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Internationales Steuerrecht: Die deutsche Lizenzschranke ... / 3.5.4 Praxis-Problem "Bewertung ausländischer Präferenzsysteme"

Thomas Rupp
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Ob eine Regelung eines ausländischen Staates begünstigt ist oder nicht, ist für den inländischen Zahlungsverpflichteten bzw. dessen Berater schwer abschätzbar.

 
Praxis-Beispiel

Bewertung ausländischer Präferenzsysteme

Die Lizenzzahlung der inländischen X-GmbH erfolgt an die Chinesische Muttergesellschaft X-Corp, die in China nach dem High-Tech-Status besteuert wird.

China möchte eine der führenden Nationen in dem Bereich der Hochtechnologie werden. Dabei sollen Steuervorteile und Subventionen diese Technologien voranbringen.

Erläuterungen nach Internet-Recherche: Chinesische Steuerregeln für Hochtechnologiefirmen

Unternehmen, die in einer Reihe von neuen und Hochtechnologiebereichen tätig sind, profitieren von einer ermäßigten Körperschaftsteuer. Statt der normalen 25 %-Rate müssen Firmen, die einen solchen "High and New Technology Enterprise (HNTE)"-Status erhalten, nur 15 % Körperschaftsteuer abführen.

Kriterien zum Erhalt des HNTE-Status

  • die Unternehmen müssen die immateriellen Wirtschaftsgüter besitzen,
  • 10 % des Personals müssen im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt sein,
  • die Minimalausgaben für Forschung und Entwicklung wurden in Prozentsätzen gegenüber dem Umsatz festgelegt (zwischen 5 % bei geringen Umsätzen und 3 % bei hohen Umsätzen),
  • 60 % Erforschungs- und Entwicklungsausgaben müssen in China anfallen,
  • der Nachweis muss jährlich erbracht werden.

Darüber hinaus gibt es neben dem HNTE-Status noch eine sog. Super-Deduktion. Hiervon können Firmen profitieren, die in bestimmten Bereichen Forschung und Entwicklung betreiben, mit der Folge, dass 150 % der in China anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten von der Körperschaftsteuer abgesetzt werden können.

Ob diese Systeme (HNTE-Status und Super-Deduktion) den Nexus-Ansatz zu Grunde legen oder ob es sich um s...

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