Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Informationssicherheitsleitlinie und -richtlinien

Rz. 51 Für die Vorgaben zur Informationssicherheit[1], die Definition der zugehörigen Prozesse und die Steuerung von deren Umsetzung ist laut Tz. 4.1 BAIT das "Informationssicherheitsmanagement" (ISM) zuständig. Der zugrunde liegende Prozess umfasst die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung der Informationssicherheit.[2] Rz. 52 Die Ec... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.5 Grenzen des Value-at-Risk-Konzeptes

Rz. 79 Jedes Institut sollte sich über die Grenzen der auf Wahrscheinlichkeiten basierenden Value-at-Risk-Ansätze im Klaren sein. Der Markt ist und bleibt ein launischer Spieler. Die Risiken sind häufig vielschichtig und können sich überraschend ändern, so dass die Modelle trotz ihrer mathematisch-statistischen Komplexität die Realität nie vollständig abbilden können. Rz. 80... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Methodenfreiheit

Rz. 296 Wenngleich die Institute den Anforderungen hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit der Risikotragfähigkeitskonzepte grundsätzlich durch unterschiedlich ausgestaltete interne Verfahren entsprechen können, findet die Methodenfreiheit dort ihre Grenze, wo die internen Verfahren das aufsichtsrechtlich vorgegebene Ziel "Sicherstellung der Risikotragfähigkeit" unte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Kreditspreadrisiken und Ausfallrisiken

Rz. 21 Der Kreditspread ("Credit Spread") ist ein Risikoaufschlag für kreditrisikobehaftete Positionen gegenüber einem risikolosen und fristenkongruenten Zinssatz. Das Kreditspreadrisiko ("Credit Spread Risk") wird allgemein als Risiko infolge der (negativen) Änderung des Marktwertes von Schuldtiteln aufgrund von Schwankungen des Kreditspreads definiert.[1] Das eigentliche R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Rz. 50 Die Auswirkungen von ESG-Faktoren können grundsätzlich nach dem Prinzip der "doppelten Wesentlichkeit" ("Double Materiality") unterschieden werden. Dabei wird zwischen der "finanziellen Wesentlichkeit" ("Outside-in-Perspektive") und der "ökologischen und sozialen Wesentlichkeit" ("Inside-out-Perspektive") unterschieden. Die "finanzielle Wesentlichkeit" kann sich aus ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Prüfung durch die zuständige Behörde

Rz. 251 Die zuständige Behörde wird sich über das Ergebnis der Selbsteinschätzung des Institutes sowie über wesentliche Abweichungen vom Implementierungsplan und geeignete Abhilfemaßnahmen berichten lassen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Die zuständige Behörde soll bewerten, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen genügen, um bei der Planabweichung gegenzusteuern. Sofern sie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 118 Die Werthaltigkeit von Sicherheiten wird i. d. R. durch die Marktfolge bzw. durch eine separate Einheit mit entsprechenden Spezialisten beurteilt. In der Immobilienfinanzierung sind dafür oftmals interne oder externe Sachverständige (Gutachter) zuständig. Zur aufbauorganisatorischen Zuordnung der internen Sachverständigen bestehen nach der Beleihungswertermittlungsve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Beteiligte

Rz. 188 Die Risikoanalyse muss grundsätzlich alle relevanten Aspekte umfassen, die für die angemessene Einbindung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement von Bedeutung sind. Um dies zu gewährleisten, sind die von der Auslagerung maßgeblich betroffenen Organisationseinheiten bei der Risikoanalyse zu beteiligen. Welche Organisationseinheiten bei der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Beurteilungen auf der Grundlage von Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 137 Sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung[1] als auch bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Beurteilungen sind die Risiken eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren (→ BTO 1.4) zu bewerten. Die bis zur siebten MaRisk-Novelle verwendete Formulierung "mithilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens" wurde in erster Linie deswegen geändert, weil zumin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.3 Kapitalbedarf für Adressenausfallrisiken

Rz. 100 Bei der Messung und Steuerung von Adressenausfallrisiken haben sich die Institute in der Vergangenheit vor allem an deren GuV-Wirksamkeit orientiert. GuV-wirksame Adressenausfallrisiken setzen sich aus Bewertungsänderungen in Form von Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen oder Direktabschreibungen zusammen. Darüber hinaus werden Pauschalwertberichtigungen gebildet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.11 Strategische Ausrichtung und wirtschaftliches Umfeld des Institutes

Rz. 264 Es ist unmittelbar einleuchtend, dass sich die Umfeldbedingungen für ein Institut in Stresssituationen gravierend ändern können. Um die Auswirkungen dieser Veränderungen realistisch bewerten zu können, muss zunächst Klarheit darüber herrschen, in welchem wirtschaftlichen Umfeld sich das Institut vor dem Stress genau befindet. Veränderungen können nur dann verlässlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Operative Informationssicherheit

Rz. 1 Die operative Informationssicherheit setzt die Anforderungen des Informationssicherheitsma­nagements um. IT-Systeme, die zugehörigen IT-Prozesse und sonstigen Bestandteile des Informationsverbundes müssen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen. Für diese Zwecke ist bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.2 Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien

Rz. 62 Der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien zielt auf Institute im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 CRR ab, also auf gemäß Art. 8 CRD IV zugelassene Kreditinstitute und gemäß Art. 8a Abs. 3 CRD IV zugelassene Wertpapierfirmen. Mit Blick auf den Anwendungsbereich ist zudem § 1a Abs. 1 KWG zu beachten. Die Anforderungen sollten auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidiert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Quantitative und qualitative Personalausstattung

Rz. 5 Die MaRisk enthalten keine Vorgaben, auf welche Weise das Institut eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung sicherzustellen hat. Es liegt demnach grundsätzlich im Ermessen des Institutes, sinnvolle und sachgerechte Lösungen zu entwickeln, die dem übergeordneten Regelungszweck Rechnung tragen. Ergänzende Anforderungen bzw. Empfehlungen der BaFin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Kurzfristige Verschlechterung der Liquiditätssituation

Rz. 117 Selbst unter normalen Marktbedingungen kann sich der Liquiditätsbedarf kurzfristig erhöhen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Terminrisiko oder das Abrufrisiko schlagend werden. Hierfür genügen bereits eine unplanmäßige Verlängerung der Kapitalbindungsdauer bei volumenmäßig bedeutenden Aktivgeschäften oder ein unerwarteter Abruf von entsprechenden Einlagenvolumi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Wesentliche Zinsänderungsrisiken

Rz. 117 Da die Ermittlung der wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen gefordert wird, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass jene Zinsänderungsrisiken in bestimmten Währungen vernachlässigt bzw. vereinfacht berücksichtigt werden können, die aus Sicht des Institutes nicht wesentlich sind. Grundsätzlich müssen sie dafür aber erst einmal ermittelt werden. Im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.7 Pipeline-, Warehouse- und Platzierungsrisiken

Rz. 26 Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise sah sich der FSB auf internationaler Ebene dazu veranlasst, die Bedeutung der sogenannten "Pipelinerisiken" ("Pipeline Risks") stärker herauszustellen.[1] Pipelinerisiken sind darauf zurückzuführen, dass sich die Konditionen zwischen verbindlichem Geschäftsangebot und -abschluss für das Institut nachteilig ändern können. Zur Ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans

Rz. 39 Nach einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen (AktG, Sparkassengesetze der Länder, GenG). Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 7 § 25a Abs. 1 KWG fordert von allen Instituten die Einrichtung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation hat allerdings nicht mehr nur die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Sie muss auch "betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten" Rechnung tragen. Der Zusatz, der auf Initiativ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Ergänzende Klarstellungen der EBA

Rz. 28 In der CRR, mit deren Hilfe die Baseler Vorgaben weitgehend deckungsgleich in Europa umgesetzt werden, sind bereits viele Rahmenbedingungen zur LCR festgelegt, zu denen die EBA teilweise noch zusätzliche Leitlinien oder Standards erarbeitet hat bzw. erarbeiten soll. So werden z. B. in Art. 421 Abs. 1 und 2 CRR Festlegungen hinsichtlich der Abflussraten von Privatkunde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7. IT-Projekte und Anwendungsentwicklung

Rz. 1 Wesentliche Veränderungen in den IT-Systemen im Rahmen von IT-Projekten, deren Auswirkung auf die IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation sowie die dazugehörigen IT-Prozesse sind im Rahmen einer Auswirkungsanalyse zu bewerten (vgl. AT 8.2 Tz. 1 MaRisk). Im Hinblick auf den erstmaligen Einsatz sowie wesentliche Veränderungen von IT-Systemen sind die Anforderungen des AT 7.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.9 Stresstests für IKT-Risiken

Rz. 159 Das "Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko" (IKT-Risiko) wurde zunächst als Risiko von Verlusten aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen verstanden, welche die Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder der Daten beeinträchtigen können.[1] Neueren Defini... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3.2 Marktszenarien zur Ermittlung des Value-at-Risk

Rz. 29 Zu den Marktszenarien gehören parametrische Verfahren und Simulationsverfahren. Das bekannteste parametrische Verfahren ist der Varianz-Kovarianz-Ansatz, bei dem die Risiken der Einzelpositionen zum Zwecke der Vergleichbarkeit standardisiert und in einer Korrelationsmatrix zusammengeführt werden. Zinsvolatilitäten und Korrelationen können explizit berücksichtigt werde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Umgang mit operationellen Risiken

Rz. 86 Der BCBS hat klare Vorstellungen zur Ausgestaltung des Rahmenwerkes für das ORMF, das vollständig in die allgemeinen Risikomanagementprozesse des Institutes integriert werden soll. Daraus lässt sich leicht ableiten, was zumindest nach den Vorstellungen des BCBS als angemessenes Management operationeller Risiken zu verstehen ist. Dazu gehört zunächst eine klare Festleg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 55 Bei der Betrachtung des wirtschaftlichen Wertes ("Economic Value Measures") geht es um die Veränderung des Kapitalwertes (Markt- oder Barwertes) der zinssensitiven Instrumente aufgrund von Zinsänderungen. Dabei werden die Wertveränderungen über die gesamte Restlaufzeit betrachtet, d. h. bis alle Positionen ausgelaufen sind.[1] Der Barwert einer Position erfasst also a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 ICAAP- und ILAAP-Stresstests

Rz. 31 Nach Art. 73 bzw. 86 CRD IV müssen die Institute über solide Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie ihrem individuellen Risikoprofil entsprechend die Angemessenheit des internen Kapitals ("Internal Capital Adequacy Assessment", ICAAP) bzw. der internen Liquidität ("Internal Liquidity Adequacy Assessment", ILAAP) sicherstellen. Im Rahmen dieser Prozesse soll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.7 Kapitalbedarf für operationelle Risiken

Rz. 115 Im ICAAP sind die Institute für die Definition von operationellen Risiken selbst verantwortlich. In der Praxis orientieren sich viele Institute an der aufsichtlichen Definition der operationellen Risiken für die erste Säule. Nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR umfasst das operationelle Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Änderung von IT-Systemen

Rz. 8 Bei wesentlichen Veränderungen in den IT-Systemen sind ergänzend die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT)[1] zu beachten, mit deren Hilfe die MaRisk in den relevanten Bereichen weiter konkretisiert werden. Die Aufsicht erläutert darin auch, was sie unter angemessenen Änderungsprozessen von IT-Systemen versteht (→ AT 7.2 Tz. 3). Die MaRisk und die BAIT si... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusätzliche Vorgaben für bedeutende Institute

Rz. 25 Die EZB hat in einer Ergänzung zu ihrem Leitfaden zu notleidenden Krediten verdeutlicht, was sie bei den bedeutenden Instituten unter einer angemessenen Risikovorsorge und unter einem umsichtigen Umgang mit den NPL-Beständen versteht. Als zentrale Größen fließen in die Bewertung die Zeitspanne ("vintage"), über die eine Risikoposition als notleidend eingestuft ist, un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.2 Eignung oder Anpassung der internen Stresstests

Rz. 179 Die Institute[1] sollten zunächst einmal prüfen, ob die bestehenden internen Stresstests die ESG-Risiken in geeigneter Weise abbilden oder zu diesem Zweck neue oder modifizierte interne Stresstests durchgeführt werden müssen.[2] Auch nach den Vorstellungen der EZB sollten die Institute mit wesentlichen Klima- und Umweltrisiken im ersten Schritt prüfen, ob sie diese R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 IT-Projekte

Rz. 125 Die Weiterentwicklung der IT-Systeme ist oftmals ein komplexes Unterfangen und erfordert nicht selten eine gut funktionierende Projektstruktur. Die BaFin erwartet daher laut Tz. 7.2 BAIT, dass die organisatorischen Grundlagen für "IT-Projekte" und die Kriterien für deren Anwendung geregelt werden. Dabei sind u. a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: Einbindung betrof... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Unbestimmte Rechtsbegriffe

Rz. 139 Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich auch aus unbestimmten Rechtsbegriffen (z. B. "wesentlich" oder "angemessen"), deren Präzisierung für allgemeingültige Zwecke weder möglich noch zweckmäßig ist. Auch hier müssen Institute – innerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraumes – eine sachgerechte, einzelfallabhängige Lösung zur Auslegung und Umsetzung der entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.13 Ausblick

Rz. 105 Die fünfte und sechste MaRisk-Novelle haben zu erheblichen Überarbeitungen der Anforderungen an Auslagerungen geführt.[1] Positiv ist dabei anzumerken, dass die in die MaRisk übernommenen Regelungen deutlich prinzipienorientierter ausgestaltet sind als ihre europäischen Vorgaben. Zwar betont auch die EBA die Bedeutung des Grundsatzes der Proportionalität sowohl bei d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Abgleich und Plausibilisierung der Risikodaten

Rz. 131 Im Interesse einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung sollten die Risikodaten korrekt und konsistent sein. Hierfür sollten die Möglichkeiten zum Abgleich und zur Plausibilisierung der Risikodaten mit den im Institut vorhandenen Informationen genutzt werden. So fordert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Risikodaten mit anderen im Institut zur V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Überprüfung der Sicherheiten im Rahmen der Kreditgewährung

Rz. 166 Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Auch nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute zum Zeitpunkt der Kreditvergabe – unabhängig von der Kundengruppe – sicherstellen, dass der Wert aller als Sicherheit dienenden Immobilien bzw. beweglichen Vermögenswerte durch einen internen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Hintergrund

Rz. 1 In der Banksteuerung lässt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Anzahl und Bedeutung von Modellen beobachten. Die Institute verlassen sich stark auf quantitative Analysen und Modelle in nahezu allen Bereichen, z. B. bei der Kreditvergabe, der Bewertung von Finanzinstrumenten und der Risikoquantifizierung. Gleichzeitig wächst die Komplexität von Modellen durch den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Berücksichtigung des Modellrisikos

Rz. 334 In Abhängigkeit von den identifizierten Grenzen und Beschränkungen der Methoden und Verfahren kann eine Berücksichtigung des Modellrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit notwendig werden. Die deutsche Aufsicht hat sich im Zusammenhang mit der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung beim Zinsänderungsrisiko zum Modellrisiko geäußert. S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Anpassungsfähigkeit

Rz. 210 Bereits Max Weber machte deutlich, dass die klassischen Mittel der Regelsetzung, also z. B. Gesetze oder Verordnungen, bei einer dynamischen Ökonomie an ihre Grenzen stoßen. Auch bei der Finanzmarktregulierung besteht das grundsätzliche Problem, dass die Regulatoren mit den dynamischen und innovationsfreudigen Entwicklungen Schritt halten müssen. Regulatorische Initi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Personalfreisetzung

Rz. 20 Aus Entwicklungen des Umfeldes und betriebsinterner Faktoren und den daraus resultierenden Veränderungen des Aufgabenvolumens und/oder der Anforderungen an die Mitarbeiter können natürlich nicht nur positive Personalbedarfe, d. h. Beschaffungsbedarfe, resultieren, sondern auch negative, d. h., eine Freisetzung von Personal wird erforderlich. Dabei wird unter dem Termi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 13.2 Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten bzw. Auslagerungsmanagements

Rz. 433 Die Regelung, die nicht zwischen "wesentlichen" und "nicht wesentlichen" Auslagerungen unterscheidet, weist dem zentralen Auslagerungsbeauftragten bzw. dem zentralen Auslagerungsmanagement im Einzelnen folgende Aufgaben zu: Implementierung und Weiterentwicklung eines angemessenen Auslagerungsmanagements und entsprechender Kontroll- und Überwachungsprozesse, Erstellung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.4 Auswirkungs- und Transitionsszenarien

Rz. 192 Die BaFin trifft mit Blick auf die Ausgestaltung der Szenarioanalysen eine Fallunterscheidung. Zur Untersuchung der Wirkungsweise von physischen Risiken können "Auswirkungsszenarien" analysiert werden, für transitorische Risiken hingegen "Transitionsszenarien".[1] Rz. 193 Bei "Auswirkungsszenarien" werden über verschiedene Wirtschaftsbereiche und Skalen hinweg konsist... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Entwicklung

Rz. 133 Die Anforderungen an die Funktionalität der Anwendung müssen laut Tz. 7.7 BAIT ebenso erhoben, bewertet, dokumentiert und genehmigt werden wie "nichtfunktionale Anforderungen". Nichtfunktionale Anforderungen an IT-Systeme sind beispielsweise: Anforderungen an die Informationssicherheit, Zugriffsregelungen, Ergonomie, Wartbarkeit, Antwortzeiten, Resilienz.[1] Rz. 134 Zu jede... mehr