Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stichtagsprinzip.

Rn 11 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erbfalls, dh des Todes des Erblassers bzw der nach § 9 VerschG festzustellende Todeszeitpunkt (BGH NJW 01, 2713, 2714 [BGH 23.05.2001 - IV ZR 62/00]). Wertveränderungen nach diesem Zeitpunkt sind grds unbeachtlich (BGH NJW 52, 1173, 1174 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 65, 1589, 1590 [BGH 31.05.1965 - III ZR 214/63]). Ausnahmen kennen §...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übersicht

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Abbildung 2 fasst die unterschiedlichen Ansatzpunkte für die Bewertung nochmals zusammen: Abb. 2: Ansatzpunkte für die Bewertungmehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / I. Rechtslage bis 31.12.1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 (Satz 2) BewG ist der Wert jeder wirtschaftlichen Einheit im Ganzen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass das Bewertungsgesetz von dem Grundsatz der Gesamtbewertung beherrscht wird. Dieser Grundsatz kennt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme bestand (bis zum 31.12.2008) für das gewerbliche Betriebsvermögen. Nach § 98a BewG a.F.[2] wurde der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erbschaftsteuergesetz

Rn. 26 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der ESt einerseits und der ErbSt andererseits liegen nach der Auffassung des Gesetzgebers zwei verschiedene Besteuerungsgründe zugrunde: Die ESt soll dem durch den StPfl erwirtschafteten Zuwachs an steuerlicher Leistungsfähigkeit Rechnung tragen, während die ErbSt die unentgeltliche Vermögensübertragung steuerlich erfassen soll (BFH v 22.10.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die unmittelbare Bewertung maßgeblich, so gilt § 39 Abs. 1 entsprechend. (2) 1Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die zeitratierliche Bewertung maßgeblich, so gilt § 40 Abs. 1 bis 3 entsprechend. 2Hierbei sind die Annahmen für die höchstens ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich der Wert des Anrechts nicht nach den Grundsätzen der unmittelbaren Bewertung gemäß § 39, so ist der Wert des Ehezeitanteils auf der Grundlage eines Zeit-Zeit-Verhältnisses zu berechnen (zeitratierliche Bewertung). (2) 1Zu ermitteln ist die Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsächliche Grundlage und Inhalt der Wertfestsetzung.

Rn 5 Berücksichtigt wird nur der eigentliche Gegenstand des Verfahrens, nicht hingegen finden, wie es namentlich bei Musterprozessen oder Auskunftsklagen zu erörtern sein könnte, weitergehende Interessen des Angreifers Eingang in die Bewertung (BGH NJW-RR 94, 1145, 1149 [BGH 11.07.1994 - II ZB 13/93]; BGH GSZ NJW 95, 664, 665 [BGH 24.11.1994 - GSZ - 1/94] Ziff 3; NJW 02, 347...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wert der Hauptsache.

Rn 75 Der Streitwert ist im laufenden Rechtsstreit generell nach dem Wert der Hauptsache festzusetzen (Karlsr JurBüro 16, 368), bzw einem Teil derselben, wenn die Beweiserhebung sich hierauf beschränkt; außerhalb eines Rechtsstreits ist nach § 3 der Wert des zu sichernden Anspruchs zu schätzen (BGH NJW 04, 3488). Der fruchtlose Streit um die Frage, ob eher ein Quoten-Anteil ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Dividenden

Tz. 123 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gehen Dividendenzahlungen als Parameter in das verwendete Bewertungsmodell ein, so sind zukünftig erwartete und nicht vergangene Dividendenzahlungen zu berücksichtigen. Allerdings ist für die Prognose auf das Muster vergangener Dividendenausschüttungen abzustellen (IFRS 2.B35; vgl. Vater, StuB 2004, S. 804). Basierte die Dividendenpolitik de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Zeitpunkt

Rn. 1230 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Betriebsaufgabe stellt sich die Frage, wann der Aufgabegewinn erzielt wird. Das ist von Bedeutung einerseits für die Erfassung im zutreffenden VZ, andererseits, soweit der Aufgabegewinn aus dem Ansatz des gemeinen Werts bei nicht veräußerten WG resultiert, für die Frage des Zeitpunkt...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unternehmen(sbeteiligungen).

Rn 16 Bei Handelsunternehmen ist ihr wirklicher Wert als wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Firmenwerts, nicht der bloße Buchwert anzusetzen (BGH NJW 73, 509 [BGH 17.01.1973 - IV ZR 142/70]; 77, 949 [BGH 09.03.1977 - IV ZR 166/75]; 82, 575). Im Einzelfall hat der Tatrichter die betriebswirtschaftlich angemessene Methode zu wählen (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schlichtungsvorschlag.

Rn 13 Sofern nach der Verfahrensordnung der Streitbeilegungsstelle ein Schlichtungsvorschlag gemacht wird, soll dieser gem § 19 I VSBG am geltenden Recht ausgerichtet werden; außerdem muss er eine ›rechtliche Bewertung‹ durch den Streitmittler enthalten. Daraus ergibt sich, dass nur Personen mit juristischer Ausbildung einen solchen Schlichtungsvorschlag erarbeiten können, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Besonderheiten des Konzernprüfungsberichts

Rn. 88 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 1 ist über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der KA-Prüfung schriftlich zu berichten. Grds. muss dies unabhängig von der Berichterstattung über den JA des MU in einem selbständigen Prüfungsbericht erfolgen (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 118; überdies Beck Bil-Komm. (2022), § 321 HGB, Rn. 188; MünchKomm. HGB (2020), §...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Aboody, Market Valuation of Employee Stock Options, JoAE 1996, S. 357–391; Aboody, Recognition versus Disclosure in the Oil and Gas Industry, JoAR 1996, S. 21–32; Armstrong/Vashishtha, Executive stock options, differential risk-taking incentives, and firm value, JoFE 2012, S. 70–88; Aust, Welche KPIs verwenden die DAX30-Unternehmen in der Vorstandsvergütung?, IRZ 2018, S. 395–4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Leistungen durch andere

Tz. 65 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden die Leistungen von Nicht-Arbeitnehmern anteilsbasiert vergütet, ist als Bewertungsstichtag (measurement date) auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung (service date) abzustellen (IFRS 2.13; ferner Anhang A zu IFRS 2). Zwar ist ausnahmsweise – wenn der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Leistung nicht hinreichend sicher ermittelt wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wertermittlung.

Rn 23 Für die Bewertung des zugewiesenen Gegenstandes ist grds der objektive Verkehrswert zu dem Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Durchführung der Teilungsanordnung verlangt werden kann (Soergel/Lettmaier § 2048 Rz 21). Eine Ausn gilt nach § 2049 für Landgüter. Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt nach der Mittelwertmethode, wonach Substanz- und Ertragswert addiert werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 47 § 254 begründet keine Einrede, sondern eine vAw zu beachtende Einwendung. Das wird aus der Verwandtschaft der Vorschrift mit § 242 gefolgert (BGH NJW 00, 217, 219 [BGH 20.07.1999 - X ZR 139/96] mN). Rn 48 Die Beweislast für die eine Anspruchsminderung begründenden Umstände trifft den Schädiger (BGHZ 91, 243, 260; BGH NJW 00, 664, 667). Doch soll der Geschädigte an der B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfangsvermögen (Abs 1).

Rn 4 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Anfangsvermögens ist der des Eintritts in den Güterstand, vgl § 1374 Rn 7. Stichtag für die Bewertung des gem § 1374 II privilegierten Erwerbs ist derjenige Zeitpunkt, in dem der Erwerbstatbestand vollendet worden ist, weshalb der Wert einer dem Anfangsvermögen hinzuzurechnenden Schenkung nicht dadurch gemindert wird, dass sp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 6. Reaktionen der Rechtsprechung

a) Vorlagebeschluss des BFH v. 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 96 [Autor/Stand] Nach alledem konnte es nicht verwundern, dass der II. Senat in seinem Beschluss vom 22.5.2002 – II R 61/99 [2] die Regelung des § 12 Abs. 5 ErbStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1997 i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. für gleichheitswidrig hielt. Er begründete dieses Erge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Haftungsverhältnisse in den Jahresabschlüssen Dritter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die gesetzlichen Vorschriften ebenso wie die folgende Kommentierung beziehen sich auf die RL aus der Sicht des Verpflichteten aus einem Haftungsverhältnis (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 251 HGB, Rn. 6). Zunächst soll hier aber die Behandlung von Haftungsverhältnissen in den JA der anderen an solchen Rechtsgeschäften Beteiligten (Begünstigten)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 14 Ein Großteil der Rechtsprechungspraxis (zu ex Art 31 EGBGB ) bezieht sich auf die Bewertung des Schweigens als Erklärungstatbestand (vgl BGHZ 57, 72, 77; Staud/Hausmann Art 10 Rz 46 ff mwN); insb das Schweigen einer Partei bei Bezugnahmen auf AGB der anderen Partei und dessen Wertung als Zustimmung (BGHZ 135, 124, 137; Karlsr RIW 94, 1046). II gilt auch für sonstiges ›a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Berechnung des Wertes.

Rn 6 § 7 enthält keine inhaltliche Vorgabe für die Wertermittlung, sondern setzt diese voraus. Anwendbar ist insoweit § 3 (hM LG Bayreuth JurBüro 80, 930; Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 6; MüKoZPO/Wöstmann § 7 Rz 9). Maßgeblich ist der Einfluss der angestrebten Änderung auf den objektiven Verkehrswert (BGH VIZ 04, 134; Jena JurBüro 99, 196; § 3 Rn 2, 6) des herrschenden und d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Einbringungsfälle

Rn. 502 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 In Einbringungsfällen sind die Gesellschaftsanteile, die übertragende/ausgliedernde Rechtsträger als Gegenleistung für das eingebrachte BV (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) erhalten, (Teil der) Gegenleistung, die im Falle des § 20 UmwStG in KapGes-Anteilen, im Fall des § 24 UmwStG in Anteilen an einer PersGes besteht (BFH v 29.11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten die Grundsätze der unmittelbaren Bewertung. (2) Soweit das Anrecht auf eine abzuschmelzende Leistung nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 gerichtet ist, ist der Ehezeitanteil für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach dem Verhältnis der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte (Ost) zu den gesamten Entgeltpunkten (Ost)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 45 [Autor/Stand] In seinem Beschluss v. 22.6.1995[2] erklärte das BVerfG § 10 VStG als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Bestimme der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so könne eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Relative Theorien.

Rn 18 In der Literatur zur Streitgegenstandsproblematik hat eine gewisse Tendenz zugenommen, den Streitgegenstand nicht mehr mit Hilfe von begrifflich-konstruktivem Denken im Sinne einer einheitlichen Lösung zu bewältigen, sondern die Festlegung des Streitgegenstandes je nach der Art des Prozesses und nach der Bewertung der dabei im Spiel befindlichen Parteiinteressen im Ein...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / a. Gegenstand der Berichterstattung

Tz. 15 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die §§ 289 Abs. 3 und 315 Abs. 3 HGB schreiben eine Berichterstattung im Lagebericht über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren vor, ohne dass sich im Gesetz eine Legaldefinition hierzu findet. Vielmehr führt das Gesetz illustrativ ("wie") zwei Bereiche auf, indem auf Informationen zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelange abgestellt wird. Sowohl de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidungsrelevanz.

Rn 2 Die Vorschrift verlässt den strengen Rahmen des § 148 und erlaubt die Aussetzung bereits dann, wenn das Ergebnis der Ermittlungen die tatsächliche Grundlage des Zivilurteils und mithin den Ausgang des Zivilverfahrens beeinflusst. Eine Aussetzung ist unzulässig, wenn der Rechtsstreit bereits in der rechtlichen Bewertung wegen Unschlüssigkeit der Klage oder Unerheblichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertungszeitpunkt.

Rn 8 Die Bewertung der Zuwendung erfolgt nach dem Zeitpunkt ihrer Vornahme (II 2), bei gestreckten Erwerbstatbeständen nach dem Zeitpunkt der Vollendung des dinglichen Erwerbs (BGH NJW 75, 1831). Nachträgliche Wertveränderungen bleiben unberücksichtigt, Inflation wird aber bereinigt (BGH NJW 74, 137; 75, 1831 [BGH 04.07.1975 - IV ZR 3/74]). Der Wert (W) berechnet sich, indem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Befindet sich ein Anrecht in der Anwartschaftsphase und richtet sich sein Wert nach einer Bezugsgröße, die unmittelbar bestimmten Zeitabschnitten zugeordnet werden kann, so entspricht der Wert des Ehezeitanteils dem Umfang der auf die Ehezeit entfallenden Bezugsgröße (unmittelbare Bewertung). (2) Die unmittelbare Bewertung ist insbesondere bei Anrechten anzuwenden, bei d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Begründung.

Rn 17 Gemäß § 19 I 3 ist der Schlichtungsvorschlag zwingend mit einer Begründung zu versehen, die sowohl den zugrundeliegenden Sachverhalt wie auch die rechtliche Bewertung durch den Streitmittler erkennen lässt. Jenseits dieser zwingenden Elemente verlangt das Gesetz keine besondere Ausgestaltung. Es liegt aber nahe, dass der Streitmittler sich ein wenig an § 313 ZPO orient...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm stellt – abgesehen von den in IV enthaltenen Vorgaben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – keine verbindlichen Bewertungsmaßstäbe auf. Die Auswahl der Bewertungsmethoden steht deshalb im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, dessen Bewertung nur darauf überprüft wird, ob sie auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht oder gegen Denkgesetze verstößt (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Anwendungsbereich des § 42 ist äußerst gering. Angesichts der abstrakt formulierten Bewertungsvorschriften in den §§ 39, 40 werden sich idR auch untypische Versorgungsarten nach einer der beiden gesetzlich normierten Bewertungsmethoden berechnen lassen. Dies gilt zB für die alternativ ausgestalteten Anrechte der Widerrufsbeamten und Zeitsoldaten, für die § 44 IV ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bindung an die Ausgangsentscheidung (Hs 2).

Rn 43 Steht fest, dass eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist, ist die abzuändernde Entscheidung ›unter Wahrung ihrer Grundlagen‹ anzupassen (BGH FamRZ 21, 1114; 15, 1694; 12, 281; 10, 1318; Brandbg FamFR 10, 464; Jena NJW 09, 2839); die Abänderung ermöglicht weder eine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts noch eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes ist der Wert des Anrechts als Rentenbetrag nach § 2 des Betriebsrentengesetzes oder der Kapitalwert nach § 4 Abs. 5 des Betriebsrentengesetzes maßgeblich. 2Hierbei ist anzunehmen, dass die Betriebszugehörigkeit der ausgleichspflichtigen Person spätestens zum Ehezeitende beendet ist. (2) 1Der Wert des Ehezeitanteils i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 44 Während eine Auskunft auf die Mitteilung bestimmter Tatsachen gerichtet ist, geht es bei einem Rat auch um die Darstellung und Bewertung der Tatschen und bei der Empfehlung darüber hinaus um einen Vorschlag, gerichtet auf ein bestimmtes Verhalten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbindlichkeiten (Abs 3).

Rn 6 Für den Zeitpunkt der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dasselbe wie für die des Anfangs- oder Endvermögens.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Von Todes wegen erworben.

Rn 20 Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält, wird ebenso wie das, was ihm in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder eines Vermächtnisses zufällt, nach II dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte seinen Gläubiger beerbt und deshalb von einer Verbindlichkeit befreit wird (B...mehr