Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Turnus der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 43 Gemäß der ursprünglich in BTR 2.1 Tz. 5 enthaltenen Anforderungen hat die Risikoberichterstattung über die vom Institut eingegangenen Marktpreisrisiken einschließlich der Zinsänderungsrisiken mindestens vierteljährlich zu erfolgen. Diese Berichterstattung an die gesamte Geschäftsleitung orientiert sich am Turnus der Bewertung und Ergebnisermittlung für die Positionen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.6 Beispiel IKT-Strategie

Rz. 289 Auch die EBA betont im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie am Beispiel der Strategie für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Strategie) besonders den Prozesscharakter. Insbesondere in jenen Fällen, in denen die IKT-Strategie des Institutes die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Anpassungen oder Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1. Spezifische Aspekte der zu berücksichtigenden Risikoarten

Rz. 51 Hinsichtlich der in der Risikotragfähigkeitssteuerung zu berücksichtigenden Risikoarten sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 52 In einem Going-Concern-Ansatz mit GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung kann es im Hinblick auf die Bewertungsvorschriften zur externen Rechnungslegung ggf. akzeptiert werden, wenn hier Kursrisiken bei Positionen im Anlagebestand unberücksic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.14 Migrationsrisiken

Rz. 48 Migrationsrisiken bezeichnen die Gefahr, dass sich die Bonität einer Gegenpartei in einem Ausmaß ändert, dass diese Gegenpartei in eine andere Scoring- bzw. Ratingklasse mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit wandert ("Migration"). Sie bezeichnen insofern das Risiko einer Wertverschlechterung von Krediten aufgrund gestiegener Ausfallrisiken, ohne dass es bereits ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.2 Bedeutung der Wechselwirkungen für den SREP

Rz. 55 Die EBA empfiehlt den zuständigen Behörden deshalb, bei der Vergabe der Scorewerte für das Liquiditäts- und das Refinanzierungsrisiko im Rahmen des SREP auch die Auswirkungen anderer Liquiditätsrisikotreiber zu berücksichtigen, z. B. in Bezug auf das Reputationsrisiko.[1] Konkret fordert die EBA, bei der Bewertung der Auswirkung von Schocks auf den Liquiditätsbedarf d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.5 Rückgriff auf existierende Sicherheitenwerte

Rz. 180 Im Normalfall ist mit einer Kreditvergabe die Hereinnahme neuer Sicherheiten verbunden, weshalb diese Sicherheiten vom Institut noch nicht bewertet sein können. Es ist allerdings möglich, dass zum Kreditnehmer bereits eine Geschäftsbeziehung besteht und ggf. sogar die für einen neuen Kredit heranzuziehende Sicherheit vom Institut schon bewertet wurde. Zum Beispiel k... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Maßgeblichkeit der Limitierung von Marktpreisrisiken

Rz. 26 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP u. a. eine Bewertung des Limitsystems zur Begrenzung der Marktpreisrisiken durchführen und dabei insbesondere überprüfen, ob die festgelegten Limite zwingend einzuhalten sind oder Abweichungen zugelassen werden. Sofern Abweichungen möglich sind (Ausnahmen), sollte aus den institutsinternen Richtlinien eindeutig hervo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8 Ergänzende Vorgaben der EBA

Rz. 183 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind die Anforderungen der Abschnitte 7.1.1 (Besicherung mit Immobilien) und 7.1.2 (Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung bei der Bewertung von Sicherheiten zu beachten (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Einige der darin enthaltenen Vorgaben sind bereits (weitgehend) durch ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Wechselwirkungen mit dem Bewertungsturnus

Rz. 14 Grundsätzlich empfiehlt es sich nicht, stark von Parameterschwankungen abhängige Bestände nur alle drei Monate zu bewerten und gleichzeitig bei der Festlegung der Limite auf eine nahezu hundertprozentige Auslastung abzustellen, weil damit bereits kleine Änderungen der zugrunde liegenden Marktrisikoparameter eine Limitüberschreitung zur Folge haben könnten. Außerdem wä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfung der Verfahren

Rz. 36 Die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken sind regelmäßig auf ihre Effizienz und Güte hin zu überprüfen. Was genau unter "regelmäßig" zu verstehen ist, hängt in erster Linie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Positionen im Handels- bzw. Anlagebuch ab. Grundsätzlich ist die Angemessenheit der Methoden und Verfahren zumindest jährlich durch die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 2 Die Institute haben aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren zur Beurteilung des Adressenausfallrisikos sowie ggf. des Objekt- bzw. Projektrisikos einzurichten. Daraus leitet sich allerdings nicht die Notwendigkeit von Risikoklassifizierungsverfahren für jedes einzelne Kreditgeschäft ab. Die grundsätzlich immer erforderliche Risikobeurteilung muss nur dann mith... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9 Die "achte MaRisk-Novelle": Fassung vom 29. Mai 2024

Rz. 89 Am 18. Januar 2024 hat die deutsche Aufsicht dem Fachgremium IRRBB einen ersten (inoffiziellen) Entwurf für die "achte MaRisk-Novelle" übermittelt, die sich erstmals nur um ein einziges Thema drehte. Der Zweck dieser Novelle bestand allein darin, die EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken des Anlagebuches[1] in die nationale Ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. Steuerungsaspekte beider Perspektiven

Rz. 65 Gemäß AT 4.3.2 Tz.1 MaRisk sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risikoarten (inklusive Liquiditätsrisiken) und Perspektiven hinweg geschieht. Es ist deshalb nachvollziehba... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Basisrisiko

Rz. 24 Das "Basisrisiko" ist das Risiko, das sich aus den Auswirkungen relativer Zinsänderungen auf zinssensitive Instrumente ergibt, die zwar ähnliche Laufzeiten aufweisen, deren Preise jedoch auf unterschiedlichen Zinsindizes basieren. Es resultiert aus einer nicht perfekten Korrelation bei der Anpassung der Zinserträge und -aufwendungen verschiedener zinssensitiver Instru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Rechtlich geprüfte Unterlagen

Rz. 207 Vertragliche Vereinbarungen im Kreditgeschäft sind auf der Grundlage rechtlich geprüfter Unterlagen abzuschließen. Während an anderer Stelle auf die Übereinstimmung der durch das Institut erstellten Kreditverträge mit der aktuellen Rechtslage abgestellt wird (→ BTO 1.2 Tz. 12), bezieht sich diese Anforderung vorrangig auf die vom Kreditnehmer zur Verfügung gestellten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Information des Positionsverantwortlichen

Rz. 5 Über die für ihn relevanten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung muss der jeweilige Positionsverantwortliche zeitnah informiert werden. Damit sind nicht unbedingt nur die Händler gemeint. Wie bereits ausführlich dargelegt wurde, ist z. B. die Treasury häufig für die aus Gesamtbanksicht abgeschlossenen Geschäfte verantwortlich (→ BTO Tz. 4 und BTR 1 Tz. 3). Rz. 6 Im Rahme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.9 Anforderungen an bedeutende Institute

Rz. 68 Einer ersten Bestandsaufnahme der EZB vom August 2020 zufolge waren in den Instituten beim Management von klimabedingten Risiken noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Bis Mitte 2020 hatten zwar nahezu 75 Prozent der untersuchten bedeutenden Institute klimabezogene Risiken bei ihrer Risikoinventur berücksichtigt. Davon war aber nur ein Drittel zu dem Schluss geko... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Definition "inverser" Stresstests

Rz. 269 Im Unterschied zu den "klassischen" ereignisgetriebenen Stresstests (→ AT 4.3.3 Tz. 1), die zur Abgrenzung teilweise auch als "(Straight) Forward Stresstests" bezeichnet werden[1], geht man bei inversen Stresstests den umgekehrten Weg.[2] Sie werden deshalb als "inverse" Stresstests ("Reverse Stresstests") bezeichnet. Der Ausgangspunkt ist ein vordefiniertes Ergebnis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Organisatorische Vorgaben

Rz. 63 Gemäß Tz. 2.2 BAIT ist die Geschäftsleitung dafür verantwortlich, dass auf Basis der IT-Strategie die Regelungen zur IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation festgelegt und bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass diese Regelungen wirksam umgesetzt werden. Rz. 64 Laut Tz. 4.4 BAIT hat die Geschäftsleitung die Fun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Verfahren zur Wertermittlung, Verwaltung und Verwertung der Sicherheiten

Rz. 67 Aufgrund der wichtigen Rolle, die der Wert einer Sicherheit im Rahmen der Kreditgewährung spielen kann, werden die Verfahren zur Wertermittlung, Verwaltung und Verwertung gestellter Sicherheiten hervorgehoben. Die deutsche Aufsicht erwartet zudem, dass diese Verfahren vom Institut festgelegt werden. Die EBA hat in Abschnitt 7.1 ihrer Leitlinien für die Kreditvergabe u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken im Bestandsgeschäft

Rz. 39 Im Grunde müssten sich die Institute zunächst einmal Klarheit über den Status quo verschaffen. So gehört zur regelmäßigen Beurteilung der Adressenausfallrisiken nunmehr auch eine Bewertung, inwiefern die ESG-Risiken Auswirkungen auf den Risikogehalt im Bestandsgeschäft haben. Andernfalls kann dem Charakter der ESG-Risiken als Risikotreiber, gerade mit Blick auf die A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Richtlinienvorgaben

Rz. 131 Die relevanten Vorgaben der MiFID bzw. MiFID-Durchführungsrichtlinie decken die folgenden Inhalte ab: In Art. 5 MiFID-Durchführungsrichtlinie werden allgemeine organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen gestellt. Dazu gehören z. B. die Einrichtung klarer Entscheidungsprozesse und Organisationsstrukturen, die Implementierung angemessener Kontrollmechanismen und... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Korrelationsrisiken

Rz. 14 Gemäß Art. 291 Abs. 2 CRR müssen die Institute Forderungen gegenüber Gegenparteien, die mit einem erheblichen allgemeinen und speziellen Korrelationsrisiko ("Wrong-Way Risk") verbunden sind, gebührende Beachtung schenken. Dabei bezeichnet nach Art. 291 Abs. 1 CRR das "allgemeine Korrelationsrisiko" das Risiko, dass eine positive Korrelation zwischen der Ausfallwahrsch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.9 Risiken aus Spezialfinanzierungen

Rz. 38 Bei Spezialfinanzierungen besteht das Risiko nicht in Bezug auf den Kreditnehmer, der i. d. R. eine Zweckgesellschaft ist, sondern auf die Rentabilität des finanzierten Vermögenswertes oder Projektes (z. B. gewerbliche Immobilie, Energieanlage, Seefrachtverkehr, Rohstoffe). Aufgrund der häufig voluminösen Finanzierungen mit langer Laufzeit sind Spezialfinanzierungen e... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Sinn und Zweck der Besicherung

Rz. 162 Im Allgemeinen steht aus Sicht des Institutes bei der Kreditvergabeentscheidung die Frage im Vordergrund, ob der Kreditnehmer aufgrund seiner Kapitaldienstfähigkeit dazu in der Lage ist, den gewünschten Kredit vertragsgemäß zurückzuführen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Maßgeblich für die Kreditentscheidung ist also vor allem die Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers. Sofe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 IKT-Datenintegritätsrisiken im SREP

Rz. 113 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP bewerten, ob das Institut über einen wirksamen und angemessenen Rahmen für die Ermittlung, das Verständnis, die Messung und die Minderung des IKT-Datenintegritätsrisikos verfügt. Dabei sollten jene Risiken berücksichtigt werden, die mit der Wahrung der Integrität der von den IKT-Systemen gespeicherten und verarbeite... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.11 Immobilienrisiken

Rz. 43 Immobilienrisiken entstehen immer dann, wenn ein Institut in Immobilien investiert, sei es zur Eigennutzung oder zur Kapitalanlage – als Direktinvestition oder über Fondsanteile. Je nach Art der Verwendung ändert sich die Bedeutung verschiedener Kriterien, die Einfluss auf den Risikogehalt der Investition haben. Grundsätzlich immer von Bedeutung ist die Lage der Immob... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.15 Besicherungs- und Restrisiken

Rz. 49 Das Adressenausfallrisiko im Sinne der MaRisk schließt auch das Besicherungsrisiko ein, d. h. die Gefahr von Wertminderungen der Sicherheiten (→ BTO 1.2.1 und BTO 1.2.2). In der CRD IV wird das Besicherungsrisiko im Zusammenhang mit dem Restrisiko erwähnt. Gemäß Art. 80 CRD IV müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass das Risiko, dass die von den Instituten ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Überblick

Tz. 15 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Beispiel 1: Unternehmer U spendet dem Fußballverein F seinen gebrauchten Kleinbus. Der Kleinbus hat laut Anlageverzeichnis einen Buchwert i. H. v. 2 000 EUR. Der Entnahmewert/Teilwert für dieses Fahrzeug zzgl. Umsatzsteuer beträgt 11 900 EUR. U hat das Fahrzeug aber (in Abwandlung zum Beispiel oben, Tz. 8) als Gebrauchtfahrzeug ohne gesonder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12 Aufsichtliche Stresstests

Rz. 40 Gemäß Art. 100 Abs. 1 CRD IV müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden bei den von ihnen beaufsichtigten Instituten soweit erforderlich, jedoch zumindest jährlich, aufsichtliche Stresstests durchführen, um den Prozess der Überprüfung und Bewertung nach Art. 97 CRD IV (SREP) zu erleichtern. Die aufsichtlichen Stresstests sollten nicht als Ersatz für die Verpflichtungen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.13 Kapitalbedarf für Geschäftsrisiken

Rz. 144 Geschäftsrisiken, für die es in der Fachliteratur keine einheitliche Definition gibt (→ BTR Tz. 1), werden auch aufgrund des lange Zeit vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes immer häufiger als wesentliches Risiko eingestuft und im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Üblicherweise werden darunter Abweichungen von der geplanten Gewinn- und Verlustrechnung verstan... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4. Beobachtungszeitraum

Rz. 63 Die von den Instituten verwendeten Ansätze zur Risikoquantifizierung beruhen im Regelfall zumindest teilweise auf beobachteten Entwicklungen aus der Vergangenheit. Diese bilden dann einen Teil der Berechnungsgrundlage für die Bewertung des (in die Zukunft gerichteten) Risikos. Rz. 64 Beinhaltet der Beobachtungszeitraum ausschließlich oder überwiegend Zeiten geordneter ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 14 Berichterstattung über wesentliche Auslagerungen (Tz. 13)

Rz. 442 13 Der Auslagerungsbeauftragte bzw. das zentrale Auslagerungsmanagement haben mindestens jährlich einen Bericht über die wesentlichen Auslagerungen zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Zudem ist anlassbezogen zu berichten. Der Bericht hat unter Berücksichtigung der dem Institut vorliegenden Informationen bzw. der institutsinternen Bewertung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Prüfungshandlungen im Rahmen des SREP

Rz. 13 Mit Blick auf den internen Kontrollrahmen sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des SREP u. a. untersuchen, ob interne Kontrollen, operative Limite und weitere Verfahren vorhanden sind, um die IRRBB-Risikopositionen im Einklang mit den von der Geschäftsleitung definierten Parametern und dem Risikoappetit auf oder unter dem vom Institut akzeptierten Niveau zu halt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11. Perspektiven der Zinsänderungsrisikomessung

Die DK weist darauf hin, dass lediglich aus dem BaFin-Anschreiben zum überarbeiteten RS 9/2018 erkennbar werde, dass mit der Neuformulierung der BTR 2.3 Tz. 6 eine Umsetzung der EBA-Leitlinien zum IRRBB-Management (EBA/GL/2015/08) intendiert ist. In der Praxis stelle sich insbesondere für Institute, die in der Risikotragfähigkeit GuV-orientierte Going-Concern-Ansätze nutzen,... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausübung des Bezugsrechts

Rn. 1474 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden neue Aktien angeschafft, so geht das Bezugsrecht auf die neuen Anteile über. Nach § 20 Abs 4a S 4 EStG werden aber iRd Ermittlung der AK der neuen Anteile das Bezugsrecht mit null Euro bewertet, soweit die Anteile nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden. Die AK der Altanteile werden nicht durch das Bezugsrecht gekürzt. Da sowohl die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.1 Barwert von zinstragenden Positionen

Rz. 171 Der Barwert von zinstragenden Positionen (auch Zinsbuchbarwert genannt) stellt erwartungsgemäß den größten Posten im Risikodeckungspotenzial dar.[1] Ausgangspunkt für die Ermittlung des Barwertes der zinstragenden Positionen sind alle zinsbezogenen Geschäfte eines Institutes. Der Cashflow zur Ermittlung des Zinsbuchbarwertes entspricht in der Regel dem Cashflow, der ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. immer, wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.6 Risikovorsorge

Rz. 1 Das Institut muss Kriterien festlegen, auf deren Grundlage Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft zu bilden sind (z. B. durch ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren). Die angewandten Rechnungslegungsnormen sind hierbei zu beachten. Bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs muss eine Überprüfung der Sicherheitenwerte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Gap-Risiko

Rz. 22 Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3.1. Generelle Hinweise zur Risikoquantifizierung

Rz. 46 Bei den als wesentlich identifizierten Risiken muss die Risikoquantifizierung sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste umfassen.[1] Auf die Abbildung erwarteter Verluste kann insoweit auf der Risikoseite verzichtet werden, wie sie bereits bei Bestimmung des RDP berücksichtigt wurden. Rz. 47 Die Risiken sind konsistent zur Definition des Risikodeckungspotenzials z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 11 Die EBA hat bereits in den Leitlinien zur internen Governance aus dem Jahr 2011 Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision formuliert.[1] Danach sollte die Interne Revision direkt der Geschäftsleitung und/oder dem Prüfungsausschuss (soweit vorhanden) ihre Erkenntnisse und Vorschläge für materielle Verbesserungen der internen Kontrollen berichten. Die Ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.3 Optionsrisiko

Rz. 25 Das "Optionsrisiko" ist das Risiko aus (eingebetteten und expliziten) Optionen, die dem Institut oder seinem Kunden die Möglichkeit geben, die Höhe und den Zeitpunkt ihrer Cashflows zu ändern. Das Optionsrisiko betrifft also einerseits das Risiko aus zinssensitiven Instrumenten, bei denen der Inhaber die Option mit großer Wahrscheinlichkeit ausüben wird, wenn es in se... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Einbeziehung in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 27 Die Institute müssen bei der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit berücksichtigen. Das ergibt sich bereits aus der Definition der ESG-Risiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den ESG-Bereichen, die als Risikotreiber die Wesentlichkeit anderer Risikoarten beeinf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes und der externen Bedingungen

Rz. 218 Zur Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes ist eine umfassende jährliche Selbsteinschätzung der tatsächlichen Situation vorzunehmen. Außerdem sind die externen Bedingungen und die Auswirkungen der Strategie für notleidende Risikopositionen auf das Kapital zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Rz. 219 Die Selbsteinschätzung soll sich auf die Größenord... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Rz. 5 Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Proze... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d... mehr