Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.3.1 Einspruch, Klage (reaktiv)

Soweit der Steuerpflichtige begründeten Anlass hat, mit dem aus der Betriebsprüfung resultierenden Steuerbescheid nicht einverstanden zu sein, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegen. Sollte das Finanzamt auch nach erneuter Prüfung der Auffassung des Steuerpflichtigen nicht zustimmen, kann der Steuerpflichtige Klage bei dem zustä...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.6 Outcome Testing Approach oder Price Setting Approach?

Worum geht es hierbei? Die Arbeitsgruppe 6 der OECD hat mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2012[523] die Unternehmen darum gebeten, die von der OECD vorgeschlagenen Änderungen zur Frage des "richtigen" Zeitpunkts der VP-Bildung und des "richtigen" Zeitpunkts der Überprüfung dessen, ob die VP insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit hin angemessen sind, zu kommenti...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.4.2 Vorbereitung des Joint Audits

Im Rahmen von Einzelgesprächen mit den beteiligten Finanzbehörden in Deutschland und einem gemeinsamen Meeting im ersten Quartal des Jahres 0 mit Vertretern der Betriebsprüfung, der zuständigen Oberfinanzdirektion und dem Bundeszentralamt für Steuern, erläutert die Steuerabteilung der V AG die Rahmenbedingungen der bereits umgesetzten Intercompany-Transaktion und deren wirts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung abnutzbarer WG des AV (§ 6 Abs 1 Nr 1–1b EStG)

Rn. 523 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Für die Bewertung einzelner WG unterscheidet § 6 Abs 1 EStG zum einen zwischen WG, die zum AV und UV gehören, sowie zum anderen zwischen abnutzbaren WG und nicht abnutzbaren WG. Die Abgrenzung richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen (s §§ 4, 5 Rn 607f (Hoffmann). Lediglich die Bewertung der abnutzbaren WG des AV regelt § 6 Abs 1 Nr 1–1b E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewertung der Entnahmen von Leistungen und Nutzungen

a) Im "Binnenbereich" Rn. 1081 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bewertung entnommener WG

a) Im "Binnenbereich" Rn. 1061 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Bewertung hat von Gesetzes wegen zum Teilwert zu erfolgen. Maßgeblich zur Bestimmung des Teilwerts ist die Definition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (s Rn 400ff). Deshalb gilt auch iRd Entnahmebewertung (oder müsste gelten) die sog Teilwertvermutung: Die fortgeführten AK/HK entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundlagen der Bewertung

Rn. 611 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Das bewegliche Sach-AV ist ein eher unproblematischer Bilanzierungsbereich. Gleichwohl gibt es Abgrenzungsprobleme zu den GWG (s Rn 684ff) und mitunter zum UV (s §§ 4,5 Rn 608 (Hoffmann)). Inhaltlich angesprochen sind typische WG der industriellen und handwerklichen Produktion, aber auch des Dienstleistungsbereiches: Maschinen, Einrichtung,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundzüge der Bewertung des LuF-Vermögens

Rz. 55 [Autor/Stand] Der für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ermittelnde Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst nach § 160 Abs. 1 BewG grundsätzlich den Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2 BewG), der Betriebswohnungen und des Wohnteils Die Werte werden jeweils getrennt ermittelt und ergeben in der Summe den Grundbesitzwert des Betri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 162 Bewertung des Wirtschaftsteils

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, ErbStB 2011, 317; Eisele, Nutzungsüberlassungen in der Land- und Forstwirtschaft – Einordnungen und Abgrenzung, NWB 2015. 1381; Halaczinsky, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden pra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bewertung nicht abnutzbarer WG des AV sowie des UV (§ 6 Abs 1 Nr 2 u 2a EStG)

Rn. 634 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Bewertung von WG, die nicht zu den abnutzbaren WG des AV gehören, richtet sich nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG. Für diese sieht die Regelung eine Bewertung mit den AK (s Rn 150ff)), HK (s Rn 255ff) oder dem an deren Stelle tretenden Wert (s Rn 350ff), vermindert um die Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge vor. Die Abgrenzung richtet sich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 44 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks eine getrennte Wertermittlung vorzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber neben der Festlegung in § 192 BewG u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung von Erbbaurechten in § 193 BewG und die Bewertun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 6 Bewertung

I. Überblick über den Norminhalt (Dräger/Dorn) A. Regelungsgehalt und Rechtsentwicklung Schrifttum: Löw/Torabian, ZKW 2008, 613; Göllert, Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzpolitik, DB 2008, 1167; Drewes, Offene Fragen zur Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten im Konzern, DB 2012, 241; Münchener Kommentar zum HGB, 3. Aufl 2013; Stau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 12 Bewertung

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bewertung der Einlage entnommener WG nach § 6 Abs 1 Nr 5 S 3 EStG

Rn. 1189 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Grundkonzeption nach ist die Einlageregelung auf angeschaffte oder hergestellte WG ausgerichtet. Für den Sonderfall der Einlage eines zuvor aus einem BV entnommenen WG sieht § 6 Abs 1 Nr 5 S 3 EStG vor, dass der Entnahmewert, den das FA angesetzt hatte, an die Stelle der AK oder HK tritt; Vergleichbares gilt für den Zeitpunkt der AK od...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 192 Bewertung in Erbbaurechtsfällen

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Bewertung geringwertiger WG, Sammelabschreibung (§ 6 Abs 2 u 2a EStG) (Müller/Dorn/Hoffmann)

Schrifttum: Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 1100ff (November 2017); Kleinle/Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 1000ff (Mai 2017); Pitzke/Wissborn, Bilanzsteuerrechtliche Behandlung geringwertiger WG u des Sammelpostens, NWB 2010, 3522; Kussmaul/Weiler, Bilanzsteuerliche Abschreibungswahlrechte für sog "GWG", GmbHR 2011, 169; Wengerofsky, GWG de lege ferenda – Erfordernis für eine umfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Bewertung einzelner WG (§ 6 Abs 1 EStG) (Dräger/Dorn/Hoffmann)

A. Überblick über den Regelungsinhalt Rn. 144 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Für die Bewertung des BV unterscheidet § 6 Abs 1 EStG hinsichtlich der Bewertungsgegenstände zwischen WG des abnutzbaren AV (Nr 1) sowie des nicht abnutzbaren AV u UV (Nr 2), Verbindlichkeiten (Nr 3) sowie Rückstellungen (Nr 3a). Darüber hinaus enthält die Regelung Einzelheiten über die Bewertung von Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Unzureichende Veräußerungserlöse ("verlustfreie Bewertung"), sog retrograde Methode

Rn. 442 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Neben dem Beschaffungsmarkt treten auch die Verhältnisse am Absatzmarkt in das Visier einer möglichen bzw erforderlichen Teilwertabschreibung. Dies gilt umso mehr, je näher das betreffende WG dem Verkaufsakt steht. Demgemäß sind Rohmaterialien kaum aus der Sicht des Absatzmarktes zu beurteilen, umgekehrt fertige Erzeugnisse. Handelswaren be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundzüge der Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei unbebauten Grundstücken (§ 178 BewG) bestimmt sich der Wert nach der Fläche und dem Bodenrichtwert (§ 196 BauGB). Maßgebend sind die zuletzt ermittelten Bodenrichtwerte, § 179 Satz 3 BewG. Sofern die Gutachterausschüsse keine Werte vorlegen bzw. ermitteln, kommen Werte vergleichbarer Flächen zum Ansatz. Einen Abschlag von dem so ermittelten Wert von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Folgen für die Bewertung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Rz. 70 [Autor/Stand] Durch die Anwendung des § 11 BewG sowohl für Kapital- als auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist seit 1.1.2009 – wie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften – für die Wertermittlung primär auf zeitnahe Verkäufe abzustellen. Im Hinblick auf die oben (Rz. 31) dargestellte Problematik, dass der Steuerpflichtige neben dem Substanzwert und verein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundüberlegungen zur Bewertung

Rn. 1053 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Das Bewertungsproblem bei Entnahme ist im Ausgangspunkt entscheidend von der finalen Entnahmetheorie geprägt (s §§ 4,5 Rn 205 (Hoffmann) sowie s Rn 1514ff). Diese versucht eine wirtschaftlich vernünftige Lösung in der Diskrepanz zwischen dem Gesetzeswortlaut der Entnahmedefinition (s Rn 1052) einerseits und der Zielsetzung (Telos) der Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zukunftsorientierte Bewertung (Schätzung ieS)

Rn. 42 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Erst recht beginnen aber die Probleme bei den zukunftsorientierten Positionen, und das sind im Grunde genommen alle wesentlichen, die in der Bilanz erscheinen. Bsp: Abnutzbares Sach-AV (Maschinen, Autos) müssen entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ob damit der "wirkliche" Wert durch die Wahl des konkreten Abschreibungsbetrag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 163 Ermittlung der Wirtschaftswerte

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG beim Übergang von Eigentum an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, UVR 2017, 10; Eisele, Erbschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungs- und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Rz. 74 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1091 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der im "Binnenbereich" (s Rn 1056) vorgeschriebenen Bewertung von Nutzungsentnahmen (zum Begriff s §§ 4, 5 Rn 200, 263 (Briesemeister), zur Bewertung s Rn 1081ff) durch den zugehörigen Aufwand (Teilwert) gilt im "Außenbereich" (s Rn 1056) nach Maßgabe des SEStEG (s Rn 1053) der gemeine Wert. Nicht unbedingt systematisch, abe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Weitere Wirtschaftsgüter

Verwaltungsanweisungen: BMF v 27.06.2014, BStBl I 2014, 1094 (Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG; Neuregelung für die Wj ab 2013/2014ff); BMF v 26.11.2021, IV C 7 – S 2163/21/10001 :001, BStBl I 2021, 2451 (Zeitliche Verlängerung der Anwendung des BMF-Schreibens zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verweis auf §§ 9 bis 16 BewG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verweisung in § 12 Abs. 1 ErbStG auf § 9 BewG ist prima facie von großer materiell-rechtlicher Bedeutung, da sie den Grundsatz der Bewertung mit dem gemeinen Wert aufstellt. So ist etwa ein Eigentumsverschaffungsanspruch (zum Erwerb eines Grundstücks) nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG zu bewerten. Eine Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Regelungsinhalt und Tatbestandsmerkmale

Rn. 1820 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält eine Regelung über die Erhöhung der AK der Beteiligung an einer KapGes für den Fall, dass eine Übertragung eines WG im Wege der verdeckten Einlage stattfindet. Aus der Bezugnahme der Regelung zu § 6 Abs 6 S 1 EStG wird geschlussfolgert, dass diese Regelung ausschließlich auf die Einlage von WG des BV Anwendung fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 54 [Autor/Stand] Der Eigentümer des Erbbaugrundstücks, also des belasteten Grundstücks, hat Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses. Bei der Bewertung des Erbbaugrundstücks wird einerseits der abgezinste Bodenwert angesetzt. Andererseits wird nach § 194 Abs. 3 BewG der kapitalisierte vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins im Rahmen der Bodenwertermittlung über die La...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonderte Feststellungen erfolgen, ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Nach dem AltersteilzeitG kann ein Arb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorabüberlegungen

Rz. 47 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995 und vor dem 1.1.2009 ist nach § 148 Abs. 1 Satz 3 (bis 2006) BewG und § 148 Abs. 6 BewG das Recht auf den Erbbauzins weder als Bestandteil des Grundstücks noch als gesonderter Anspruch bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs anzusetzen. Auch die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses kann weder bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 144 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Für die Bewertung des BV unterscheidet § 6 Abs 1 EStG hinsichtlich der Bewertungsgegenstände zwischen WG des abnutzbaren AV (Nr 1) sowie des nicht abnutzbaren AV u UV (Nr 2), Verbindlichkeiten (Nr 3) sowie Rückstellungen (Nr 3a). Darüber hinaus enthält die Regelung Einzelheiten über die Bewertung von Entnahmen (Nr 4) u Einlagen (Nr 5, 5a) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Anwendungsbereich

Rn. 1132 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die Einlage ist dem Grunde nach in § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG definiert (s §§ 4,5 Rn 275 (Briesemeister). Danach werden als Einlagen die Überführung aller WG definiert, welche der StPfl dem Betrieb im Laufe des Wj zugeführt hat. Dies kann sowohl in Bareinzahlungen oder in Sachwerten erfolgen. Dieser Einlage steht die sog Verstrickungseinlage ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Anschaffungsnahe HK iSd § 6 Abs 1 Nr 1a EStG

Schrifttum: Balmes, Evolution des "anschaffungsnahen" Aufwands in der neuen Rspr, FR 1999, 1339; Becker, Ändert der BFH seine gefestigte Rspr zum "anschaffungsnahen" Herstellungsaufwand, INF 2001, 225; Beck, Neue Rspr zum anschaffungsnahen Aufwand und zur Abzugsfähigkeit der EK-Vermittlungsprovision, DStR 2001, 2061; Sauren, Urteilsanmerkung in DStR 2002, 1042; Hoffmann, Abschied...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Finanzinstrumente (Sondervorschrift für Kreditinstitute, § 6 Abs 1 Nr 2b EStG)

Rn. 944 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Durch das BilMoG v 25.05.2009 (s §§ 4, 5 Rn 337b (Hoffmann); s vor § 1 Rn 193 (Bitz)) ist § 6 Abs 1 Nr 2b eingefügt worden. Die Regelung gilt nur für StPfl, die in den Anwendungsbereich des § 340 HGB fallen. Diese haben die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit iSd § 5 Abs 1a S 2 EStG abgebilde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Immaterielle WG des AV (auch abnutzbare)

Schrifttum: Zimmermann/Dorn/Bieschewski, Immaterielle Vermögensgegenstände/WG in der HB und StB, NWB 2020, 3098. a) Überblick Rn. 766 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zur Frage des Bilanzansatzes von immateriellen Anlagegütern s §§ 4,5 Rn 680ff (Hoffmann) mit ABC der immateriellen WG des AV s §§ 4, 5 Rn 719 (Hoffmann). Wegen des steuerlichen Aktivierungsverbotes für selbst erstellte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grund und Boden

Schrifttum: Glanegger, Grund und Boden in der Bilanz des Landwirts, DStZ 1989, 132; Ehmcke, Änderung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, DStR 1996, 201; Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 784 (November 2017). a) Das WG Grund und Boden Rn. 637 Stand: EL 150...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstrickungseinlage iSd § 4 Abs 1 S 8 u 9 EStG

Rn. 1191 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Bewertung in sog Verstrickungsfällen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035 neu geregelt. Die Regelungen zur Bewertung dieser Einlagen enthalten § 6 Abs 1 Nr 5a u 5b EStG, für den Anwendungsbereich knüpfen diese an § 4 Abs 1 S 3, 8 u 9 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachleistungsverpflichtung (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG)

Rn. 1008 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen sind gemäß § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst b EStG mit den Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten. Die Bewertung hat somit zu Vollkosten unter Einschluss angemessener Anteile an Verwaltungs- und Finanzierungskosten zu erfolgen (s Rn 1001, 1002). Maßgebend sind die...mehr