Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Rechte des Vermittlers

Rz. 24 Die Tätigkeit des Vermittlers ist ehrenamtlich. Anspruch auf Vergütung hat er nicht. Fällt allerdings Arbeitszeit aus durch eine Tätigkeit, die als Vermittler erforderlich ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht mindern (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Der Arbeitgeber hat dem Vermittler auch notwendige Aufwendungen als Teil der Kosten der Betriebsratswahl zu er...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Streitigkeiten über das Zuordnungsverfahren

Rz. 29 Soweit es nicht um eine Wahlanfechtung wegen der Zuordnung von Arbeitnehmern nach § 18a BetrVG oder um die Wahlanfechtung geht, sind andere Streitigkeiten über die Durchführung des Zuordnungsverfahrens im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Praxis-Beispiel Beispiele: Streitigkeiten über die Einhaltung gesetzlicher Friste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Person des Vermittlers

Rz. 23 Als Vermittler kann nur ein Arbeitnehmer des Betriebs, eines anderen Betriebs im Unternehmen oder im Konzernverbund oder aber der Arbeitgeber bestellt werden (§ 18 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). In Betracht kommt auch ein leitender Angestellter. Vermittler kann auch ein Mitglied des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder ein Mitglied eines Wahlvorstands sein.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Vermittlungsverfahren

Rz. 15 In allen Zuordnungsfällen, in denen beide Wahlvorstände nicht zu übereinstimmenden Bewertungen nach der gemeinsamen Sitzung kommen, muss spätestens eine Woche vor Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens ein Vermittler eingeschaltet werden. Der Vermittler muss erneut eine Verständigung beider Wahlvorstände versuchen, bevor er selbst nach Beratung mit dem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Alleinige Durchführung einer Betriebsratswahl

Rz. 17 Ist nur ein Betriebsrat zu wählen, obwohl auch ein Sprecherausschuss existiert, hat der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl den Sprecherausschuss über die Zuordnung entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren zu informieren. Billigt der Sprecherausschuss die Zuordnung der Arbeitnehmer durch den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl, ist insoweit das Zuordnungsverf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zuordnung bei nicht zeitgleicher Einleitung der Wahlen

Rz. 16 In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass nur der Betriebsrat oder nur der Sprecherausschuss zu wählen ist. Dann ergeben sich die folgenden Modifikationen des unter 2 beschriebenen Verfahrens. 3.1 Alleinige Durchführung einer Betriebsratswahl Rz. 17 Ist nur ein Betriebsrat zu wählen, obwohl auch ein Sprecherausschuss existiert, hat der Wahlvorstand für die Betriebsratsw...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Vermittler

4.2.1 Person des Vermittlers Rz. 23 Als Vermittler kann nur ein Arbeitnehmer des Betriebs, eines anderen Betriebs im Unternehmen oder im Konzernverbund oder aber der Arbeitgeber bestellt werden (§ 18 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). In Betracht kommt auch ein leitender Angestellter. Vermittler kann auch ein Mitglied des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder ein Mitglied eines Wahl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Rechtsfolgen/Streitigkeiten

5.1 Status des Arbeitnehmers Rz. 27 Die Zuordnung eines Arbeitnehmers im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG legt für die eingeleiteten Wahlen zum Betriebsrat und Sprecherausschuss bindend fest, ob der Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl oder für die Wahl des Sprecherausschusses wahlberechtigt und wählbar ist. Darüber hinausgehende Bindungswirkung entfaltet die Zuordnung ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 35 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.[1] Dies gilt auch für die Wahl und die Änderung des Ausgleichszeitraums nach § 3 Satz 2.[2] Die Beteiligung des Betriebsrats soll die Interessen der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Arbeitszeit- ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Alleinige Durchführung einer Sprecherausschusswahl

Rz. 18 Findet eine Sprecherausschusswahl statt, ohne dass zeitgleich eine Betriebsratswahl eingeleitet wird, dann hat der Wahlvorstand für den Sprecherausschuss den Betriebsrat zu unterrichten. Für den Betriebsrat gilt das oben unter Rz. 17 für den Sprecherausschuss beschriebene Verfahren entsprechend.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Gegenseitige Unterrichtung der Wahlvorstände

Rz. 7 Die Wahlvorstände für die Betriebsratswahl und die Sprecherausschusswahl haben sich unverzüglich nach Aufstellung der Wählerliste, spätestens jedoch zwei Wochen vor Einleitung der Wahl gegenseitig über die Zuordnung von Angestellten zu den leitenden Angestellten zu unterrichten, § 18a Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl muss deshalb dem Wahl...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Abweichende Regelungen (§ 12 Satz 1)

Rz. 3 Abweichungen von den Regelungen des § 11 ArbZG können nach § 12 Satz 1 nur durch Tarifvertrag oder durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrags erfolgen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Abweichungen nicht einseitig, sondern als Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Tarif- oder Betriebspartnern erfolgen, deren entgegengesetzte Interess...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift erlaubt für bestimmte Tätigkeitsbereiche und Betriebe Abweichungen durch Tarifvertrag oder durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen aufgrund eines Tarifvertrags von den Ausgleichsvorschriften des § 11 ArbZG für Sonn- und Feiertagsarbeit. Hierdurch soll den besonderen Belangen dieser Branchen Rechnung getragen werden.[1] Durch § 12 Satz 2 wird über die Ver...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.3 Vertrauensarbeitszeit

Rz. 34 Die gesetzlich nicht definierte Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsarbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, dass die Arbeitnehmer ihren arbeitszeitbezogenen vertraglichen Verpflichtungen auch ohne diese Kontrolle nachkommen.[1] Allerdings verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG grundsätzlich eine A...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Mitbestimmung

Rz. 29 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats oder Personalrats ist nach § 87 Abs. 1 Nrn. 2 oder 3 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG zu beachten, wenn es sich um allgemeine betriebliche Abweichungen handelt und nicht nur einzelne spezielle Arbeitnehmer von den Arbeiten betroffen sind.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Verlängerung auf bis zu 10 Stunden

Rz. 7 Die werktägliche Arbeitszeit kann grundsätzlich auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sodass sich bei 6 Werktagen pro Woche eine höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Diese Verlängerung bedarf arbeitszeitrechtlich keiner Rechtfertigung; insbesondere ist ohne Belang, warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit verlängert wird und ob die Verlängerun...mehr

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Chefarztverträge / 2.3 Der Chefarzt-"Dienstvertrag", Arbeitnehmerstellung

Der Chefarztvertrag wird in der Praxis häufig als "Dienstvertrag" bezeichnet. Dennoch gilt es zu beachten, dass sich der Chefarzt regelmäßig nicht in einem sog. Freien Dienstvertrag befindet. Maßgebend ist grundsätzlich nicht die Bezeichnung im Vertragstext, sondern die tatsächliche Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht nur für die Frage, ob ein freies Mitarbeiterverhäl...mehr

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Chefarztverträge / 2.4 Besonderheiten bei Leitenden Angestellten

In bestimmten Fällen ist ein Chefarzt doch als leitender Angestellter zu betrachten. Dies bestimmt sich nach verschiedenen Faktoren. Achtung Die Position des Chefarztes als solche führt nicht automatisch zu einer Stellung als leitender Angestellter. Auch ist ohne Bedeutung, ob arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass er als leitender Angestellter gelte. Die Stellung als "lei...mehr

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Chefarztverträge / 3.2 Stellung des Arztes

Die Verantwortlichkeit des Chefarztes für die von ihm zu leitendende Abteilung sollte jedenfalls insoweit abgegrenzt werden, als die entsprechende(n) Abteilung(en) klar bezeichnet werden. Der Umfang der Weisungsgebundenheit im nichtärztlichen Bereich sollte ebenfalls definiert werden. Herausgestellt werden kann, dass der Arzt in seiner ärztlichen Verantwortung bei der Diagnos...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.2 Einzelvertragliche Einbeziehung von Tarifverträgen (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 139 Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall vereinbart werden.[1] Voraussetzung ist danach zunächst, dass die an einer Anwendung der ungünstigeren Tarifregelungen Interessier...mehr

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Vor-, Abschluss- und Nachar... / 4 Beteiligung des Betriebsrats

Die Festsetzung der Arbeitszeit unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht, was auch für Vor- und Nacharbeit gilt. Das Empfangen, Abgeben und Aufrüsten von ausschließlich dienstlich nutzbaren Arbeitsmitteln ist dabei betriebliche Arbeitszeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.[1] Gleiches gilt für die Umkleidezeiten.[2] Kein Mitbestimmungsrecht besteh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

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Schichtarbeit / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen, sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und da...mehr

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Schichtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus und wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht. Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere ...mehr

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Rauchverbot / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Entscheidung über ein Rauchverbot fällt grundsätzlich unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 (Ordnungsverhalten im Betrieb) und Nr. 7 (Gesundheitsschutz) BetrVG.[1] Daher muss ein Rauchverbot in Betrieben mit Betriebsrat in der Regel mittels Betriebsvereinbarung erfolgen. Kein Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat jedoch, wenn der Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 4)

Rz. 129 Die Tariföffnungsklausel des § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des § 4 EFZG abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festzulegen. "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung.[1] Dies ist insofern von Bede...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften über den organisatorischen Teil der Betriebsverfassung, d. h. die organisatorische Ausgestaltung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, sind grundsätzlich zwingend und einer Abänderung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, es sei denn das Gesetz eröffnet ausdrücklich eine solche Möglichkeit.[1] Bereits das Betriebsräteges...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat

Rz. 13 § 3 Abs. 3 BetrVG gibt den Arbeitnehmern eines Unternehmens die Möglichkeit, für den Fall, dass eine tarifliche Regelung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG nicht besteht und auch im gesamten Unternehmen kein Betriebsrat gebildet ist, mit einfacher Stimmenmehrheit die Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats zu beschließen. Einzig erforderlich hierfür ist, dass dre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 3 Abweichende Regelungen

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschriften über den organisatorischen Teil der Betriebsverfassung, d. h. die organisatorische Ausgestaltung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, sind grundsätzlich zwingend und einer Abänderung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, es sei denn das Gesetz eröffnet ausdrücklich eine solche Möglichkeit.[1] Bereits das Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Wirksamwerden der abweichenden Regelungen

Rz. 14 Für die Frage, wann Regelungen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG wirksam werden, verweist § 3 Abs. 4 BetrVG zunächst auf den Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung selbst. Sind darin keine Regelungen enthalten, so bestimmt § 3 Abs. 4 BetrVG, dass die Regelungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BetrVG erstmals bei der nächsten regelmäßigen Betriebsratswahl (§ 13 BetrVG)...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Abweichungen durch Betriebsvereinbarung

Rz. 12 § 3 Abs. 2 BetrVG eröffnet den Betriebsparteien die Möglichkeit, Abweichungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 BetrVG auch durch Betriebsvereinbarung zu schaffen, beschränkt diese Möglichkeit jedoch auf die Fälle, in denen keine tarifliche Regelung besteht und auch kein anderer Tarifvertrag gilt. Damit wird die Möglichkeit der Schaffung flexibler Vertretungsstrukture...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen

Rz. 11 § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG entspricht grundsätzlich der Regelung des früheren § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG 1972. Damit können zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer bestimmter Beschäftigungsarten oder Arbeitsbereiche geschaffen werden, wenn dadurch eine zweckmäßigere Gestaltung der Zusammenarbeit des Betriebsrats mit den Arbeitnehmern ermöglic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 5 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass in Unternehmen mit mehreren Betrieben ein unternehmenseinheitlicher Betriebsrat gebildet wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a BetrVG) oder mehrere Betriebe zu einem einheitlichen Betrieb zusammengefasst werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1b BetrVG), wenn dadurch die Bildung von Betriebsräten erleichtert bzw. eine sachge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Andere Vertretungsstrukturen

Rz. 9 § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG eröffnet die Möglichkeit, über die in den Nr. 1 und 2 genannten Fälle hinaus eine wirksame und zweckmäßige Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu errichten, wo aufgrund von Sonderformen der Organisation der Unternehmen oder der Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht, der sachgerechten Wahrnehmung vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Spartenbetriebsräte

Rz. 8 § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sieht die Errichtung sogenannter Spartenbetriebsräte vor. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, in Unternehmen, die nach produkt- oder projektbezogenen Geschäftsbereichen organisiert sind und die Leitung der Sparte auch in solchen Angelegenheiten entscheidet, in denen der Betriebsrat zu beteiligen is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 15 Streitigkeiten über die Rechtsgültigkeit eines von der gesetzlichen Regelung abweichenden Tarifvertrages bzw. einer abweichenden Betriebsvereinbarung werden durch die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG entschieden.[1] Antragsberechtigt sind zunächst die Tarifvertragsparteien, und zwar auch dann, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Zusätzliche Gremien

Rz. 10 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG ist es möglich, zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien zu schaffen, die der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretungen dienen sollen. Nach dem eindeutigen Wortlaut wird dadurch die in Gremien verfasste unternehmensübergreifende Zusammenarbeit von Betriebsräten zulässig, obschon diese Gremien keine Mit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Abweichungen durch Tarifvertrag

Rz. 4 § 3 Abs. 1 BetrVG eröffnet in 5 Fällen den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, durch betriebsverfassungsrechtliche Tarifverträge das zwingende Organisationsrecht der Betriebsverfassung abzuändern und damit das starre gesetzliche Organisationsrechts an die betrieblichen Bedürfnisse anzupassen, um so auf die vielfältigen modernen Unternehmensstrukturen angemessen reag...mehr

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Entgelt: Wirksamer Lohnverz... / 5 Lohnverzicht bei Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen gelten ebenso wie Tarifverträge unmittelbar und zwingend.[1] Nach dem Tarifvorbehalt[2] können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, auch dann nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein, wenn sie günstigere Regelungen enthalten. Eine ergänzende betriebliche Regelun...mehr

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Entgelt: Wirksamer Lohnverz... / 4.3 Tarifwidriger Lohnverzicht

Ein einzelvertraglicher Verzicht auf einen bereits entstandenen tarifvertraglichen Anspruch ist regelmäßig wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG nichtig.[1] Ist ein Individualarbeitsvertrag im Geltungsbereich eines Tarifvertrags geschlossen worden und enthält dieser Vertrag tarifwidrige Vereinbarungen, wie z. B. einen tarifwidrigen Lohnverzicht, kann die Durchsetz...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2 Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Betriebsvereinbarungen werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen und gestalten unmittelbar und zwingend die betrieblichen Arbeitsverhältnisse (§ 77 BetrVG). Durch sie kann nicht zuungunsten der Arbeitnehmer von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes abgewichen werden; gleichwohl abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam.[1] Wegen d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Günstigkeitsvergleich

Rz. 36 § 12 EFZG verbietet Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes, die zuungunsten des Arbeitnehmers bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten wirken. Demnach sind günstigere Regelungen als die gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang möglich, sei es durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen (in den Grenzen des § 77 Abs. 3 BetrVG) oder au...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Kurzzeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind ein Instrument zur Saldierung von Differenzen zwischen geleisteter und geschuldeter Arbeitszeit. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden in der Regel als Zeitguthaben oder Plusstunden bezeichnet; negative Differenzen als Zeitschulden oder Minusstunden. Zeitkonten sind in flexiblen Ar...mehr

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Vertrauensarbeitszeit / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Existiert im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat, hat dieser bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit sowie deren Modalitäten mitzubestimmen. Von Belang ist hier vorrangig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, wonach dieser bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeit...mehr

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Nachtarbeit / 11 Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen zunächst nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, da durch die Anordnung von Nachtarbeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betroffen sind. Will der Arbeitgeber den Zeitrahmen der Nachtarbeit (Beginn statt 23.00 Uhr eine beliebige Zeit zwischen 22.00 und 24.00 Uhr) vor- oder zurückverlegen, kann er dies nicht einseitig bestimmen. D...mehr

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Nachtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst; Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer i. S. d. Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarb...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 1 Zweck und Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Der Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird in § 1 ArbZG definiert. Es soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" der Arbeitnehmer schütz...mehr