Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Formen der Personalplanung

Rz. 3 Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Personalbedarfs in Hinsicht auf Menge und Qualifikation von Arbeitskräften unter Berücksichtigung der unternehmerischen Kapazität und der wirtschaftlichen Ziele. Auf der Bedarfsplanung basiert unmittelbar die Personalbeschaffungsplanung und – als deren Gegenteil – die Perso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Behinderungen

Rz. 11 Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist seit Geltung des AGG ohne einen konkreten Bezug zur Tätigkeit nicht mehr gegeben. Nur in dem Fall, in dem sich der Arbeitgeber nach der konkreten Eignung des Bewerbers für die zu vergebende Tätigkeit erkundigt, ist ihm das Fragerecht zuzustehen. Dem Arbeitgeber steht das Fragerecht demnach dann ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.4 Verfahren bei Streitigkeiten

Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen des Betriebsrats nicht nach, kann der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern die Zustimmung zu einer geplanten Einstellung oder Versetzung verweigern.[1] Das Verweigerungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung vor dem Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.1 Innerbetriebliche Ausschreibungspflicht

Das Recht des Betriebsrats, eine innerbetriebliche Stellenausschreibung zu verlangen, bezieht sich sowohl auf frei werdende als auch auf neue Arbeitsplätze. Erfasst werden von dem Mitbestimmungsrecht auch Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber mit freien Mitarbeitern besetzen will, deren Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.[1] Nicht erfasst werden hingegen A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 3 Verfahren bei Streitigkeiten

Ebenso wie bei der Einführung von Personalfragebögen und Formulararbeitsverträgen kann der Betriebsrat die Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen nicht erzwingen. Ihm fehlt das Initiativrecht.[1] Wenn jedoch der Arbeitgeber solche Beurteilungsgrundsätze einführen will, hat der Betriebsrat sowohl darüber mitzubestimmen, ob allgemeine Beurteilungsgrundsätze überhaupt eingefüh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / Zusammenfassung

Überblick Personalplanung ist auf die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausgerichtet. Kern der Personalplanung ist die Personalbedarfsplanung, dabei geht es mit Blick auf die Unternehmensziele darum, die passende Kapazitätsplanung mit den erforderlichen Qualifikationen zu definieren. Dementsprechend schließt si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.3 Betriebsvereinbarung über Ausschreibungen

Insbesondere in größeren Betrieben ist es zweckmäßig, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat durch eine Betriebsvereinbarung generell über Form, Umfang und Inhalt von Ausschreibungen einigen. Dabei sollten folgende in der Praxis zu beachtende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Angemessene Frist für die Einreichung von Bewerbungen, Festlegung einer Mindestzeit im Betrieb für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 2 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Maßnahmen

Nicht zu den mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen gehören Stellenbeschreibungen und analytische Arbeitsplatzbewertungen, da diese sich nicht auf die Person des Arbeitnehmers, sondern auf die Beschreibung seines Arbeitsplatzes beziehen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.3 Versetzungs- und Umgruppierungsrichtlinien

Bei Versetzungen [1] steht wie bei der Einstellung die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung im Vordergrund. Sie ergeben sich aus den Anforderungen des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes oder des veränderten Aufgabengebiets. Die fachlichen Fähigkeiten können durch innerbetriebliche Beurteilung von Vorgesetzten, durch Fachgespräche, durch Zwischenzeugnisse oder wieder...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.1 Personalauswahlrichtlinien

Anforderungsprofile, in denen für einen bestimmten Arbeitsplatz die fachlichen, persönlichen und sonstigen Anforderungen, die ein Stelleninhaber erfüllen soll, abstrakt festgelegt werden, sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch keine Auswahlrichtlinien im Sinne des § 95 BetrVG.[1] Demgegenüber lehnt das Bundesarbeitsgericht zu Recht die Anwendung des § 95...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.2 Inhalt und Form der Stellenausschreibung

§ 93 BetrVG beinhaltet kein zwingendes Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Form und Inhalt der Ausschreibung.[1] Um dem Begriff der Ausschreibung zu erfüllen, muss sie aber mindestens folgenden Inhalt haben: Angaben über den Betriebsbereich, in dem die Stelle zu besetzen ist, Stellenbeschreibung gemäß Stellenplan oder, falls noch kein Stellenplan ausgearbeitet ist, Tätigkeitsbesch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 3 Zulässige Fragestellung

Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts aus § 93 Abs. 1 BetrVG ist, durch das Zustimmungserfordernis den Arbeitgeber davon abzuhalten, tiefer als notwendig in den Persönlichkeitsbereich des einzelnen Arbeitnehmers einzugreifen. Von daher ist der Betriebsrat auch dazu aufgerufen, bereits nach dem Individualarbeitsrecht nicht vom Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Agiles Vergütungssystem: Ge... / 2.4 Implementierung eines neuen agilen Vergütungssystems

Neue agile Vergütungsstrukturen sind nicht unabhängig von der bestehenden Kultur eines Unternehmens zu betrachten. Allein oder im Team Agile Vergütungsstrukturen und Elemente können die Kultur in einer Organisation prägen, verstärken und stützen. Sie können aber auch mit einer bestehenden Kultur nicht kompatibel sein. Sie sind daher nicht einfach "zu verordnen" sondern im best...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2 Stellenausschreibung

Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass offene Arbeitsplätze allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Kein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat bei der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er Arbeitsplätze in Teilzeitform anbietet. Die Pflichten des Arbeitgebers hierzu bestimmen sich nach §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 1 Reichweite des Mitbestimmungsrechts

Die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.[1] Darunter sind Regelungen zu verstehen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich nach einheitlichen, für die Beurteilung jeweils erheblichen Kriterien ausrichten sollen. Mit ihnen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mobilgeräte: Bereitstellung... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmungsrechte des Bet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Günstigkeitsvergleich

Rz. 36 § 12 EFZG verbietet Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes, die zuungunsten des Arbeitnehmers bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten wirken. Demnach sind günstigere Regelungen als die gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang möglich, sei es durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen (in den Grenzen des § 77 Abs. 3 BetrVG) oder au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes

2.1 Räumlicher Geltungsbereich Rz. 5 Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle Betriebe und auch für alle gemeinsamen Betriebe mehrerer Unternehmen in Deutschland. Es kommt hierbei nicht auf die Staatsangehörigkeit des Inhabers oder der Arbeitnehmer an. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt demnach auch für Betriebe von Unternehmen im Inland, die ihren Sitz im Ausland haben. I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle Betriebe und auch für alle gemeinsamen Betriebe mehrerer Unternehmen in Deutschland. Es kommt hierbei nicht auf die Staatsangehörigkeit des Inhabers oder der Arbeitnehmer an. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt demnach auch für Betriebe von Unternehmen im Inland, die ihren Sitz im Ausland haben. Insoweit gilt das sogenannte Te...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Das BetrVG gilt grundsätzlich für alle Betriebe der Privatwirtschaft. Es gilt nicht für Betriebe des öffentlichen Dienstes, für Religionsgemeinschaften und ihre karikativen und erzieherischen Einrichtungen sowie für fremde Streitkräfte. Für die bei Luftfahrtunternehmen im Flugbetrieb Beschäftigten können nach § 117 Abs. 2 BetrVG durch Tarifvertrag besondere Vertretung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Haftung des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat besitzt keine generelle Rechtspersönlichkeit und nimmt daher grundsätzlich nicht am allgemeinen Rechtsverkehr teil.[1] Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist der Betriebsrat allerdings vermögensfähig, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Wirkungskreises tätig wird.[2] Im Ergebnis kan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Weitere Organe der Betriebsverfassung

Rz. 47 Als weitere Organe der Betriebsverfassung sind im Betriebsverfassungsgesetz die Betriebsversammlung (vgl. §§ 42 ff. BetrVG), die Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. §§ 60 ff. BetrVG), die Einigungsstelle (vgl. §§ 76 BetrVG ff.) und der Wirtschaftsausschuss (vgl. §§ 106 ff. BetrVG) vorgesehen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Tendenzbetriebe

Rz. 13 Auf Tendenzbetriebe findet das BetrVG nach § 118 Abs. 1 BetrVG keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106–110 BetrVG sind nicht, die §§ 111–113 BetrVG dagegen nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Wahlordnung als Grundlage für die Betriebsratswahl

Rz. 52 Im Anschluss an die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wurde auch die Wahlordnung (WO BetrVG) nach § 126 BetrVG vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrats neu gestaltet. In einem ersten Teil (§§ 1–27 WO BetrVG) wird die Wahl des Betriebsrats aufgrund von Vorschlagslisten (bei Wahl von mehr als 5 Betriebsratsmitgliedern) geregelt,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Der unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallende Personenkreis wird durch den in § 5 BetrVG verwendeten Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14a BetrVG sieht für kleinere Betriebe mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren vor. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] sind der verpflichtende (5 bis 100 Arbeitnehmer, zuvor 5 bis 50 Arbeitnehmer) und der durch Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber mögliche Anwendungsbereich des vereinfachte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Betriebsrats und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Betriebsrat

Rz. 31 Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind die wichtigsten Organe der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer dagegen haben von wenigen Ausnahmen (vgl. §§ 81 ff. BetrVG) abgesehen keine Befugnisse im Rahmen des BetrVG, die sie selbst ausüben können. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

1 Allgemeines Rz. 1 § 14a BetrVG sieht für kleinere Betriebe mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren vor. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] sind der verpflichtende (5 bis 100 Arbeitnehmer, zuvor 5 bis 50 Arbeitnehmer) und der durch Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber mögliche Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten

1 Vorbemerkung Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erste Wahlversammlung bei Einleitung der Wahl durch Initiative der Belegschaft

Rz. 10 Wird der Wahlvorstand auf Initiative aus dem Betrieb oder einer Gewerkschaft gewählt[1], wird der Wahlvorstand in einer ersten Wahlversammlung gewählt.[2] Die Einladung zu dieser ersten Wahlversammlung bedarf keiner besonderen Form. Sie muss auch nicht mehrsprachig gefasst sein oder in die im Betrieb üblichen Sprachen übersetzt werden. Das BAG hält insbesondere auch § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Betriebsratsfähigkeit

Rz. 48 Das BetrVG stellt für die Bildung eines Betriebsrats hinsichtlich der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer 2 Voraussetzungen auf: Zunächst müssen im Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer (§ 1 BetrVG i.V.m. § 7 BetrVG) beschäftigt werden, und von den fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar (§ 1 Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einleitung der Wahl durch Betriebsrat, Gesamt/Konzernbetriebsrat

Rz. 6 Wird die Betriebsratswahl durch den amtierenden Betriebsrat (§ 16 Abs. 1 BetrVG), durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (§ 17 Abs. 1 BetrVG, § 16 Abs. 3 BetrVG) oder auf Beschluss des Arbeitsgerichtes (§ 16 Abs. 2 BetrVG) durch Bestellung des Wahlvorstandes eingeleitet, so wird der Betriebsrat auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Gesamtbetriebsrat

Rz. 44 Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ist nach § 47 Abs. 1 BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat wird nicht von den einzelnen Arbeitnehmern gewählt, sondern die einzelnen Betriebsräte entsenden Vertreter in den Gesamtbetriebsrat nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 2-5 BetrVG. Der Einfluss der einzel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schriftliche Stimmabgabe

Rz. 17 Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates nicht teilnehmen können, muss der Wahlvorstand Gelegenheit geben, schriftlich abzustimmen.[1] Der Arbeitnehmer hat sein Verlangen nach schriftlicher Stimmabgabe spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates dem Wahlvorstand mitzuteilen.[2] Die Frist für ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach wie vor wird der Betriebsbegriff im BetrVG nicht legaldefiniert. Nach der Rechtsprechung und Literatur gilt folgende Definition des Betriebsbegriffs: Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern, mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 (Zweite) Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats

Rz. 16 Zu der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats lädt der Wahlvorstand ein. Wurde der Wahlvorstand selbst auf einer (ersten) Wahlversammlung gewählt (zweistufiges Verfahren), findet die zweite Wahlversammlung eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes statt. Die Wochenfrist berechnet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Wurde der Wahlvors...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlvorschläge

Rz. 13 Im vereinfachten Wahlverfahren wird stets nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dies bedeutet für die Wahlvorschläge, dass zwar jeder Wahlvorschlag auch mehrere Arbeitnehmer enthalten kann. Auf dem Stimmzettel werden jedoch alle Wahlbewerber einzeln und nicht etwa in Form von Listen zur Abstimmung gestellt. Sie werden unabhängig von der Reihenfolge in den Wa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Konzernbetriebsrat

Rz. 45 Im Gegensatz zum Gesamtbetriebsrat muss der Konzernbetriebsrat nach §§ 54 ff. BetrVG nicht zwingend gebildet werden. Hinsichtlich der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ergibt sich im übertragenen Sinn auf Konzernebene die gleiche Zuständigkeitsregelung wie beim Gesamtbetriebsrat. Er ist zuständig für Angelegenheiten, die den gesamten Konzern oder mehrere Konzernun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsbegriff

3.1 Allgemeines Rz. 14 Nach wie vor wird der Betriebsbegriff im BetrVG nicht legaldefiniert. Nach der Rechtsprechung und Literatur gilt folgende Definition des Betriebsbegriffs: Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern, mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zweck...mehr