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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTR 2.3 Ma ... / 5.1.1 Gap-Risiko

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 22

Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden Marktzinsen im Fall offener Festzinspositionen auf der Aktivseite (sogenannter "aktivischer Festzins­überhang"), d. h. wenn Kredite mit festen Zinsvereinbarungen variabel refinanziert werden. Durch die steigenden Zinsen reduziert sich für diese Positionen automatisch die Zinsspanne. In Analogie dazu hätte ein "passivischer Festzinsüberhang", bei dem die variabel verzinslichen Positionen auf der Aktivseite durch Festzinspositionen auf der Passivseite finanziert werden, negative Auswirkungen bei sinkenden Marktzinsen.

 

Rz. 23

Ähnliche Effekte sind zu erwarten, sofern Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausgereicht werden, als sich das Institut im Gegenzug refinanziert ("Fristentransformation"). Im Extremfall liegt der Refinanzierungszins zum Zeitpunkt der neuerlichen Mittelaufnahme sogar über dem vereinbarten Kreditzins, woraus empfindliche Verluste resultieren können. Aufgrund der teilweise sehr langen Zinsbindungsfristen auf der Aktivseite sind die tatsächlichen Auswirkungen derartiger Zinsänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) häufig erst nach einem längeren Zeitraum sichtbar. Aus diesem Grund mussten die Institute in der Vergangenheit auch die Auswirkungen über den Bilanzstichtag hinaus betrachten. In der Literatur wird diese Komponente zum Teil als "Festzinsrisiko", "Zinsneufestsetzungsrisiko" oder "Fristenablaufrisiko" bezeichnet. Seit der achten MaRisk-Novelle müssen neben den A...

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