Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Integrität

Rz. 36 Die "Integrität" ("integrity") bezeichnet laut BSI die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten bzw. der korrekten Funktionsweise von Systemen. Das BSI unterscheidet außerdem zwischen der Integrität von "Daten" und der Integrität von "Informationen". Das ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff "Informationen" vom BSI als Synonym für "Daten" verwen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.1 Ausgestaltung der IT-Systeme

Rz. 112 Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren der Prozesse hat das Institut in Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten auch Aussagen zur zukünftig geplanten Ausgestaltung der IT-Systeme zu treffen (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Damit wird die in den letzten Jahren ständig gestiegene Bedeutung der Informationstec... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.3.1 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)

Rz. 29 Bei der am 23. Oktober 1995 veröffentlichten Verlautbarung über die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) handelte es sich um das erste qualitative Rahmenwerk der deutschen Bankenaufsicht, das sich mit dem "Handelsgeschäft" auf einen kompletten Geschäftsbereich bezog. Allerdings hatten auch die MaH ihre Vorläufer. Dazu zählten die "Mindesta... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition des ICAAP

Rz. 202 Der interne Prozess zur Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) ist als Gesamtheit aller Verfahren, Methoden und Prozesse zu verstehen, die gewährleisten, dass genügend Kapital zur Deckung von wesentlichen Risiken vorhanden ist. Es handelt sich um einen laufenden Prozess, der kontinuierlich die Angeme... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.6 Berücksichtigung erwarteter und unerwarteter Verluste

Rz. 84 Im Rahmen der Risikoquantifizierung sind sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste zu berücksichtigen. Der erwartete Verlust ("Expected Loss", EL) ist der statistische durchschnittliche Verlust, den ein Institut über einen bestimmten Zeitraum hinweg erwartet. Der unerwartete Verlust ("Unexpected Loss", UL) ist der darüberhinausgehende Gesamtverlust, der aus einem... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Prüfung der Internen Revision im SREP

Rz. 10 Gemäß den einschlägigen Leitlinien der EBA sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) bei der Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen im Einklang mit Vorgaben aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance u. a. bewerten, ob im Instit... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Softwarebezug

Rz. 196 Beim Bezug von Software sind die damit verbundenen Risiken angemessen zu bewerten. Der isolierte Bezug von Software ist i. d. R. als "sonstiger Fremdbezug von Leistungen" einzustufen. Allerdings sind mit dem Bezug von Software häufig auch Unterstützungsleistungen verbunden. Sofern die Software zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Informationssicherheitsmanagement

Rz. 1 Das Informationssicherheitsmanagement macht Vorgaben zur Informationssicherheit, definiert Prozesse und steuert deren Umsetzung (vgl. AT 7.2 Tz. 2 MaRisk). Das Informationssicherheitsmanagement folgt einem fortlaufenden Prozess, der die Phasen Planung, Umsetzung, Erfolgskontrolle sowie Optimierung und Verbesserung umfasst. Die inhaltlichen Berichtspflichten des Informa... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Rz. 271 Die deutsche Aufsicht beschäftigt sich bereits seit 2017 mit dem Thema Nachhaltigkeit, zunächst über die Mitarbeit in internationalen Gremien, später auch im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Management einzelner Risikoarten erfolgte damals bereits,... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Umgang mit Auslagerungen

Rz. 119 Gemäß § 25b Abs. 1 Satz 3 KWG sind die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse in das Risikomanagement des Institutes einzubeziehen. Da die Strategien vom weiten Risikomanagementbegriff des § 25a Abs. 1 KWG erfasst werden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Institute ihre Auslagerungsaktivitäten auch unter strategischen Gesichtspunkten angemessen berücksichtigen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Entwicklung der Rechtsnorm

Rn. 1450 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mit dem durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingeführten § 20 Abs 4a EStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die AbgSt für StPfl und für Quellensteuerabzugsverpflichtete, insb für Kreditinstitute praktikabel auszugestalten. Insb bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge nicht als Geldzahlung, sondern insb in Form von Ante... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Personals aus aufsichtsrechtlicher Perspektive

Rz. 2 Da Institute einem besonders vertrauensanfälligen Wirtschaftssektor angehören, gelten für deren Geschäftsleiter besonders strenge Regelungen. So müssen Geschäftsleiter ihre Zuverlässigkeit und fachliche Eignung gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen ("Fit & Proper-Test"). Vergleichbare Anforderungen werden seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Finan... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.4 Grundsätzliche Anforderungen an Auslagerungen (§ 25b Abs. 1 und 2 KWG)

Rz. 58 Nach § 25b Abs. 1 Satz 1 KWG muss ein Institut bei einer Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, angemessene Vorkehrungen treffen, um übermäßige zusätzliche Risiken zu vermeiden. Die alte Regelung des § 25a Abs. ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Verbriefungsrisiken

Rz. 23 Laut Art. 82 CRD IV müssen die Risiken aus Verbriefungen, bei denen die Institute als Anleger, Originator oder Sponsor auftreten (inkl. der bei komplexen Strukturen oder Produkten entstehenden Reputationsrisiken), mittels angemessener Grundsätze und Verfahren erfasst und bewertet werden, um zu gewährleisten, dass die wirtschaftliche Substanz der Verbriefung in der Ris... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 98 Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion beschränken sich nicht auf die in den MaRisk enthaltenen Verantwortlichkeiten. Nach § 2 Abs. 11 InstitutsVergV ist die Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung einzustufen. Die Institutsvergütungsverordnung weist den Kontrolleinheiten an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeite... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Maßgebliche Abschlussdaten

Rz. 74 Die Handelsgeschäfte sind nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten vom Handel zu erfassen. Aus Sicht der BaFin sind folgende Abschlussdaten als maßgeblich anzusehen (→ BTO 2.2.1 Tz. 5, Erläuterung): die Geschäftsart, das Volumen, die Konditionen (z. B. Kurse, Zinssätze, Optionspreise) und Fälligkeiten, der Kontrahent, das Datum und die Uhrzeit des Absc... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.3 Bankenaufsicht

Rz. 405 Die deutsche Aufsicht hat sich seit dem Jahr 2017 intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt und am 20. Dezember 2019 ein säulenübergreifendes "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" veröffentlicht.[1] Dieses Merkblatt war zwar als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen ("Good-Practice-Ansätze") konzipiert. Allerdings hat die BaFin frühzeitig an... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoinventar und -taxonomie

Rz. 97 Von den bedeutenden Instituten sollten die identifizierten Risiken mit ihren Merkmalen in ein umfassendes internes Risikoinventar aufgenommen werden, das regelmäßig (mindestens jährlich) und anlassbezogen zu aktualisieren ist. Anlassbezogene Aktualisierungen sind erforderlich, wenn die wesentlichen Risiken nicht mehr widergespiegelt werden, z. B. weil ein neues Produk... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.3 Berücksichtigung von Weiterverlagerungen bei der Risikoanalyse

Rz. 414 Seit der fünften MaRisk-Novelle hat das Institut bereits bei der Risikoanalyse mögliche Risikokonzentrationen und Risiken aus Weiterverlagerungen zu berücksichtigen (→ AT 9 Tz. 2, Erläuterung). Hintergrund dieser Regelung dürfte sein, dass im Rahmen der Risikoanalyse die Risikobewertung oftmals lediglich auf Basis von einzelnen Leistungsbeziehungen erfolgte und dadur... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Aufsichtliche und institutsinterne Stresstests

Rz. 212 Im Jahr 2007 wurden erstmalig branchenweite Liquiditätsrisiko-Stresstests nach vorgegebenen Rahmenszenarien der Deutschen Bundesbank durchgeführt, die aus den Resultaten wichtige Rückschlüsse zum Krisenmanagement sowie zur Stabilität der befragten Institute unter angespannten Marktbedingungen ziehen konnte. Die Auswirkungen der Stressszenarien wurden mithilfe der int... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12 Eignung der IT-Systeme und der zugehörigen IT-Prozesse

Rz. 114 Die Eignung der IT-Systeme und der zugehörigen IT-Prozesse ist regelmäßig zu überprüfen. Ein fester Turnus wird von Seiten der BaFin nicht vorgegeben. Jedes Institut muss daher vor dem Hintergrund der institutsindividuellen Situation entscheiden, welcher Turnus angemessen ist. Insbesondere im Rahmen von geschäftspolitischen Neuausrichtungen oder bei innerbetrieblich... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4. Stille Reserven

a) Vorsorgereserven nach § 340f HGB [1] Rz. 16 Hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion haben Vorsorgereserven nach § 340f HGB eine mit den offenen Eigenkapitalposten vergleichbare Qualität. Ihr Ansatz als RDP ist deshalb bei Konzepten, die an die HGB-Rechnungslegung anknüpfen, grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt nur für die anstelle der Bildung von EWB oder Rückstel... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Einbindung in die Gesamtbanksteuerung

Rz. 222 Der ICAAP muss ein integraler Bestandteil des übergreifenden Managementrahmens eines Institutes sein. Gemäß AT 4.3.2 Tz. 1 sind die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesamtbanksteuerung") einzubinden. Von den Instituten wird erwartet, dass eine Einbindung in die Gesamtbanksteuerung konsistent über alle Risiko... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.3 Proportionalitätsprinzip

Rz. 69 Soweit in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung verwiesen wird, können die damit verbundenen Anforderungen unter Berücksichtigung der in Tz. 16 dieser Leitlinien genannten Verhältnismäßigkeitskriterien umgesetzt werden (→ AT 1 Tz. 3, Erläuterung). Das gilt natürlich auch für jene Anforderungen, die aus den EBA-Leitlinien direkt in die... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Genauigkeit, Stabilität und Konsistenz der Modellergebnisse

Rz. 75 Manche Modelle, die auf dem maschinellen Lernen beruhen, werden sehr häufig oder sogar kontinuierlich an neue Daten angepasst ("Rekalibrierung"). Diese Adaptivität, d. h. eine häufige Anpassung beispielsweise aufgrund neuer Daten, erschwert eine klare Unterscheidung zwischen Modellanpassungen und Modelländerungen. Die Änderungen der Modelle der zweiten Säule sind im G... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Umgang mit IDV-Anwendungen

Rz. 115 Traditionell werden in den Instituten selbst entwickelte Anwendungen ("Individuelle Datenverarbeitung", IDV) auf Basis von MS Excel und MS Access als zentrale Aggregations- und Weiterverarbeitungstools verwendet. Diese Anwendungen werden oft zur Lösung von Ad-hoc-Anfragen verwendet, aber auch für regelmäßige Informationsbedürfnisse eingesetzt. Sie ermöglichen flexibl... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anforderungen an die Vorbildung

Rn. 135 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Da der ähnliche Beruf den gesamten typischen Merkmalen eines Katalogberufes entsprechen muss (Ausnahmen: s Rn 133), ist neben einer vergleichbaren Berufstätigkeit auch – sofern der Katalogberuf eine solche voraussetzt – eine vergleichbare Ausbildung erforderlich (BFH BStBl II 1972, 615; BFH BStBl II 1974, 293; BFH BStBl II 1978, 565; BFH BS... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken

Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen zu können, muss im Institut zunächst Klarheit darüber herrschen, was unter dieser Risikoart genau zu verstehen ist. Insofern beginnt das Management operationeller Risiken mit deren Definition. Grundsätzlich werden diesbezüglich von der deutschen Aufsicht keine Vorgaben gemacht. Alle... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.3 Gesonderte Fremdwährungsstresstests

Rz. 324 Für Liquiditätsrisiken sind zudem regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in die Betrachtung einzubeziehen. Das Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei den Stresstests zumindest unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde zu legen sind (→ BTR 3.1 Tz.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Absehbare Erweiterungen zu ESG-Risiken

Rz. 44 Im Januar 2024 hat die EBA in Umsetzung ihres Mandates aus Art. 87a Abs. 5 CRD VI ein Konsultationspapier mit Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht, die bis Ende 2024 in ihrer endgültigen Fassung vorliegen sollen und insofern ggf. ein Thema für die neunte MaRisk-Novelle sein könnten. Damit werden viele der neuen Vorgaben in den MaRisk näher ausformu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Mögliche Ausgestaltung der Risikoinventur

Rz. 85 Die Anforderungen der MaRisk beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken auf der Ebene des gesamten Institutes (Gesamtrisikoprofil) zu verschaffen (→ AT 2.2 Tz. 1). Hinsichtlich de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Eingriffe in die Geschäftspolitik der Institute?

Rz. 267 Vor Veröffentlichung der ersten Fassung der MaRisk vom 20. Dezember 2005 wurde eine Debatte über die Reichweite der bankaufsichtlichen Anforderungen an die Strategien geführt (sogenannte "Strategiedebatte"). Insbesondere die Bezugnahme auf die Geschäftsstrategie löste in der Kreditwirtschaft die Befürchtung aus, dass im Rahmen von Prüfungshandlungen möglicherweise E... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 290 Die Institute sollten auch makroökonomische und finanzielle Stressszenarien entwickeln, die in ihrer Schwere variieren, sich system-, gruppen- und institutsweit auswirken können und für die Sanierungspläne gemäß Art. 5 Abs. 6 BRRD und den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] verwendet werden. Außerdem sollten sie spezifische inverse Stresstests verwenden, um ausfallnahe ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8. IT-Betrieb

Rz. 1 Der IT-Betrieb hat die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Geschäftsstrategie sowie aus den IT-unterstützten Geschäftsprozessen ergeben, zu erfüllen (vgl. AT 7.2 Tz. 1 und Tz. 2 MaRisk). Rz. 2 Die Komponenten der IT-Systeme und deren Beziehungen zueinander sind in geeigneter Weise zu verwalten und die hierzu erfassten Bestandsangaben regelmäßig sowie anlassbez... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2. Voraussichtlicher Änderungsbedarf aus den NPL‐Leitlinien der EBA

Die Aufsicht stellt zu den NPL‐Leitlinien eine Präsentation vor, die insbesondere die Schwerpunkte "Umsetzung" und "Wesentliche Neuerungen" beinhaltet. Zur "Umsetzung" führt die Aufsicht aus, dass die deutsche Aufsicht im Rahmen des "Comply‐or‐explain‐Verfahrens" der EBA ein "intend to comply" bis Ende 2020 für diese Leitlinien erklärt hat. Ihre Umsetzung erfolgt im Rahmen de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Simulation von Zinsstrukturszenarien

Rz. 21 Im Fall von Zinsstrukturszenarien bestimmt die in der Zinsprognose angenommene Änderung der Zinsstrukturkurve die für die Zukunft erwarteten Kurswertschwankungen, also das Kurswertrisiko. Bewertet wird unter verschiedenen möglichen Zinsszenarien jeweils der faire Wert einer Position. Das Risiko ergibt sich dann als Differenz aus aktuellem Kurs und fairem Wert unter de... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.1 Herausforderungen für die Institute

Rz. 174 Bei der Durchführung von Stresstests werden die Institute und Aufsichtsbehörden grundsätzlich mit denselben Problemen konfrontiert, wie beim Management von ESG-Risiken dargestellt (→ AT 4.1 Tz. 1 und AT 4.3.2 Tz. 1). Um z. B. einen Klimarisiko-Stresstest durchzuführen, müssen zunächst jene Exposures identifiziert werden, die von klimabezogenen Risiken betroffen sind.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Bedeutung der Risikoadjustierung

Rz. 161 Angesichts des verschärften Wettbewerbes zwischen den Instituten und auch im Hinblick auf neue Anbieter von Finanzdienstleistungen, der zunehmenden Mobilität der Kunden und der technischen Errungenschaften, die zu einer immer größeren Transparenz auf den Märkten führen, wird kaum noch ein Institut daran vorbeikommen, das jeweilige Risiko mit in die konkrete Preisgest... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sachzuwendung/-spende stammt aus dem Betriebsvermögen

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei Wirtschaftsgütern, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, setzt die Sachzuwendung/Sachspende eine unmittelbar vorhergehende Entnahme voraus, da eine Spende keine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG; Anhang 10) hat. Nach § 10b EStG (Anhang 10) bemisst sich in diesem Fall der Wertansatz der Sachzuwendung/Sachspende nach dem We... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 2 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurde die Textziffer redaktionell angepasst. Nachdem zuvor lediglich eine Risikocontrolling-Funktion gefordert wurde, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken verantwortlich ist, wird nunmehr die Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion an sich hervorgehoben. Damit soll sichergestellt werden, dass die R... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 31 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Veröffentlichung der Endfassung des Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte Übermittlungsschreiben vom 24. Mai 2018

[…] ich freue mich, Ihnen in der Anlage den neugefassten Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte übersenden zu können. Dieser stellt die Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe der nationalen Aufsicht bezüglich der Risikotragfähigkeitskonzepte der Banken auf eine neue Basis und schlägt gleichzeitig die Brücke in die neue Aufsichtsstruktur... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.13.3 Orientierung an aufsichtlichen Stresstests

Rz. 188 Die von verschiedenen Aufsichtsbehörden, wie z. B. dem NGFS, dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, in Entwicklung befindlichen klimabezogenen Szenarien bieten Anhaltspunkte für interne Stresstests im Bereich Nachhaltigkeit. Allerdings können diese Szenarien aus Sicht der BaFin allenfalls ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.2 Beispiel Adressenausfallrisiko

Rz. 165 Gemäß Art. 73 CRD IV müssen die Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; BFH BStBl II 1981, 545; BFH BStBl II 1986, 213; BFH BStBl II 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das... mehr