Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.3 Umsetzung der Risikokultur in den Instituten

Rz. 88 Die Aufsicht schreibt den Instituten keine bestimmte Risikokultur vor.[1] Die individuelle Risikokultur eines Institutes ist vielmehr abhängig von seinem Geschäftsmodell, den Produkten und Märkten sowie den damit verbundenen Risiken, der Kundenstruktur, der (inter-)nationalen oder regionalen Ausrichtung, der Eigentümerstruktur sowie einer möglichen Gruppen- oder Verbu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien

Rz. 141 Wie bereits ausgeführt wird der Kapitaldienstfähigkeit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Damit zielen die Aufsichtsbehörden vor allem darauf ab, das Problembewusstsein für eine bestimmte Vergabepraxis zu schärfen. In der Vergangenheit sind Kreditnehmer bei Vorhandensein entsprechender Sicherheiten oder Garantien trotz schlechter ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 6 Die EBA hat u. a. den Auftrag, bestimmte Vorgaben der CRD IV und der CRR weiter zu konkretisieren. Für die Zwecke des SREP unterscheidet die EBA grundsätzlich zwischen Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Unter den "Kapitalrisiken" ("Risks to Capital") versteht die EBA spezielle Risiken, die sich im Fall ihres Eintritts in aufsichtlicher Hinsic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Sensitivitätsmaße

Rz. 16 Mithilfe von Sensitivitätsmaßen erfolgt eine Approximation des produktspezifischen Marktpreisrisikos. Sensitivitätsmaße sind Kennzahlen, die die prozentuale oder absolute Preisänderung eines Finanzinstrumentes bei Veränderung eines bestimmten Risikoparameters angeben. Allgemein bekannt sind Zins- (Modifizierte Duration, Basis-Point-Value), Aktien- (Betafaktor) und Opt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Dokumentation der internen Risikotransfers

Rz. 121 Die internen Risikotransfers zwischen Anlage- und Handelsbuch sind zu dokumentieren, wobei die Vorgaben in Tz. 41 lit. c und Tz. 47 lit. a aus den EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten sind (→ BTR 2.3 Tz. 9, Erläuterung). Demnach sollten die Positionen im Zusammenhang mit internen Risikotransfers zwischen dem Anlage-... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; RFH RStBl 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BFH BStBl II 19... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen des Zuwend... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.2 Beispiele

Rz. 50 Das einfachste Beispiel für ein ertragsorientiertes Verfahren ist die sogenannte "Zinsbindungsbilanz". Da die Festzinsvolumina auf beiden Seiten der Bilanz i. d. R. nicht exakt übereinstimmen, also insbesondere Festzinspositionen auf der Aktivseite auch variablen Positionen auf der Passivseite gegenüberstehen (sogenannte "offene Festzinspositionen"), entsteht auf der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kritische Reflexion der Stresstestergebnisse

Rz. 317 Wenngleich Stresstests so ausgestaltet sein sollten, dass die zugrunde liegenden Szenarien Ausnahmesituationen darstellen, sollen sie dennoch plausibel mögliche Ereignisse widerspiegeln (→ AT 4.3.3 Tz. 3). Folglich muss ein Institut auch auf derartige Ereignisse vorbereitet sein. Die Durchführung von Stresstests wäre für das Institut vollkommen wertlos, wenn deren Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Praktikable Ausgestaltung der Risikomessung

Rz. 67 Die Institute sollten die Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Eine vergleichbare Anforderung existiert ebenfalls mit Bezug auf die Kreditspreadrisiken (→ BTR 5 Tz. 1, Erläuterung). Was darunter genau zu verstehen ist, scheint nicht ganz klar zu sein. Im Moment gehen alle Beteiligten davon aus, dass damit ggf. auf einen ergänzenden separaten Ausweis abgestellt wird.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.2 Historische Entwicklung

Rz. 75 Schon den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zum sogenannten "Standardzinsschock" der zweiten Säule von Basel II[1] entsprechend, sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des SREP zumindest dann Maßnahmen ergreifen, wenn der wirtschaftliche Wert der Geschäfte des Anlagebuches ("Zinsbuchbarwert") eines Institutes bei einer plötzlichen und unerwartete... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.3 Initiativen der Kreditwirtschaft

Rz. 350 Seitens der Kreditwirtschaft ist aus globaler Sicht zunächst die "United Nations Environment Programme Finance Initiative" (UNEP FI) als Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem globalen Finanzsektor zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss entsprechender Initiativen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Die Initiative der K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.3 Finanzierung der Immobilienentwicklung

Rz. 95 Bei der Finanzierung der Immobilienentwicklung sollte die Kreditwürdigkeitsprüfung entsprechend der Laufzeit des Darlehens sowohl die Bauphase und ggf. ihre Schritte als auch die Phase nach der Baufertigstellung umfassen, wenn eine Umwandlung in ein Darlehen für Gewerbeimmobilien vorgesehen ist. Für die Bewertung der zweiten Phase gelten die bereits dargelegten Vorgab... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Angemessenheit der Limite

Rz. 107 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hält die Vorgabe von volumenbasierten Limiten für Einzelkreditnehmer und Gruppen verbundener Kunden bei allen Geschäftsaktivitäten, die Adressenausfallrisiken in sich bergen, für einen wichtigen Bestandteil des Kreditrisikomanagements, um insbesondere eine angemessene Diversifikation der Geschäftsaktivitäten zu gewährleisten. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Stresstests für Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 126 Kredite in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, nennt man "Fremdwährungskredite". Folglich bezeichnet das "Fremdwährungskreditrisiko" das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge von Fremdwährungskrediten an "nicht abgesicherte Kreditnehmer".[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 29 Um die mit der eigenen Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken beurteilen und dafür angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen initiieren zu können, müssen der Geschäftsleitung vor allem die wesentlichen Merkmale dieser Risiken bekannt sein. Dies ergibt sich nicht zuletzt durch den im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle eingefügten Zusatz hinsichtlich der ESG-Risiken (→ AT 3 T... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Inhalte der Berichterstattung über sonstige wesentliche Risiken

Rz. 100 Auch für die sonstigen vom Institut als wesentlich identifizierten Risiken gelten zunächst die allgemeinen Anforderungen an die Inhalte der Berichterstattung über die wesentlichen Risiken (→ BT 3.1 Tz. 2 und BT 3.2 Tz. 2). Grundsätzlich bleibt es den Instituten überlassen, zu den erforderlichen Mindestinhalten der Risikoberichterstattung über die anderen wesentlichen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 71 Die Aufsicht macht die Sicherstellung der Datenqualität zu einer Managementaufgabe und nimmt die Geschäftsleitung sehr stark in die Verantwortung. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB[1] haben betont, dass eine intensive Einbindung der Geschäftsleitung[2] unerlässlich für die Verbesserung der Risikodatenaggregation und der Risikoberi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Schriftliche Fixierung und Vorlage der Prüfungsberichte

Rz. 2 Nach jeder Revisionsprüfung ist zeitnah ein schriftlicher Bericht zu erstellen. Der Prüfungsbericht ist somit das zentrale Informationsinstrument der Internen Revision. Zudem werden von der Aufsicht gewisse Vorgaben zur Gliederung bzw. zu den Mindestinhalten des Berichtes gemacht, die sich auf folgende Punkte beziehen: eine Darstellung des Prüfungsgegenstandes, eine Dars... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Einleitung

Rz. 1 Gemäß Artikel 73 der EU-Bankenrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU) müssen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des ICAAP im Rahmen des SREP

Rz. 1 Der aufsichtliche Überprüfungsprozess ("Supervisory Review Process", SRP) besteht aus zwei Elementen, deren Anforderungen zum einen an die Institute und zum anderen an die Aufsicht gerichtet sind: den internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) und Liquiditätsausstattung ("Internal... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Inhalte der Berichterstattung über operationelle Risiken

Rz. 87 Neben bedeutenden Schadensfällen hat ein Institut auch über wesentliche Schwächen sowie wesentliche potenzielle Ereignisse aus operationellen Risiken zu berichten. Diese spezifische Berichtspflicht geht auf eine Ergänzung im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle zurück, wonach die Verfahren zur Beurteilung der operationellen Risiken deren "wesentliche Ausprägungen" erfas... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Beurteilung von ESG-Risiken

Rz. 145 Geeignete Risikoklassifizierungsverfahren können auch zur Beurteilung von ESG-Risiken eines Engagements[1] herangezogen werden. Es bleibt dabei den Instituten überlassen, ob sie diesen Prozess in bestehende Risikoklassifizierungsverfahren integrieren oder für diesen Zweck neue Verfahren einrichten (→ BTO 1.4 Tz. 1). Sofern die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Bon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.3.2 Messgrößen

Rz. 66 Die EBA nennt bestimmte Indikatoren, die von den Instituten mindestens verwendet werden sollten, wobei die kleinen und wenig komplexen Institute ("small and non-complex institutions", SNCI) diese Indikatoren zumindest in Erwägung ziehen sollten:[1] Genannt werden zunächst die finanzierten THG-Emissionen nach Scope 1, 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Sektoren, unter Verwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Begrüßung der Teilnehmer

Der Exekutivdirektor Bankenaufsicht, Herr Röseler, begrüßt die Teilnehmer und führt in das Thema ein. Mit Beginn des Jahres 2016 sind die EBA-Leitlinien zum SREP (Supervisory Review and Evaluation Process – Prozess der Aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung) durch die BaFin umzusetzen. Die Veranstaltung dient der Vorstellung des vorläufigen Sachstands. Herr Röseler kündigt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Messansätze für Zinsänderungsrisiken

Rz. 30 Hinsichtlich der Ansätze zur Identifizierung und Messung der Komponenten der Zinsänderungsrisiken ist von den Instituten Tz. 87 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Darin betont die EBA, dass die Institute alle Komponenten des IRRBB ermitteln und messen sollten. Gleichzeitig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Integrierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken

Rz. 35 Grundsätzlich bleibt es den Instituten überlassen, auf welche Weise sie die Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches berücksichtigen. Sowohl eine getrennte Behandlung in Handels- und Anlagebuch als auch eine integrierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken auf Ebene des Gesamtinstitutes ist möglich. Im letztgenannten Fall müssen allerdings die für das Handelsbuch zwingend... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Fremdwährungsdarlehen

Rz. 51 Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen (→ BTO 1.2 Tz. 2, Erläuterung). Unter einer "Fremdwährung" wird jede Währung außer dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Mitgliedstaates, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, verstanden. Ein "Fremdwährungsdarlehen" bzw. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.6 Umgang mit Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 149 Die deutsche Aufsicht hatte zunächst gefordert, dass die Institute für Stressbetrachtungen zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (CSRBB) Tz. 134 lit. b aus den EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch beachten (→ AT 4.3.3 Tz. 1, Erläuterung). Darin fordert die EBA von den Instituten allerdings keinen Stresstest im eigentlichen Sinne. Stat... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Operative Informationssicherheit

Rz. 77 Der "IT-Betrieb" hat laut Tz. 8.1 BAIT jene Anforderungen umzusetzen, die sich aus der Geschäftsstrategie und den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben. Für die Umsetzung der Anforderungen des Informationssicherheitsmanagements ist nach Tz. 5.1 BAIT hingegen die "operative Informationssicherheit" zuständig. Insofern entspricht die Tätigkeit der operativen Inform... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1. Grundsätzliche Herangehensweise

Rz. 25 Nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften dürfen Wertpapiere[1], die wie Anlagevermögen bewertet werden, im HGB-Jahresabschluss nur dann mit einem höheren als dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die daraus resultierende stille Last sich im Zeitablauf wieder auflöst, also eine entsprechende Wertaufho... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Aussagekraft der Verfahren

Rz. 14 Die Aussagekraft der Risikoklassifizierungsverfahren hängt maßgeblich davon ab, wie die zur Risikobeurteilung relevanten Faktoren ausgewählt und die für das Verfahren erforderlichen Informationen qualitätsgesichert und verarbeitet werden. Bereits mit der Entwicklung von Risikoklassifizierungsverfahren muss grundsätzlich geprüft werden, welche Merkmale überhaupt eine A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Definition von Stresstests

Rz. 9 Älteren Ausführungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zufolge dienen Stresstests dem Management des Institutes zur Warnung vor nachteiligen unerwarteten Folgen im Zusammenhang mit diversen Risiken und geben Aufschluss darüber, wie viel Kapital zur Verlustabsorption erforderlich sein würde, wenn große Schocks eintreten sollten.[1] Grundsätzlich hat sich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 15.1 Auslagerungsregister auf Ebene des Institutes

Rz. 450 Das Modul AT 9 enthielt bis zur sechsten MaRisk-Novelle keine speziellen Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf die Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen auf andere Unternehmen. Es galten lediglich die allgemeinen Anforderungen an die Dokumentation, wonach die für die Einhaltung der MaRisk wesentlichen Handlungen und Festlegungen nachvollziehbar zu ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.1 Benchmarkszenarien zur Ermittlung des Value-at-Risk

Rz. 28 Benchmarkszenarien approximieren das Verlustpotenzial in Abhängigkeit von Veränderungen der jeweils fixierten Marktrisikoparameter. In der Regel werden Standard-, Stress- und Crashszenarien berechnet. Beim Standardszenario werden durchschnittliche Risikofaktoren verwendet, die über längere Zeiträume unverändert bleiben und mit hohen Wahrscheinlichkeiten verbunden sind... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Strengere Vorgaben für die Interne Revision

Rz. 22 Für die Interne Revision ist das Verbot der Selbstprüfung und -überprüfung bereits seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem wurde an anderer Stelle eine vergleichbare Vorgabe für den Wechsel von Mitarbeitern anderer Organisationseinheiten zur Internen Revision ergänzt. In diesem Fall erwartet die deutsche Aufsicht, dass die Institute Übergangsfristen v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Komplementäre Steuerungsperspektiven

Rz. 44 Zur Bestimmung des Zinsänderungsrisikos kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Betracht: die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf das handelsrechtliche Ergebnis, die sich im Zinsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ablesen lassen (sogenannte "ertragsorientierte Messverfahren"), oder die Untersuchung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.6 Kapitalbedarf für Beteiligungsrisiken

Rz. 113 Älteren Umfragen der Aufsicht zufolge werden Beteiligungsrisiken von den Instituten teilweise beim Marktpreisrisiko berücksichtigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine gesonderte Modellierung, wobei der Kapitalbedarf häufig auf Basis von Marktwerten der Beteiligungen sowie deren Volatilitäten ermittelt und ein Kapitalfaktor festgelegt wird. Alternativ werden Beteili... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.4.1 Prüfung durch eine unabhängige Stelle

Rz. 214 Eine vom Markt unabhängige Stelle kann durchaus innerhalb der Geschäftsleiterlinie Markt angesiedelt sein (→ BTO Tz. 2, Erläuterung). Im Rahmen der Prüfung der Verträge kommt es in erster Linie auf den juristischen Sachverstand an. Einem Interessenkonflikt kann hinreichend entgegengewirkt werden, wenn diese Stelle z. B. nicht direkt oder indirekt am Vertriebserfolg p... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Erstellung der Risikoeinstufungen

Rz. 30 Für die Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren gibt es in den MaRisk keine organisatorischen Einschränkungen. So kann z. B. eine Risikoeinstufung im Marktbereich erstellt werden, unabhängig davon, ob es sich um risikorelevante Geschäfte handelt und somit zwei Voten erforderlich sind oder nicht.[1] Das Zwei-Voten-Prinzip (→ BTO 1.1 Tz. 2) bezieht sich direkt au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.10 Aktienrisiken im Anlagebuch/Beteiligungsrisiken

Rz. 40 Aktienrisiken können sowohl im Handelsbuch als auch im Anlagebuch bestehen. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Wertminderung der Aktieninvestitionen des Institutes im Rahmen des SREP bewerten. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass dieses Risiko durch den Rahmen für das Risikomanagement angemessen erfasst wird. Sofern dies für ein Institut relevant is... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Bedeutung von Frühwarnindikatoren für den SREP

Rz. 45 Wie bereits ausgeführt, sollen die Frühwarnindikatoren im Hinblick auf das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko in erster Linie die wichtigsten strukturellen Refinanzierungsschwächen abdecken, wobei insbesondere auf verschiedene Konzentrationen abgezielt wird. Als ebenso wichtig betrachtet die EBA, dass die Frühwarnindikatoren angemessen dokumentiert sind, regelmäßi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Entscheidungsprozess in Krisenzeiten

Rz. 106 Die BaFin hat den Entscheidungsprozess, ob ein Institut eine erforderliche Sanierung begleitet, für die Dauer der COVID-19-Pandemie ausgesetzt. Damit konnte die Kreditvergabe an Kreditnehmer auch dann erfolgen, wenn die Kapitaldienstfähigkeit krisenbedingt vorübergehend nicht gegeben bzw. im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Krise abhängig war. Insbesondere hat d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.1 Aufstellung eines internen Refinanzierungsplanes

Rz. 334 Die Institute müssen über eine angemessene Liquiditäts- und Refinanzierungsposition verfügen und damit zur Sicherstellung ihres Fortbestandes beitragen.[1] Die Liquiditätsposition wird hinsichtlich des Liquiditätssaldos in erster Linie mithilfe geeigneter Zeitbänder in den Liquiditäts­übersichten im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich überwacht (→ BTR 3.1 Tz. 3)... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Sachzuwendungen/-spenden zugunsten einer Tombola

Tz. 9 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Grundsätzlich erfüllt eine Tombola keinen eigenen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zweck. Sie dient vielmehr der Mittelbeschaffung, die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke von Verbänden/Vereinen benötigt werden. Einnahmen aus einer Tombola sind nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) bei einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Identifikation zeitkritischer Aktivitäten und Prozesse

Rz. 30 Zeitkritisch sind grundsätzlich jene Aktivitäten und Prozesse, bei deren Beeinträchtigung für "definierte Zeiträume" ein "nicht mehr akzeptabler Schaden" für das Institut zu erwarten ist (→ AT 7.3 Tz. 1, Erläuterung). Insofern geht es für ein Institut darum, jene Aktivitäten und Prozesse zu ermitteln, bei denen eine Beeinträchtigung schon kurzfristig zu einem graviere... mehr