Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Die typisch stille Gesellsc... / d) Bewertung der Vermögenseinlage

Die Bewertung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters kann zwischen den Gesellschaftern grundsätzlich frei vereinbart werden. Zumindest dann, wenn keine Vereinbarung vorliegt, ist die Bewertung mit dem gemeinen Wert vorzunehmen. Soweit die Bewertung der Vermögenseinlage den tatsächlichen Wert über- oder unterschreitet, kann es sich um eine (gemischte) Schenkung hand...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 1. Bewertung des Gebäudes auf fremden Grund und Boden

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Bewertung des belasteten Grundstücks

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Die typisch stille Gesellsc... / b) Form und Bewertung von Vermögenseinlagen

Die Vermögenseinlage kann in Geld oder in Form anderer bewertbarer bzw. übertragbarer Vermögenswerte erbracht werden und muss beim Inhaber des Handelsgeschäfts nicht zwingend bilanzierbar sein (Roth in Hopt, 42. Aufl., § 230 HGB Rz. 21). Der Begriff der Vermögenseinlage in § 230 HGB ist weit auszulegen. Somit umfasst er auch die Überlassung von Vermögensgegenständen zur Nutz...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausgangspunkt: Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 2 bis 5 BewG)

Das finanzmathematische Verfahren ist anzuwenden, wenn kein (geeigneter) Erbbaurechtskoeffizient vom Gutachterausschuss vorliegt (§ 193 Abs. 2 Satz 1 BewG). aa) Verfahrensablaufmehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / b) Ausgangspunkt: Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks (§ 194 Abs. 2 bis 5 BewG)

Das finanzmathematische Verfahren ist anzuwenden, wenn kein (geeigneter) Erbbaugrundstückskoeffizient vom Gutachterausschuss vorliegt (§ 194 Abs. 2 Satz 1 BewG). aa) Verfahrensablaufmehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 194 Abs. 3 i.V.m. § 193 Abs. 5)

Ein, bei Ablauf des Erbbaurechts, nicht zu entschädigender Wertanteil ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaugrundstücks werterhöhend zu berücksichtigen (§ 194 Abs. 3 Satz 2 BewG). Die Werterhöhung bestimmt sich nach § 193 Abs. 5 BewG. Die Ausführungen zur Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen der baulichen Anlagen bei der Bewertu...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Erbbaurechtskoeffizienten

Erbbaurechtskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem Wert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie gehören zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten und sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. Werten der unbelasteten Grundstücke zu ermitteln (§ 23 Abs. ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Ausgangspunkt: Wert des fiktiven Volleigentums (§ 193 Abs. 1 BewG)

Bewertet wird das Erbbaurecht vorrangig ausgehend vom Wert des (fiktiv) unbelasteten Grundstücks. Der Begriff "fiktives Volleigentum" ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / a) Ausgangspunkt: Bodenwert des fiktiv unbelasteten Grundstücks (§ 194 Abs. 1 BewG)

Erbbaugrundstückskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaugrundstücks und dem Bodenwert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 A...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (2) BewG weicht von Verkehrswertermittlung ab

Im BewG wird auf die Prüfung verzichtet, ob die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen die Restlaufzeit des Erbbaurechts übersteigt. Nach § 193 Abs. 5 BewG ist grundsätzlich ein Gebäudewert zu ermitteln. Hintergrund sind die Regelungen über die Mindest-Restnutzungsdauer im Ertragswert- (§ 185 Abs. 3 Satz 6 BewG) und Sachwertverfahren (§ 190 Abs. 6 Satz 5 BewG), deren Anwend...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / dd) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (§ 193 Abs. 5 BewG)

Ein bei Ablauf des Erbbaurechts nicht (vollständig) zu entschädigender Gebäudewert mindert den finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts (§ 193 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 BewG). Die Regelung entspricht im Kern § 193 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 194 Abs. 4 BewG a.F. Auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist die Differenz aus dem Wert des Grundstücks nach den §§ 179, 182 b...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden

Verbleibt bei Ablauf des Erbbaurechts ein Gebäudewert und geht dieser (anteilig) entschädigungslos auf den Erbbaurechtsgeber über, ist dem Erbbauberechtigten am Bewertungsstichtag nicht der volle Gebäudewert zuzurechnen. Es ist davon auszugehen, dass Entschädigungsvereinbarungen jeglicher Art nicht (hinreichend) durch Erbbaurechtskoeffizienten abgebildet werden können. "Für de...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Erbbaurechtsfaktoren (§ 193 Abs. 2 BewG)

Erbbaurechtsfaktoren geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaurechts und dem finanzmathematischen Wert des Erbbaurechts an (§ 22 Abs. 2 Satz 1 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen (§ 12 Abs. 3 ImmoWertV) und den diesen Kaufpreisen entspr. finanzmathematischen Werten zu ermitteln (§ 22 Abs. 3 ImmoWertV). Vorrangig sind Erbbaurechtsfaktoren des Gutachterauss...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Verfahrensablauf

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JStG 2022: Änderungen im Be... / cc) Zinssätze für die Kapitalisierung (§ 193 Abs. 4 BewG)

Der Unterschiedsbetrag aus dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks und dem vereinbarten jährlichen Erbbauzins ist zu kapitalisieren. Getreu dem Grundsatz der Modellkonformität ist für die Kapitalisierung der Zinssatz zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Erbbaurechtsfaktors zugrunde gelegt hat. Stehen keine ents...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (3) Gesetzlich vorgegebene Unterbewertung?

Durch die Anwendung der Mindest-Restnutzungsdauer kommt es – wie schon nach der Rechtslage vor dem 1.1.2023 (vgl. BT-Drucks. 16/11107, 20 und 21; s.a. 2. Beispiel in H B 193 (7) ErbStH 2019) – in den Fallgestaltungen, in denen die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen übersteigt und keine vollständige Entschädigung vereinbart wurde, regelm...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / bb) Erbbaugrundstücksfaktor (§ 194 Abs. 2 BewG)

Erbbaugrundstücksfaktoren geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaugrundstücks und dem finanzmathematischen Wert des Erbbaugrundstücks an (§ 22 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entspr. finanzmathematischen Werten zu ermitteln (§ 22 Abs. 3 ImmoWertV). Vorrangig sind Erbbaugrundstücksfaktoren des Gutachterausschus...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / aa) Verfahrensablauf

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JStG 2022: Änderungen im Be... / XI. Gebäude auf fremden Grund und Boden (§ 195 BewG)

Die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit des Gebäudes auf fremden Grund und Boden (§ 195 Abs. 2 bis 4 BewG) und der wirtschaftlichen Einheit des belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5 bis 7 BewG) wurde grundlegend überarbeitet. Die Bewertung wurde analog zu den finanzmathematischen Verfahren für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück ausgestaltet (BR-Drucks. 457/22, 142). Ne...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / cc) Zinssätze für die Abzinsung und Kapitalisierung (§ 194 Abs. 3 BewG)

Bei der Abzinsung des Bodenwerts ist der Zinssatz zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Erbbaugrundstücksfaktors zugrunde gelegt hat (§ 194 Abs. 4 Satz 2 BewG). Steht kein entspr. Zinssatz zur Verfügung, gelten die Zinssätze des § 193 Abs. 4 Satz 3 BewG (§ 194 Abs. 4 Satz 3 BewG; s. X. 1. b), cc)). Bei der Kapitalisierung des vertraglich vereinbarten ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / (1) Regelungen bei der Verkehrswertermittlung

Für die Verkehrswertermittlung enthält § 50 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV eine zunächst vergleichbare Regelung. Bei einer, über die Restlaufzeit des Erbbaurechts hinausgehenden, Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen ist bei der Ermittlung des finanzmathematischen Werts des Erbbaurechts der, bei Zeitablauf nicht zu entschädigende, Wertanteil der baulichen Anlagen abzuzinsen und a...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / III. Novelle der ImmoWertV

Die ImmoWertV-Novelle v. 14.7.2021 trat am 1.1.2022 in Kraft (§ 54 ImmoWertV). Gleichzeitig wurden die BRW-RL v. 11.1.2011, die SW-RL v. 5.9.2012, die VW-RL v. 20.3.2014, die EW-RL v. 12.11.2015 und die WertR 2006 v. 1.3.2006 gegenstandslos (BAnz AT 31.12.2021, B11). Die ImmoWertV dient insb. dem Ziel, die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB und § ...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / 2. Modellkonformität der Marktdaten (§ 177 Abs. 3 BewG)

Die Marktdaten der Gutachterausschüsse sind anzuwenden, wenn sie geeignet sind. Dies ist der Fall, wenn ihre Ableitung weitgehend in demselben Modell erfolgt ist, wie die Bewertung nach dem BewG (§ 177 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BewG). Die Bewertungsverfahren (= Modelle) des BewG wurden durch das JStG 2022 weitgehend an die ImmoWertV angeglichen. Dadurch sind die Marktdaten als...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Be... / XII. Ausblick

Durch die Angleichungen des BewG an die ImmoWertV wird die modellkonforme Verwendung der Marktdaten der Gutachterausschüsse und somit eine marktkonforme Bewertung sichergestellt. Kommt ein Gutachterausschuss seinem gesetzlichen Auftrag, Marktdaten abzuleiten (§ 193 Abs. 5 BauGB), nicht nach, wird eine verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung durch die Anpassung der gesetzlichen...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.1 Leistungsverrechnung ist Unternehmenssteuerung

Das Thema der innerbetrieblichen Verrechnungspreise ist schon ziemlich alt. Eugen Schmalenbach hat den Kerngedanken – wie auch die damit verbundenen Probleme – bereits 1903 in seiner Habilitationsschrift ›Die Verrechnungspreise in großindustriellen Betrieben‹ prägnant festgehalten. Er schreibt: Zitat … Selbst wenn es möglich wäre, jedem Unterbetrieb, jeder Werkstätte nur ganz ...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.5 Marktpreis – Existenzberechtigung eines Konzerns?

Im letzten Kapitel wurde überlegt, ob die Leistungserstellung effizient erfolgt. Dabei wurde auch geprüft, wieso überhaupt diskutiert werden muss, ob ein interner Kunde durch einen korrigierten Marktpreis geschützt wird? Warum kommt der Wunsch auf, Leistungen nicht intern beziehen zu müssen, sondern von außerhalb zuzukaufen? Warum gibt es in vielen Unternehmen einen internen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.2 Zuziehung von Sachverständigen (§ 92 Satz 2 Nr 2 AO)

Rz. 22 Die Finanzbehörde ist in der Bewertung von ihr ermittelter Sachverhalte grundsätzlich frei. Ist ihre Sachkunde jedoch nicht hinreichend, den Informationsgehalt der vorläufigen Ermittlungsergebnisse zutreffend zu erfassen, kann sie einen Sachverständigen als Hilfsperson zuziehen.[1] Einzelheiten ergeben sich aus den Ausführungsvorschriften der §§ 96, 104 AO. Sachverstän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.1.2 Andere Personen

Rz. 19 Aufgrund der besonderen Verantwortung des Beteiligten für die Aufklärung des Sachverhalts und wegen seiner Sachnähe legt § 93 Abs. 1 Satz 3 AO fest, dass Dritte erst nachrangig und unter Beachtung der §§ 101 bis 106 AO zur Auskunftserteilung herangezogen werden dürfen. "Andere Personen" sind alle Auskunftspersonen, die keine Beteiligten i. S. d. § 78 AO sind und in ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.2.1 Besorgnis der Befangenheit

Rz. 26 Befangenheit verlangt einen Grad der Voreingenommenheit des Gutachters, aus der heraus sachfremde Momente in die Fallbehandlung einzufließen drohen, die zumindest tendenziell zu einer Benachteiligung oder Bevorzugung eines Beteiligten führen. Erscheinungsformen der Befangenheit sind die persönliche und die sachliche Voreingenommenheit. Persönliche Voreingenommenheit k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.4 Erstellung des Gutachtens (§ 96 Abs. 7 AO)

Rz. 37 Die Feststellung der für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Tatsachen ist nach dem Untersuchungsgrundsatz[1] grundsätzlich Aufgabe der Finanzbehörde. Der Sachverständige ist nicht befugt, von sich aus Sachaufklärung zu betreiben. Die Finanzbehörde kann bzw. muss aber den Sachverständigen in die vorbereitenden Ermittlungen einschalten, wenn ihr hierfür die no...mehr

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Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 1.1 Stakeholder-Centricity für eine erfolgreiche ESG-Transformation

Für die Erarbeitung des Purpose, der Vision und Mission sollten die relevanten Stakeholder einbezogen werden. Stakeholder sind grundsätzlich alle Personen oder Personengruppen, die ein berechtigtes Interesse am Unternehmen haben. Das Unternehmen sollte daher die Bedürfnisse der wichtigsten Stakeholder kennen und versuchen, diese in der Kommunikation – gerade in Bezug auf ESG...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.2 Funktionsverlagerung

Autoren: Jörg Hanken, Isabel Ruhmer-Krell, Ron Dorward Aus den folgenden Gründen sind Funktionsverlagerungen für internationale Firmengruppen von erheblicher Bedeutung: Aus strategischen, geschäftspolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen sind Unternehmen zumeist gezwungen, bestimmte Teile ihrer Wertschöpfungskette in das Ausland zu verlagern. Zum einen mag der Druc...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.2 VP-Methoden und Höhe von Lizenzsätzen

Welche VP-Methoden sind für den Eigenentwickler und den Auftragsentwickler üblich? Grundsätzlich gilt sowohl für den Eigen- als auch für den Auftragsentwickler, dass die Überlassung eines iWG bzw. die Auftragsentwicklerdienstleistung dann entgeltfähig und entgeltpflichtig ist, wenn sie beim konzerninternen Empfänger/Abnehmer genutzt wird (z. B. im Produktionsprozess) oder ihm e...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.4 Europäische Union

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Januar 2020, besteht die EU derzeit aus den folgenden 27 Mitgliedstaaten: Gründungsmitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande. Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Irland (1973), Dänemark (1973), Griechenland (1981), Portugal (1986), Spanien (1986), Schweden (1995), Finnland (1995...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.4 Garantien/Bürgschaften

Garantien bzw. Bürgschaften[1] innerhalb eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausfallen, wobei die häufigste Konstellation sicherlich die (schriftliche) Garantie eines Konzernunternehmens für das externe Bankdarlehen eines anderen verbundenen Unternehmens darstellt, auf Basis derer der Darlehensnehmer das Darlehen entweder zu günstigeren Konditionen, einen höheren Darl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2.9 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Die aktuellen industriellen Entwicklungen zeigen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Es geht um die Schaffung neuer digitaler Geschäftsmodelle, um die Nutzung von Sensordaten aus der industriellen Produktion, die Verwertung von Daten aus der Kfz-Nutzung, leistungsfähigere Massendatenanalyse-Tools, mehr Softwareentwicklung etc. Somit rückte die Frage der Bewertung, der w...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.6 Pools

In diesem Kapitel sollen kurz internationale Varianten des "Pools" als Untervariante der indirekten Abrechnung beschrieben werden. Allen "Pools" ist gemein, dass explizit kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, dass alle Beteiligten im gegenseitigen Interesse in n:n Beziehungen zueinander stehen und dass die reine Kostenbasis ohne Gewinnzuschlag verrechnet wird. Die folgende ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.1.2 Praxisbericht Supply Chain Model Change

In diesem Praxisbericht wird die transformatorische Änderung des Supply-Chain-Modells der Q-Gruppe beschrieben. Dieses mehrjährige Projekt betraf zwar in erster Linie Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Supply-Chain-Organisation des gesamten Q-Konzerns. Aber insbesondere aus Verrechnungspreissicht waren in diesem Zuge zahlreiche grundlegende Fragen zu beantw...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.5.1 Werttreiberanalyse

Die Identifizierung wichtiger Werttreiber ist der erste Schritt zum Verständnis des gesamten Geschäfts der X-Gruppe. Eine Vielzahl von Einflussfaktoren spielt darin bei Transaktionen mit externen Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern in verschiedenen Märkten eine Rolle – etwa Organisationsstrukturen, Prozesse, Informationsflüsse, (im)materielle Vermögensgegenstände, finanzie...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.5 OECD

Derzeit besteht die OECD aus den folgenden 38 Mitgliedstaaten[806]: Gründungs-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Holland, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien, USA Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Japan (1964), Finnland (1969), Australien (1...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.2 Grundlagen Zollrecht, Zollwerte

In ca. 90 % der Importe in die EU bemisst sich der Zollwert nach der sogenannten Transaktionswertmethode. Die Grundlage für den Transaktionswert bildet der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die Ware (Kaufpreis), korrigiert um mögliche Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge (z. B. Transport- und Versicherungskosten, Lizenzgebühren, Beistellungen). Ziel ist die Bewer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.4 Direkte Einzelabrechnung

Bei dieser Methode werden die einzelfallbezogenen/beauftragten Leistungen direkt von dem Leistungserbringer an den Leistungsempfänger abgerechnet. Häufig geschieht dies auf Basis von Stunden-/Manntagessätzen, was eine Zeiterfassung ("Time Sheets") erfordert. Dieses Verfahren ist zwar einzelfallgerecht und somit steuerlich sehr gut verteidigbar, aber es verursacht erheblichen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.2.1 Gewinnaufteilungsmethode

Die Gewinnaufteilungsmethode wird auch als "Profit Split Method (PSM)" bezeichnet.[351] Beide Begriffe sind irreführend, denn diese VP-Methode ist nicht nur im Gewinn-, sondern auch im Verlustfall anzuwenden. Treffender wäre "Ergebnisaufteilungsmethode". Die deutsche Finanzverwaltung lässt die Gewinnaufteilungsmethode seit einem BMF-Schreiben[352] aus dem Jahre 2005 unter fol...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.10 ATAD-Umsetzungsgesetz und Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetz

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Isabel Ruhmer-Krell, Sandra Ahrens Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sog. "EU Anti Tax Avoidance Directive"[153] (kurz ATAD) veröffentlicht. Die ATAD-Richtlinie enthält wesentliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidungspraktiken im EU-Binnenmarkt und steht im engen Zusammen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.1 Verdeckte Einlage ("vE")

Die verdeckte Einlage wird in R 8.9 KStR wie folgt beschrieben:mehr