Die aktuellen industriellen Entwicklungen zeigen eine starke Zunahme der Digitalisierung. Es geht um die Schaffung neuer digitaler Geschäftsmodelle, um die Nutzung von Sensordaten aus der industriellen Produktion, die Verwertung von Daten aus der Kfz-Nutzung, leistungsfähigere Massendatenanalyse-Tools, mehr Softwareentwicklung etc. Somit rückte die Frage der Bewertung, der wertschöpfungsadäquaten Allokation und Besteuerung von immateriellen Wirtschaftsgütern noch stärker in den Fokus. Die OECD stärkte in diesem Zusammenhang die Preisvergleichsmethode, die barwertbezogenen Bewertungsmethoden sowie die Profit-Split-Methode und lehnt die C+-Methode sowie den sog. "Knoppe-Test" für die Bepreisung von Know-how-Überlassungen ab[103]. In vielen Betriebsprüfungen wird dementsprechend häufig die Frage nach einer Einzelbewertung von übertragenen/überlassenen immateriellen Wirtschaftsgütern laut. Die in der Praxis auch heute noch oft als sogenannter externer Preisvergleich verwendeten Lizenz-Benchmark-Studien[104] stehen hingegen immer häufiger unter Beschuss der Betriebsprüfer, oftmals unberechtigterweise.

[104] Im Rahmen einer solchen Studie sucht man innerhalb kommerzieller Vertragsdatenbanken nach Lizenzverträgen zwischen fremden dritten Vertragspartnern, z. B. für Patente, Marken oder sonstige immaterielle Werte, die mit den Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen zumindest eingeschränkt vergleichbar sind. Von den in diesen Verträgen enthaltenen Lizenzsätze wird dann ein fremdüblicher Lizenzsatz für die konzerninterne Überlassung abgeleitet. Vgl. Teil B, Kapitel 11.5.4.

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