Bodenwert des unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (§ 194 Abs. 1 Satz 3 BewG)
x
Erbbaugrundstückskoeffizient des Gutachterausschusses (§ 194 Abs. 1 Satz 2 BewG)
=
Wert des Erbbaugrundstücks = Grundbesitzwert (§ 194 Abs. 1 BewG)

Erbbaugrundstückskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaugrundstücks und dem Bodenwert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entspr. Bodenwerten der (fiktiv) unbelasteten Grundstücke zu ermitteln (§ 23 Abs. 3 Satz 2 ImmoWertV). Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Erbbaurechtskoeffizienten entsprechend (s. X. 1. a), aa)).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge