Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung

Rz. 4 Soweit keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestehen, legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die zu besetzende Stelle ohne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fest. Dies gilt auch für Form und Inhalt der Stellenausschreibungen (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, NZA 1993, 607 ff.). Gem. § 93 BetrVG kann der Betriebsrat aber verlangen, dass Arbeitsplätze, die...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Zulässigkeit

Rz. 23 Versetzung und Umgruppierung unterliegen gem. § 99 BetrVG in Unternehmen, in denen i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, der Mitbestimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat kann bei Vorliegen einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG enumerativ aufgeführten Gründe die Zustimmung verweigern. Der Arbeitgeber darf dann allenfalls eine vorläufige person...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Honorar

Rz. 721 Zum Inhalt der mit dem Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG zu treffenden Vereinbarung gehört auch das Honorar des Sachverständigen. Fehlt eine Vereinbarung hierüber, ist nach § 316 BGB der Umfang der Vergütung nach billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. BAG v. 12.2.1992 – 7 ABR 20/91, juris, für die Vergütung eines Beisitzers der Einigungsste...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 76 Einrichtung einer Besc... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein weiteres Mittel, um eine effektive Compliance-Organisation einzuführen bzw. abzusichern, ist – unabhängig von der Einrichtung eines Whistleblowing-Systems – die Einrichtung einer allgemeinen Beschwerdestelle für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten in jedem Betrieb das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / A. Änderungsverträge

Rz. 1 Der Arbeitsvertrag kann, wie jeder Vertrag, von den Parteien einvernehmlich geändert werden. Die Beförderung stellt einen Fall einer solchen einvernehmlichen Vertragsänderung dar. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Änderungsangebot des Arbeitgebers einverstanden erklärt, oder umgekehrt der Arbeitgeber auf den Wunsch des Arbeitnehmers eingeht und das...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Ausgestaltung und Überprüfbarkeit

Rz. 396 Die Grenzen der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betriebspartner sind bei einer Betriebsvereinbarung über eine Gratifikation enger im Vergleich zu tarifvertraglichen Abschlüssen. So dürfen Rückzahlungsklauseln in Betriebsvereinbarungen die vom BAG zur einzelvertraglichen Gestaltung gezogenen Grenzen (s. dazu unten Rdn 455 ff.) nicht überschreiten (LAG Hamm v. 14.8.199...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Mitbestimmungsrechte beim Auslandseinsatz

Rz. 17 Nicht leitende Arbeitnehmer inländischer Betriebe fallen in den Schutzbereich des BetrVG. Der Betriebsrat hat bei Versetzungen mitzubestimmen (§§ 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG). Darunter können, je nach vertraglichem Aufgabenbereich auch bereits Dienstreisen fallen. Immer mitbestimmungspflichtig sind Entsendungen ins Ausland. Die Mitbestimmungsrechte gelten auch während...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ll) Einführung neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

Rz. 1310 Nach § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG gilt die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren als Betriebsänderung. Tatbestände von § 111 S. 3 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG überschneiden sich. Bei § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG steht im Vordergrund, wie die "menschliche Arbeitskraft" zur Erledigung bestimmter Aufgaben im Betrieb eingesetzt wird. Rz. 1311 Änderungen de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Schutz der Betriebsratswahl

Rz. 348 Nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern, darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber, Einladende zur Wahlversammlung, Antragsteller zur Bestellung eines Wahlvorstands und Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Anschließung kleiner Betriebsteile

Rz. 45 Nach § 4 Abs. 1 S. 2 BetrVG können Arbeitnehmer eines Betriebsteiles, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrates im Hauptbetrieb teilzunehmen. Dieses Recht ist ausgeschlossen, wenn eine wirksame anderweitige Zuordnung nach § 3 BetrVG, also i.d.R. durch Tarifvertrag, besteht. Die Abstimmung kann von m...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Änderung durch Betriebsvereinbarung

Rz. 60 § 3 Abs. 2 BetrVG sieht vor, dass die Organisationsänderung auch durch – freiwillige – Betriebsvereinbarung vorgenommen werden kann (mit Ausnahme der Nr. 3: Einführung anderer Vertretungsstrukturen). Dies kann im Rahmen seiner originären Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG auch durch den Gesamtbetriebsrat erfolgen (sowie durch den Konzernbetriebsrat). Eine solche Be...mehr

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§ 29 Kündigung / jj) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich außerordentlicher Kündigungen

Rz. 126 Ungeachtet der Frage, ob ein solcher überhaupt zu den "Gründen für die Kündigung" i.S.v. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG gehören kann, muss ein Arbeitgeber, der außerordentlich fristlos kündigen möchte, dem Betriebsrat jedenfalls nicht mitteilen, dass dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz zukommt, der zwar eine ordentliche Kündigung weitgehend ausschließt, die Möglich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auskunftspersonen

Rz. 896 Das Recht des Betriebsrates auf Unterrichtung umfasst nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG das Recht auf Auskunftserteilung durch sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dabei hat der Arbeitgeber die Vorschläge des Betriebsrates zur Person der Betreffenden, soweit betrieblich möglich, zu berücksichtigen. Sac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 13. Begriff der "Betriebsidentität"

Rz. 388 Wann diese "Betriebsidentität" gegeben ist, kann allerdings fraglich sein. Vieles spricht dafür, diesen Begriff auch für die Frage zu verwenden, wann eine "Eingliederung" und nicht eine "Zusammenfassung" i.S.d. § 21a Abs. 2 BetrVG vorliegt (Einzelheiten hoch str.). Auch in diesem Fall geht es darum, ob der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebes sein Mandat behält ode...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsgrundlage eines Alkoholverbots

Rz. 101 Es besteht nicht bereits schlechthin ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb. Aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die betrieblichen Aufgaben während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht, sich nicht durch Alkoholgenuss vor oder während der Arbeitszeit oder der Arb...mehr

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§ 29 Kündigung / 6. Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit

Rz. 144 Seit dem 1.1.2004 ist die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 S. 1 KSchG mit einer Klage geltend zu machen.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Rechtswirkungen

Rz. 1526 Nach § 77 Abs. 4 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend. Dies bedeutet, sie gestalten die Rechtslage unmittelbar selbst, gelten als Normen, brauchen nicht mehr durch Anweisungen des Arbeitgebers umgesetzt zu werden. Sie wirken automatisch auf jedes im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung bestehende Arbeitsverhältnis ein. Diesem betriebsver...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wahlen außerhalb des Wahlzeitraums

Rz. 70 Außerhalb des "Wahlkorridors" ist der Betriebsrat nach dem Katalog des § 13 Abs. 2 BetrVG zu wählen, wennmehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / E. Präventives Sanierungsverfahren nach dem StaRUG

Rz. 136 In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023/EU hat der Deutsche Bundestag am 17.12.2020 das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verabschiedet, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Das SanInsFog beinhaltet neben Änderungen der bereits bestehenden insolvenzrechtlichen Normen auch Rahmenbedingungen zur Dur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Rechtliche Befugnis und tatsächliche Durchführung

Rz. 162 Zu beachten ist, dass § 5 Abs. 3 BetrVG verlangt, dass die Kriterien "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb oder Unternehmen" erfüllt sind. Nötig ist also die Befugnis im Außen- wie auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber. Wenn eine arbeitsvertraglich eingeräumte Befugnis nur "auf dem Papier" steht und nicht tatsächlich ausgeübt wird, liegt die Eigenschaft als ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 28. Politische Betätigung

Rz. 527 I.d.R. wird die durch Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit einer Kündigung wegen politischer Betätigung außerhalb des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen. Die außerdienstliche politische Betätigung vermag eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen daher nur zu rechtfertigen, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Anrufung des ArbG

Rz. 1243 Im Fall der Weigerung des Arbeitgebers, dem Versetzungs- oder Entlassungsverlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat das ArbG anrufen mit dem Antrag, dem Arbeitgeber die Durchführung dieser Maßnahme aufzugeben. Der betroffene Arbeitnehmer ist wegen der sich ergebenden Rechtswirkungen entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG am Verfahren zu beteiligen (BAG v. 28.3.2017 – 2 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Ausscheiden von Mitgliedern

Rz. 73 Beim Fall des Unterschreitens der notwendigen Betriebsratsgröße wegen Ausscheidens von Mitgliedern nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist auf diejenige Zahl der Betriebsratsmitglieder abzustellen, die der Betriebsrat bei der Wahl hatte. Unerheblich ist, ob sich die Arbeitnehmerzahl inzwischen so verringert hat, dass nunmehr ein kleineres Gremium zu wählen wäre. Wird neu ge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / I. Allgemeine Compliance-Richtlinien

Rz. 2 Bei der Einführung von Compliance-Richtlinien muss der Arbeitgeber die einschlägigen Mitbestimmungsrechte beachten, wie sie sich insbesondere aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG ergeben können. Darüber hinaus ist an besondere Regelungen wie an die allgemeine Informationspflicht nach § 80 Abs. 2 BetrVG oder schulungsbezogen an § 98 Abs. 6 BetrVG zu denken. Ob Complia...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Zeitlicher Umfang der Arbeitsleistung

Rz. 120 Der zeitliche Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung steht grds. zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Dispositionsfreiheit wird jedoch durch das ArbZG eingeschränkt. Weitere Einschränkungen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 121 Haben die Parteien das vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeitvolumen nicht (ausdrücklich) vereinbart, so ist ihr Will...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Genehmigte Bildungsveranstaltungen

Rz. 668 Die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung nach § 37 Abs. 7 BetrVG, nämlich die Anerkennung einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung durch die zuständige oberste Arbeitsbehörde des Landes, ist ebenfalls im Beschlussverfahren auszutragen. Umstritten ist, ob der einzelne Arbeitgeber den Anerkennungsbescheid überprüfen lassen kann. Nach der Rspr. des BAG sind nur di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 20 Betriebsratsmitglieder können wegen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, aber nicht wegen Kritik an ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtsausübung abgemahnt werden. Bei Amtspflichtverletzungen ist als Sanktion das Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1 BetrVG vorgesehen. Rz. 21 Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Bereichen bereitet teilweise Schwieri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Besonderheiten des Sozialplans in der Insolvenz

Rz. 1374 § 123 InsO sieht zwei Begrenzungen für das Sozialplanvolumen bei Insolvenz vor: Die Gesamthöhe der Sozialplanabfindungen darf nach § 123 Abs. 1 InsO den Betrag nicht übersteigen, der sich als Summe von 2.5 Monatsverdiensten aller Arbeitnehmer, die von einer Entlassung infolge der geplanten Betriebsänderung betroffen sind, ergibt. Es handelt sich hierbei um eine "abs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Zuständigkeit kraft Auftrags

Rz. 788 Der Betriebsrat kann gem. § 50 Abs. 2 BetrVG den Gesamtbetriebsrat durch Beschluss, welcher der absoluten Mehrheit der Betriebsratsmitglieder und der Schriftform bedarf, beauftragen, eine bestimmte Angelegenheit für ihn zu behandeln. Dies begründet die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages. Besteht die Beauftragung zur Regelung, ist der Gesamtbetriebs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Anfechtung und gerichtliche Auflösung

Rz. 80 Keine Fortführung ist in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 4 und 5 BetrVG vorgesehen (bei Nr. 6, wenn kein Betriebsrat besteht, schon denklogisch ausgeschlossen). Bei Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, die eine Wahl für unwirksam erklärt, endet auch die Amtszeit; der Betriebsrat kann keinerlei rechtswirksame Handlungen mehr vornehmen (Ausnahme: Verfahren auf Kos...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung und Abberufung der mit der Berufsbildung beauftragten Personen

Rz. 1092 § 98 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat das Recht, der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person zu widersprechen oder ihre Abberufung zu verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche Eignung i.S.d. BBiG nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. Rz. 1093 Ausbilder i.S.d. Vorschrift ist die Person, die i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einladung und Tagesordnung

Rz. 461 Die Einladung zu den Sitzungen des Betriebsrates obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden gem. § 29 Abs. 2 und 3 BetrVG. Er setzt auch die Tagesordnung fest. Er hat eine Betriebsratssitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder oder der Arbeitgeber dies beantragen (§ 29 ...mehr

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§ 29 Kündigung / g) Inhalt und Umfang der Unterrichtung

Rz. 86 Die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG reicht nicht so weit wie seine Darlegungslast im Prozess (BAG v. 7.5.2020 – 2 AZR 678/19, Rn 15; BAG v. 26.3.2015 – 2 AZR 417/14, Rn 46, BAGE 151, 199). Der notwendige Inhalt der Unterrichtung gem. § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG richtet sich vielmehr nach Sinn und Zweck des Beteiligungsrechts (BA...mehr

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§ 29 Kündigung / dd) Unterrichtung bei bestehendem Interessenausgleich

Rz. 105 Die Erstellung eines Interessenausgleiches mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber nicht von der Anhörung des Betriebsrates zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG v. 20.5.1999 – 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Wirksamkeit von Unkündbarkeitsvereinbarungen

Rz. 1171 Unkündbarkeitsvereinbarungen finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Die Kündigungsbeschränkung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Mit diesen Unkündbarkeitsvereinbarungen kann das Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beidseitig, einseitig für einen Vertragspartner beschränkt und auf bestimmte Kündigungsar...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers

Rz. 89 Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung v. 24.10.1972 (11 (6) BV Ta 43/72, DB 1972, 2212) einen Anspruch des Arbeitgebers auf Untersagung einer Betriebsversammlung (s. zur Betriebsversammlung ausführlich § 43 Rdn 723 ff.) durch einstweilige Verfügung anerkannt. Eine solche Fallkonstellation ist möglich, wenn durch die Durchführung einer Betriebsversammlung zu ei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Entsendungsbeschluss

Rz. 760 Jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern entsendet gem. § 47 Abs. 2 BetrVG eines seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, bei mehr als drei Betriebsratsmitgliedern zwei Mitglieder. Dabei sollen – es handelt sich um eine Vorschrift mit bloßem Appell-Charakter ohne Rechtspflicht – die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden. Die beiden Vertreter sind durc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 867 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters (ebenso Hromadka, Anm. zu BAG v. 27.7.1993, SAE 1994, 133). Nac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VII. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bzgl. Störungen und Behinderungen der Betriebsratsarbeit

Rz. 1462 Der Betriebsrat darf gem. § 78 BetrVG in seiner Amtsausübung nicht gehindert oder gestört werden. Zur Abwehr derartiger Beeinträchtigungen kann dem Betriebsrat ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zustehen (zuletzt LAG Schleswig-Holstein v. 11.1.2022 – 2 TaBV 30/21, juris, Rn 88). Der Betriebsrat kann in eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Eingliederung Schwerbehinderter und anderer Schutzbedürftiger

Rz. 864 Schon nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auf die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Schwerbehinderten – insb. auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach §§ 154 ff. SGB IX, Förderungspflicht nach §§ 163 ff. SGB IX, Einhaltung der in einer Integrationsvereinbarung nach § 166 SGB IX getroffenen Abmachungen – zu achten. Die Nr. 4 der Vorschri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Gleichbehandlungspflicht

Rz. 821 Nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insb. dass Benachteiligungen unterbleiben. Diese Vorschrift konkretisiert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ihre Verletzung kann dazu führen, dass Betriebsvereinbarungen – ggf. in Teilen ...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Verhandeln mit Willen zur Einigung

Rz. 818 § 74 Abs. 1 BetrVG konkretisiert die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Gemeint ist das gesamte Gremium, eine generelle Übertragung auf Ausschüsse ist nicht zulässig (a.A. BAG v. 15.8.2012 – 7...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Erledigung bei endgültiger Entscheidung

Rz. 1215 Zu § 100 BetrVG gibt es wenige Entscheidungen des BAG, weil die ArbGe ihre Entscheidung über die beiden Anträge häufig gemeinsam treffen. Kann aber das BAG beide Anträge zeitgleich verbescheiden, wird es nur noch über den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG befinden. In dem Moment, in dem dieser Antrag – er betrifft die Befugnis zur endgültigen Aufrechterhaltung oder die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Arbeitsablauf und Betriebsfrieden

Rz. 820 § 74 Abs. 2 S. 2 BetrVG statuiert eine besondere Pflicht für die Betriebspartner, Betätigungen zu unterlassen, die den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden stören. Diese allgemeine Pflicht kann unter Umständen bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten oder betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zur Rücksichtnahme verpflichten und zur Pflicht, den Betriebspa...mehr