Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Boxberg/Seidler, BB 2025, 2923-2927, Going Concern – wesentliche Neuerungen des ISA 570 (Revised 2024), BB 50/2025, S. 2923; Ebeling/Häsner, Umgang mit handelsrechtlichen Distanzierungstend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Eggert, Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 12/2025, S. 419; Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.42 Geschäfts- oder Firmenwert

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.18 Bilanzanalyse

Beyhs/Figlin/Tukalska, Die Analyse von Nachhaltigkeitsberichten anderer Unternehmen für die eigene Wesentlichkeitsanalyse, IRZ 12/2025, S. 541; Eisenschmidt/Vanini, Alternative erfolgsorientierte Performancemaße im Prognosebericht – eine empirische Untersuchung vor und während der Coronavirus-Pandemie, KoR 9/2025, S. 285; Ernst/Gleißner/Wisotzki, Der Zusammenhang zwischen En...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.59 IT-Bilanzierung

Bonnecke, Cloud Computing in der handelsrechtlichen Rechnungslegung – Zugleich Plädoyer für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise der bilanziellen Behandlung von Implementierungskosten, StuB 23/2025, S. 890; Bach, Customizing-Aufwendungen bei Software-as-a-Service-Lösungen – Aktivierung oder Aufwand?, StuB 11/2025, S. 426; Freiberg/Niebuhr, Restriktionen aus dem EU Data Act...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Lagebericht

Währisch, Die Berichterstattung zur Auslastung im Lagebericht anlagenintensiver Unternehmen, WPg 21/2025, S. 1201; Zwirner/Vodermeier/Boecker, Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 3. Bewertung des Geschenks

a) Grundsatz für nicht verbrauchbare Sachen Nutzungsrechte, also auch der Nießbrauch,[55] sind ebenso wie auch Immobilien nicht verbrauchbare Gegenstände.[56] Für ihre Bewertung gilt das in § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB verankerte Niederstwertprinzip.[57] Dementsprechend sind die Werte des verschenkten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Schenkung (inflationsbereinigt[58] nach VPI)[59] u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) Bewertung des Nießbrauchs (Ansicht des BGH)

Der Nießbrauch ist nach derzeit überwiegender Auffassung mit seinem kapitalisierten Jahreswert in Ansatz zu bringen.[75] Dabei ist als Jahreswert der nachhaltig erzielbare Nettoertrag – also nach Berücksichtigung der anfallenden Bewirtschaftungs- und Erhaltungsaufwendungen – anzusetzen.[76] Soweit der Nutzungsberechtigte auch außergewöhnliche Lasten und Aufwendungen im Zusam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / cc) Bewertung nach § 194 BauGB

Weder die zweistufige Vorgehensweise des BGH noch die Orientierung an den Bewertungsvorgaben des BewG entsprechen dem heute anerkannten Bewertungssystem nach dem BauGB (§ 194 BauGB) bzw. der ImmoWertV, also den spezialgesetzlich geregelten und damit sicher auch für das Pflichtteilsrecht verbindlichen Vorgaben für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken. Maßgeblich sind in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Gegenstand der Bewertung

Tz. 117 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gegenstand der Bewertung ist das einzelne WG der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten Sachgesamtheiten. Der Bewertungsmaßstab (dh die Methode der Bw-Fortführung, konkreter Zwischenwertansatz oder gW) kann in den Grenzen des § 24 Abs 2 UmwStG bestimmt werden und ist einheitlich auf die WG anzuwenden. Dies gilt für alle WG, die zur ein und derselbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Pers-Ges hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 12.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 24 Abs 2 S 4 UmwStG)

Tz. 129q Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Nicht nur die in Bsp 1 (s Tz 129o) angeführten Fälle der Einbringung gegen Mischentgelt, bei denen die "schädliche" sonstige Gegenleistung den Gesamt-(Netto-)Bw des Einbringungsgegenstands nicht überschreitet, werden (nunmehr) nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG beurteilt. Auch die Sachverhalte, bei denen das Zusatzentgelt höher als der stl Bw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.3 Antrag auf abweichende Bewertung (§ 24 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Antrag auf Minderbewertung iSd § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist (von Ges wegen) weder an eine bestimmte Ausgestaltung (inhaltlicher oder formeller Art) gebunden noch ist der Antrag mit einer St- oder Gewinnfeststellungserklärung verbunden. Er muss allerdings inhaltlich hinreichend und klar bestimmt sein. Die Angaben zum konkreten Sacheinlagevo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Antragserfordernis für Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert – Grundsätze

Tz. 118 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist die Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die nachfolgenden Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). § 24 Abs 2 S 1 UmwStG bestimmt den zwingenden Bewertungsansatz mit dem gW (s § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die … Pers-Ges hat …anzusetzen; …"). ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat im Jahr 2024 einen Peer Review über die Anwendung des Proportionalitätsprinzips im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) bei sechs Aufsichtsbehörden durchgeführt, die aus ihrer Sicht weitgehend repräsentativ für das Spektrum in der EU sind. Dazu gehörten neben der EZB die nationalen Aufsichtsbehörden aus Deutschland, Frankreich, L...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.2 Nationale Umsetzung der EBA-Leitlinien

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat am 8. Januar 2025 ihre Leitlinien zum Management von ESG-Risiken[1] veröffentlicht, womit die am 18. Januar 2024 gestartete Konsultation[2] abgeschlossen wurde. Gemäß dem Mandat aus Art. 87a Abs. 5 CRD enthalten die Leitlinienmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Frist für den Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 123 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Antrag auf Bewertung des eingebrachten BV unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schlussbil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 24 Abs 2 S 3 iVm § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (wie bei § 20 UmwStG, s § 20 UmwStG Tz 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist nach der Legaldefinition in § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 3. Zuwendung eines Nießbrauchs

Pflichtteilsrechtlich sehr interessant kann auch die unentgeltliche Zuwendung eines Nießbrauchsrechts sein. Diese bildet eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB, die mit Eintragung des Nießbrauchs ausgeführt ist.[107] In diesem Zeitpunkt wird auch die Frist bzw. die Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang gesetzt. Für die Bewertung des Nießbrauchs gelten dieselben Vorgaben wie im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Tz. 127 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die aufnehmende Gesellschaft ist an den von ihr (tats) gestellten Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG gebunden; eine von diesem erstmaligen Antrag abw Änderung der Bewertungsansätze in der St-Bil der Übernehmerin scheidet damit – unabhängig von der Bestandskraft der St-Festsetzung/Feststellung für den Einbringenden – aus (zum UmwStG aF: s Urt ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.9 Nutzung von Vortaxe-Verfahren

Den Vorgaben der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zufolge sollte der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien "zum Zeitpunkt der Kreditvergabe" ("at the point of origination") durch einen internen oder externen Sachverständigen ermittelt werden, wobei zu diesem Zweck auch eine Innen- und Außenbesichtigung der Objekte zu erfolgen hat.[1] Abweichungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Anwendungsregelung

Tz. 242 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist der Tatbestand der Sacheinlage in eine Pers-Ges gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). Es fällt auf, dass die Regelung in Abs 5 des § 24 UmwStG als Rechtsfolge der Sacheinlage nicht genannt ist, obwohl § 24 Abs 5 UmwStG eine Sonderbestimmung zur Bewertung des Sacheinlagegegenstand...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Anpassungen der LSI-SREP-Methodik

Die deutsche Aufsicht hat sich in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 17. Juni 2024 vor dem Hintergrund der vollständigen Umstellung der Risikotragfähigkeitskonzepte (RTF-Konzepte) auf die ökonomische Perspektive zur Anpassung der Matrix für den institutsspezifischen SREP-Kapitalzuschlag (Pillar 2 Requirement, P2R) geäußert. Die Neukalibrierung betraf nur die Zuschlagshöh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.5 Voreheliche Zuwendungen und Arbeitsleistungen

Das Oberlandesgericht Koblenz[102] hatte zu entscheiden, ob einem Ehemann gegen seine Ehefrau – der Scheidungsantrag war anhängig – ein Anspruch wegen vorehelicher Sach- und Arbeitsleistungen zustand. Er hatte diese zur Zeit der vorangegangenen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (ein Verlöbnis wurde insofern nicht festgestellt) in das Grundstück seiner späteren Ehefrau invest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / b) Berücksichtigung des Vorbehaltsnießbrauchs

aa) Zweistufige Prüfung (Ansicht des BGH) Hinsichtlich der Bewertung von Schenkungen unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten,[66] z.B. in Form eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsvorbehalts, bestehen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen.[67] Der BGH favorisiert insoweit eine mehrstufige Berechnung.[68] In der ersten Stufe wird bestimmt, ob der Wert i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 1. Verzicht auf einen vorbehaltenen Nießbrauch

Wenn (einige Zeit) nach der Ausführung einer Schenkung[102] auf den vorbehaltenen Nießbrauch verzichtet wird, kann dies entweder entgeltlich oder ganz bzw. teilweise unentgeltlich erfolgen. Soweit der Verzicht entgeltlich erfolgt, also bei Vereinbarung einer angemessenen Abfindung, liegt hierin keine (weitere) Schenkung. Die einzige sich ergebende pflichtteilsrechtliche Konse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.10 Folgen der Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129r Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die (absoluten oder relativen) Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung nicht (mehr) zulässig; die Bewertung unterhalb des gW ist eingeschr. Im Ergebnis kommt es bei einem entspr Antrag zu einem Zwischenwertansatz als Unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / a) Grundsatz für nicht verbrauchbare Sachen

Nutzungsrechte, also auch der Nießbrauch,[55] sind ebenso wie auch Immobilien nicht verbrauchbare Gegenstände.[56] Für ihre Bewertung gilt das in § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB verankerte Niederstwertprinzip.[57] Dementsprechend sind die Werte des verschenkten Gegenstandes zum Zeitpunkt der Schenkung (inflationsbereinigt[58] nach VPI)[59] und zum Zeitpunkt des Erbfalls miteinander z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 49 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder gemeinnützige Gen) fällt unter § 11 UmwStG (s Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG einerseits und § 12 Abs 5 S 1 UmwStG andererseits kann entnommen werden, dass die §§ 11–13 UmwStG auch für stfreie Kö gelten. Im Einzelnen sind für die An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / aa) Zweistufige Prüfung (Ansicht des BGH)

Hinsichtlich der Bewertung von Schenkungen unter dem Vorbehalt von Nutzungsrechten,[66] z.B. in Form eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsvorbehalts, bestehen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen.[67] Der BGH favorisiert insoweit eine mehrstufige Berechnung.[68] In der ersten Stufe wird bestimmt, ob der Wert im Zeitpunkt der Schenkung oder im Zeitpun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Voraussetzungen für die Bewertungseinschränkung nach § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG setzt einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung des Einbringungsgegenstands gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG unterhalb des Regelansatzes mit dem gW voraus. Bei der Neuregelung handelt es sich nämlich um die betragsmäßige Einschränkung einer Minderbewertung. Erfolgt also kein Antrag nach § 24 Abs 2 S 2 Umw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.7 Schädliche Gegenleistung iSd § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG – Ermittlung

Tz. 129n Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung insoweit nicht (mehr) zulässig. Vor Inkrafttreten des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ging die FinVerw hier in jedem Fall von einer Gewinnrealisierung aus; allerdings der Höhe nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Wertansatz durch Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Umsetzung des beantragten Bewertungsansatzes erfolgt in der Einbringungs- oder Eröffnungsbil der aufnehmenden Pers-Ges durch eine Aktivierung oder Passivierung der WG in der Gesamthandsbil einschl der positiven wie auch negativen Erg-Bil der Gesellschafter für die in das Gesellschaftsvermögen der Übernehmerin eingebrachten WG. Dies gilt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.3 Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Die Anforderungen in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 4 MaRisk zum Management der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) sollen in einer Textziffer zusammengefasst werden, wobei einzelne Formulierungen angeglichen werden. In diesem Zusammenhang sollen bestimmte Vorgaben in BTR 2.3 Tz. 1, 2 und 3 MaRisk, die bereits in allgemeiner Form an ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 6

Auf einen Blick Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Nießbrauchsgestaltungen trotz der über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehenden Genussverzichts-Rechtsprechung als Mittel zur Reduzierung künftiger Pflichtteilsansprüche durchaus interessant sein können. Entscheidend sind dabei zum einen die richtige Bewertung (nach den Vorgaben des BauGB bzw. der ImmoWertV) und zum ande...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.3 Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsorgans

Mit dem BRUBEG ist in § 25c Abs. 1b KWG klarer formuliert worden, dass eine Person, von der die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG statuierten Eignungskriterien nicht erfüllt werden, nicht zum Geschäftsleiter bestellt werden kann, von ihrer Position als Geschäftsleiter abberufen werden muss oder Maßnahmen zu ergreifen sind, damit die Person die Voraussetzungen erfüllt. Nach § 25c Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat Anspruch auf Kostenersatz gemäß § 192 Abs. 1 VVG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 MB/KK 2009. Die durchgeführte Linsenoperation stellte nach dem Ergebnis der vor dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer Krankheit dar. Auch die Auswahl der Trifokal-Intraokularlinsen anstelle von Standardlinsen war in dies...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Literaturverzeichnis (nur neue Quellen)

Basel Committee on Banking Supervision, Implementation of the Principles for effective risk data aggregation and risk reporting (BCBS 239 Principles), Newsletter vom 6. Januar 2026. Basel Committee on Banking Supervision, Principles for the sound management of third-party risk, BCBS 605, 10. Dezember 2025. Basel Committee on Banking Supervision, Principles for the management o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leistungsvorbehalt / 4 Wegfall eines vereinbarten Index

Haben die Vertragsparteien die Anpassung der Miete an eine bestimmte Veränderung des (früheren) "Index für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts" vereinbart und fällt dieser Index später weg, kann im Wege ergänzender Vertragsauslegung auf den (aktuellen) Verbraucherpreisindex (VPI) abgestellt werden.[1] Vertragsauslegung Eine Vereinbarung, wonach die Höhe d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Literaturkritik

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beckervordersandfort Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens 3. Aufl. 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-163-6, 79 EUR In seiner 3. Auflage zäh...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.14.1 Allgemeine Anpassungen

Die Berichtspflichten im Modul BT 3.1 sollen an die Anforderungen der Aufsichtsmitteilung vom 26. November 2024 angeglichen und damit stärker proportional ausgestaltet werden. Die im Modul BT 3.2 im Einzelnen angeforderten Informationen sind für die Bewertung der wesentlichen Risiken überwiegend erforderlich und sollten mindestens einmal jährlich auch im Gesamtrisiko­bericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 1

Im Bereich der sog. vorweggenommenen Erbfolge[1] bilden Immobilienübertragungen eines der klassischen Gestaltungsinstrumente. Neben Rückforderungsrechten werden dabei oftmals auch Nutzungsvorbehalte (Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrechte) vereinbart, um den Übergeber (also den künftigen Erblasser) Zeit seines Lebens wirtschaftlich abzusichern. Mitunter besteht aber zusätzlich ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.1 Buchwertansatz

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolgedessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadurch in das PV des Einb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.7 Sicherheiten-Management

Die Anforderungen an die Bewertung und Überprüfung von Sicherheiten sollen deutlich allgemeiner formuliert und ggf. in einem eigenen Modul zusammengefasst werden, um Doppelungen zu vermeiden und die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Die Anforderungen an die Verfahren zur Wertermittlung von Sicherheiten in BTO 1.2 Tz. 2 MaRisk sollen gekürzt werden. Kleine Institute müssen die Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.5 Risikotragfähigkeitsmeldewesen

Die EZB hat am 10. Februar 2025 eine Klarstellung zu den bankinternen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process, ICAAP) und Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process, ILAAP) sowie zu den dafür einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. In diesem Papier geht es u. a. um die zen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Keine Bewertungseinschränkung bei Einbringung einer Sachgesamtheit mit negativem Kapital

Tz. 127a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Bewertung des gem § 24 UmwStG in eine Pers-Ges eingebrachten BV gibt es keine Regelung, die – analog zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG – eine Einschränkung der Bw-Fortführung für den Fall fordert, dass der Netto-Bw der betrieblichen Sachgesamtheit negativ ist. Hieraus ist zu folgern, dass in diesem Fall der Antrag auf Bw-Einbringung zu...mehr