Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 105 Leitende Angestellte

1 Vorbemerkung Rz. 1 Das BetrVG findet auf leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3, 4 BetrVG grundsätzlich nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Hieraus folgt, dass dem Betriebsrat kein Beteiligungsrecht zusteht, soweit es um personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers gegenüber diesem Personenkreis geht. Durch § 105 BetrVG wird aber ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Zweifelsfälle

Rz. 9 Probleme können entstehen, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, ob es sich bei dem Arbeitnehmer, demgegenüber personelle Maßnahmen durchgeführt werden sollen, tatsächlich um einen leitenden Angestellten handelt. Ist dies aus objektiver Sicht nicht der Fall, kann eine Kündigung wegen unterbliebener Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG unwirksam sein oder der Betrie... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sanktionen

Rz. 14 Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Bestimmung des § 105 BetrVG führt nicht zur Unwirksamkeit der Maßnahme gegenüber einem leitendem Angestellten, insbesondere führt eine unterbliebene Information des Betriebsrats nicht zu einer Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch nicht gem. § 101 BetrVG (auch nicht durch analoge Anwendung) gezwungen werden, eine... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gegenstand der Mitteilungspflicht

Rz. 2 Die Mitteilungspflicht besteht bei Einstellungen und personellen Veränderungen. Der Begriff der Einstellung ist derselbe wie bei § 99 BetrVG (vgl. dort). Wird ein Arbeitnehmer zum leitenden Angestellten befördert, etwa durch Erteilung einer Prokura, dann richtet sich die Beteiligung des Betriebsrats nicht nach § 99 BetrVG, sondern nach dieser Vorschrift.[1] Rz. 3 Unter ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Das BetrVG findet auf leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3, 4 BetrVG grundsätzlich nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Hieraus folgt, dass dem Betriebsrat kein Beteiligungsrecht zusteht, soweit es um personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers gegenüber diesem Personenkreis geht. Durch § 105 BetrVG wird aber sichergestellt... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitteilung

Rz. 5 Die Pflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf die reine Mitteilung. Der Betriebsrat hat daher nur ein Informationsrecht. Die Mitteilung hat "rechtzeitig" zu erfolgen, der Betriebsrat muss also die Möglichkeit haben, nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber noch Bedenken zu äußern und die Arbeitnehmer zu unterrichten.[1] Die Mitteilung ist als rechtzeitig anzusehe... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Bei dem Dreiecksverhältnis Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl der Betriebsrat des Verleiherunternehmens oder der Betriebsrat des Entleiherunternehmens zu beteiligen sein. Hinweis Rechte von Leiharbeitnehmern nach dem BetrVG Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit der Überlassung an einen Drittbetrieb dem Betrieb des Verleihers zugeordnet.[1] Dort hat der Leiharbeitnehm... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 6.1 Betriebsvereinbarung

Innerhalb des Zuständigkeitskatalogs können verbindliche Regelungen mit Nachhaltigkeitswirkung getroffen und als Betriebsvereinbarung formuliert werden. Der Betriebsrat ist zentraler Verhandlungspartner für den Katalog der Mitbestimmungsrechte nach[1] Die dort geregelte Mitbestimmung umfasst "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb". Abe... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mobbing im Unternehmen / Zusammenfassung

Überblick Mobbing verursacht menschliches Leid und enorme Kosten. Es ist die Aufgabe von Führungskräften, den Mitarbeitern zu helfen, die gemobbt werden. Doch was genau ist Mobbing? Und was können Führungskräfte dagegen unternehmen? Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schütze... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mobbing im Unternehmen / 7 Unterstützung durch den Betriebsrat

Führungskräfte sollten das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, wenn im Unternehmen gemobbt wird. Die Betriebsräte müssen eine Vorstellung bekommen, in welchem Ausmaß die Mitarbeiter von Mobbing betroffen sind. Nur so können sie ein Problembewusstsein für das Thema und die Motivation für angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln. Ein betroffener Arbeitnehmer kann sich auch selbst... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v... mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 1 Verantwortlichkeit der Personalabteilung

Personalabteilungen sehen sich in der Regel aus Datenschutzsicht u. a. mit folgenden Aufgaben und Themen konfrontiert, ggf. in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Datenschutzbeauftragten ("DSB"), sofern das Unternehmen einen solchen bestellt hat: Schutz der Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff und Verlust, Erarbeiten von Rollen- und Zugriffskonzepten, Verpflichtung alle... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Der... mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.2 Pflichten und Anforderungen für Arbeitgeber bei der Durchführung eines Social Engineering Audits

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat er ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Einrichtungen eingeführt oder genutzt werden, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Social Engineering Audits fallen in der Regel unter dieses Mitbestimmungsrecht, wenn sie mit technischen Mitteln durchgefü... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 5 § 321 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Etliche andere Gesetze verweisen auf diese und lehnen sich dementsprechend an die handelsrechtlichen Grundsätze an (z. B. § 6 Abs. 1 PublG, § 34 KHG NRW, § 6b A... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Sonstige Verstöße

Rz. 77 Hierunter sind solche Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder Arbeitnehmer gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu erfassen, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Es sind bereits solche Tatsachen berichtspflichtig, die einen substanziellen Hinweis auf schwerwiegende Verstöße enthalten, ohne dass der Abschlussprüfer eine abschließende... mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.4 Beachten der betrieblichen Ordnung

Die in § 13 Satz 2 Nr. 4 BBiG normierte Verpflichtung zum Beachten der betrieblichen Ordnung ist mehr ein Merkposten für Auszubildende als eine Regelung mit echtem normativen Sinngehalt. Es ist selbstverständlich, dass der Inhaber der Ausbildungsstätte – wiederum in den Grenzen des Direktionsrechts – Beginn und Ende der Ausbildungszeit bestimmt. Natürlich bestimmt auch der A... mehr

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Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine... mehr

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Das Jahresmitarbeitergespräch / 3 Das Beurteilungsgespräch

Das Beurteilungsgespräch ist ein unerlässlicher Bestandteil jeder Mitarbeiterbeurteilung. In vielen Unternehmen dient das jährliche Beurteilungsgespräch weiterhin als wichtige Grundlage für Gehalts- und Entwicklungsentscheidungen. Zunehmend wird es jedoch durch kontinuierliche Feedbackformate, kürzere Performance-Zyklen (z. B. quartalsweise OKR-Reviews) und datenbasierte HR-... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.2 Geltungsbereich der Eingruppierungsregelungen

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (VKA) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (VKA), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2 TV... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist mitbestimmungspflichtig... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG). mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen

Rz. 18 Die Erleichterungen gelten nur für die Aufstellung und Offen- bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses. Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden. Nach § 1 BetrVG ist die Einrichtung eines Betriebsrats bereits ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, geboten. Allerdings... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten

Nach herrschender Meinung waren Arbeiter all diejenigen Arbeitnehmer, die nicht Angestellte waren, wobei dem Begriff des Arbeiters überwiegend körperliche Arbeiten zugeordnet wurden. Mit der fortschreitenden Technik hat diese Unterscheidung ihre Berechtigung verloren. Zuletzt sah nur noch die gesetzliche Regelung in § 133 Abs. 2 SGB VI eine entsprechende Differenzierung bzw.... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pfändung von Lohn und Gehalt / 3 Abfindungen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § 850 ZPO. Die in die Lohnpfändungstabellen eingearbeiteten P... mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Berücksichtigungsfähige Entgeltbestandteile

Rz. 8 Zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes ist zunächst der Gesamtverdienst gemäß § 2 Abs. 5 MuSchG im Referenzzeitraum festzustellen. Zum im Bezugszeitraum verdienten Arbeitsentgelt rechnet jede laufend gewährte geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Arbeitnehmerin im Berechnungszeitraum.[1] Rz. 9 Zum Ve... mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.4 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen gemäß § 78a BetrVG

Die Norm enthält Sonderregelungen für Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. § 78a BetrVG gilt für Auszubildende, die gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats oder einer weiteren im Gesetz genannten Arbeitnehmervertretung sind. § 78a Abs. 3 BetrVG erweitert den Anwendungsbereich auch auf solche Auszubildende, deren Amts... mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. § 16a TVöD differenziert dabei nach der Abschlussnote, ob eine Übernahme in ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis angeboten wird. In anderen Tarifnormen wird nur der Arbeitgeber gebunden, der etwa einem vorab festgelegten Kontingen... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3 Betriebsratswiderspruch

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG einen form- und fristgerechten Betriebsratswiderspruch voraus. Der Betriebsrat muss der beabsichtigten Kündigung innerhalb der Wochenfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG schriftlich widersprochen haben. Der Widerspruch muss einen Bezug zu den Kataloggründen des § 102 Abs. 3 Nrn. 1–5... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.2 Fristgerechte Kündigungsschutzklage

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt die rechtzeitige Klageerhebung innerhalb der 3-Wochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG voraus. Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG besteht auch, wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist versäumt hat, die Kündigungsschutzklage aber nachträglich zugelassen wurde. Arbeitnehmer in der Wartezeit des § 1... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 4 Betriebliche Mitbestimmung

Ist bei dem Arbeitgeber ein Betriebsrat errichtet, ist dieser bei der Einführung von Diensträdern mit gewährter Privatnutzung zu beteiligen. Der Betriebsrat kann nicht die Einführung eines "Rad-Programms" ("Ob") erzwingen. Das heißt, ob ein Arbeitgeber Diensträder gewährt, darf er mitbestimmungsfrei entscheiden. Allerdings besteht hinsichtlich der Ausgestaltung der Gewährung ... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.1 Nicht ausreichende Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Sozialauswahl

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprechen mit der Begründung, der Arbeitgeber habe bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend beachtet. Hierzu ist der Betriebsrat leicht in der Lage, da der Arbeitgeber ihm im Rahmen der Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG unaufgeforde... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.3 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit der Begründung widersprechen, der betroffene Arbeitnehmer könne auf einem anderen freien Platz im Unternehmensbereich weiterbeschäftigt werden. Der Betriebsrat muss mitteilen, in welchem Bereich freie Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Es reicht aus, wenn der Arbeitsplatz mit Ablauf der K... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.1 Voraussetzungen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG besteht unter folgenden Voraussetzungen: Es muss ordentlich gekündigt worden sein. Dem ist die außerordentliche Kündigung eines "unkündbaren" Arbeitnehmers mit Auslauffrist gleichgestellt.[1] § 102 Abs. 5 BetrVG gilt ansonsten nicht für die außerordentliche Kündigung. Es muss eine fristgere... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG mit der Begründung widersprechen, die Kündigung verstoße gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG. Z. B. können die Kriterien für die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung von den Betriebspartnern in Auswahlrichtlinien – häufig auch in Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinb... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Das BetrVG regelt in § 102 Abs. 5 BetrVG (und entsprechend § 85 Abs. 2 BPersVG) unter bestimmten Voraussetzungen als Folge des Widerspruchs der Arbeitnehmervertretung gegen eine Kündigung einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung schon während des Kündigungsschutzprozesses. Dieser Weiterbeschäftigungsanspruch stellt für den Arbeitnehmer hohe formale Anforderungen, führt ... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.1 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Im Hinblick auf den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch gelten bei einer Änderungskündigung folgende Besonderheiten: Stimmt der Arbeitnehmer den geänderten Arbeitsbedingungen zu, die ihm mit der Änderungskündigung mitgeteilt werden, so kommt durch die Änderungskündigung eine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Das hat zur Folge, dass der Arbeitne... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.5 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG mit der Begründung widersprechen, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei unter geänderten Bedingungen möglich, und dieser habe sein Einverständnis hiermit erklärt. Der Betriebsrat muss mitteilen, zu welchen Bedingungen die Weiterbeschäftigung möglich sei, z. B. mit geringer qualifizierten Tätigkeiten (... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Neben dem gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es den sog. allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch. Dieser beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Der Große Senat des BAG maß mit seinem grundlegenden Beschluss vom 27.2.1985 den ideellen Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers einen verfassungsrechtlichen Rang bei. Angesichts der in A... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.4 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Der Betriebsrat kann der Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG mit der Begründung widersprechen, die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich. Der Betriebsrat muss mitteilen, welche für den Arbeitgeber zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen infrage kommen. Zudem muss der Betriebsrat dazu Angaben ... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.6 Entbindungsantrag des Arbeitgebers und Folgekündigung

Nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitgeber sich auf Antrag durch das Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung von der Beschäftigungspflicht entbinden lassen. Voraussetzung ist nach dieser Vorschrift, dass die Kündigungsschutzklage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung zu einer unzumutbaren wirtsch... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3 Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer Änderungskündigung

Auch nach Ausspruch einer Änderungskündigung kommen Weiterbeschäftigungsansprüche in Betracht. Infrage kommen der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer Änderungskündigung oder ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer Änderungskündigung gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG analog. Für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach Ausspruch einer Änderungskündigung gelten andere ... mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / Zusammenfassung

Überblick Während der Dienstwagen als Statussymbol galt, gewinnt das Dienstradleasing heute immer mehr an Bedeutung. Gründe hierfür sind der Klimaschutz, die zunehmende Urbanisierung und ein wachsendes Bewusstsein für körperliche (und mentale) Gesundheit bei gleichzeitigem beruflichem Erfolg. Arbeitgeber können daher das Dienstradleasing im War for Talents als zukunftsträcht... mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen und Rechtsfolgen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei... mehr