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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT 2.1 Auf ... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Dr. Ralf Hannemann
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Rz. 5

Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Prozesse im gesamten Institut. Diesen Überblick gewinnt sie durch die unerlässliche eigene Analysetätigkeit sowie unterstützend u. a. durch die Organisationsrichtlinien, deren Ausgestaltung ihr das Eintreten in die Sachprüfung ermöglichen muss (→ AT 5 Tz. 4), die risikorelevanten Informationen, die sie von anderen Organisationseinheiten erhält (→ AT 4.3.2 Tz. 4 inkl. Erläuterung), sowie durch die Begleitung der wesentlichen Projekte (→ BT 2.1 Tz. 2), die Beteiligung am Neu-Produkt-Prozess (→ AT 8.1 Tz. 5), die Beteiligung an der Analyse zu Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen (→ AT 8.2 Tz. 1) und die Beteiligung an der Risikoanalyse bei Auslagerungen (→ AT 9 Tz. 2). Die Effektivität der Internen Revision wird durch die kontinuierliche Aktualisierung und Bewertung dieser Informationen verbessert. Dem IIA zufolge wird das Verständnis der Internen Revision insbesondere entwickelt, indem Informationen auf breiter Basis gesammelt und umfassend betrachtet werden. Zu den Informationsquellen gehören Gespräche mit der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan, Überprüfungen von Protokollen und Präsentationen der Leitungsorgane, die Kommunikation und die Arbeitspapiere aus Revisionsaufträgen sowie Beurteilungen und Berichte von anderen "Assurance Providern" und Beratern.[1]

 

Rz. 6

Die Aufsicht gibt den Instituten keine konkrete Methode zur Risikoidentifizierung und -bewertung vor. Es gilt der Grundsatz der...

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