Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Beratungsrecht

Rz. 17 Die Unterrichtung des Betriebsrats ist streng zu unterscheiden von der rechtzeitigen Beratung, die sich – ebenfalls als Teil der Planung – unmittelbar an die Unterrichtung anschließt. Aus der Forderung nach rechtzeitiger Unterrichtung ist abzuleiten, dass dem Betriebsrat hinreichend Gelegenheit zu geben ist, die erhaltenen Informationen zu studieren und etwaige Gegenv...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Errichtung von Sozialeinrichtungen

Rz. 11 Nach § 88 Nr. 2 BetrVG können Betriebsrat und Arbeitgeber über die Errichtung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, eine freiwillige Betriebsvereinbarung schließen. Hinsichtlich der Form, Ausgestaltung und Verwaltung einer solchen Sozialeinrichtung besteht ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 20 § 90 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, vor Durchführung einer in der Vorschrift genannten Maßnahme neben dem Gesichtspunkt der Rentabilität von Produktion und Betrieb auch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gestaltung der Arbeitsplätze in seine Erwägungen mit einzubeziehen und damit in Betracht kommende Auswirkungen auf die Arbeitnehmer möglichst frühzeitig ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

2.1 Allgemeines Rz. 3 Das Recht des Betriebsrats gem. § 90 BetrVG auf Unterrichtung und Beratung bei Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung, des Arbeitsverfahrens und der Arbeitsabläufe besteht bereits im Planungsstadium. Hierunter ist der Zeitraum bis zum Ziel der Planung, nämlich der Fertigstellung des Plans zu verstehen. Die Unterrichtung i. S. d. Vorschrift...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Umfang der Regelungsbefugnis

2.1 Grundsätze Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind.[1] Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebs...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 3.3 Vorteile einer Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung hat 2 entscheidende rechtliche Vorteile: Zum einen können später Änderungen vorgenommen werden (auch zulasten der Arbeitnehmer), ohne dass es der Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Denn Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend.[1] Zum anderen unterliegen Betriebsvereinbarungen – im Gegensatz zu einer individualvertraglichen Vereinbaru...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.5 Möglichkeiten zur Abschaffung in einer Betriebsvereinbarung

Mehr Flexibilität besteht für Regelungen in Betriebsvereinbarungen, da diese nicht der AGB-Kontrolle unterliegen (s. o.). Einer Regelung durch Betriebsvereinbarung, wie sie infolge § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG auch zunehmen werden, sollte man daher durchaus offen gegenüberstehen. Häufig sind Betriebsvereinbarungen befristet, dann endet die enthaltene Anweisung oder Ermächtigung...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 1 Kein Anspruch des Arbeitnehmers

Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeit im Home- oder Mobile-Office besteht nach geltendem Recht nicht. Nach § 106 Satz 1 GewO steht es dem Arbeitgeber zu, den Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Dabei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, nicht jedoch um eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Home- oder Mobile-Office zuzuweisen.[1] Ein gesetzlicher...mehr

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AGG-Beschwerdestelle / 5.3 Maßnahmen des Betriebsrats

Weigert sich der Arbeitgeber, eine Beschwerdestelle einzurichten, kann der Betriebsrat zwar nicht nach § 87 BetrVG vorgehen, wohl aber nach § 17 Abs. 2 AGG i. V. m. § 23 Abs. 3 BetrVG. § 17 Abs. 2 AGG verweist auf § 23 Abs. 3 BetrVG, welcher dem Betriebsrat und jeder im Betrieb vertretenen Gewerkschaft einen materiell-rechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber gewährt, eine ...mehr

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AGG-Beschwerdestelle / 6.2 Betriebsrat als Beschwerdestelle

§ 13 Abs. 2 AGG stellt klar, dass die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt bleiben. Gemeint ist damit insbesondere das Beschwerderecht nach §§ 84 ff. BetrVG. Die Verfahren nach § 13 AGG sowie nach § 84 BetrVG bestehen nebeneinander und schließen sich nicht wechselseitig aus. Das Beschwerderecht nach § 13 AGG geht jedoch im Hinblick auf den personellen Anwendungsbere...mehr

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AGG-Beschwerdestelle / 3.3 Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

Einzelheiten des Verfahrens können in einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat geregelt werden, wobei § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu beachten ist.[1] Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, könnte der Arbeitgeber eine entsprechende Beschwerde-Ordnung einseitig "erlassen". Praxis-Tipp Wirkung eines Beschwerde-Managements Schon die optische Wirkung eines solchen Beschwerde-Man...mehr

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AGG-Beschwerdestelle / 4.2 Mitbestimmung bei der Einführung und Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens

Bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können, hat der Betriebsrat allerdings ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zwar ist der Arbeitgeber zur Festlegung eines bestimmten Beschwerdeverfahrens nicht gesetzlich verpflichtet und kann den Verfahrensablauf ungeregelt lassen. Dem Be...mehr

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AGG-Beschwerdestelle / 4.1 Keine Mitbestimmung bei der Einrichtung der Beschwerdestelle

Die Frage, ob überhaupt eine Beschwerdestelle für Beschwerden nach § 13 Abs. 1 AGG errichtet wird, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber ist nach §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 12 Abs. 5 AGG zur Errichtung einer solchen Beschwerdestelle und deren Bekanntmachung verpflichtet, sodass insoweit die Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG greift.[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Besonderheiten

Rn. 31 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ergeben sich aufgrund zulässiger Änderungen oder Berichtigungen von JA zurückliegender GJ, z. B. infolge der rückwirkenden Erfassung von Feststellungen einer steuerlichen Außenprüfung, geänderte Ausprägungen der Größenkriterien, so ist dieser Umstand im Hinblick auf die Einordnung der betreffenden KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a in eine besti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2 Anwendung von Tarifnormen bei Tarifbindung

Der Inhalt von Tarifverträgen findet im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Anwendung, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Tarifbindung besteht. Definition von Tarifbindung: Tarifbindung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des abschließenden Arbeitgeberverbands ist oder selbst den Tarifvertrag mit...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Bestimmungsklauseln

Teilweise enthalten sich die Tarifvertragsparteien eigener Regelungen und übertragen die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen auf Dritte (sog. Bestimmungsklausel). Diese Verfahrensweise wird bisher allgemein als zulässig angesehen. Gegenstand der Leistungsbestimmung kann dabei die Festlegung des Gehalts[1] bzw. einzelner Gehaltsbestandteile[2] ebenso sein, wie die Höhe d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 76a Kosten der Einigungsstelle

1 Allgemeines Rz. 1 § 76a Abs. 1 BetrVG verfügt, dass die Kosten der Einigungsstelle vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Kostentragungspflicht bezieht sich auf die Verfahrenskosten [1], die Lohn- und Gehaltskosten der betriebsangehörigen Beisitzer [2] sowie auf die Vergütungen der externen Mitglieder.[3] Der Arbeitgeber wird umfassend in die Pflicht genommen, soweit die Kosten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten). Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 76a Abs. 1 BetrVG verfügt, dass die Kosten der Einigungsstelle vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Kostentragungspflicht bezieht sich auf die Verfahrenskosten [1], die Lohn- und Gehaltskosten der betriebsangehörigen Beisitzer [2] sowie auf die Vergütungen der externen Mitglieder.[3] Der Arbeitgeber wird umfassend in die Pflicht genommen, soweit die Kosten für die ordnu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Abweichende Regelungen und Vereinbarungen

Rz. 17 In Tarifverträgen oder in durch Tarifvertrag zugelassenen Betriebsvereinbarungen kann von der Vergütungsverpflichtung für Vorsitzende und externe Beisitzer gänzlich als auch von den gesetzlichen oder durch Rechtsverordnung konkretisierten Vorgaben für die Höhe der Vergütung nach oben als auch nach unten abgewichen werden.[1] Rz. 18 Arbeitgeber und externes Einigungsste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 9 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.[1] Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erforderlich. Der Anspruch besteht unabhängig von d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 7 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung.[1] Ihr Amt ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Der Verweis auf § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG stellt klar, dass betriebsangehörige Beisitzer wie Betriebsratsmitglieder zu behandeln sind. Sie werden daher ohne Minderung des Arbeitsentgelts freigestellt und erhalten für Tätigkeiten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 19 Streitigkeiten über Honorare und Auslagenersatz sind nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auszutragen. Gleiches gilt für sogenannte Honorardurchsetzungskosten, wenn betriebsfremde Einigungsstellenmitglieder ihre Honoraransprüche gerichtlich durchsetzen mussten und im Nachgang die dafür entstandenen Kosten liquidieren wollen. Rz. 20 An...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gehörschutz / 5 Auswahl

Die Vielfalt auf dem Gebiet des Gehörschutzes als Persönliche Schutzausrüstung ist sehr groß. Nachdem im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Bereiche ermittelt wurden, in denen Gehörschutz erforderlich ist, können folgende Beteiligte bei der Auswahl des richtigen Gehörschutzes helfen: Mitarbeiter bzw. Vorgesetzte, die bereits Erfahrungen besitzen, Betriebsarzt, Fachkraft für ...mehr

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Plattformarbeit / Zusammenfassung

Begriff Hinter dem Arbeitsmodell "Crowdworking" steht das Konzept, dass Unternehmen einzelne Aufträge oder Projekte, wie beispielsweise Texterstellung, Datenrecherche, IT-Dienstleistungen, Design- oder andere Arbeitsleistungen, über Internet-Plattformen vergeben. Dabei wird mithilfe von Algorythmen die Arbeitsleistung, die Vergütung und auch die Beziehung zwischen Kunden und...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 91 Mitbestimmungsrecht

1 Vorbemerkungen Rz. 1 Die Vorschrift dient als Korrektiv zu § 90 BetrVG . Dem Betriebsrat stehen nach dieser Norm zwar umfassende Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu, er ist jedoch nicht in der Lage, den Arbeitgeber an der einseitigen Durchführung einer Maßnahme zu hindern.[1] Führt der Arbeitgeber jedoch Änderungen bzgl. Arbeitsplatz, Arbeitsablauf oder Arbeitsumgebung du...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 3 Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist allein bei besonderen Belastungen gegeben. Darunter sind nachteilige Beeinträchtigungen des Arbeitsplatzes zu verstehen, die das normale Maß der Belastung nicht nur unwesentlich überschreiten[1], wobei die Belastung lediglich eines Arbeitnehmers bereits genügt. Bei der Beurteilung der Frage ist die durchschnittliche Belastbarkeit ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 10 Sofern zwischen den Betriebsparteien keine Einigung über die vom Betriebsrat eingeforderte Maßnahme zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung zustande kommt, entscheidet die Einigungsstelle hierüber verbindlich.[1] Im Rahmen des Einsetzungsverfahrens nach § 98 ArbGG reicht es wegen des anzuwendenden Offensichtlichkeitsmaßstabs aus, wenn der Antragstell...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift dient als Korrektiv zu § 90 BetrVG . Dem Betriebsrat stehen nach dieser Norm zwar umfassende Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu, er ist jedoch nicht in der Lage, den Arbeitgeber an der einseitigen Durchführung einer Maßnahme zu hindern.[1] Führt der Arbeitgeber jedoch Änderungen bzgl. Arbeitsplatz, Arbeitsablauf oder Arbeitsumgebung durch, welche den ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Abhilfemaßnahmen

Rz. 6 Der Betriebsrat kann die Abhilfemaßnahme verlangen, sobald sich herausstellt, dass die vom Arbeitgeber geplante, sich in Ausführung befindliche oder sogar bereits durchgeführte Maßnahme eine besondere Belastung der Arbeitnehmer mit sich bringt.[1] Rz. 7 Der Betriebsrat ist gehalten, ggf. unter Beiziehung eines Sachverständigen darzutun, welche besonderen Belastungen bes...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.5.2 Änderung der Organisation der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung

In Tarifverträgen können durch betriebsverfassungsrechtliche Normen Änderungen der betriebsverfassungsrechtlichen Organisation nur in dem durch § 3 Abs. 1 BetrVG genannten Umfang (Einrichtung bzw. Veränderungen von gesetzlich nicht vorgesehenen Arbeitnehmervertretungen) vorgenommen werden. Im Einzelnen bestehen folgen Möglichkeiten: Bildung eines unternehmenseinheitlichen Bet...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.5.3 Änderung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

In Tarifverträgen können durch betriebsverfassungsrechtliche Normen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats näher ausgestaltet werden. Allerdings sind Einschränkungen der dem Betriebsrat durch Gesetz eingeräumten Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag nicht möglich[1], da die Beteiligungsrechte des BetrVG Arbeitnehmerschutzrechte sind. Eine Einschränkung kommt allerdings inso...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.4 Erzwingbarkeit des Sozialplans

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei geplanten Betriebsänderungen verpflichten den Unternehmer, zunächst einen Interessenausgleich zu versuchen. Das Beteiligungsverfahren findet noch nicht sein Ende, wenn ein Interessenausgleich vereinbart wird oder der Unternehmer nach Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen vor der Einigungsstelle frei ist, die geplante Betr...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.3.1 Formgerechte Namensliste

Die Namensliste muss die zu entlassenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnen. Dabei müssen sie zweifelsfrei identifiziert werden können. Bei Beschäftigten mit sehr häufigen Nachnamen ist daher der Vorname, bei Verwechslungsgefahr auch das Geburtsdatum oder die Personalnummer anzugeben. Ob auch eine Teil-Namensliste, die nur einen Teil der zu entlassenden Arbeitnehmer benennt,...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.6 Wirkung des Sozialplans

Der Sozialplan hat nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Es gelten allerdings folgende Besonderheiten: Abweichend vom generellen Tarifvorbehalt können von einem Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden.[1] Individualregelungen über namentlich genannte Arbeitnehmer sind zulässig.[2] Der Sozialplan begründet unmittelbare Ansprüche d...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / Zusammenfassung

Überblick Plant der Unternehmer in seinem Betrieb eine Betriebsänderung, hat er hierüber einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen und im Fall der Einigung schriftlich niederzulegen. Wird dem Interessenausgleich eine Namensliste beigefügt, hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Vorteile. Parallel muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozia...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4 Nachteilsausgleich

§ 113 BetrVG sieht in zwei Fällen vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich zum Nachteilsausgleich verpflichtet wird: Der Unternehmer weicht ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab, der Unternehmer führt eine geplante Betri...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1 Interessenausgleich

Nach § 111 BetrVG hat der Unternehmer mit dem Betriebsrat eine geplante Betriebsänderung zu beraten. Inhalt der Beratungspflicht ist nicht nur die Erläuterung der Gründe für die geplante Betriebsänderung und der Einzelheiten ihrer Durchführung, sondern auch der Versuch eines "Interessenausgleichs". Eine gesetzliche Definition des Inhalts eines Interessenausgleichs fehlt. Wie...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.2 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist einer der wesentlichsten Regelungsgegenstände von Tarifverträgen. Sie können unterschiedliche Bereiche der Arbeitszeit ausgestalten. Tarifliche Arbeitszeitregelungen können dabei sowohl als Inhalts- wie auch als betriebliche Normen gelten; ist Letzteres der Fall, so erfassen sie auch die nichttarifgebundenen Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Die Dauer der rege...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.1 Form des Interessenausgleichs

Nach § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss der Interessenausgleich schriftlich niedergelegt und vom Unternehmer und vom Betriebsrat unterschrieben werden. Kommt erst im Einigungsstellenverfahren ein Interessenausgleich zustande, so ist nach § 112 Abs. 3 Satz 3 BetrVG die Einigung auch vom Vorsitzenden der Einigungsstelle zu unterschreiben. Eine bloße mündliche Einigung reicht nicht...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4.2 Unzureichender Interessenausgleichsversuch

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 111 Satz 1 BetrVG von der geplanten Betriebsänderung zu unterrichten und vor deren Durchführung einen Interessenausgleich, ggf. unter Anrufung der Einigungsstelle, zu versuchen. Versucht ist ein Interessenausgleich dann, wenn der Arbeitgeber zunächst einvernehmlich und dann über die Anrufung der Einigungsstelle versucht hat, eine Ei...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.5 Beschlussverfahren bei Streit über Mitbestimmungspflicht

Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die geplante unternehmerische Entscheidung eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG betrifft, können Arbeitgeber und Betriebsrat eine Klärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren herbeiführen.[1] Ein Rechtsschutzinteresse an einer derartigen Feststellung entfällt für den Betriebsrat auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber ...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehme...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.2 Gründerprivileg beim Sozialplan

In Betrieben neu gegründeter Unternehmen können in den ersten 4 Jahren nach der Unternehmensgründung Betriebsänderungen durchgeführt werden, ohne dass ein Sozialplan über die Einigungsstelle erzwungen werden kann.[1] Der Gesetzgeber wollte durch dieses "Gründerprivileg" das Risiko für neue unternehmerische Initiativen reduzieren, da in neuen Unternehmen noch keine ausreichen...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.9 Auslegung von Sozialplänen

Sozialpläne sind als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wegen ihrer aus § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG folgenden normativen Wirkung nicht wie privatrechtliche Rechtsgeschäfte nach §§ 133, 157 BGB, sondern wie Tarifverträge und Gesetze objektiv auszulegen. Auszugehen ist dementsprechend zunächst vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn. Darüber ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.3.2 Verspäteter Sozialplan

Nach der Konzeption der §§ 111, 112 BetrVG soll der Sozialplan vor Durchführung der Betriebsänderung zustande kommen. Gelingt dies nicht, werden weitere Verhandlungen nicht überflüssig. Der Unternehmer kann sich der Sozialplanpflicht nicht einfach dadurch entledigen, dass er die Betriebsänderung vor Aufnahme von Sozialplanverhandlungen oder deren Abschluss durchführt. Der Bet...mehr