Bodenwert des unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (§ 194 Abs. 1 Satz 3 BewG) |
x |
Erbbaugrundstückskoeffizient des Gutachterausschusses (§ 194 Abs. 1 Satz 2 BewG) |
= |
Wert des Erbbaugrundstücks = Grundbesitzwert (§ 194 Abs. 1 BewG) |
Erbbaugrundstückskoeffizienten geben das Verhältnis zwischen dem Wert des Erbbaugrundstücks und dem Bodenwert des unbelasteten Grundstücks an (§ 23 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV). Sie sind aus geeigneten Kaufpreisen und den diesen Kaufpreisen entspr. Bodenwerten der (fiktiv) unbelasteten Grundstücke zu ermitteln (§ 23 Abs. 3 Satz 2 ImmoWertV). Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Erbbaurechtskoeffizienten entsprechend (s. X. 1. a), aa)).
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