die verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH – im Gegensatz zur off...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen und ihre Bewertung / 4.3 Einheitlichkeitsgrundsatz kann bei Grundstücken nicht zur Zwangsentnahme führen

Der sog. "Einheitlichkeitsgrundsatz" besagt, dass ein fremdvermietetes oder -verpachtetes Grundstück steuerlich nur entweder einheitlich dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden kann, nicht teil­weise so und teilweise anders. Grundsätzlich muss also die Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebs- oder Privatvermögen, so es einheitlich genutzt wird, auch e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Vorschlagswes... / 2.3.5 Für die grundlegende Einordnung genügen Schätzungen

Für eine erste Bewertung ist es meist nicht erforderlich mit konkreten EUR-Werten zu arbeiten, sondern es genügt eine grundlegende Einschätzung vorzunehmen. Dabei gilt: Je mehr "Ja-Antworten", desto eher sollte es eine Umsetzungsempfehlung für einen Vorschlag geben. Bei einem positiven (Erst-)Bescheid sollten Sie versuchen, den Nutzen Schritt für Schritt zu konkretisieren un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Vorschlagswes... / 2.3 Schritt 3: Vorschläge in Bezug auf Nutzen und Umsetzbarkeit bewerten

Der Ideenkoordinator muss in Rücksprache mit Einreicher und ggf. Vorgesetztem jeden Vorschlag zeitnah bewerten. Zeitnah bedeutet, dass die Bewertung möglichst innerhalb von höchstens 5–10 Arbeitstagen erfolgt, um dem Mitarbeiter zu zeigen, dass etwas passiert. Verfügen die genannten Personen nicht über ausreichendes Fachwissen, sind sie in der Bewertung unterschiedlicher Mein...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3 Einbeziehungswahlrechte nach § 296 HGB

Rz. 101 Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte ist es gem. § 296 HGB erlaubt, Tochterunternehmen wahlweise nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen. Zum einen besteht dieses Einbeziehungswahlrecht, wenn eine der 3 in Abs. 1 genannten sachlichen Begründungen zutrifft, wobei rechtssystematisch höchst umstritten ist, dies als Wahlrecht statt als Einbeziehungsverbot auszugesta...mehr